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Pflegeheim-Eigenanteil berechnen

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In welchem Bundesland liegt das Pflegeheim?

Die Heimkosten unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Wählen Sie die Gruppe, in der Ihr Bundesland vorkommt – die €-Werte zeigen den durchschnittlichen Eigenanteil im 1. Jahr.

Nicht sicher? Wählen Sie den Bundesdurchschnitt – die genauen Kosten unterscheiden sich ohnehin je Einrichtung.

Welche Gruppe gilt für mein Bundesland?

Günstiger: Sachsen-Anhalt (2.720 €), Mecklenburg-Vorpommern (2.903 €), Niedersachsen (2.903 €), Thüringen, Sachsen, Brandenburg, Schleswig-Holstein

Bundesdurchschnitt: Bayern, Hessen, Hamburg, Bremen, Rheinland-Pfalz

Teurer: Nordrhein-Westfalen (3.582 €), Saarland (3.601 €), Baden-Württemberg, Berlin

Eigenanteil im 1. Aufenthaltsjahr laut vdek-Auswertung, Stand Januar 2026. Beträge in Klammern sind amtlich ausgewiesene Landeswerte; die übrige Gruppen-Zuordnung dient der Orientierung – einzelne Heime können davon abweichen.

Aufenthaltsjahr im Heim

Das wievielte Jahr im Heim soll berechnet werden? Je länger der Aufenthalt, desto mehr übernimmt die Pflegekasse (Leistungszuschlag, § 43c SGB XI) – und desto weniger zahlen Sie selbst. Im Zweifel lassen Sie das 1. Jahr stehen.

Woher weiß ich das? Schätzen Sie, was im Pflegefall monatlich auf Ihr Konto käme: gesetzliche Rente (siehe Renteninformation der Rentenversicherung), Betriebsrente, Miet- oder Kapitaleinkünfte. Dieses Geld wird zuerst auf die Heimkosten angerechnet.


Eine private Pflegezusatzversicherung zahlt im Pflegefall eine monatliche Leistung, die den Eigenanteil mindert.

Vereinbarte monatliche Leistung Ihrer Pflegezusatzversicherung (z. B. Pflegetagegeld pro Monat).

Ihre monatliche Pflegelücke

pro Monat · bleibt nach Einkommen und Zusatzversicherung selbst zu tragen

Was bedeutet das? Das ist der Betrag, der Ihnen im Pflegefall voraussichtlich jeden Monat fehlt – also das, was Sie aus eigener Tasche zuzahlen müssten, nachdem Pflegekasse und Ihr Einkommen verrechnet sind.

Ihr Einkommen deckt den Eigenanteil

Aktuell entsteht rechnerisch keine Lücke. Bei steigenden Kosten oder sinkendem Einkommen kann sich das ändern.

Eigenanteil gesamt

pro Monat

Ihr Einkommen

pro Monat

Bundesdurchschnitt nach vdek-Auswertung 2026 · Leistungszuschlag § 43c SGB XI

Woraus sich Ihr Eigenanteil zusammensetzt

Im – nach Abzug des Leistungszuschlags der Pflegekasse. Der größte Posten ist der EEE (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil – der pflegebedingte Anteil, den alle Bewohner derselben Einrichtung gleich hoch zahlen).

  • Pflegekosten nach Zuschlag (EEE)
  • Unterkunft & Verpflegung
  • Investitionskosten

Der Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI) senkt ausschließlich die Pflegekosten (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie unabhängig von der Aufenthaltsdauer voll selbst.

So sinkt Ihr Eigenanteil mit der Aufenthaltsdauer

Mit jedem Jahr steigt der Leistungszuschlag der Pflegekasse – Ihr Eigenanteil sinkt entsprechend.

Bei durchschnittlich Jahren Heimaufenthalt

summiert sich Ihre Pflegelücke auf rund .

Der Eigenanteil ist in allen Pflegegraden 2–5 gleich hoch

Viele glauben, ein höherer Pflegegrad bedeute einen höheren Eigenanteil. Tatsächlich ist es umgekehrt: Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) ist für alle Bewohner derselben Einrichtung identisch. Bei höherem Pflegegrad zahlt schlicht die Pflegekasse mehr – Ihr Eigenanteil bleibt gleich.

Wenn das Einkommen nicht reicht

Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege die ungedeckten Heimkosten; in einigen Bundesländern entlastet zusätzlich das Pflegewohngeld die Investitionskosten. Ein Elternunterhalt der Kinder wird erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € je Kind herangezogen (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Lücke schließen

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Ihre Pflegelücke / Monat

Zum Ergebnis

Hinweis zur Berechnung:

Dieser Rechner arbeitet mit bundesweiten Durchschnittswerten der vdek-Auswertung der Eigenanteile (Stand Anfang 2026). Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland zum Teil erheblich von den hier dargestellten Beträgen.

