Warum −25 % Stunden nicht −25 % Netto bedeuten
Das deutsche Steuersystem ist progressiv: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der Steuersatz auf den jeweils nächsten Euro. Wenn Sie Ihr Bruttogehalt durch Teilzeit senken, rutschen Sie in eine niedrigere Progressionszone – der durchschnittliche Steuersatz auf Ihr gesamtes Einkommen sinkt also.
Ein Rechenbeispiel
Nehmen wir an, Sie verdienen in Vollzeit (40 Stunden) 4.000 Euro brutto im Monat und reduzieren auf 30 Stunden. Ihr Bruttogehalt sinkt damit auf 3.000 Euro – das sind 25 Prozent weniger. Beim Netto sieht die Rechnung anders aus: Da auf die wegfallenden 1.000 Euro brutto ein vergleichsweise hoher Grenzsteuersatz lag, verlieren Sie netto deutlich weniger als 25 Prozent. In der Praxis behalten Sie häufig rund 80 Prozent Ihres bisherigen Nettos, obwohl Sie nur 75 Prozent der Stunden arbeiten.
Den genauen Wert für Ihre Situation – abhängig von Steuerklasse, Bundesland und Zusatzbeitrag – berechnet Ihnen der Rechner oben in Sekunden.
Was Teilzeit für Ihre Rente bedeutet
Die gesetzliche Rente richtet sich nach Ihrem versicherten Bruttoeinkommen. Verdienen Sie in einem Jahr genau so viel wie das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten, erhalten Sie einen vollen Entgeltpunkt. Verdienen Sie weniger – etwa weil Sie in Teilzeit arbeiten – sammeln Sie anteilig weniger Punkte.
Jeder Entgeltpunkt ist bei Renteneintritt einen festen Betrag wert (den aktuellen Rentenwert, seit Juli 2026 bei 42,52 Euro pro Monat). Reduzieren Sie Ihr Brutto über mehrere Jahre, summiert sich der Verlust an Entgeltpunkten – und damit Ihre spätere monatliche Rente, und das lebenslang.
Unser Rechner schätzt diese Wirkung schematisch je Jahr Teilzeit. Wichtig: Es handelt sich um eine vereinfachte Orientierung, nicht um eine verbindliche Rentenauskunft. Wie groß die Lücke am Ende ausfällt und wie Sie sie ausgleichen können (etwa über private Vorsorge), klären Sie am besten im persönlichen Gespräch.
Brückenteilzeit: Ihr Rückkehrrecht in Vollzeit
Wer in Teilzeit geht, muss nicht dauerhaft dort bleiben. Seit 2019 gibt es die sogenannte Brückenteilzeit nach § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Sie gibt Ihnen das Recht, Ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum von einem bis fünf Jahren zu reduzieren – mit garantierter Rückkehr zur vorherigen Stundenzahl.
Die Voraussetzungen
Damit Sie Brückenteilzeit beanspruchen können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Ihr Betrieb beschäftigt in der Regel mehr als 45 Mitarbeiter, Ihr Arbeitsverhältnis besteht seit mehr als sechs Monaten, und Sie stellen den Antrag mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform. Bei Betrieben zwischen 46 und 200 Beschäftigten gilt zusätzlich eine Zumutbarkeitsgrenze.
Der große Vorteil gegenüber der unbefristeten Teilzeit: Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die spätere Aufstockung – und sind nicht darauf angewiesen, dass zufällig eine Vollzeitstelle frei wird. So bleibt Teilzeit eine planbare Lebensphase und keine Einbahnstraße.
Berechnungsgrundlage und Datenstand
Der Rechner ermittelt das Nettoeinkommen für das Vollzeit- und das Teilzeit-Szenario über dieselbe Steuer- und Sozialversicherungs-Engine wie der Brutto-Netto-Rechner. Das Teilzeit-Brutto wird anteilig aus dem Verhältnis Ziel-Stunden zu Ist-Stunden gebildet. Der Progressionseffekt ergibt sich automatisch aus dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG.
Verwendete Rechengrößen (Stand: Juli 2026)
- Einkommensteuertarif: § 32a EStG 2026 (Grundfreibetrag 12.348 Euro)
- Sozialversicherung: Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent zuzüglich Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 Prozent)
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 Euro (Anlage 1 SGB VI) – ein Jahresbrutto in dieser Höhe ergibt einen Entgeltpunkt
- Aktueller Rentenwert: 42,52 Euro je Entgeltpunkt (seit 1. Juli 2026, bundeseinheitlich)
- Stundenumrechnung: 52 Wochen / 12 Monate = 4,33 Wochen je Monat
Vereinfachungen des Modells
Die Rentenwirkung ist eine schematische Orientierung je Jahr Teilzeit: verlorene Entgeltpunkte = (Brutto-Differenz × 12) / Durchschnittsentgelt, multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert. Sie ersetzt keine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Künftige Rentenwert-Anpassungen, das vorläufige (noch nicht endgültige) Durchschnittsentgelt sowie individuelle Faktoren (Kindererziehungszeiten, Höherversicherung) bleiben unberücksichtigt. Rechtsstand: 2026.