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Gesetzliche Krankenkassen im Vergleich

26 bundesweit geöffnete gesetzliche Krankenkassen mit ihrem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, von 2,18 bis 4,30 %. Sortieren Sie nach Beitrag oder Name und filtern Sie nach Leistungs-Themen mit redaktionell geprüften Infos.
26 Kassen im Vergleich 04/2026 Stand der Zusatzbeiträge

Zusatzbeiträge im Vergleich

Nach geprüften Leistungs-Themen filtern

von 26 Kassen
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Zu sind aktuell keine Kassen mit redaktionell geprüften Infos hinterlegt. Zu dieser Auswahl sind aktuell keine Kassen mit redaktionell geprüften Infos hinterlegt.

Alle Kassen erfüllen denselben gesetzlichen Leistungskatalog, setzen Sie den Filter zurück oder rechnen Sie Ihre Ersparnis direkt aus.

Wovon die Antwort abhängt

Der Zusatzbeitrag ist die einzige Zahl, die sich zwischen den Kassen direkt vergleichen lässt. Jede Kasse setzt ihn selbst fest (§ 242 SGB V), und er trifft Ihr Nettoeinkommen unmittelbar. Deshalb steht er in dieser Tabelle vorn.

Er ist aber nicht die ganze Rechnung. Die Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen identisch — dort gibt es nichts zu vergleichen. Unterschiede entstehen bei den Satzungsleistungen , die jede Kasse freiwillig obendrauf legt: Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Präventionskurse, Sehhilfen. Wer eine dieser Leistungen regelmäßig nutzt, kann über die Erstattung mehr gewinnen oder verlieren, als der Beitragsunterschied ausmacht.

So gehen Sie vor

  1. Notieren Sie, welche Leistungen Sie im Jahr tatsächlich in Anspruch nehmen. Ohne diese Liste vergleichen Sie nur den Beitrag.
  2. Rechnen Sie den Beitragsunterschied auf Ihr Bruttoeinkommen um. Ein Zehntelprozentpunkt wirkt klein, macht bei 4.000 Euro brutto aber 4 Euro im Monat aus. Davon tragen Sie als Angestellter die Hälfte, also 2 Euro — Selbstständige und freiwillig Versicherte den vollen Betrag.
  3. Prüfen Sie erst dann die Satzungsleistungen der engeren Auswahl — über die Leistungs-Links in der Tabelle.

Was ein Wechsel kostet

Nichts. Nach § 175 SGB V sind Sie zwölf Monate an Ihre Kasse gebunden, danach gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei der alten; eine eigene Kündigung ist seit 2021 nicht mehr nötig. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Bindungsfrist vorzeitig beenden. Der Leistungsanspruch besteht lückenlos weiter, eine Gesundheitsprüfung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Stand der Zusatzbeiträge: 04/2026 , Quelle: kassenindividuelle Festsetzung nach § 242 SGB V. Leistungs-Links führen zu redaktionell geprüften Themen-Seiten. Reihenfolge und Sortierung steuern Sie selbst, dies ist keine Empfehlung.