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TVöD-Rechner: Brutto-Netto im öffentlichen Dienst

Ihre Eingruppierung

Steht in Ihrem Arbeitsvertrag und auf der Entgeltabrechnung (z. B. E 9b).

Stufe
Stufe 1 Stufe 6

Tabellenentgelt (Vollzeit): Diese Stufe existiert in der gewählten Entgeltgruppe nicht.

Vollzeit im TVöD (VKA): 39 Stunden. Bei Teilzeit wird das Entgelt anteilig berechnet.

Arbeitnehmeranteil an der betrieblichen Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes (VBL West: 1,81 %). Ihren Satz nennt die Entgeltabrechnung.

Prämie, Zulage oder Leistungsentgelt zusätzlich zur tariflichen Jahressonderzahlung. Wird als Einmalbezug versteuert – also mit Ihrem Grenzsteuersatz, nicht mit dem Durchschnitt.


Jedes Kind = 1,0. Bei getrennten Eltern = 0,5 pro Elternteil.

Senkt den Pflegeversicherungsbeitrag (Abschlag ab dem zweiten Kind).

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %. Ihren Wert finden Sie auf der Entgeltabrechnung.

Ihr Netto im öffentlichen Dienst

Brutto ( , Stufe )

Netto

Teilzeit mit von Wochenstunden, das Tabellenentgelt wird anteilig berechnet.

So setzt sich Ihr Netto zusammen

Tabellenentgelt (anteilig)
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Zusatzversorgung (VBL/ZVK)
Netto

Jahressonderzahlung im November

Zusätzlich zum Monatsentgelt erhalten Sie im TVöD (VKA) eine Jahressonderzahlung von 85 % eines Monatsentgelts, bei Ihrer Eingruppierung rund brutto. Seit 2026 können Teile davon in bis zu drei freie Tage getauscht werden.

Anspruch hat, wer am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht (§ 20 TVöD). Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Entgelt der Monate Juli bis September; für jeden Monat ohne Entgeltanspruch wird um ein Zwölftel gekürzt – Mutterschutz und Elternzeit ausgenommen. Der einheitliche Satz von 85  % gilt seit der Tarifeinigung vom 06.04.2025 für alle VKA-Entgeltgruppen; beim Bund ist er weiterhin nach Entgeltgruppe gestaffelt.

Ihr Netto / Monat

Zum Ergebnis

Hinweis zur Berechnung:

Grundlage ist die TVöD-Entgelttabelle für den Bereich der Kommunen (VKA), gültig vom 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Tarifabschluss vom 06.04.2025, zweite Stufe: +2,8 %). Beschäftigte des Bundes sowie der Länder (TV-L) haben eigene, leicht abweichende Tabellen. Sonderentgelttabellen (SuE, Pflege, Sparkassen) sind nicht abgebildet.

Die Zusatzversorgung (VBL/ZVK) wird vereinfacht als prozentualer Eigenanteil vom Tabellenentgelt abgezogen; die tatsächliche steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Umlagen und Beiträge weicht im Detail ab. Nicht berücksichtigt sind außerdem leistungsorientierte Bezahlung, Zeitzuschläge und individuelle Lohnsteuerfreibeträge. Die Lohnsteuer wird als Jahreswert ermittelt und auf den Monat heruntergerechnet.

Außertarifliche Sonderzahlung: Einmalbezüge werden nach der Jahrestabelle abgerechnet und treffen damit Ihren Grenzsteuersatz, nicht den Durchschnittssteuersatz. Beitragspflichtig sind sie nur, soweit die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze noch nicht ausgeschöpft ist (§ 23a SGB IV) – Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung haben dabei eigene Grenzen.

Dieser Rechner dient der unverbindlichen Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Werte liefert Ihre Entgeltabrechnung.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Beschäftigte mit Zeitzuschlägen: Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft haben kein Eingabefeld. In Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Feuerwehren und im Winterdienst machen diese Bestandteile einen erheblichen Teil des Monatsbruttos aus.
  • Wer nicht das ganze Jahr Entgelt bezogen hat, etwa bei Berufseinstieg im laufenden Jahr, Elternzeit oder unbezahltem Urlaub: Der Rechner setzt die volle Jahressonderzahlung von 85 Prozent an. Der Tarifvertrag kürzt sie für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch anteilig.
  • Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende im dualen Studium: Ihre Vergütung richtet sich nach dem TVAöD und nicht nach der Entgelttabelle des TVöD. Der Rechner kennt nur die Entgeltgruppen E 1 bis E 15Ü. Für Sie liefert er kein brauchbares Ergebnis.

Was bleibt im öffentlichen Dienst netto übrig?

Wer nach Tarif bezahlt wird, kennt sein Brutto genau: Es steht in der Entgelttabelle. Unser TVöD-Rechner übernimmt den Rest – wählen Sie Ihre Entgeltgruppe (E 1 bis E 15Ü) und Stufe, und Sie sehen sofort Ihr Netto nach Steuern, Sozialabgaben und Zusatzversorgung. Hinterlegt ist die aktuelle TVöD-Tabelle für die Kommunen (VKA), gültig ab dem 1. Mai 2026 mit der zweiten Erhöhungsstufe von 2,8 Prozent aus dem Tarifabschluss vom April 2025.

