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Dienstwagenrechner

Ihre Angaben

Antriebsart

Reines E-Auto: 0,25 % (Viertelung) bei bis zu 100.000 € Bruttolistenpreis. Plug-in-Hybrid: 0,5 %. Verbrenner: 1,0 %.

Neupreis laut Hersteller-Preisliste inkl. Extras – NICHT der gezahlte Rabattpreis. Den Wert finden Sie in Ihren Leasing- oder Fahrzeugunterlagen.

Einfache Strecke von der Wohnung zur Arbeit – nicht hin und zurück.


Ihr persönlicher Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Faustregel: ~25 % bei niedrigem, ~35 % bei mittlerem, ~42 % bei hohem Einkommen. Im Zweifel den Mittelwert lassen.

Ihr geldwerter Vorteil

/Monat

versteuert mit des Bruttolistenpreises

Was bedeutet das? Die private Nutzung des Dienstwagens gilt als Teil Ihres Lohns. Auf diesen Betrag zahlen Sie monatlich Steuern – was Sie das netto kostet, sehen Sie unten.

§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG · BLP auf volle 100 € abgerundet · Viertelung/Halbierung wirkt auch auf den 0,03-%-Anteil.

Das kostet Sie netto ca. pro Monat Näherung über Ihren Grenzsteuersatz von . Die exakte Wirkung ergibt sich aus dem Lohnsteuerabzug und ggf. Sozialversicherungsbeiträgen.

Pauschale (1 % der Bemessungsgrundlage)

pro Monat

Pendelanteil (0,03 % × km)

pro Monat

Maßgebliche Bemessungsgrundlage: ( des Bruttolistenpreises)

Gleiches Auto, drei Antriebsarten

Geldwerter Vorteil pro Monat bei identischem Bruttolistenpreis und Pendelstrecke.

Das E-Auto spart Ihnen pro Monat geldwerten Vorteil gegenüber dem Verbrenner.

Laden zuhause ab 2026

Die bisherigen steuerfreien Pauschalen für das Laden des Dienstwagens zu Hause sind seit 2026 entfallen. Steuerfrei erstattet werden kann nur noch die nachgewiesene tatsächliche Strommenge – etwa über einen separaten, geeichten Zähler an Ihrer Wallbox.

Exakte Netto-Auswirkung berechnen

Im Brutto-Netto-Rechner können Sie den geldwerten Vorteil als zusätzliches Bruttoentgelt erfassen und die genaue Netto-Wirkung ermitteln.

Hinweis zur Berechnung:

Dieser Rechner bildet die pauschale Bewertungsmethode der Privatnutzung ab (1-%-Regel bzw. die geviertelte 0,25-%- und halbierte 0,5-%-Bemessungsgrundlage für E-Autos und Plug-in-Hybride) zuzüglich des 0,03-%-Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die alternative Fahrtenbuchmethode wird nicht abgebildet und kann im Einzelfall günstiger sein.

Die ausgewiesene Netto-Wirkung ist eine Näherung über Ihren persönlichen Grenzsteuersatz. Tatsächlich wird der geldwerte Vorteil über den Lohnsteuerabzug versteuert; bei Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze fallen zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge an.

Maßgeblich ist der Regelungsstand 2026: Die 0,25-%-Regel mit der Bruttolistenpreis-Grenze von 100.000 € gilt für reine E-Autos, die nach dem 30.06.2025 und bis 2030 angeschafft werden. Dieser Rechner stellt keine Steuerberatung dar. Für eine verbindliche Beurteilung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Wer einen monatlichen Eigenanteil zahlt oder sich an den Anschaffungskosten beteiligt: Der Rechner hat dafür kein Eingabefeld. Solche Nutzungsentgelte mindern den geldwerten Vorteil bis auf null. Ihr steuerpflichtiger Betrag liegt niedriger als hier ausgewiesen, im Extremfall bei null.
  • Beschäftigte mit doppelter Haushaltsführung: Für Familienheimfahrten gilt ein eigener Satz von 0,002 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer zwischen eigenem Hausstand und Beschäftigungsort (§ 8 Absatz 2 Satz 5 EStG). Der Rechner rechnet nur die 0,03-Prozent-Pauschale für den täglichen Arbeitsweg.
  • Der Rechner zeigt die Belastung, nicht die Gegenrechnung: Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können Sie weiterhin die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG). Über die Steuererklärung holen Sie einen Teil des Zuschlags zurück.

