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Besoldungsrechner: Brutto-Netto für Beamte 2026

Ihre Besoldung

Bundesbesoldung (Besoldungsordnung A). Ihre Gruppe steht in der Bezügemitteilung.

Stufe
Stufe 1 Stufe 8

Steigt mit der Dienstzeit. Grundgehalt aktuell:

Amtszulage, Stellenzulage, Polizei-/Feuerwehrzulage etc. laut Bezügemitteilung.

Grundgehalt + Zulagen + Familienzuschlag laut Bezügemitteilung. Ideal für Landesbeamte, deren Besoldungstabelle von der Bundestabelle abweicht.

Berücksichtigungsfähige Kinder. Erhöht den Familienzuschlag (aktuell /Monat) und die Kinderfreibeträge bei Soli und Kirchensteuer.

Ihr Beitrag zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung (beihilfekonformer Tarif). Steht auf Ihrer Beitragsrechnung.


Bestimmt den Kirchensteuersatz (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %).

Der steuerlich anerkannte Anteil Ihres PKV-Beitrags (Basisabsicherung) laut Bescheinigung Ihres Versicherers. Ohne Angabe rechnet der Rechner mit der gesetzlichen Mindestvorsorgepauschale, das Ergebnis ist dann etwas konservativer.

Ihr Netto als Beamter

Brutto-Bezüge

Netto (nach PKV)

Grundgehalt + Familienzuschlag + Zulagen

So setzt sich Ihr Netto zusammen

Bruttobezüge
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
PKV-Beitrag (inkl. Pflegepflicht)
Netto

Keine Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Krankenversicherung: Als Beamter zahlen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge. Abgabenquote:

Vergleich: gleiches Brutto als Angestellter

Angestellt (GKV)

Netto / Monat

Verbeamtet (PKV)

Netto / Monat

Mit denselben Bruttobezügen bleiben Ihnen als Beamter monatlich mehr als einem Angestellten mit gesetzlicher Kranken- und Rentenversicherung, im Jahr.

Bei dieser Konstellation liegt Ihr Netto trotz Beamtenstatus nicht über dem eines Angestellten, meist liegt das an einem hohen PKV-Beitrag. Ein Tarifvergleich lohnt sich dann doppelt.

Ihr größter Netto-Hebel: der PKV-Beitrag

Steuern und Besoldung stehen fest. Ihr PKV-Beitrag nicht. Jeder Euro, den Ihr beihilfekonformer Tarif günstiger ist, landet direkt in Ihrem Netto. Beamte und Beamtenanwärter erhalten besondere Konditionen.

PKV-Tarife für Beamte vergleichen

Rechengrößen dieser Berechnung:

Ihr Netto / Monat

Zum Ergebnis

Hinweis zur Berechnung:

Die hinterlegte Besoldungstabelle (Bund, Besoldungsordnung A, ab 01.05.2026) beruht auf dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2025/2026. Das Gesetzgebungsverfahren war zum Redaktionsstand noch nicht abgeschlossen – die endgültigen Werte können abweichen und werden nach Verkündung rückwirkend gezahlt. Gleiches gilt für den Familienzuschlag für Kinder (Entwurf: 265 Euro für das erste und zweite, 708 Euro ab dem dritten Kind).

Landesbeamte werden nach den Besoldungsgesetzen ihres Bundeslandes besoldet, die von der Bundestabelle abweichen – nutzen Sie dafür die manuelle Brutto-Eingabe. Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) als Jahreswert ermittelt. Die Vorsorgepauschale setzt nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. d EStG den Basisbeitrag an, der dem Dienstherrn als Lohnsteuerabzugsmerkmal gemeldet ist: Ohne Eintrag rechnet der Rechner ohne Vorsorgepauschale, wie es auch der Lohnsteuerabzug tut. Ihre tatsächlichen Beiträge wirken dann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (§ 10 EStG). Nicht abgebildet sind individuelle Lohnsteuerfreibeträge, Versorgungsabschläge und Besonderheiten einzelner Dienstverhältnisse.

Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Bezügestelle und Ihr Finanzamt.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Beschäftigte in den Besoldungsordnungen B, R und W: Hinterlegt ist allein die Besoldungsordnung A von A 3 bis A 16. Wer als Richterin, Staatsanwalt, Professorin oder in einem Amt der Besoldungsordnung B besoldet wird, findet seine Grundgehaltssätze hier nicht und muss das Brutto manuell eingeben.
  • Anwärterinnen und Anwärter im Vorbereitungsdienst: Sie erhalten Anwärterbezüge, nicht das Grundgehalt einer Erfahrungsstufe. Diese Bezüge liegen deutlich unter dem niedrigsten Tabellenwert des Rechners. Nutzen Sie die manuelle Brutto-Eingabe mit dem Betrag aus Ihrer Bezügemitteilung.
  • Der PKV-Beitrag ist bei Ihnen eine feste Eingabe, in Wirklichkeit hängt er am Beihilfebemessungssatz. Dieser steigt ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und im Ruhestand von 50 auf 70 Prozent (§ 46 Absatz 2 und 3 BBhV). Ihr Beitrag ändert sich an diesen Punkten sprunghaft.

Was bleibt Beamten netto von der Besoldung?

Unser Besoldungsrechner beantwortet die Frage in Sekunden: Wählen Sie Ihre Besoldungsgruppe (A 3 bis A 16) und Erfahrungsstufe, und der Rechner ermittelt Ihr Netto in Echtzeit – mit Familienzuschlag für Kinder, Zulagen und Ihrem tatsächlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung. Landesbeamte geben ihre Bezüge direkt ein, denn die Länder besolden nach eigenen Tabellen.

