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Was brauche ich für den Psychotherapie-Antrag?

Klären Sie mit der Praxis Verfahren, Probesitzungen, Konsiliarbericht und Antrag. Nicht jede erste psychotherapeutische Leistung benötigt bereits eine Genehmigung.
Checkliste
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Haftnotizen mit einer To-do-Liste, Stift und Unterlagen auf einem Schreibtisch.
Foto: Petra Ryan / Pexels

Muss schon die erste Sprechstunde genehmigt werden?

  • Nein. Sprechstunde und probatorische Sitzungen bei einer zugelassenen Praxis können der Antragstellung vorausgehen.
  • Eine Akutbehandlung zeigt die Praxis der Kasse an. Die längerfristige Richtlinientherapie folgt dem dafür vorgesehenen Antragsverfahren. G-BA
  • Zur Orientierung: Wie finde ich einen Termin?

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Was kläre ich in den Probesitzungen?

  • Diagnose, Behandlungsziel, geeignetes Verfahren und Einzel- oder Gruppenbehandlung.
  • Ob die Zusammenarbeit passt und welche Sitzungszahl zunächst beantragt wird.
  • Welche Vorbehandlungen oder bereits bewilligten Stunden zu berücksichtigen sind. Psychotherapie-Richtlinie

Welche Unterlagen bereitet die Praxis vor?

  • Ihren Antrag und die Angaben der behandelnden Praxis nach dem geltenden Verfahren.
  • Bei psychologischer Psychotherapie ist vor dem Antrag eine ärztliche Abklärung körperlicher Ursachen mit Konsiliarbericht vorgesehen.
  • Fragen Sie, wer welche Unterlagen übermittelt, ob etwas fehlt und wann der Antrag eingegangen ist. Behandlungsformen im Überblick

Wann kann die beantragte Therapie beginnen?

  • Lassen Sie sich von Praxis und Kasse bestätigen, welche Bewilligung oder sonstige Voraussetzung im konkreten Verfahren noch nötig ist.
  • Bei ausbleibender Antwort fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand. Aus einer verstrichenen Frist sollten Sie ohne Prüfung des Einzelfalls keine sichere Kostenübernahme einer selbst bezahlten Behandlung ableiten. § 13 SGB V

Was mache ich bei einer Ablehnung?

  • Bitten Sie die Praxis, den fachlichen Grund und gegebenenfalls fehlende Angaben mit Ihnen durchzugehen.
  • Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung: Grundsätzlich muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen. § 84 SGG
  • Klären Sie gesondert, falls es um Behandlung in einer Privatpraxis geht. Dafür gelten andere Voraussetzungen als beim regulären Kassenantrag.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
  2. Psychotherapie-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 13 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  4. § 84 SGG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026

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