Der Leistungszuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI wirkt ausschließlich auf den pflegebedingten Eigenanteil (EEE). Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind davon ausgenommen und steigen oder sinken nicht mit der Aufenthaltsdauer.

Dieser Rechner stellt keine Sozial-, Versicherungs- oder Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, das Sozialamt oder einen unabhängigen Berater.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Pflegegrad 1: Einen Anspruch auf Leistungen der vollstationären Pflege haben nur Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 (§ 43 Absatz 1 SGB XI). Der Rechner unterstellt einen Pflegegrad ab 2. Mit Pflegegrad 1 tragen Sie die Heimkosten fast vollständig selbst.
  • Pflege zu Hause: Der Rechner bildet ausschließlich das Pflegeheim ab. Bei häuslicher Pflege gilt eine andere Systematik mit Pflegegeld, Pflegesachleistung, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege; das Pflegegeld beträgt je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat (§ 37 Absatz 1 SGB XI).
  • Wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen: Dann tritt die Hilfe zur Pflege des Sozialamts ein. Kinder und Eltern werden zum Unterhalt erst herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Absatz 1a SGB XII). Der Rechner bildet weder Sozialhilfe noch Vermögen ab.

Was kostet ein Pflegeheim Sie wirklich?

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer – und einen großen Teil davon zahlen Sie selbst. Im Jahr 2026 liegt der bundesdurchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr bei rund 3.245 Euro pro Monat. Das sind etwa 261 Euro oder rund 9 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten – der Rest bleibt an Ihnen hängen.

Genau diesen Rest nennt man die Pflegelücke: die Differenz zwischen dem monatlichen Eigenanteil im Heim und dem, was Ihre Rente und sonstige Einkünfte decken. Unser Pflegelücken-Rechner zeigt Ihnen auf Basis bundesweiter Durchschnittswerte, wie hoch diese Lücke in Ihrem Fall ausfällt – und wie sie sich über die Jahre des Aufenthalts verändert.

Wählen Sie Ihre Region, das Aufenthaltsjahr und Ihr voraussichtliches Einkommen im Pflegefall. Der Rechner schlüsselt Ihren Eigenanteil auf, berücksichtigt den Leistungszuschlag der Pflegekasse und rechnet Ihre persönliche Lücke aus.

Häufige Fragen

Woraus sich der Eigenanteil im Pflegeheim zusammensetzt

Der Eigenanteil im vollstationären Pflegeheim besteht aus mehreren Bausteinen, die Sie selbst tragen. Im Bundesdurchschnitt 2026 verteilt er sich wie folgt:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): rund 1.685 Euro pro Monat im ersten Jahr (nach dem 15-%-Leistungszuschlag der Pflegekasse). Das ist der pflegebedingte Anteil – also der Teil der reinen Pflegekosten, den die Pflegekasse nicht übernimmt. Mit jedem weiteren Jahr sinkt dieser Anteil, weil der Leistungszuschlag steigt.
  • Unterkunft und Verpflegung: rund 1.046 Euro pro Monat für Wohnen, Mahlzeiten und Versorgung.
  • Investitionskosten: rund 514 Euro pro Monat für Gebäude, Instandhaltung und Ausstattung der Einrichtung.

Nur der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird durch den Leistungszuschlag der Pflegekasse gemindert. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie in voller Höhe selbst – unabhängig davon, wie lange Sie im Heim leben.

Wie der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI wirkt

Seit 2022 entlastet die Pflegekasse Heimbewohner über einen gestaffelten Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI). Dieser Zuschuss wird ausschließlich auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gewährt – und er steigt mit der Dauer des Aufenthalts:

  • 1. Jahr: 15 Prozent des EEE
  • 2. Jahr: 30 Prozent
  • 3. Jahr: 50 Prozent
  • ab dem 4. Jahr: 75 Prozent

Je länger Sie im Heim leben, desto höher wird also der Zuschuss – und desto kleiner Ihr pflegebedingter Eigenanteil. Wichtig: Der Zuschlag greift nicht bei Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese Beträge bleiben über die gesamte Aufenthaltsdauer konstant.

