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Kassenwechsel-Ersparnis berechnen

Ihre Angaben

Ihr Brutto-Gehalt vor Abzügen (steht oben auf der Gehaltsabrechnung). Der Beitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Höchstgrenze, bis zu der Beiträge anfallen: /Monat) berechnet – verdienen Sie mehr, ändert das den Beitrag nicht.

Steht auf Ihrer Versichertenkarte und jeder Beitragsabrechnung. In Klammern sehen Sie den Zusatzbeitrag der Kasse.

Nicht dabei? Geben Sie Ihren Zusatzbeitrag unten manuell ein.

Der Zusatzbeitrag ist ein Prozentsatz, den jede Kasse zusätzlich zum einheitlichen Grundbeitrag erhebt. Sie finden ihn auf Ihrer Gehaltsabrechnung oder der Website Ihrer Kasse.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: . Sie finden Ihren Wert auf Ihrer Beitragsabrechnung.


Ohne Auswahl vergleichen wir gegen die günstigste verfügbare Kasse.

Ihre mögliche Ersparnis pro Jahr

gegenüber Ihrer aktuellen Kasse · vs.

Was bedeutet das? So viel weniger zahlen Sie pro Jahr für genau dieselbe gesetzliche Grundversorgung, wenn Sie zur günstigeren Kasse wechseln. Die Leistungen sind bei allen Kassen zu rund 95 % gesetzlich gleich.

Basis: Arbeitnehmeranteil (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) bis zur Beitragsbemessungsgrenze /Monat

Sie zahlen aktuell pro Jahr mehr als nötig ( pro Monat).

Ihre Kasse gehört bereits zu den günstigsten. Ein Wechsel würde sich beim Beitrag nicht lohnen – achten Sie auf Satzungsleistungen.

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Alle Kassen im Vergleich

Sortiert nach Ihrer jährlichen Ersparnis. Ihre aktuelle Kasse ist hervorgehoben.

Kasse Zusatzbeitrag Ihr Beitrag/Monat Ersparnis/Jahr

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Wir übernehmen die Wahlerklärung bei Ihrer neuen Kasse und kümmern uns um den reibungslosen Übergang. Ihre bisherige Mitgliedschaft endet automatisch.

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So einfach wechseln Sie

Regulärer Wechsel: Nach einer Mindestbindung von 12 Monaten können Sie jederzeit kündigen. Es genügt die Wahlerklärung bei der neuen Kasse – die Kündigung bei Ihrer alten Kasse läuft automatisch.

Sonderkündigungsrecht: Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, können Sie auch innerhalb der 12 Monate wechseln (§ 175 SGB V).

Hinweis zur Berechnung:

Die Ersparnis basiert auf den amtlichen kassenindividuellen Zusatzbeitragssätzen (Stand siehe Rechner) und Ihrem Arbeitnehmeranteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Krankenkassen können ihre Zusatzbeiträge unterjährig anpassen.

Krankenkassen unterscheiden sich neben dem Beitrag auch in Satzungsleistungen (z. B. Bonusprogramme, Zusatzleistungen). Entscheiden Sie nicht allein über den Preis.

Da Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, fällt die Netto-Ersparnis geringfügig niedriger aus als die Beitragsersparnis. Dieser Rechner stellt keine Beratung dar.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Ihre Kasse steht womöglich nicht in der Liste: Hinterlegt sind 26 gesetzliche Krankenkassen. Viele Betriebs- und Innungskrankenkassen stehen zudem nur Beschäftigten bestimmter Betriebe oder Bundesländer offen. Zu einer für Sie geschlossenen Kasse können Sie nicht wechseln, auch wenn sie hier günstiger erscheint.
  • Wer erst kürzlich gewechselt hat: Sie sind an Ihre Krankenkasse mindestens zwölf Monate gebunden, danach gilt eine Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats (§ 175 Absatz 4 SGB V). Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, greift ein Sonderkündigungsrecht auch vor Ablauf der zwölf Monate.
  • Wer einen Wahltarif abgeschlossen hat: Bei Selbstbehalt- und Krankengeldtarifen beträgt die Mindestbindungsfrist drei Jahre, bei anderen Wahltarifen ein Jahr (§ 53 Absatz 8 SGB V). Vor Ablauf dieser Frist ist ein Wechsel nur über das satzungsmäßige Härtefall-Sonderkündigungsrecht möglich.
  • Freiwillig Versicherte und Selbstständige: Der Rechner weist den Arbeitnehmeranteil aus, also die Hälfte des Zusatzbeitrags. Sie tragen den Beitrag allein. Ihre Ersparnis durch einen Wechsel ist doppelt so hoch wie hier angezeigt.

Wie viel sparen Sie durch einen Kassenwechsel?

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist bei allen Kassen identisch (14,6 Prozent). Den Unterschied macht der kassenindividuelle Zusatzbeitrag – und der ist 2026 so weit auseinander wie selten zuvor. Die günstigste Kasse verlangt 2,18 Prozent, die teuerste 4,39 Prozent. Diese Spanne von mehr als zwei Prozentpunkten entscheidet darüber, wie viel von Ihrem Bruttogehalt jeden Monat für die Krankenversicherung abgeht.

Was nach einer kleinen Zahl klingt, summiert sich schnell: Bei einem Bruttoeinkommen von 3.500 Euro im Monat zahlen Sie bei der teuersten Kasse rund 464 Euro pro Jahr mehr als bei der günstigsten – und zwar allein aus Ihrem Arbeitnehmeranteil. Über mehrere Jahre wird daraus ein vierstelliger Betrag, ohne dass sich an Ihrem Leistungsanspruch etwas ändert: Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind bei allen Kassen gleich.

