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Zuzahlungsbefreiung berechnen

Das Wichtigste in Kürze

Die Belastungsgrenze liegt grundsätzlich bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung bei 1 Prozent. Geben Sie Einkommen und Haushalt in den Rechner ein, um Ihren Richtwert zu erhalten. Die Krankenkasse stellt die verbindliche Grenze fest.

Was übernommen wird
Ohne anerkannte chronische Erkrankung 2 Prozent der maßgeblichen Bruttoeinnahmen
Mit anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung 1 Prozent, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Gemeinsamer Haushalt Einnahmen und gesetzliche Freibeträge für Angehörige werden berücksichtigt

Ausser wenn

  • Der Rechner kennt Ihre bereits bezahlten Zuzahlungen nicht. Sammeln Sie Quittungen für den Antrag.
  • Nicht jede private Gesundheitsausgabe ist eine gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V.

Ihre Angaben

Woher weiß ich das? Zählen Sie alle Einnahmen Ihres Haushalts vor Abzügen für ein ganzes Jahr zusammen: Brutto-Gehalt, Rente, Miet- und Kapitaleinnahmen. Bei Ehepaaren beide Einkommen gemeinsam.

Familienstatus

Familienversicherte Kinder im Haushalt

Weitere erwachsene Angehörige können im Einzelfall berücksichtigt werden. Lassen Sie Ihre Haushaltskonstellation von der Krankenkasse prüfen.

Berechnungsjahr

Die 1-%-Grenze gilt bei einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung. Neben regelmäßiger Behandlung müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Lassen Sie sich dies ärztlich bescheinigen und von Ihrer Kasse prüfen.

Bei Bürgergeld-Bezug wird der Regelsatz als Berechnungsgrundlage verwendet.

Ihre Belastungsgrenze pro Jahr

pro Monat

Was bedeutet das? Die Belastungsgrenze ist der Höchstbetrag, den Sie in einem Jahr für Zuzahlungen (z. B. Rezeptgebühren, Krankenhaustage) selbst zahlen müssen. Ist die Grenze erreicht, befreit Ihre Krankenkasse Sie für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen.

1 % 2 %

Berechnung im Detail

Bruttoeinkommen Haushalt
Bürgergeld-Regelsatz (12 Monate)
− Freibetrag Partner
− Freibetrag
= Anrechenbares Einkommen
× (chronisch krank)
= Belastungsgrenze

Entspricht ca.

Rezeptgebühren

à 10 €

Entspricht ca.

Krankenhaustage

à 10 €/Tag

So nutzen Sie Ihre Belastungsgrenze

Sammeln Sie alle Zuzahlungsbelege. Sobald Sie erreicht haben, stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Befreiungsantrag.

Tipp: Einige Krankenkassen bieten eine Vorauszahlung an. Erkundigen Sie sich nach den nötigen Nachweisen und ab wann die Befreiung gilt.

Rechengrößen dieser Berechnung:

Ihre Belastungsgrenze / Jahr

Zum Ergebnis

Hinweis zur Berechnung:

Dieser Rechner bietet eine unverbindliche Orientierung zur Belastungsgrenze nach § 62 SGB V. Die tatsächliche Feststellung erfolgt durch Ihre Krankenkasse auf Basis Ihres Einkommensnachweises.

Die Freibeträge basieren auf der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Die Werte für 2026 sind geschätzt, da die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 zum Zeitpunkt der Erstellung noch nicht veröffentlicht war.

Dieser Rechner stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Was dieser Rechner nicht kann:

  • Chronisch Kranke, die nach dem 1. April 1972 geboren sind: Die Ein-Prozent-Grenze gilt für Sie nur, wenn Sie vor der Erkrankung regelmäßig an den Gesundheitsuntersuchungen teilgenommen haben oder heute in einem strukturierten Behandlungsprogramm eingeschrieben sind (§ 62 Absatz 1 Satz 3 und 4 SGB V). Sonst bleiben es zwei Prozent.
  • Haushalts-Freibeträge: Der Standardrechner berücksichtigt Ehe- oder Lebenspartner sowie Kinder nach § 62 Absatz 2 SGB V. Für Kinder gilt der Kinderfreibetrag nach § 32 Absatz 6 EStG. Ob in einem Sonderfall weitere Angehörige einzubeziehen sind, muss die Krankenkasse individuell prüfen.
  • Der Rechner nennt Ihre Grenze, nicht Ihre bereits gezahlten Zuzahlungen. Auf die Grenze zählen nur Zuzahlungen nach § 61 SGB V, etwa auf Arznei- und Heilmittel oder Krankenhaustage. Der Eigenanteil beim Zahnersatz und individuelle Gesundheitsleistungen zählen nicht mit.

Was zeigt der Zuzahlungsrechner?

  • Ihre Jahresgrenze: Der Rechner schätzt den Betrag, ab dem Sie eine Befreiung beantragen können.
  • Ihr Haushalt: Er berücksichtigt berücksichtigungsfähige Angehörige und die gesetzlichen Freibeträge.
  • Ihr nächster Schritt: Liegen Ihre bezahlten Zuzahlungen bereits darüber, reichen Sie die Belege bei Ihrer Krankenkasse ein.

Häufige Fragen

Wie wird Ihre Belastungsgrenze berechnet?

  1. Jahreseinnahmen erfassen: Maßgeblich sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der nach § 62 SGB V zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
  2. Freibeträge abziehen: Für Angehörige und Kinder gelten unterschiedliche gesetzliche Freibeträge.
  3. Prozentsatz anwenden: 2 Prozent im Regelfall oder 1 Prozent bei anerkannter schwerwiegender chronischer Erkrankung.

Einfaches Beispiel: Bei 30.000 Euro maßgeblichen Jahreseinnahmen ohne weitere Freibeträge liegt die Grenze bei 600 Euro, im anerkannten Chronikerfall bei 300 Euro. Die Berechnung für Ihren Haushalt kann davon abweichen.

Welche Angaben beeinflussen das Ergebnis?

  • Einkommen: Neben Arbeitslohn und Rente können weitere Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt zählen. Klären Sie unklare Einnahmen mit Ihrer Kasse.
  • Haushalt: § 62 Abs. 2 SGB V regelt die Zusammenrechnung und Freibeträge; für Kinder gilt der Betrag nach § 32 Abs. 6 EStG.
  • Chronische Erkrankung: Der ermäßigte Satz erfordert die gesetzlichen Nachweise. Die Kasse prüft den Anspruch.
  • Leistungsbezug nach SGB II oder XII: Es gelten besondere Berechnungsgrundlagen statt der üblichen Haushaltseinkünfte.

Rechtsgrundlage: § 62 SGB V. Stand: September 2026. Das Ergebnis ist eine Orientierung; verbindlich entscheidet Ihre Krankenkasse.

Wie beantragen Sie die Zuzahlungsbefreiung?

Fünf kurze Schritte von den Belegen zur Bescheinigung.

  1. Belege sammeln

    Bewahren Sie Quittungen über gesetzliche Zuzahlungen im laufenden Kalenderjahr auf.

  2. Grenze berechnen

    Geben Sie Ihre Jahreseinnahmen und die berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder ein.

  3. Nachweise bereitlegen

    Legen Sie Einkommensnachweise und bei Bedarf die Chronikerbescheinigung bereit.

  4. Antrag stellen

    Reichen Sie Antrag und Belege bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Kasse prüft den verbindlichen Betrag.

  5. Bescheinigung nutzen

    Nach Bewilligung gilt die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres. Fragen Sie bei absehbar hohen Kosten nach einer Vorauszahlung.

Welche Kosten zählen zur Belastungsgrenze?

Zählt in der RegelZählt nicht
Gesetzliche Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und HilfsmittelnPrivat gekaufte rezeptfreie Medikamente
Gesetzliche Zuzahlungen zu Krankenhaus, Reha und verordneten FahrtenIndividuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
Weitere Zuzahlungen nach § 61 SGB VEigenanteile außerhalb der gesetzlichen Zuzahlung, etwa beim Zahnersatz

Die konkrete Quittung muss eine gesetzliche Zuzahlung ausweisen. Fragen Sie bei Zweifeln Ihre Krankenkasse.

Prozentsatz

Nicht chronisch krank
2 %
Chronisch krank
1 %

Entscheidender Unterschied: Jährliche Belastungsgrenze

Nicht chronisch krank
600 Euro
Chronisch krank
300 Euro

Einfaches Rechenbeispiel: 30.000 Euro maßgebliche Jahreseinnahmen, keine weiteren Freibeträge.

Welche Sonderregeln sind wichtig?

  • Chronische Erkrankung: Die 1-Prozent-Grenze gilt nicht schon wegen einer Diagnose. Die Kasse prüft die Voraussetzungen nach § 62 SGB V und der Chroniker-Richtlinie.
  • Leistungen nach SGB II oder XII: Für die Berechnung gilt eine besondere Regelbedarfsgrundlage; der Rechner kann Ihren Bescheid nicht prüfen.
  • Kinder: Unter 18-Jährige zahlen bei GKV-Leistungen grundsätzlich keine Zuzahlung, außer bei Fahrkosten. Für die Haushaltsgrenze können Kinderfreibeträge zählen.
  • Schwangerschaft: Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung sind gesondert geregelt.

Was passiert, wenn Sie die Grenze erreicht haben?

  • Beantragen Sie die Befreiungsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse. Sie gilt für den Rest des Kalenderjahres.
  • Haben Sie bereits mehr gesetzliche Zuzahlungen geleistet, fragen Sie nach Erstattung und reichen Sie Ihre Belege ein.
  • Wenn Sie die Grenze sicher erreichen werden, fragen Sie Ihre Kasse nach einer Vorauszahlung. So können Sie die Bescheinigung früher erhalten.

Die Voraussetzungen erklärt der Themenüberblick zur Zuzahlungsbefreiung. Welche Unterlagen Sie einreichen, zeigt die Antrags-Checkliste.

Hinweis: Der Rechner gibt eine unverbindliche Orientierung nach § 62 SGB V. Die Krankenkasse prüft Einkommen, Familienkonstellation und Nachweise und setzt Ihre Grenze verbindlich fest. Rechtsstand: September 2026.

Quellen

Gesetz und Bundesgesundheitsministerium, geprüft am 27.09.2026.

  1. § 62 SGB V – Belastungsgrenze, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 27.09.2026
  2. Belastungsgrenze, Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 27.09.2026
  3. Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln, Bundesministerium für Gesundheit, abgerufen am 27.09.2026

Wie hoch ist Ihre Belastungsgrenze?

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