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Grenzsteuersatz

Der Steuersatz, mit dem der jeweils nächste verdiente Euro belastet wird. Er liegt höher als Ihr durchschnittlicher Steuersatz.

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Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, mit dem der jeweils nächste verdiente Euro belastet wird. Er ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif des § 32a EStG, der progressiv aufgebaut ist: Der Satz steigt mit dem zu versteuernden Einkommen, und zwar innerhalb der Progressionszonen stetig, nicht in Stufen. Der verbreitete Satz, eine Gehaltserhöhung könne einen in die nächste Stufe befördern und unterm Strich weniger übrig lassen, hat im deutschen Tarif deshalb keine Grundlage.

Die fünf Tarifzonen 2026. Bis 12.348 Euro zu versteuerndes Einkommen fällt keine Steuer an; das ist der Grundfreibetrag. Von 12.349 bis 17.799 Euro steigt der Grenzsteuersatz vom Eingangssteuersatz von 14 Prozent auf 23,97 Prozent. Von 17.800 bis 69.878 Euro läuft er von dort auf 42 Prozent weiter. Zwischen 69.879 und 277.825 Euro bleibt er konstant bei 42 Prozent, ab 277.826 Euro bei 45 Prozent, der sogenannten Reichensteuer. Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich alle Grenzen, weil der Tarif dann auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens angewendet wird (§ 32a Abs. 5 EStG).

Rechenbeispiel 2026. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 Euro beträgt die tarifliche Einkommensteuer nach der Formel des § 32a Abs. 1 EStG 8.835 Euro. Steigt das Einkommen auf 46.000 Euro, sind es 9.171 Euro. Von den zusätzlichen 1.000 Euro gehen also 336 Euro ans Finanzamt – ein Grenzsteuersatz von rund 33,6 Prozent in diesem Abschnitt. Hinzu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag; letzterer setzt 2026 erst ab einer Einkommensteuer von 20.350 Euro im Jahr ein und bleibt hier ohne Wirkung.

Abgrenzung zum Durchschnittssteuersatz. Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen. Im Beispiel sind das 8.835 von 45.000 Euro, also 19,6 Prozent. Der Grenzsteuersatz liegt mit rund 33 Prozent weit darüber, weil die ersten 12.348 Euro steuerfrei bleiben und die folgenden Beträge mit niedrigeren Sätzen belastet wurden. Beide Größen beantworten verschiedene Fragen: Der Grenzsteuersatz sagt, was von der nächsten Gehaltserhöhung übrig bleibt. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie hoch Ihre Steuerlast insgesamt ist. Wer den einen für den anderen hält, überschätzt seine Belastung deutlich.

Warum sich die Zonen jedes Jahr verschieben. Grundfreibetrag und Zonengrenzen des § 32a EStG werden regelmäßig angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Ohne diese Verschiebung würde eine Gehaltserhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, den Grenzsteuersatz anheben und die Kaufkraft senken. Nicht angehoben wird die Grenze zur 45-Prozent-Zone: Sie liegt 2026 unverändert bei 277.826 Euro und wandert damit real nach unten.

Wann der Begriff praktisch wird. Bei jeder Entscheidung am Rand: Gehaltsverhandlung, Überstunden, Nebeneinkünfte – und ebenso bei abziehbaren Ausgaben. Werbungskosten und Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen von oben und sparen deshalb Steuer zum Grenzsteuersatz, nicht zum Durchschnittssatz. 1.000 Euro Werbungskosten bringen im Beispiel also rund 336 Euro zurück. Umgekehrt folgt die Sozialversicherung einer anderen Logik: Ihre Beiträge enden an der Beitragsbemessungsgrenze, während die Steuerprogression darüber hinaus weiterläuft. Wie beides zusammen auf das Netto wirkt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; bei einer Abfindung oder anderen Einmalzahlungen kann die Fünftelregelung die Progressionsspitze abfedern.

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der ab dem Veranlagungszeitraum 2026 geltenden Fassung, abrufbar über gesetze-im-internet.de; die Freigrenzen des Solidaritätszuschlags nach dem Solidaritätszuschlaggesetz 1995. Stand: August 2026. Dies ist keine Steuerberatung.