Unser kostenloser Kassenwechsel-Rechner zeigt Ihnen in wenigen Sekunden, wie hoch Ihre persönliche Ersparnis ausfällt. Geben Sie einfach Ihr Bruttoeinkommen und Ihre aktuelle Kasse ein – Sie erhalten sofort ein vollständiges Ranking aller Kassen, sortiert nach Ihrer jährlichen Ersparnis.

Häufige Fragen

So funktioniert der Kassenwechsel

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist unkomplizierter, als viele denken. Seit der Reform durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz müssen Sie Ihre alte Kasse nicht mehr selbst kündigen. Es genügt eine Wahlerklärung bei der neuen Kasse – diese kümmert sich um den gesamten Rest, einschließlich der Kündigung bei Ihrer bisherigen Kasse.

Die 12-Monats-Bindung

Nach einem Beitritt sind Sie zunächst 12 Monate an Ihre Krankenkasse gebunden. Diese Mindestbindungsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Mitgliedschaft. Erst danach können Sie regulär wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende: Erklären Sie also im Januar den Wechsel, ist dieser zum 1. April wirksam.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 175 SGB V

Es gibt eine wichtige Ausnahme von der 12-Monats-Bindung: Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können dann auch innerhalb der Bindungsfrist wechseln. Die Kasse muss Sie über die Erhöhung informieren und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie haben dann bis zum Ende des Monats Zeit, in dem die Erhöhung erstmals fällig wird, um die neue Kasse zu wählen.

Wichtig: Auch beim Sonderkündigungsrecht gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Bis der Wechsel wirksam wird, zahlen Sie den erhöhten Zusatzbeitrag also weiter – die Erhöhung lässt sich nicht rückwirkend vermeiden, wohl aber dauerhaft beenden.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Der Rechner ermittelt Ihre Ersparnis aus dem Arbeitnehmeranteil der Krankenversicherungsbeiträge. Maßgeblich sind der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V, Arbeitnehmeranteil 7,3 Prozent) sowie der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 paritätisch teilen (§ 242 SGB V). Sie tragen also jeweils die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die Differenz zwischen aktuellem und Ziel-Zusatzbeitrag wird auf Ihr beitragspflichtiges Bruttoentgelt angewendet – gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

  • Beitragsbemessungsgrenze KV 2026: 5.812,50 Euro/Monat (69.750 Euro/Jahr) nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026. Einkommen darüber bleibt beitragsfrei.
  • Allgemeiner Beitragssatz: 14,6 Prozent (§ 241 SGB V), Arbeitnehmeranteil 7,3 Prozent.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 Prozent (Festlegung des Bundesgesundheitsministeriums nach § 242a SGB V) – Voreinstellung, falls Ihre Kasse nicht gelistet ist.
  • Zusatzbeiträge der 26 gelisteten Kassen: Spanne von 2,18 Prozent (BKK firmus) bis 4,30 Prozent (Knappschaft), Stand Juli 2026. Bundesweit reicht der höchste Zusatzbeitrag 2026 bis 4,39 Prozent (BKK24).

Vereinfachungen: Der Rechner bildet ausschließlich den Krankenversicherungsbeitrag ab, nicht die Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge (§ 10 EStG) ist nicht eingerechnet – die tatsächliche Netto-Ersparnis fällt deshalb geringfügig niedriger aus. Datenstand aller Beitragssätze: Juli 2026.

Worauf Sie neben dem Beitrag achten sollten

Der Zusatzbeitrag ist das wichtigste Vergleichskriterium – aber nicht das einzige. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen sind zwar bei allen Kassen gleich, doch jede Kasse darf zusätzliche Satzungsleistungen anbieten. Hier lohnt sich ein genauer Blick, besonders wenn Sie bestimmte Leistungen regelmäßig nutzen.

Bonusprogramme

Viele Kassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten mit Prämien oder Geldzahlungen. Wer Vorsorgeuntersuchungen wahrnimmt, sich sportlich betätigt oder an Präventionskursen teilnimmt, kann bei manchen Kassen mehrere Hundert Euro pro Jahr zurückerhalten. Diese Boni können einen höheren Zusatzbeitrag teilweise ausgleichen.

Zusätzliche Leistungen

Achten Sie auf Satzungsleistungen, die für Sie relevant sind: erweiterte Vorsorge (etwa zusätzliche Hautkrebs-Screenings), höhere Zuschüsse zu professioneller Zahnreinigung, Reiseimpfungen, alternative Heilmethoden oder bessere Konditionen bei künstlicher Befruchtung. Wer Kinder plant oder chronisch erkrankt ist, sollte diese Leistungen besonders genau prüfen.

Service und Erreichbarkeit

Auch der Service zählt: Gibt es Geschäftsstellen in Ihrer Nähe, eine gute App, schnelle Bearbeitungszeiten und einen erreichbaren Kundenservice? Entscheiden Sie nicht allein über den Preis, sondern wägen Sie Beitrag und Leistung gegeneinander ab.

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Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die kassenindividuellen Zusatzbeiträge können unterjährig angepasst werden. Da Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind, fällt die tatsächliche Netto-Ersparnis geringfügig niedriger aus als die ausgewiesene Beitragsersparnis. Alle Angaben basieren auf dem Stand Juli 2026.

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