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Aktivrente-Rechner 2026

Ihre Angaben

Dieser Rechner ist für Angestellte gedacht, die ab der Regelaltersgrenze weiterarbeiten – also ab dem Alter, in dem Sie die volle Altersrente bekommen (Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre). Nicht für Minijobber, Selbstständige oder Beamte.

Bis /Monat ( /Jahr) bleibt Ihr Verdienst steuerfrei.

Als arbeitender Rentner zahlen Sie weiter den Kassenbeitrag inkl. Zusatzbeitrag.

Haben Sie Kinder?

Kinderlose Versicherte zahlen einen Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,6 % (§ 55 Abs. 3 SGB XI).



Ihr persönlicher Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Faustregel: ~25 % bei niedrigem, ~35 % bei mittlerem, ~42 % bei hohem Einkommen. Im Zweifel den Mittelwert lassen. Nur der Teil über /Monat ist steuerpflichtig.

Ihr Netto aus der Aktivrente

pro Monat · aus Brutto

Was bedeutet das? So viel von Ihrem Verdienst bleibt Ihnen jeden Monat übrig, wenn Sie als Rentner weiterarbeiten – nach Steuern und Sozialabgaben.

Basis: Aktivrenten-Freibetrag 2.000 €/Monat steuerfrei, SV-Beitragssätze 2026

Ihr Verdienst liegt vollständig im steuerfreien Freibetrag von /Monat – es fällt keine Lohnsteuer an.

Die ersten /Monat bleiben steuerfrei. Nur sind steuerpflichtig.

Ihre Abzüge im Detail

Arbeitnehmer-Anteil pro Monat. Krankenkasse und Pflege fallen weiter an.

Monatsbrutto
Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag)
− 
Pflegeversicherung (AN-Anteil inkl. 0,6 % Kinderlosen-Zuschlag )
− 
Rentenversicherung (freiwillig, 9,3 %)
− 
Steuer auf Teil über
− 
Netto aus der Aktivrente

Ohne Aktivrente

Gleicher Brutto, voll mit Ihrem Steuersatz versteuert:

Die Aktivrente bringt Ihnen /Monat mehr.

Minijob (gedeckelt)

Bis /Monat abgabenfrei, aber gedeckelt:

Mit der Aktivrente erhalten Sie /Monat mehr netto.

Bei diesem Verdienst liegt der Minijob noch gleichauf. Mit mehr Stunden zahlt sich die Aktivrente aus.

Beitrag senken

Als arbeitender Rentner zahlen Sie weiter KV-Beitrag

Der Zusatzbeitrag entscheidet, wie viel von Ihrem Verdienst für die Krankenkasse abgeht. Wechseln Sie in eine günstige Kasse und behalten Sie mehr netto.

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Für wen die Steuerfreiheit nicht gilt

Der Aktivrenten-Freibetrag gilt nur für Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze. Ausgeschlossen sind: Minijobber, Selbstständige und Beamte.

Rechengrößen dieser Berechnung:

Hinweis zur Berechnung:

Dieser Rechner ist eine Modellrechnung und bietet eine unverbindliche Orientierung. Die Steuerfreiheit bis 2.000 € im Monat (24.000 € im Jahr) gilt ausschließlich für Beschäftigte in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit ab der Regelaltersgrenze.

Die verwendeten Beitragssätze zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung entsprechen dem Stand 2026. Sozialversicherungsbeiträge fallen auch in der Aktivrente weiter an. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen Pflegeversicherungs-Zuschlag von 0,6 % (§ 55 Abs. 3 SGB XI), den Sie im Rechner über die Angabe zu Kindern berücksichtigen.

Die Besteuerung des Verdienstes oberhalb des Freibetrags wird vereinfacht über Ihren persönlichen Steuersatz abgebildet und ersetzt keine genaue Veranlagung. Dieser Rechner stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Wer neben der Beschäftigung eine gesetzliche Rente oder Versorgungsbezüge erhält: Diese Einnahmen sind eigenständig beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 226 Absatz 1 SGB V). Der Rechner zeigt nur die Abzüge vom Arbeitsentgelt. Ihre gesamte Abgabenlast liegt höher.
  • Verheiratete und Verpartnerte: Der Rechner arbeitet mit einem pauschalen persönlichen Steuersatz. Steuerklassen und das Ehegattensplitting nach § 32a Absatz 5 EStG bildet er nicht ab. Bei stark unterschiedlichen Einkommen der Partner weicht Ihr tatsächlicher Satz deutlich vom eingestellten ab.
  • Kirchensteuerpflichtige: Der Rechner setzt auf den Verdienst über dem Freibetrag nur Ihren persönlichen Steuersatz an. Kirchensteuer von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg und 9 Prozent in den übrigen Bundesländern kommt hinzu und fehlt im ausgewiesenen Netto.

Was ist die Aktivrente 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt das Aktivrentengesetz. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und trotzdem in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat beziehungsweise 24.000 Euro im Jahr steuerfrei hinzuverdienen. Dieser Freibetrag wirkt direkt im Lohnsteuerabzug – Sie müssen nichts beantragen, und es gibt keinen Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Verdienst erhöht also auch nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte.

Wichtig zu wissen: Die Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Sie ab der Regelaltersgrenze hingegen versicherungsfrei – Sie können aber freiwillig weiter in die Rentenversicherung einzahlen und so Ihre spätere Rente erhöhen.