Wie viel kostet Sie Ihr E-Dienstwagen wirklich?

Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss diesen Vorteil versteuern. Bei einem Verbrenner werden dafür pauschal 1 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt – bei einem reinen Elektroauto nur ein Viertel davon. Diese 0,25-%-Regel macht den E-Dienstwagen für viele Arbeitnehmer zu einem der attraktivsten Steuermodelle überhaupt.

Seit dem 1. Juli 2025 gilt die Viertelung für E-Autos mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 100.000 Euro. Zuvor lag diese Grenze bei 70.000 Euro – Fahrzeuge zwischen 70.000 und 100.000 Euro profitieren bei einer Anschaffung ab Juli 2025 also neu von der günstigen Besteuerung. Damit sind auch höherwertige Elektrofahrzeuge erfasst.

Unser kostenloser E-Dienstwagen-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie hoch Ihr monatlicher geldwerter Vorteil ausfällt und was er Sie netto kostet. Geben Sie einfach Antriebsart, Bruttolistenpreis und Ihre Pendelstrecke ein – Sie sehen sofort den direkten Vergleich zwischen E-Auto, Plug-in-Hybrid und Verbrenner.

Häufige Fragen

So wird der geldwerte Vorteil berechnet

Der monatliche geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einer Pauschale für die reine Privatnutzung und einem Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit. Bei der pauschalen Bewertungsmethode wird dabei nicht der Steuersatz, sondern die Bemessungsgrundlage verändert: Beim reinen E-Auto wird der Bruttolistenpreis auf ein Viertel reduziert, beim Plug-in-Hybrid auf die Hälfte, beim Verbrenner voll angesetzt. Diese Viertelung gilt also auch für den Pendelzuschlag.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir ein Fahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro und einer einfachen Entfernung zur Arbeit von 20 Kilometern:

Als Verbrenner (volle Bemessungsgrundlage): 1 Prozent von 40.000 Euro ergibt 400 Euro Pauschale. Hinzu kommen 0,03 Prozent von 40.000 Euro je Kilometer, also 12 Euro x 20 km = 240 Euro Pendelanteil. Der geldwerte Vorteil beträgt 640 Euro pro Monat.

Als reines E-Auto (geviertelte Bemessungsgrundlage): Maßgeblich ist nur ein Viertel des Bruttolistenpreises, also 10.000 Euro. Davon 1 Prozent ergibt 100 Euro Pauschale, plus 0,03 Prozent von 10.000 Euro x 20 km = 60 Euro Pendelanteil. Der geldwerte Vorteil beträgt nur noch 160 Euro pro Monat.

Allein durch die 0,25-%-Regel sinkt der zu versteuernde Vorteil in diesem Beispiel um 480 Euro im Monat. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent bedeutet das eine Steuerersparnis von rund 168 Euro monatlich.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Der Rechner verwendet die pauschale Bewertungsmethode (1-Prozent-Regel) nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG in Verbindung mit § 8 Absatz 2 EStG. Der geldwerte Vorteil pro Monat ergibt sich als: maßgeblicher Bruttolistenpreis × 1 Prozent (Privatnutzung) zuzüglich maßgeblicher Bruttolistenpreis × 0,03 Prozent × einfache Entfernung in Kilometern (Fahrten Wohnung-Arbeit).

