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Alle Kassen erfüllen denselben gesetzlichen Leistungskatalog, setzen Sie den Filter zurück oder rechnen Sie Ihre Ersparnis direkt aus.
Der Zusatzbeitrag ist die einzige Zahl, die sich zwischen den Kassen direkt vergleichen lässt. Jede Kasse setzt ihn selbst fest (§ 242 SGB V), und er trifft Ihr Nettoeinkommen unmittelbar. Deshalb steht er in dieser Tabelle vorn.
Er ist aber nicht die ganze Rechnung. Die Pflichtleistungen sind bei allen gesetzlichen Kassen identisch — dort gibt es nichts zu vergleichen. Unterschiede entstehen bei den Satzungsleistungen , die jede Kasse freiwillig obendrauf legt: Osteopathie, professionelle Zahnreinigung, Präventionskurse, Sehhilfen. Wer eine dieser Leistungen regelmäßig nutzt, kann über die Erstattung mehr gewinnen oder verlieren, als der Beitragsunterschied ausmacht.
Nichts. Nach § 175 SGB V sind Sie zwölf Monate an Ihre Kasse gebunden, danach gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei der alten; eine eigene Kündigung ist seit 2021 nicht mehr nötig. Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Bindungsfrist vorzeitig beenden. Der Leistungsanspruch besteht lückenlos weiter, eine Gesundheitsprüfung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht.
Stand der Zusatzbeiträge: 04/2026 , Quelle: kassenindividuelle Festsetzung nach § 242 SGB V. Leistungs-Links führen zu redaktionell geprüften Themen-Seiten. Reihenfolge und Sortierung steuern Sie selbst, dies ist keine Empfehlung.