So berechnet der Rechner Ihr Netto
Ausgangspunkt ist das Tabellenentgelt Ihrer Entgeltgruppe und Stufe, bei Teilzeit anteilig nach Wochenstunden. Darauf berechnet der Rechner die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) mit Grundfreibetrag (12.348 Euro für 2026), Pauschbeträgen und Vorsorgepauschale – dazu Solidaritätszuschlag (nur oberhalb der Freigrenze) und auf Wunsch Kirchensteuer.
Bei den Sozialabgaben rechnet der Rechner mit den Rechengrößen 2026: Krankenversicherung (7,3 Prozent plus halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 Prozent, mit Kinderlosen-Zuschlag bzw. Abschlägen ab dem zweiten Kind), Rentenversicherung (9,3 Prozent – hier sammeln Sie Entgeltpunkte für die gesetzliche Rente) und Arbeitslosenversicherung (1,3 Prozent), jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Die Zusatzversorgung: kleiner Abzug, große Wirkung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden über die VBL (Bund und Länder) oder eine kommunale ZVK zusätzlich fürs Alter abgesichert – die Pflichtversicherung ist tariflich vorgeschrieben. Ihr Eigenanteil (VBL West: 1,81 Prozent des Entgelts) mindert das ausgezahlte Netto, baut aber eine Betriebsrente auf, die die gesetzliche Rente ergänzt. Der Rechner zieht den Eigenanteil auf Wunsch ab und weist ihn transparent aus.
TVöD, TV-L oder Bund?
Die hinterlegte Tabelle gilt für den kommunalen Bereich (VKA) – die größte Beschäftigtengruppe im TVöD. Der Bund hat eine eigene, minimal abweichende Tabelle; die Länder zahlen nach dem TV-L mit eigener Tarifrunde. Für eine erste Orientierung liegen die Werte nah beieinander, verbindlich ist immer Ihre Entgeltabrechnung.
Berechnungsgrundlage und Datenstand
Tarif
- Tabelle: TVöD VKA, gültig 01.05.2026 bis 31.03.2027 (Tarifabschluss vom 06.04.2025: +3,0 % ab 01.04.2025, mindestens 110 Euro; +2,8 % ab 01.05.2026)
- Vollzeit: 39 Wochenstunden (VKA) · Jahressonderzahlung: einheitlich 85 % (ab 2026)
- Nicht abgebildet: Sonderentgelttabellen (SuE, Pflege, Sparkassen), leistungsorientierte Bezahlung, Zeitzuschläge
Steuern und Sozialversicherung 2026
- Grundfreibetrag: 12.348 Euro · Spitzensteuersatz: 42 % ab 69.879 Euro
- Beitragsbemessungsgrenzen: KV/PV 69.750 Euro, RV/AV 101.400 Euro jährlich
- Zusatzbeitrag: Durchschnitt 2,9 % – individuell einstellbar
Vereinfachungen
Die Zusatzversorgung wird vereinfacht als prozentualer Netto-Abzug abgebildet; die steuerliche Behandlung der Umlagen weicht im Detail ab. Individuelle Lohnsteuerfreibeträge und das Faktorverfahren sind nicht berücksichtigt.
-
Krankenkasse wechseln
Der Zusatzbeitrag variiert 2026 zwischen 2,18 und über 4,3 Prozent – bei E 9b, Stufe 4 macht das schnell 40 Euro im Monat aus. Die Pflichtleistungen sind bei allen Kassen gleich, der Wechsel dauert online wenige Minuten.
-
Stufenaufstieg im Blick behalten
Die Stufen 2 bis 6 erreichen Sie nach 1, 2, 3, 4 und 5 Jahren in der jeweiligen Stufe. Prüfen Sie bei Arbeitgeberwechsel im öffentlichen Dienst, ob Ihre einschlägige Berufserfahrung für eine höhere Stufe anerkannt wird – das sind schnell mehrere hundert Euro brutto.
-
Steuerklasse prüfen
Verheiratete mit ungleichen Einkommen vergleichen III/V mit IV/IV plus Faktorverfahren. Die Kombination wirkt direkt auf den monatlichen Abzug – und verhindert böse Überraschungen bei der Steuererklärung.
-
Entgeltumwandlung nutzen
Zusätzlich zur Pflicht-Zusatzversorgung können Sie per Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei fürs Alter sparen (2026: bis 302 Euro monatlich sozialabgabenfrei). Das senkt die Abzüge heute und erhöht die Rente morgen.
-
Tauschtage bewusst entscheiden
Seit 2026 lassen sich Teile der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage tauschen. Rechnen Sie vorher: Ein Tauschtag kostet Sie den entsprechenden Brutto-Anteil der Sonderzahlung – für manche ist Zeit wertvoller, für andere das Geld.
Kostenloser Vergleich
Finden Sie die Kasse, die zu Ihnen passt
Sie haben gesehen, wie groß die Unterschiede zwischen den Kassen sind. Mit wenigen Angaben erhalten Sie kostenlos passende Vorschläge, unverbindlich und ohne Papierkram.
100 % kostenlos & unverbindlich · Keine Werbeanrufe ohne Ihre Einwilligung
Vielen Dank! Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit passenden Angeboten.
Solange Sie warten: Was ein Wechsel Sie im Jahr bringt.
Ersparnis ausrechnenKeine Verbindung zum Server Ihre Sitzung ist abgelaufen Das Absenden hat nicht geklappt
Wir konnten Ihre Anfrage nicht übermitteln. Ihre Eingaben bleiben erhalten, bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung und versuchen Sie es erneut. Ihre Sitzung ist aus Sicherheitsgründen abgelaufen. Ihre Eingaben bleiben erhalten, klicken Sie einfach erneut auf „Erneut absenden", wir stellen die Verbindung wieder her. Auf unserer Seite ist etwas schiefgelaufen. Ihre Eingaben bleiben erhalten, bitte versuchen Sie es in einem Moment erneut.
Hinweis: Dieser Rechner dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Verbindliche Werte liefert Ihre Entgeltabrechnung; für steuerliche Fragen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt. Tarifwerte: TVöD VKA, Tabelle ab 01.05.2026. Steuerwerte: Rechtsstand 2026.