Warum ein höherer Pflegegrad den Eigenanteil nicht erhöht

Ein verbreiteter Irrtum: Viele Menschen glauben, ein höherer Pflegegrad bedeute automatisch einen höheren Eigenanteil. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil heißt deshalb so, weil er für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch ist – egal, ob jemand Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5 hat. Steigt der Pflegebedarf und damit der Pflegegrad, übernimmt schlicht die Pflegekasse einen höheren Anteil der tatsächlichen Pflegekosten. Ihr Eigenanteil bleibt davon unberührt.

Für Ihre Planung heißt das: Der Pflegegrad bestimmt nicht die Höhe Ihrer Pflegelücke. Entscheidend sind das Bundesland, die konkrete Einrichtung und die Dauer des Aufenthalts.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Damit Sie die Ergebnisse einordnen können, legen wir die verwendeten Rechengrößen und Modellannahmen offen (Stand: Anfang 2026).

  • Gesamteigenanteil im 1. Jahr (Bundesdurchschnitt): rund 3.245 € pro Monat – bereits nach Abzug des 15-%-Leistungszuschlags. Er setzt sich zusammen aus dem pflegebedingten Eigenanteil (EEE), Unterkunft und Verpflegung (1.046 €) sowie Investitionskosten (514 €).
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): bundesweit rund 1.982 € vor Leistungszuschlag; nach dem 15-%-Zuschlag im 1. Jahr verbleiben rund 1.685 €. Der EEE ist nach § 84 Abs. 2 SGB XI für alle Bewohner einer Einrichtung gleich hoch – unabhängig vom Pflegegrad (2–5).
  • Leistungszuschlag (§ 43c SGB XI): wirkt ausschließlich auf den EEE und steigt mit der Aufenthaltsdauer – 15 % im 1. Jahr, 30 % im 2. Jahr, 50 % im 3. Jahr, 75 % ab dem 4. Jahr. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben unberührt.
  • Regionale Spanne: Der Bundesdurchschnitt wird über Faktoren auf ein günstiges Bundesland (rund 2.720 €) und ein teures Bundesland (rund 3.800 €) skaliert. Die tatsächlichen Werte einzelner Einrichtungen können erheblich abweichen.
  • Hochrechnung: Die Gesamtlücke summiert die monatlichen Lücken über eine angenommene durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 5 Jahren (Jahr 1, 2, 3 sowie zweimal die Staffel ab dem 4. Jahr).
  • Pflegegrad 1: Bei vollstationärer Pflege erhält Pflegegrad 1 keinen einrichtungseinheitlichen Leistungsbetrag, sondern lediglich einen Zuschuss von 131 € pro Monat (§ 43 Abs. 3 SGB XI). Dieser Rechner bildet daher die vollstationäre Versorgung in den Pflegegraden 2 bis 5 ab.

Datenquelle: vdek-Auswertung der Eigenanteile in vollstationärer Pflege (Bundesdurchschnitt, Stand Anfang 2026). Rechtsgrundlagen: § 43c SGB XI (Leistungszuschlag), § 84 Abs. 2 SGB XI (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil), § 43 Abs. 3 SGB XI (Pflegegrad 1), SGB XII (Hilfe zur Pflege), Angehörigen-Entlastungsgesetz (Elternunterhalt ab 100.000 € Jahresbruttoeinkommen).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Wenn Rente und Vermögen den Eigenanteil nicht decken, bleibt die Pflege dennoch finanziert – allerdings über staatliche Sozialleistungen, die an Bedingungen geknüpft sind.

Hilfe zur Pflege (Sozialamt)

Die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII übernimmt die ungedeckten Heimkosten, wenn Einkommen und Vermögen aufgebraucht sind. Vor der Bewilligung prüft das Sozialamt Ihre finanzielle Lage; ein Schonvermögen bleibt dabei unangetastet.

Pflegewohngeld

In einigen Bundesländern entlastet zusätzlich das Pflegewohngeld die Investitionskosten der Einrichtung. Ob und in welcher Höhe es gewährt wird, hängt vom jeweiligen Landesrecht ab.

Elternunterhalt der Kinder

Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder erst dann zum Elternunterhalt herangezogen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die meisten Familien bedeutet das eine deutliche Entlastung – das Sozialamt springt vorher ein.

Wer diese Sozialleistungen vermeiden und das eigene Vermögen schützen möchte, sorgt am besten frühzeitig privat vor.

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Hinweis: Dieser Rechner arbeitet mit bundesweiten Durchschnittswerten (vdek, Stand Anfang 2026) und dient der unverbindlichen Orientierung. Die tatsächlichen Kosten unterscheiden sich je nach Einrichtung und Bundesland. Er ersetzt keine Sozial-, Versicherungs- oder Rechtsberatung. Lassen Sie Ihre individuelle Situation von einem unabhängigen Experten prüfen.

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