Beamte rechnen anders als Angestellte: Von den Bezügen gehen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung ab. Dafür zahlen Sie Ihren PKV-Beitrag vollständig selbst – die Beihilfe Ihres Dienstherrn übernimmt einen Großteil der Krankheitskosten, dadurch ist der beihilfekonforme Tarif deutlich günstiger als eine Vollversicherung. Genau diese Besonderheiten bildet der Rechner ab, statt Sie mit einem Angestellten-Rechner rechnen zu lassen, der systematisch falsche Ergebnisse liefert.

Der eingebaute Vergleich zeigt zusätzlich, was ein Angestellter mit denselben Bruttobezügen netto hätte – so sehen Sie schwarz auf weiß, was der Beamtenstatus im Portemonnaie ausmacht.

Häufige Fragen

So berechnet der Rechner Ihr Beamten-Netto

Ausgangspunkt sind Ihre monatlichen Bruttobezüge: das Grundgehalt Ihrer Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe aus der Bundesbesoldungstabelle, dazu der Familienzuschlag für Kinder und eventuelle Zulagen (Amtszulage, Stellenzulage, Erschwerniszulagen). Darauf wird die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) berechnet – mit dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Vorsorgepauschale.

Bei der Vorsorgepauschale rechnet der Rechner beamtenspezifisch: Ohne Renten- und Arbeitslosenversicherung zählt nur die private Basis-Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Sie den steuerlich anerkannten Basisbeitrag aus der Bescheinigung Ihres Versicherers eintragen, wird er in voller Höhe angesetzt. Ohne diesen Eintrag bleibt die Vorsorgepauschale bei null – § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 Buchst. d EStG kennt nur die Beiträge, die dem Dienstherrn als Lohnsteuerabzugsmerkmal gemeldet sind. Das entspricht dem tatsächlichen Lohnsteuerabzug; Ihre Beiträge wirken dann in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben nach § 10 EStG.

Vom Ergebnis gehen anschließend der Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze), die Kirchensteuer (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) und Ihr voller PKV-Beitrag ab. Übrig bleibt Ihr Netto.

Warum die PKV für Beamte fast immer günstiger ist

Ihr Dienstherr beteiligt sich nicht über einen Arbeitgeberzuschuss, sondern über die Beihilfe: Sie erstattet – je nach Familienstand und Bundesland – meist 50 bis 80 Prozent der Krankheitskosten. Ihr PKV-Tarif muss nur die verbleibende Lücke absichern und kostet entsprechend weniger. Beamtenanwärter erhalten besonders günstige Ausbildungskonditionen; eine Gesundheitsprüfung gehört allerdings zur Aufnahme, und über die Alterungsrückstellung wird der Beitrag im Alter stabilisiert. Deshalb lohnt der Tarifvergleich vor allem am Anfang der Laufbahn.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Besoldung

  • Tabelle: Bundesbesoldung, Besoldungsordnung A, ab 01.05.2026 – nach dem Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung 2025/2026 (Übertragung des Tarifabschlusses vom 06.04.2025)
  • Struktur: 8 Erfahrungsstufen mit angehobener Eingangsbesoldung; die bisherige Stufe 1 entfällt
  • Familienzuschlag: 265 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 708 Euro ab dem dritten Kind (Entwurfsstand)
  • Wichtig: Das Gesetzgebungsverfahren war zum Redaktionsstand (August 2026) noch nicht abgeschlossen – die Werte gelten vorbehaltlich der Verkündung, Nachzahlungen erfolgen rückwirkend

Steuern 2026

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro · Eingangssteuersatz: 14 % · Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 Euro · Reichensteuer: 45 % ab 277.826 Euro
  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % oberhalb der Freigrenze, mit Milderungszone
  • Vorsorgepauschale: beamtenspezifisch (nur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung)

Vereinfachungen

Nicht abgebildet sind individuelle Lohnsteuerfreibeträge, Versorgungsabschläge, Anwärterbezüge sowie die abweichenden Besoldungstabellen der Länder – Landesbeamte nutzen die manuelle Brutto-Eingabe. Der Rechner ersetzt keine steuerliche Beratung.

  1. PKV-Tarif vergleichen

    Der PKV-Beitrag ist Ihr größter beeinflussbarer Abzug. Beihilfekonforme Tarife unterscheiden sich bei gleichen Leistungen oft um 50 bis 150 Euro monatlich. Ein Vergleich lohnt besonders zu Laufbahnbeginn und nach Besoldungserhöhungen.

  2. Beihilfebemessungssatz prüfen

    Mit dem zweiten Kind steigt der Beihilfesatz vieler Dienstherren von 50 auf 70 Prozent – Ihr PKV-Tarif kann dann auf einen kleineren Restkostenanteil umgestellt werden. Das senkt den Beitrag deutlich und wird oft vergessen.

  3. Steuerklasse optimieren

    Verheiratete mit ungleichen Einkommen prüfen die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktorverfahren. Die Wahl wirkt direkt auf den monatlichen Lohnsteuerabzug.

  4. Lohnsteuerfreibeträge eintragen lassen

    Hohe Werbungskosten (über 1.230 Euro), Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung können als Freibetrag beim Finanzamt eingetragen werden – das erhöht das Netto sofort statt erst mit der Steuererklärung.

  5. Als Anwärter früh entscheiden

    Beamtenanwärter erhalten Ausbildungskonditionen in der PKV, die sich der Versicherer für die spätere Übernahme merkt. Wer hier gut wählt, profitiert die gesamte Laufbahn – ein späterer Wechsel kostet die angesparte Alterungsrückstellung.

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Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.

Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Auskünfte erteilen Ihre Bezügestelle und Ihr zuständiges Finanzamt. Besoldungswerte nach dem Gesetzentwurf 2025/2026 (Stand: August 2026), Steuerwerte nach dem Rechtsstand 2026.

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