Maßgebliche Bemessungsgrundlage

  • Reines E-Auto bis 100.000 Euro BLP, Anschaffung nach dem 30.06.2025: ein Viertel des Bruttolistenpreises (0,25-Prozent-Wirkung)
  • Reines E-Auto über 100.000 Euro BLP oder Plug-in-Hybrid: die Hälfte des Bruttolistenpreises (0,5-Prozent-Wirkung)
  • Verbrenner: voller Bruttolistenpreis (1-Prozent-Regel)

Die Viertelung beziehungsweise Halbierung wirkt dabei sowohl auf die 1-Prozent-Pauschale als auch auf den 0,03-Prozent-Pendelzuschlag, da sie die gesamte Bemessungsgrundlage betrifft.

Verwendete Rechengrößen und Vereinfachungen

  • BLP-Abrundung: Der Bruttolistenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet (R 8.1 LStR).
  • Grenze 100.000 Euro: gilt für Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 bis 2030; davor lag die Grenze bei 70.000 Euro.
  • Plug-in-Hybride: Die 0,5-Prozent-Bewertung setzt voraus, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Auflagen erfüllt (elektrische Mindestreichweite beziehungsweise CO2-Höchstwert). Andernfalls gilt die volle 1-Prozent-Regel. Der Rechner unterstellt vereinfachend ein auflagenkonformes Hybrid-Fahrzeug.
  • Netto-Belastung: Die monatliche Steuerlast wird vereinfacht als geldwerter Vorteil × Ihr persönlicher Grenzsteuersatz geschätzt. Die exakte Belastung ergibt sich aus Ihrer individuellen Lohnabrechnung inklusive Sozialversicherung und Solidaritätszuschlag.

Rechtsstand: 2026.

Was sich 2026 beim Laden ändert

Bislang konnten Arbeitnehmer für das Aufladen ihres Dienstwagens am eigenen Wohnsitz eine steuerfreie Pauschale vom Arbeitgeber erstatten lassen – ohne Einzelnachweis. Diese Vereinfachung ist seit 2026 entfallen. Steuerfrei erstattet werden kann seitdem nur noch der tatsächlich nachgewiesene Stromverbrauch.

In der Praxis bedeutet das: Wer den Dienstwagen zu Hause lädt, sollte einen separaten, geeichten Stromzähler an der Wallbox installieren. Nur so lässt sich die geladene Strommenge sauber dokumentieren und vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten. Ohne Nachweis ist eine steuerfreie Erstattung nicht mehr möglich.

Für das Laden an öffentlichen Ladesäulen oder an einer vom Arbeitgeber gestellten Lademöglichkeit am Betrieb gelten weiterhin günstige Regelungen – diese geldwerten Vorteile bleiben steuerfrei.

E-Auto, Hybrid oder Verbrenner – der Steuervergleich

Der steuerliche Unterschied zwischen den Antriebsarten ist erheblich. Bei identischem Bruttolistenpreis fällt der zu versteuernde geldwerte Vorteil beim reinen E-Auto auf ein Viertel, beim Plug-in-Hybrid auf die Hälfte des Verbrenner-Werts.

Reines Elektroauto

Für ein reines E-Auto mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro gilt die 0,25-%-Regel. Liegt der Bruttolistenpreis darüber, kommt die 0,5-%-Regel zur Anwendung. Voraussetzung für die Viertelung ist die Anschaffung nach dem 30. Juni 2025.

Plug-in-Hybrid

Plug-in-Hybride werden mit 0,5 Prozent besteuert, sofern sie bestimmte Auflagen erfüllen – etwa eine elektrische Mindestreichweite oder einen maximalen CO2-Ausstoß. Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, gilt die volle 1-%-Regel wie beim Verbrenner.

Verbrenner

Für klassische Benziner und Diesel gilt unverändert die 1-%-Regel auf den vollen Bruttolistenpreis. Hier gibt es keine Vergünstigung.

Wer die Wahl hat, fährt mit einem reinen E-Dienstwagen steuerlich also deutlich günstiger. Ob sich das Modell gegenüber einer Gehaltserhöhung lohnt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz, der Pendelstrecke und den Leasingkonditionen ab – auf Wunsch vermitteln wir Ihnen passende Anbieter, die Ihre Situation mit Ihnen durchrechnen.

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