Unser Aktivrente-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie viel netto Ihnen von Ihrem Verdienst bleibt. Geben Sie einfach Ihr Monatsbrutto und Ihre Krankenkasse ein – Sie sehen sofort Ihre Abzüge, Ihr Netto und den Vergleich zum klassischen Minijob.

Häufige Fragen

Wer profitiert von der Aktivrente – und wer nicht?

Die Steuerfreiheit der Aktivrente ist an klare Voraussetzungen geknüpft. Profitieren können Sie, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tätig sind. Ob Sie dabei in Voll- oder Teilzeit arbeiten, spielt keine Rolle – entscheidend ist allein, dass es sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis handelt.

Ausgeschlossen vom Freibetrag sind:

Minijobber: Eine geringfügige Beschäftigung bis 603 Euro (Grenze 2026) ist bereits abgabenfrei – der Aktivrenten-Freibetrag greift hier nicht zusätzlich.

Selbstständige: Einkünfte aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit fallen nicht unter den Freibetrag.

Beamte: Pensionen und Beamtenbezüge sind von der Aktivrente ausgenommen.

Quellen: FAQ des Bundesfinanzministeriums zur Aktivrente sowie Informationen der Deutschen Rentenversicherung.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Der Rechner bildet die sozialversicherungs- und steuerrechtliche Behandlung beschäftigter Rentner ab Regelaltersgrenze ab. Vom Bruttoverdienst werden der Arbeitnehmer-Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie – nur für den Teil über 2.000 Euro – eine vereinfachte Steuer abgezogen. Renten- und Arbeitslosenversicherung sind ab der Regelaltersgrenze versicherungsfrei; die Rentenversicherung kann auf Wunsch freiwillig weitergezahlt werden (Arbeitnehmer-Anteil 9,3 Prozent).

  • Steuerfreibetrag Aktivrente: 2.000 Euro/Monat bzw. 24.000 Euro/Jahr, kein Progressionsvorbehalt (Aktivrentengesetz, in Kraft seit 1.1.2026).
  • Krankenversicherung: Arbeitnehmer-Anteil 7,3 Prozent zuzüglich halbem kassenindividuellem Zusatzbeitrag (§ 241, § 242 SGB V).
  • Pflegeversicherung: Arbeitnehmer-Anteil 1,8 Prozent. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozent hinzu, den der Arbeitnehmer allein trägt (§ 55 Abs. 3 SGB XI).
  • Beitragsbemessungsgrenze KV/PV 2026: 5.812,50 Euro/Monat; Verdienst darüber bleibt beitragsfrei.
  • Minijob-Grenze 2026: 603 Euro/Monat (gesetzlicher Mindestlohn 13,90 Euro × 130 Stunden / 3 Monate) als Vergleichswert.

Vereinfachung: Die Steuer auf den Teil über 2.000 Euro wird über einen einstellbaren persönlichen Steuersatz abgebildet und ersetzt keine genaue Veranlagung. Der Freibetrag gilt nur für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – nicht für Minijobs, Selbstständige oder Beamte. Stand der Beitragssätze und Rechengrößen: 2026.

Aktivrente vs. Minijob: Ein Rechenbeispiel

Viele Rentnerinnen und Rentner kennen bisher nur den Minijob als Hinzuverdienst. Bei der geringfügigen Beschäftigung bleiben 2026 bis zu 603 Euro im Monat abgabenfrei (die Minijob-Grenze ist mit dem gestiegenen Mindestlohn von 13,90 Euro von 556 auf 603 Euro angehoben worden) – mehr ist allerdings nicht möglich, ohne die Geringfügigkeitsgrenze zu überschreiten.

Die Aktivrente hebt diese Decke deutlich an: Statt 603 Euro bleiben nun bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Wer also über die Minijob-Grenze hinaus arbeiten möchte, fährt mit der Aktivrente in aller Regel besser. Verdient eine Rentnerin beispielsweise 2.000 Euro im Monat, bleibt dieser Betrag steuerfrei – abgezogen werden lediglich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bei einem Minijob wäre derselbe Verdienst gar nicht erst möglich.

Unser Rechner stellt beide Varianten direkt gegenüber, damit Sie auf einen Blick sehen, welcher Weg sich für Sie lohnt.

Was gilt bei mehr als 2.000 Euro im Monat?

Der Freibetrag von 2.000 Euro ist eine Obergrenze für den steuerfreien Teil. Verdienen Sie mehr, bleibt der übersteigende Teil nicht steuerfrei: Er wird ganz normal mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Die ersten 2.000 Euro bleiben dabei aber weiterhin steuerfrei.

Wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ausfällt, hängt von Ihrer gesetzlichen Rente und weiteren Einkünften ab. Unser Rechner bildet diesen Effekt über einen einstellbaren Steuersatz vereinfacht ab, sodass Sie eine realistische Orientierung erhalten. Für die genaue Berechnung im Einzelfall ist die Veranlagung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung maßgeblich.

Auch oberhalb des Freibetrags gilt: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf den gesamten beitragspflichtigen Verdienst an, unabhängig vom steuerfreien Anteil.

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Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Die Steuerfreiheit gilt nur für Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze in sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Die Besteuerung oberhalb des Freibetrags wird vereinfacht über den persönlichen Steuersatz abgebildet. Alle Beitragssätze entsprechen dem Stand 2026. Quellen: Bundesfinanzministerium und Deutsche Rentenversicherung.

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