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Teilzeitrechner

Ihre Angaben

Ihr aktuelles Bruttogehalt bei voller Stundenzahl.

Ihre vertragliche Wochenarbeitszeit in Vollzeit (steht im Arbeitsvertrag, meist 38–40 Std.).

Std./Wo.
10 Std. 40 Std.

Auf wie viele Stunden möchten Sie reduzieren? Das ergibt Ihrer bisherigen Arbeitszeit.


Jedes Kind = 1,0. Bei getrennten Eltern = 0,5 pro Elternteil.

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %. Sie finden Ihren Wert auf Ihrer Beitragsabrechnung.

Ihr Netto im Vergleich

Vollzeit ( Std.)

Netto / Monat

Teilzeit ( Std.)

Netto / Monat

Sie haben monatlich weniger netto zur Verfügung ( pro Jahr).

Was bedeutet das? So viel Netto bleibt Ihnen pro Monat, wenn Sie Ihre Stunden reduzieren – im direkten Vergleich zu heute.

Netto nach Tarif § 32a EStG und SV-Rechengrößen 2026; Teilzeit-Brutto anteilig aus dem Stundenverhältnis.

Der Progressions-Effekt

Weniger Stunden heißt oft prozentual weniger Steuerabzug – Ihr Netto sinkt weniger stark als Ihre Zeit.

 % Stunden = nur −  % Netto

Sie reduzieren auf Ihrer Stunden – behalten aber Ihres Nettos. Grund ist die Steuerprogression: Mit dem Bruttogehalt sinkt auch Ihr persönlicher Steuersatz.

Ihr Netto-Stundenlohn

Pro tatsächlich gearbeiteter Stunde steigt Ihr Netto von auf .

Vollzeit

netto / Stunde

Teilzeit

netto / Stunde

Brutto und Netto im Vergleich

Wirkung auf Ihre Rente (Schätzung)

Pro Jahr Teilzeit verlieren Sie ca. spätere Rente pro Monat – lebenslang. Das entspricht rund Entgeltpunkten weniger je Jahr.

Schematische Schätzung: verlorene Entgeltpunkte (Brutto-Differenz ÷ vorläufiges Durchschnittsentgelt ) × aktueller Rentenwert ( , Stand 07/2025). Künftige Rentenanpassungen sind nicht berücksichtigt.

Netto in Teilzeit

Zum Ergebnis

Hinweis zur Berechnung:

Die Netto-Berechnung folgt der Standard-Lohnsteuerberechnung nach § 32a EStG sowie den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026. Geringfügige Abweichungen zu Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung sind möglich, da der amtliche Programmablaufplan zahlreiche Zwischenwerte berücksichtigt.

Die Rentenschätzung ist stark vereinfacht: Das vorläufige Durchschnittsentgelt ist ein Schätzwert, der aktuelle Rentenwert (42,52 €) hat den Stand 07/2026. Künftige Anpassungen von Rentenwert und Durchschnittsentgelt bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Rentenwirkung hängt von Ihrem gesamten Versicherungsverlauf ab.

Arbeitsrechtliche Fragen – etwa das Rückkehrrecht aus der Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG – sind nicht Gegenstand dieser Berechnung. Dieser Rechner stellt keine steuerliche, rentenrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratung dar.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Privat Krankenversicherte: Der Rechner rechnet fest mit gesetzlicher Krankenversicherung. Sinkt Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt durch die Reduzierung unter die Versicherungspflichtgrenze, endet Ihre Versicherungsfreiheit nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 SGB V und Sie werden wieder gesetzlich pflichtversichert.
  • Wer stark reduziert und bei höchstens 2.000 Euro Monatsbrutto landet: Im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV gelten verminderte Arbeitnehmerbeiträge. Der Rechner setzt die vollen Sätze an. Ihr Teilzeit-Netto liegt dann über dem hier ausgewiesenen Wert.
  • Wer Zuschläge für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit, Schichtdienst oder Rufbereitschaft erhält: Der Rechner kürzt Ihr Brutto streng im Verhältnis der Stunden. Zuschläge folgen dem Dienstplan, nicht der Vertragsstundenzahl, und teilweise sind sie steuerfrei. Ihr Brutto verändert sich anders als hier unterstellt.

Was kostet Sie Teilzeit wirklich?

Wer von Vollzeit auf Teilzeit reduziert, rechnet oft mit dem einfachen Dreisatz: weniger Stunden, entsprechend weniger Geld. Doch beim Netto stimmt diese Rechnung nicht – und zwar zu Ihren Gunsten. Wenn Sie Ihre Arbeitszeit um ein Viertel reduzieren, sinkt Ihr Nettoeinkommen spürbar weniger als um ein Viertel. Verantwortlich dafür ist die Steuerprogression: Mit dem Bruttogehalt sinkt auch Ihr persönlicher Steuersatz, sodass von jedem verlorenen Euro brutto ein größerer Anteil netto bei Ihnen geblieben wäre.

