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Glossar: Begriffe einfach erklärt

Versicherung, Pflege, Steuern und Finanzen stecken voller Fachbegriffe. Hier finden Sie verständliche Erklärungen, kurz, korrekt und ohne Fachchinesisch.
36 Begriffe erklärt

A

Alterungsrückstellung

Ein Kapitalpolster in der privaten Krankenversicherung, das in jungen Jahren angespart wird, um die Beiträge im Alter zu dämpfen.

B

Beihilfe

Ein Zuschuss des Dienstherrn zu den Krankheitskosten von Beamten. Den verbleibenden Anteil deckt meist eine private Krankenversicherung ab.

Beitragsbemessungsgrenze

Das Einkommen, bis zu dem Beiträge zur Sozialversicherung berechnet werden. Verdienen Sie mehr, bleibt der Teil darüber beitragsfrei.

Belastungsgrenze

Die Obergrenze für Ihre jährlichen Zuzahlungen bei der gesetzlichen Krankenkasse. Ist sie erreicht, müssen Sie für den Rest des Jahres nichts mehr zuzahlen.

Bonusprogramm

Eine Satzungsleistung der Krankenkassen, die gesundheitsbewusstes Verhalten mit Geld- oder Sachprämien belohnt – Vorsorge, Impfungen, Prävention.

Auch: Bonusheft, Gesundheitsbonus

Bruttolistenpreis

Der offizielle Neupreis eines Fahrzeugs laut Hersteller inklusive Mehrwertsteuer. Er ist die Basis für die Besteuerung eines Dienstwagens.

E

Ehegattensplitting

Ein Verfahren zur gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren. Es senkt die Steuerlast, wenn beide Partner unterschiedlich viel verdienen.

Auch: Zusammenveranlagung, Splitting-Verfahren

Eigenanteil

Der Kostenteil, den Sie selbst tragen, weil Kranken- oder Pflegekasse nur einen der Höhe nach begrenzten Zuschuss zahlen.

Entgeltpunkte

Die Recheneinheit der gesetzlichen Rente. Sie sammeln pro Jahr Punkte, aus denen sich später Ihre Rentenhöhe ergibt.

Entgeltumwandlung

Ein Teil Ihres Bruttoentgelts fließt in eine betriebliche Altersversorgung. Darauf entfallen heute keine Lohnsteuer und in den gesetzlichen Grenzen keine Sozialabgaben.

F

Familienversicherung

Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, Lebenspartnern und Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie endet, sobald das eigene Einkommen die Grenze überschreitet.

Auch: beitragsfreie Mitversicherung, familienversichert

Fünftelregelung

Eine Tarifermäßigung nach § 34 EStG: Einmalzahlungen wie eine Abfindung werden rechnerisch auf fünf Jahre verteilt und dadurch niedriger besteuert.

G

Geldwerter Vorteil

Ein Sachbezug vom Arbeitgeber, der wie Gehalt versteuert wird. Das bekannteste Beispiel ist die private Nutzung eines Dienstwagens.

Gesundheitsprüfung

Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand vor Abschluss einer privaten Versicherung. Die Antworten entscheiden über Annahme, Beitrag und Leistungsausschlüsse.

Auch: Risikoprüfung, Anzeigepflicht

Grenzsteuersatz

Der Steuersatz, mit dem der jeweils nächste verdiente Euro belastet wird. Er liegt höher als Ihr durchschnittlicher Steuersatz.

H

Heilmittel

Medizinische Leistungen, die von ausgebildeten Fachkräften erbracht werden, etwa Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie.

Heilpraktiker

Eine Person mit staatlicher Erlaubnis, ohne Approbation als Arzt Heilkunde auszuüben. Bei der Erstattung von Behandlungen achten viele Kassen auf diese Qualifikation.

J

Jahresarbeitsentgeltgrenze

Das regelmäßige Jahresentgelt, ab dem Sie als Angestellter versicherungsfrei sind und sich privat krankenversichern dürfen. Auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Auch: Versicherungspflichtgrenze

K

Krankengeld

Eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die Sie erhalten, wenn Sie länger krank sind und Ihr Arbeitgeber keinen Lohn mehr fortzahlt.

Krankentagegeld

Eine private Versicherungsleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit den Verdienstausfall als fester Tagessatz ersetzt. Wichtig vor allem für Selbstständige.

L

Leistungszuschlag

Ein Zuschuss der Pflegekasse, der Ihren Eigenanteil im Pflegeheim senkt. Je länger der Aufenthalt, desto höher der Zuschlag.

M

Minijob

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 SGB IV. 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 Euro im Monat, gekoppelt an den Mindestlohn.

Auch: Geringfügige Beschäftigung, Geringfügigkeitsgrenze, 603-Euro-Job

P

Pflegegrad

Eine Einstufung von 1 bis 5, die ausdrückt, wie stark die Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Sie bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse zahlt.

Pflichtleistung

Eine Leistung, die jede gesetzliche Krankenkasse gesetzlich erbringen muss. Hier sind alle Kassen gleich.

R

Regelaltersgrenze

Das Alter, ab dem Sie die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge beziehen können. Für alle ab 1964 Geborenen liegt es bei 67 Jahren.

S

Satzungsleistung

Eine freiwillige Zusatzleistung, die eine Krankenkasse über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinaus anbietet. Sie unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

Selbstbeteiligung

Der jährliche Betrag, den Sie bei einer privaten Versicherung selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt. Auch Selbstbehalt genannt.

Auch: Selbstbehalt

Sollzins

Der reine Zinssatz, den Sie für ein Darlehen zahlen – ohne Nebenkosten. Er bildet zusammen mit der Tilgung Ihre monatliche Rate.

Sonderkündigungsrecht

Das Recht, einen Vertrag außerhalb der üblichen Fristen zu kündigen. Bei Krankenkassen gilt es, wenn der Zusatzbeitrag steigt.

Sondertilgung

Eine außerplanmäßige Extra-Zahlung, mit der Sie Ihr Darlehen schneller zurückzahlen. Sie ist oft vertraglich auf einen jährlichen Betrag begrenzt.

STIKO

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut. Ihre Empfehlungen sind die Grundlage dafür, welche Impfungen die Krankenkassen bezahlen.

Auch: Ständige Impfkommission

V

Vorsorgepauschale

Ein pauschaler Abzug bei der Lohnsteuer, der Ihre Sozialversicherungsbeiträge steuermindernd berücksichtigt.

W

Wahlerklärung

Die Erklärung, mit der Sie sich für eine neue gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Sie ersetzt die Kündigung bei der bisherigen Kasse.

Z

Zinsbindung

Der Zeitraum, für den Ihr Sollzins vertraglich fest bleibt. Danach benötigen Sie für die verbleibende Restschuld eine Anschlussfinanzierung.

Auch: Sollzinsbindung

Zu versteuerndes Einkommen

Der Betrag, auf den tatsächlich Einkommensteuer berechnet wird. Er ergibt sich aus Ihren Einkünften abzüglich aller Freibeträge und absetzbaren Kosten.

Zusatzbeitrag

Ein individueller Beitragssatz, den jede gesetzliche Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitrag erhebt. Er ist der wichtigste Preisunterschied zwischen den Kassen.