Zum Inhalt springen

Fragen zum Vergleich? Wir antworten kostenlos und unabhängig.

Kontakt aufnehmen

Alexander Wagner

Alexander Wagner prüft die Inhalte zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auf dieser Plattform. Er hat die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO abgelegt und ist in der Versicherungsbranche tätig.
Fachlicher Prüfer Krankenversicherung Prüft 2 Sparten 74 geprüfte Beiträge

Qualifikation

  • Sachkundeprüfung nach § 34d GewO

    Aussteller:
    Industrie- und Handelskammer
    Deckt ab:
    Gesetzliche Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Diese Qualifikation trägt ausschließlich die genannten Sparten. Inhalte zu anderen Sparten dieser Plattform tragen deshalb kein Prüfsiegel.

Erlaubnis des Vermittlers

Die Sachkundeprüfung hat Alexander Wagner persönlich abgelegt. Die Erlaubnis nach § 34d GewO und der zugehörige Registereintrag liegen dagegen bei der Gesellschaft, für die er tätig ist – nicht bei der Privatperson.

Erlaubnisträger:
Viovenia UG (haftungsbeschränkt)
Erlaubnisbehörde:
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München

Was geprüft wird – und was nicht

Die fachliche Prüfung auf dieser Plattform deckt zwei Sparten ab: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Für beide liegt eine einschlägige Qualifikation vor, die Sachkundeprüfung nach § 34d GewO.

Für die übrigen Sparten dieser Plattform – Finanzen, Solar und Gas – liegt keine solche Qualifikation vor. Diese Seiten tragen deshalb kein Prüfsiegel. Das ist keine Lücke, sondern die Konsequenz daraus, dass ein Kompetenznachweis pro Sparte gelten muss und nicht pauschal. Eine Finanzanlagenvermittlung setzt eine Erlaubnis nach § 34f GewO voraus; die liegt nicht vor, also steht dort auch kein „Fachlich geprüft".

Woran die Prüfung gemessen wird

Maßstab ist immer die Primärquelle, nicht die Sekundärliteratur:

  • Gesetze im Wortlaut. Paragraphen werden bei gesetze-im-internet.de gegengelesen – der amtlichen Fassung des Bundesministeriums der Justiz. Zitiert wird die Norm mit ihrer amtlichen Überschrift, damit Sie die Stelle selbst aufschlagen können.

  • Satzungen und Tarifwerke. Ob eine Kasse eine Leistung zahlt, steht in ihrer Satzung, nicht im SGB V. Anbieterangaben werden gegen diese Quelle gehalten und als Satzungsleistung oder gesetzlicher Anspruch gekennzeichnet.

  • Keine Aussage ohne Beleg. Jeder Ratgeber trägt am Ende ein Quellenverzeichnis mit Titel, Herausgeber und Abrufdatum. Wo sich keine belastbare Quelle findet, steht die Aussage nicht im Text.

Was die fachliche Prüfung umfasst

Die Prüfung setzt an den Stellen an, an denen Fehler für Leserinnen und Leser teuer werden:

  • Stimmen die genannten Paragraphen, Fristen und Grenzwerte mit dem geltenden Recht überein?

  • Sind Leistungsangaben zu einzelnen Anbietern korrekt zugeordnet – und als Satzungsleistung oder gesetzlicher Anspruch richtig eingeordnet?

  • Sind Rechenbeispiele nachvollziehbar und die zugrunde liegenden Annahmen offengelegt?

  • Bleibt der Text bei Information und Einordnung, ohne in eine individuelle Empfehlung zu kippen?

Umfang und Aktualität

Geprüfte Seiten tragen unter der Überschrift den Hinweis „Fachlich geprüft" mit dem Datum der Prüfung. Steht dort kein Datum, wurde die Seite noch nicht geprüft – ein pauschales Prüfsiegel setzen wir nicht.

Das Prüfdatum ist das Datum der letzten inhaltlichen Durchsicht, nicht der letzten technischen Änderung an der Datei. Ein Text, an dem nur ein Tippfehler korrigiert wurde, bekommt deshalb kein neues Datum.

Anlass für eine erneute Prüfung ist immer eine Änderung in der Sache: eine Gesetzesnovelle, eine geänderte Satzungsleistung, neue Beitragssätze zum Jahreswechsel oder ein Urteil, das die bisherige Einordnung verschiebt. Fällt bei der Prüfung ein Fehler auf, wird er korrigiert und das Datum neu gesetzt – nicht die Passage stillschweigend gelöscht.

Trennung von Prüfung und Vermittlung

Die redaktionelle Prüfung und die Vermittlungstätigkeit sind zwei verschiedene Dinge. Die Erlaubnis nach § 34d GewO und der zugehörige Registereintrag liegen bei der Viovenia UG (haftungsbeschränkt), nicht bei der Privatperson. Welche Provisionen fließen und wie wir damit umgehen, steht in So arbeiten wir; die vermittlerrechtlichen Angaben stehen in der Erstinformation.

Geprüfte Beiträge

Diese Seiten tragen das Prüfsiegel. Die Liste umfasst genau die Sparten, für die oben eine Qualifikation hinterlegt ist — ein pauschales Siegel über den ganzen Bestand setzen wir nicht.