Das bedeutet umgekehrt: Ihr Netto-Stundenlohn steigt. Jede Stunde, die Sie in Teilzeit arbeiten, ist netto mehr wert als zuvor in Vollzeit. Unser Rechner zeigt Ihnen diesen Effekt in Euro und Cent – und macht damit eine fundierte Entscheidung möglich.

Geben Sie einfach Ihr aktuelles Bruttogehalt, Ihre Vollzeit-Stunden und Ihre Wunsch-Stundenzahl ein. Sie sehen sofort, wie viel Netto Ihnen in Teilzeit bleibt, wie sich Ihr Stundenlohn verändert und welche Auswirkung die Reduktion auf Ihre spätere Rente hat.

Häufige Fragen

Warum −25 % Stunden nicht −25 % Netto bedeuten

Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Wenn Sie Ihr Bruttogehalt durch Teilzeit senken, rutschen Sie in eine niedrigere Progressionszone – der durchschnittliche Steuersatz auf Ihr gesamtes Einkommen sinkt also.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir an, Sie verdienen in Vollzeit (40 Stunden) 4.000 Euro brutto im Monat und reduzieren auf 30 Stunden. Ihr Bruttogehalt sinkt damit auf 3.000 Euro – das sind 25 Prozent weniger. Beim Netto sieht die Rechnung anders aus: Da auf die wegfallenden 1.000 Euro brutto ein vergleichsweise hoher Grenzsteuersatz lag, verlieren Sie netto deutlich weniger als 25 Prozent. In der Praxis behalten Sie häufig rund 80 Prozent Ihres bisherigen Nettos, obwohl Sie nur 75 Prozent der Stunden arbeiten.

Den genauen Wert für Ihre Situation – abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Zusatzbeitrag – berechnet Ihnen der Rechner oben in Sekunden.

Was Teilzeit für Ihre Rente bedeutet

Die gesetzliche Rente richtet sich nach Ihrem versicherten Bruttoeinkommen. Verdienen Sie in einem Jahr genau so viel wie das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten, erhalten Sie einen vollen Entgeltpunkt. Verdienen Sie weniger – etwa weil Sie in Teilzeit arbeiten – sammeln Sie anteilig weniger Punkte.

Jeder Entgeltpunkt ist bei Renteneintritt einen festen Betrag wert (den aktuellen Rentenwert, seit Juli 2026 bei 42,52 Euro pro Monat). Reduzieren Sie Ihr Brutto über mehrere Jahre, summiert sich der Verlust an Entgeltpunkten – und damit Ihre spätere monatliche Rente, und das lebenslang.

Unser Rechner schätzt diese Wirkung schematisch je Jahr Teilzeit. Wichtig: Es handelt sich um eine vereinfachte Orientierung, nicht um eine verbindliche Rentenauskunft. Wie groß die Lücke am Ende ausfällt und wie Sie sie ausgleichen können (etwa über private Vorsorge), klären Sie am besten im persönlichen Gespräch.

Brückenteilzeit: Ihr Rückkehrrecht in Vollzeit

Wer in Teilzeit geht, muss nicht dauerhaft dort bleiben. Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sie gibt Ihnen das Recht, Ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren – mit garantierter Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl.

Die Voraussetzungen

Damit Sie Brückenteilzeit beanspruchen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Ihr Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als 45 Mitarbeiter, Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten, und Sie stellen den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform. Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Zumutbarkeitsgrenze.

Der große Vorteil gegenüber der unbefristeten Teilzeit: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die spätere Aufstockung – und sind nicht darauf angewiesen, dass zufällig eine Vollzeitstelle frei wird. So bleibt Teilzeit eine planbare Lebensphase und keine Einbahnstraße.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Der Rechner ermittelt das Nettoeinkommen für das Vollzeit- und das Teilzeit-Szenario über dieselbe Steuer- und Sozialversicherungs-Engine wie der Brutto-Netto-Rechner. Das Teilzeit-Brutto wird anteilig aus dem Verhältnis Ziel-Stunden zu Ist-Stunden gebildet. Der Progressionseffekt ergibt sich automatisch aus dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG.

Verwendete Rechengrößen (Stand: Juli 2026)

  • Einkommensteuertarif: § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 Euro)
  • Sozialversicherung: Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent)
  • Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 Euro (Anlage 1 SGB VI) – ein Jahresbrutto in dieser Höhe ergibt einen Entgeltpunkt
  • Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026, bundeseinheitlich)
  • Stundenumrechnung: 52 Wochen / 12 Monate = 4,33 Wochen je Monat

Vereinfachungen des Modells

Die Rentenwirkung ist eine schematische Orientierung je Jahr Teilzeit: verlorene Entgeltpunkte = (Brutto-Differenz × 12) / Durchschnittsentgelt, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Künftige Rentenwert-Anpassungen, das vorläufige (noch nicht endgültige) Durchschnittsentgelt sowie individuelle Faktoren (Kindererziehungszeiten, Höherversicherung) bleiben unberücksichtigt. Rechtsstand: 2026.

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