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PKV für Selbstständige

Hauptberuflich Selbstständige können unabhängig vom Einkommen zwischen freiwilliger gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen – und tragen den Beitrag in beiden Fällen allein. Wie sich der Beitrag jeweils bildet, warum die Absicherung des Verdienstausfalls dazugehört und warum der Rückweg hier selten von selbst entsteht.
Von Ressort Krankenversicherung Stand: Fachlich geprüft ·

Das Wichtigste in Kürze

Hauptberuflich Selbstständige wählen unabhängig vom Einkommen frei zwischen freiwilliger GKV und PKV, anders als Angestellte, die dafür 77.400 Euro Jahresarbeitsentgelt (2026) überschreiten müssen. Den Beitrag tragen Sie in beiden Systemen allein: In der GKV richtet er sich nach allen Einnahmen und einer Mindestbemessungsgrundlage, in der PKV nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif.

Was für wen gilt
Freiwillige GKV Beitrag nach allen Einnahmen, nach unten begrenzt durch eine Mindestbemessungsgrundlage – auch in Jahren mit geringem Gewinn
PKV Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif – vom Gewinn unabhängig und deshalb in schwachen Jahren unverändert hoch
Einkommen bei Krankheit In der GKV nur mit gesonderter Wahlerklärung zum Krankengeld, in der PKV über ein Krankentagegeld

Ausser wenn

  • Bei Selbstständigen entsteht keine Versicherungspflicht aus Beschäftigung – der übliche Rückweg in die GKV ergibt sich nicht von selbst.
  • Ab 55 Jahren ist die Rückkehr weitgehend versperrt, wenn Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Selbstständige haben die Wahl — und tragen sie allein

Wer hauptberuflich selbstständig ist, unterliegt in der Krankenversicherung keiner Versicherungspflicht aus Beschäftigung. Sie können sich also frei entscheiden: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat. Ein Einkommensschwellenwert wie bei Angestellten spielt dabei keine Rolle.

Diese Freiheit hat eine Kehrseite, die Angestellte nicht haben: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt. Der volle Beitrag geht in beiden Systemen zu Ihren Lasten. Und weil bei Selbstständigen keine Versicherungspflicht aus Beschäftigung entstehen kann, fehlt später auch der übliche Rückweg in die gesetzliche Kasse.

Wie sich der Beitrag in beiden Systemen bildet

Freiwillig gesetzlich versichert zahlen Sie einen Prozentsatz auf Ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit — also nicht nur auf den Gewinn aus der Selbstständigkeit, sondern auch auf Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Versorgungsbezüge, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Nach unten gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage: Auch wer wenig verdient, zahlt einen Mindestbeitrag. In der Gründungsphase ist das oft der bestimmende Faktor.

Der Beitrag wird zunächst vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt und nach Vorlage des nächsten Bescheids rückwirkend korrigiert. Nachzahlungen sind deshalb keine Ausnahme, sondern der Regelfall bei schwankenden Einkünften — legen Sie dafür Rücklagen an.

Privat versichert hängt der Beitrag an Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif und ist vom Einkommen unabhängig. Das ist in guten Jahren ein Vorteil und in schlechten das Gegenteil: Bricht der Umsatz ein, sinkt der GKV-Beitrag mit, der PKV-Beitrag nicht. Woraus er sich zusammensetzt, steht unter Was die PKV kostet.

Entscheidender Unterschied: Beitragsbemessung

Freiwillig gesetzlich
Alle Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze, mit Mindestbemessungsgrundlage nach unten
Privat versichert
Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarif — einkommensunabhängig

Entscheidender Unterschied: Bei schwankendem Einkommen

Freiwillig gesetzlich
Beitrag folgt dem Einkommen, wird aber rückwirkend korrigiert
Privat versichert
Beitrag bleibt gleich, auch wenn der Umsatz einbricht

Entscheidender Unterschied: Familie

Freiwillig gesetzlich
Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert
Privat versichert
Eigener Vertrag und eigener Beitrag für jede Person

Entscheidender Unterschied: Krankengeld

Freiwillig gesetzlich
Nur mit Wahlerklärung, dann ab der siebten Woche
Privat versichert
Über ein separat vereinbartes Krankentagegeld, Beginn frei wählbar

Zugang

Freiwillig gesetzlich
Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
Privat versichert
Gesundheitsprüfung mit Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnung

Krankenversicherung für hauptberuflich Selbstständige im Systemvergleich (Stand: 2026)

Der blinde Fleck: Einkommen bei Krankheit

Angestellte bekommen sechs Wochen Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Selbstständige haben beides nicht automatisch.

In der freiwilligen gesetzlichen Versicherung entsteht ein Krankengeldanspruch nur, wenn Sie ihn über eine Wahlerklärung wählen; der Beitragssatz steigt dann entsprechend. Gezahlt wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit — die ersten sechs Wochen tragen Sie in jedem Fall selbst, sofern Sie nicht zusätzlich eine Absicherung mit kürzerer Karenzzeit abschließen.

In der privaten Krankenversicherung übernimmt diese Aufgabe das Krankentagegeld. Tagessatz und Karenzzeit vereinbaren Sie selbst; je früher die Zahlung einsetzt, desto höher der Beitrag. Der Tagessatz darf das Nettoeinkommen nicht übersteigen.

Rechnen Sie diesen Baustein in den Systemvergleich mit ein. Ein Beitragsvergleich ohne Absicherung des Verdienstausfalls vergleicht zwei unterschiedliche Produkte.

Warum die Entscheidung bei Selbstständigen besonders lange wirkt

Bei Angestellten entsteht der Rückweg in die gesetzliche Kasse fast von selbst — durch ein Gehalt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder durch Arbeitslosengeld I. Bei hauptberuflich Selbstständigen gibt es diesen Mechanismus nicht: Solange die Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt, entsteht keine Versicherungspflicht, egal wie niedrig der Gewinn ausfällt.

Praktisch führt der Weg zurück deshalb nur über die Aufgabe oder deutliche Reduktion der Selbstständigkeit, über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung oder über eine Familienversicherung beim Ehepartner. Ab dem 55. Lebensjahr versperrt § 6 Abs. 3a SGB V auch diese Wege weitgehend.

Wer den Systemvergleich grundsätzlich führen will, findet ihn unter PKV oder GKV; die formalen Wege und Fristen einer Kündigung stehen unter PKV kündigen.

Häufige Fragen

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 24.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.

  1. § 5 SGB V – Versicherungspflicht, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  3. § 240 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026
  4. § 44 SGB V – Krankengeld, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 24.08.2026

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