Der Rechner denkt die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes mit: Teilzeit wird anteilig aus Ihren Wochenstunden berechnet (Vollzeit im VKA-Bereich: 39 Stunden), der Eigenanteil zur Zusatzversorgung (VBL/ZVK) wird auf Wunsch abgezogen, und die Jahressonderzahlung von 85 Prozent eines Monatsentgelts im November wird gleich mit ausgewiesen. Auch der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse lässt sich individuell einstellen – er ist einer der wenigen Abzüge, die Sie selbst beeinflussen können.

Häufige Fragen

So berechnet der Rechner Ihr Netto

Ausgangspunkt ist das Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Stufe, bei Teilzeit anteilig nach Wochenstunden. Darauf berechnet der Rechner die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) mit Grundfreibetrag (12.348 Euro für 2026), Pauschbeträgen und Vorsorgepauschale – dazu Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze) und auf Wunsch Kirchensteuer.

Bei den Sozialabgaben rechnet der Rechner mit den Rechengrößen 2026: Krankenversicherung (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 Prozent, mit Kinderlosen-Zuschlag bzw. Abschlägen ab dem zweiten Kind), Rentenversicherung (9,3 Prozent – hier sammeln Sie Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente) und Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent), jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Die Zusatzversorgung: kleiner Abzug, große Wirkung

Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden über die VBL (Bund und Länder) oder eine kommunale ZVK zusätzlich fürs Alter abgesichert – die Pflichtversicherung ist tariflich vorgeschrieben. Ihr Eigenanteil (VBL West: 1,81 Prozent des Entgelts) mindert das ausgezahlte Netto, baut aber eine Betriebsrente auf, die die gesetzliche Rente ergänzt. Der Rechner zieht den Eigenanteil auf Wunsch ab und weist ihn transparent aus.

TVöD, TV-L oder Bund?

Die hinterlegte Tabelle gilt für den kommunalen Bereich (VKA) – die größte Beschäftigtengruppe im TVöD. Der Bund hat eine eigene, minimal abweichende Tabelle; die Länder zahlen nach dem TV-L mit eigener Tarifrunde. Für eine erste Orientierung liegen die Werte nah beieinander, verbindlich ist immer Ihre Entgeltabrechnung.

Berechnungsgrundlage und Datenstand

Tarif

  • Tabelle: TVöD VKA, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Tarifabschluss vom 06.04.2025: +3,0 % ab 01.04.2025, mindestens 110 Euro; +2,8 % ab 01.05.2026)
  • Vollzeit: 39 Wochenstunden (VKA) · Jahressonderzahlung: einheitlich 85 % (ab 2026)
  • Nicht abgebildet: Sonderentgelttabellen (SuE, Pflege, Sparkassen), leistungsorientierte Bezahlung, Zeitzuschläge

Steuern und Sozialversicherung 2026

  • Grundfreibetrag: 12.348 Euro · Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 Euro
  • Beitragsbemessungsgrenzen: KV/PV 69.750 Euro, RV/AV 101.400 Euro jährlich
  • Zusatzbeitrag: Durchschnitt 2,9 % – individuell einstellbar

Vereinfachungen

Die Zusatzversorgung wird vereinfacht als prozentualer Netto-Abzug abgebildet; die steuerliche Behandlung der Umlagen weicht im Detail ab. Individuelle Lohnsteuerfreibeträge und das Faktorverfahren sind nicht berücksichtigt.

  1. Krankenkasse wechseln

    Der Zusatzbeitrag variiert 2026 zwischen 2,18 und über 4,3 Prozent – bei E 9b, Stufe 4 macht das schnell 40 Euro im Monat aus. Die Pflichtleistungen sind bei allen Kassen gleich, der Wechsel dauert online wenige Minuten.

  2. Stufenaufstieg im Blick behalten

    Die Stufen 2 bis 6 erreichen Sie nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren in der jeweiligen Stufe. Prüfen Sie bei Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst, ob Ihre einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe anerkannt wird – das sind schnell mehrere hundert Euro brutto.

  3. Steuerklasse prüfen

    Verheiratete mit ungleichen Einkommen vergleichen III/V mit IV/IV plus Faktorverfahren. Die Kombination wirkt direkt auf den monatlichen Abzug – und verhindert böse Überraschungen bei der Steuererklärung.

  4. Entgeltumwandlung nutzen

    Zusätzlich zur Pflicht-Zusatzversorgung können Sie per Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei fürs Alter sparen (2026: bis 302 Euro monatlich sozialabgabenfrei). Das senkt die Abzüge heute und erhöht die Rente morgen.

  5. Tauschtage bewusst entscheiden

    Seit 2026 lassen sich Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen. Rechnen Sie vorher: Ein Tauschtag kostet Sie den entsprechenden Brutto-Anteil der Sonderzahlung – für manche ist Zeit wertvoller, für andere das Geld.

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Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Werte liefert Ihre Entgeltabrechnung; für steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Tarifwerte: TVöD VKA, Tabelle ab 01.05.2026. Steuerwerte: Rechtsstand 2026.

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