So berechnet der Rechner Ihr Beamten-Netto
Ausgangspunkt sind Ihre monatlichen Bruttobezüge: das Grundgehalt Ihrer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe aus der Bundesbesoldungstabelle, dazu der Familienzuschlag für Kinder und eventuelle Zulagen (Amtszulage, Stellenzulage, Erschwerniszulagen). Darauf wird die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) berechnet – mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Vorsorgepauschale.
Bei der Vorsorgepauschale rechnet der Rechner beamtenspezifisch: Ohne Renten- und Arbeitslosenversicherung zählt nur die private Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie den steuerlich anerkannten Basisbeitrag aus der Bescheinigung Ihres Versicherers eintragen, wird er in voller Höhe angesetzt. Ohne diesen Eintrag bleibt die Vorsorgepauschale bei null – § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. d EStG kennt nur die Beiträge, die dem Dienstherrn als Lohnsteuerabzugsmerkmal gemeldet sind. Das entspricht dem tatsächlichen Lohnsteuerabzug; Ihre Beiträge wirken dann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben nach § 10 EStG.
Vom Ergebnis gehen anschließend der Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze), die Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) und Ihr voller PKV-Beitrag ab. Übrig bleibt Ihr Netto.
Warum die PKV für Beamte fast immer günstiger ist
Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht über einen Arbeitgeberzuschuss, sondern über die Beihilfe: Sie erstattet – je nach Familienstand und Bundesland – meist 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Ihr PKV-Tarif muss nur die verbleibende Lücke absichern und kostet entsprechend weniger. Beamtenanwärter erhalten besonders günstige Ausbildungskonditionen; eine Gesundheitsprüfung gehört allerdings zur Aufnahme, und über die Alterungsrückstellung wird der Beitrag im Alter stabilisiert. Deshalb lohnt der Tarifvergleich vor allem am Anfang der Laufbahn.
Berechnungsgrundlage und Datenstand
Besoldung
- Tabelle: Bundesbesoldung, Besoldungsordnung A, ab 01.05.2026 – nach dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2025/2026 (Übertragung des Tarifabschlusses vom 06.04.2025)
- Struktur: 8 Erfahrungsstufen mit angehobener Eingangsbesoldung; die bisherige Stufe 1 entfällt
- Familienzuschlag: 265 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 708 Euro ab dem dritten Kind (Entwurfsstand)
- Wichtig: Das Gesetzgebungsverfahren war zum Redaktionsstand (August 2026) noch nicht abgeschlossen – die Werte gelten vorbehaltlich der Verkündung, Nachzahlungen erfolgen rückwirkend
Steuern 2026
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro · Eingangssteuersatz: 14 % · Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 Euro · Reichensteuer: 45 % ab 277.826 Euro
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % oberhalb der Freigrenze, mit Milderungszone
- Vorsorgepauschale: beamtenspezifisch (nur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung)
Vereinfachungen
Nicht abgebildet sind individuelle Lohnsteuerfreibeträge, Versorgungsabschläge, Anwärterbezüge sowie die abweichenden Besoldungstabellen der Länder – Landesbeamte nutzen die manuelle Brutto-Eingabe. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.
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PKV-Tarif vergleichen
Der PKV-Beitrag ist Ihr größter beeinflussbarer Abzug. Beihilfekonforme Tarife unterscheiden sich bei gleichen Leistungen oft um 50 bis 150 Euro monatlich. Ein Vergleich lohnt besonders zu Laufbahnbeginn und nach Besoldungserhöhungen.
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Beihilfebemessungssatz prüfen
Mit dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz vieler Dienstherren von 50 auf 70 Prozent – Ihr PKV-Tarif kann dann auf einen kleineren Restkostenanteil umgestellt werden. Das senkt den Beitrag deutlich und wird oft vergessen.
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Steuerklasse optimieren
Verheiratete mit ungleichen Einkommen prüfen die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren. Die Wahl wirkt direkt auf den monatlichen Lohnsteuerabzug.
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Lohnsteuerfreibeträge eintragen lassen
Hohe Werbungskosten (über 1.230 Euro), Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung können als Freibetrag beim Finanzamt eingetragen werden – das erhöht das Netto sofort statt erst mit der Steuererklärung.
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Als Anwärter früh entscheiden
Beamtenanwärter erhalten Ausbildungskonditionen in der PKV, die sich der Versicherer für die spätere Übernahme merkt. Wer hier gut wählt, profitiert die gesamte Laufbahn – ein späterer Wechsel kostet die angesparte Alterungsrückstellung.
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Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Bezügestelle und Ihr zuständiges Finanzamt. Besoldungswerte nach dem Gesetzentwurf 2025/2026 (Stand: August 2026), Steuerwerte nach dem Rechtsstand 2026.