Muss schon die erste Sprechstunde genehmigt werden?
- Nein. Sprechstunde und probatorische Sitzungen bei einer zugelassenen Praxis können der Antragstellung vorausgehen.
- Eine Akutbehandlung zeigt die Praxis der Kasse an. Die längerfristige Richtlinientherapie folgt dem dafür vorgesehenen Antragsverfahren. G-BA
- Zur Orientierung: Wie finde ich einen Termin?
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Was kläre ich in den Probesitzungen?
- Diagnose, Behandlungsziel, geeignetes Verfahren und Einzel- oder Gruppenbehandlung.
- Ob die Zusammenarbeit passt und welche Sitzungszahl zunächst beantragt wird.
- Welche Vorbehandlungen oder bereits bewilligten Stunden zu berücksichtigen sind. Psychotherapie-Richtlinie
Welche Unterlagen bereitet die Praxis vor?
- Ihren Antrag und die Angaben der behandelnden Praxis nach dem geltenden Verfahren.
- Bei psychologischer Psychotherapie ist vor dem Antrag eine ärztliche Abklärung körperlicher Ursachen mit Konsiliarbericht vorgesehen.
- Fragen Sie, wer welche Unterlagen übermittelt, ob etwas fehlt und wann der Antrag eingegangen ist. Behandlungsformen im Überblick
Wann kann die beantragte Therapie beginnen?
- Lassen Sie sich von Praxis und Kasse bestätigen, welche Bewilligung oder sonstige Voraussetzung im konkreten Verfahren noch nötig ist.
- Bei ausbleibender Antwort fragen Sie nach dem Bearbeitungsstand. Aus einer verstrichenen Frist sollten Sie ohne Prüfung des Einzelfalls keine sichere Kostenübernahme einer selbst bezahlten Behandlung ableiten. § 13 SGB V
Was mache ich bei einer Ablehnung?
- Bitten Sie die Praxis, den fachlichen Grund und gegebenenfalls fehlende Angaben mit Ihnen durchzugehen.
- Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung: Grundsätzlich muss ein Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe eingehen. § 84 SGG
- Klären Sie gesondert, falls es um Behandlung in einer Privatpraxis geht. Dafür gelten andere Voraussetzungen als beim regulären Kassenantrag.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
- Psychotherapie-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
- § 13 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- § 84 SGG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: