Dengue in Bayern, Reiseboom weltweit: Warum Reiseimpfungen 2026 wichtiger sind denn je
Die Zeiten, in denen Tropenkrankheiten ein Problem ferner Länder waren, sind vorbei. Dengue-Fieber hat 2024 und 2025 erstmals autochthone Fälle in Südeuropa verursacht – in Südfrankreich, Norditalien und Kroatien. Die Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus), Hauptüberträger des Dengue-Virus, hat sich klimawandelbedingt bis nach Bayern und Baden-Württemberg ausgebreitet. Die STIKO hat darauf reagiert und ihre Reiseimpfempfehlungen 2024 aktualisiert.
Gleichzeitig reisen die Deutschen so viel wie nie zuvor: 2025 verzeichnete die Reisebranche einen neuen Rekord mit über 70 Millionen Auslandsreisen. Fernreisen nach Südostasien, Mittelamerika und Ostafrika boomen. Doch viele Reisende wissen nicht, dass ihre Krankenkasse die Kosten für Reiseimpfungen übernehmen kann – und verschenken damit bares Geld.
Denn die Kosten für Reiseimpfungen sind erheblich: Eine Gelbfieberimpfung kostet rund 50 bis 70 Euro, eine komplette Hepatitis-A-und-B-Impfserie 150 bis 200 Euro, und wer sich gegen Japanische Enzephalitis schützen möchte, zahlt bis zu 600 Euro. All diese Kosten können – je nach Krankenkasse – teilweise oder vollständig erstattet werden. Der Haken: Es handelt sich um freiwillige Satzungsleistungen, nicht um Pflichtleistungen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind enorm.
Gesetzliche Grundlage: Was die GKV bei Impfungen leisten muss – und was freiwillig ist
Die Unterscheidung zwischen Pflichtleistung und Satzungsleistung ist bei Reiseimpfungen besonders wichtig. Die gesetzliche Basis bilden zwei Paragraphen:
§ 20i SGB V – Schutzimpfungen: Was die Kassen leisten müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest – auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), aber nicht deckungsgleich mit ihnen. Erfasst sind die Standardimpfungen wie Masern, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio und Influenza; die übernimmt jede gesetzliche Krankenkasse vollständig, unabhängig von einer Reise. Für Impfungen, die erst wegen eines Auslandsaufenthalts nötig werden, gilt dieser Anspruch ausdrücklich nicht (§ 20i Absatz 1 Satz 2 SGB V). Pflichtleistung sind sie nur, wenn die Reise beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist – oder wenn ein besonderes Interesse daran besteht, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland zu verhüten.
§ 11 Abs. 6 SGB V – Satzungsleistungen: Darüber hinaus können Krankenkassen in ihrer Satzung zusätzliche Leistungen vorsehen. Reiseimpfungen fallen in der Regel in diese Kategorie. Die Kasse kann sie erstatten, muss es aber nicht. Diese freiwilligen Zusatzleistungen (Satzungsleistungen) werden von den Kassen selbst definiert und können jederzeit geändert werden.
In der Praxis bedeutet das: Während jede Krankenkasse Ihre Tetanus-Auffrischung oder FSME-Impfung in einem deutschen Risikogebiet bezahlen muss (STIKO-Standardimpfung), sieht es bei einer Gelbfieber- oder Tollwutimpfung für eine Keniareise völlig anders aus. Hier entscheidet allein die Satzung Ihrer Kasse.
Wichtig: Auch bei Reiseimpfungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V. Die Impfung muss medizinisch sinnvoll und von der STIKO oder einem Tropenmediziner empfohlen sein. Reine „Luxusimpfungen" ohne medizinische Indikation werden auch von großzügigen Kassen nicht erstattet.
Entscheidender Unterschied: Rechtsanspruch
- Gesetzlicher Mindestanspruch (§ 20i SGB V)
- Ja – alle STIKO-Standardimpfungen sind Pflichtleistung
- Satzungsleistung Reiseimpfung (§ 11 Abs. 6 SGB V)
- Nein – freiwillige Zusatzleistung der Kasse, kann geändert werden
Enthaltene Impfungen
- Gesetzlicher Mindestanspruch (§ 20i SGB V)
- Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Masern, FSME (Risikogebiet), Influenza u.a.
- Satzungsleistung Reiseimpfung (§ 11 Abs. 6 SGB V)
- Hepatitis A/B, Gelbfieber, Typhus, Tollwut, Japanische Enzephalitis, Dengue, Cholera u.a.
Entscheidender Unterschied: Kostenübernahme
- Gesetzlicher Mindestanspruch (§ 20i SGB V)
- 100 Prozent der Impfkosten
- Satzungsleistung Reiseimpfung (§ 11 Abs. 6 SGB V)
- Je nach Kasse: 0 bis 100 Prozent, teils mit Jahreshöchstbetrag
Reiseziele
- Gesetzlicher Mindestanspruch (§ 20i SGB V)
- Unabhängig vom Reiseziel (Standardschutz für Deutschland)
- Satzungsleistung Reiseimpfung (§ 11 Abs. 6 SGB V)
- Meist alle Länder, teilweise nur bei Reisewarnung oder STIKO-Reiseempfehlung
Arzt/Impfstelle
- Gesetzlicher Mindestanspruch (§ 20i SGB V)
- Jeder Kassenarzt, Gesundheitsamt
- Satzungsleistung Reiseimpfung (§ 11 Abs. 6 SGB V)
- Oft freie Arztwahl, teils auch Tropeninstitute und Apotheken
Vergleich zwischen Pflichtleistungen und freiwilligen Satzungsleistungen bei Reiseimpfungen (Stand: Juli 2026)
Welche Impfungen für welche Reiseziele? Der große Überblick
Die richtige Impfvorbereitung hängt vom Reiseziel, der Reisedauer und den geplanten Aktivitäten ab. Hier ein Überblick über die wichtigsten Reiseimpfungen:
Hepatitis A – der Klassiker für alle Fernreisen
Hepatitis A wird über verunreinigte Lebensmittel und Wasser übertragen und kommt in weiten Teilen Asiens, Afrikas, Mittel- und Südamerikas sowie in Teilen Südosteuropas vor. Die Impfung schützt zuverlässig und besteht aus zwei Dosen im Abstand von sechs bis zwölf Monaten. Kosten: etwa 50 bis 70 Euro pro Dosis. Die meisten Kassen erstatten diese Impfung vollständig.
Hepatitis B – für längere Aufenthalte und Risikogruppen
Hepatitis B wird über Blut und Körperflüssigkeiten übertragen. Die Impfung wird vor allem für längere Aufenthalte in Endemiegebieten, medizinisches Personal und Reisende mit engem Kontakt zur Lokalbevölkerung empfohlen. Die Kombinationsimpfung Hepatitis A+B (Twinrix) kostet etwa 150 bis 200 Euro für die komplette Serie und wird von vielen Kassen erstattet.
Gelbfieber – Pflichtimpfung für viele afrikanische und südamerikanische Länder
Gelbfieber ist eine schwere, potenziell tödliche Viruserkrankung. Für die Einreise in viele Länder Afrikas und Südamerikas ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung gesetzlich vorgeschrieben. Die Impfung darf nur in zugelassenen Gelbfieberimpfstellen verabreicht werden. Kosten: 50 bis 70 Euro. Viele Kassen übernehmen die Kosten, da die Impfung reisemedizinisch indiziert ist.
Typhus – für den indischen Subkontinent und Südostasien
Typhus (Typhoides Fieber) wird über kontaminiertes Trinkwasser und Lebensmittel übertragen. Die Impfung wird vor allem für Reisen nach Indien, Nepal, Pakistan, Bangladesch und Südostasien empfohlen. Es gibt eine Schluckimpfung (ca. 30 Euro) und eine Injektionsimpfung (ca. 30 bis 40 Euro). Beide bieten für etwa drei Jahre Schutz.
Tollwut – für Abenteuerreisende und längere Aufenthalte
Tollwut wird durch Bisse infizierter Tiere übertragen und verläuft unbehandelt fast immer tödlich. Die präexpositionelle Impfung (vor der Reise) besteht aus drei Dosen und kostet insgesamt 150 bis 250 Euro. Sie wird für Reisende in Länder mit hohem Tollwutrisiko empfohlen – insbesondere Indien, Südostasien, Mittelamerika und Afrika. Nicht alle Kassen erstatten die Tollwutimpfung, da sie als „reisemedizinische Sonderleistung" gilt.
Japanische Enzephalitis – für Südostasien-Reisende
Die Japanische Enzephalitis ist eine durch Mücken übertragene Viruserkrankung, die vor allem in ländlichen Gebieten Südostasiens vorkommt. Die Impfung (Ixiaro) besteht aus zwei Dosen und kostet insgesamt 400 bis 600 Euro – damit ist sie eine der teuersten Reiseimpfungen. Die Erstattung durch Kassen ist unterschiedlich: Manche Kassen übernehmen die vollen Kosten, andere nur einen Teil oder gar nichts.
Dengue-Fieber – die neue Herausforderung
Seit 2023 ist mit Qdenga ein Impfstoff gegen Dengue-Fieber zugelassen. Die STIKO empfiehlt die Impfung seit 2024 für Reisende in Endemiegebiete, die bereits eine nachgewiesene Dengue-Infektion hatten (seropositiv). Die Impfung besteht aus zwei Dosen und kostet etwa 200 bis 300 Euro. Die Erstattung durch Krankenkassen ist noch uneinheitlich – einige Kassen haben die Dengue-Impfung bereits in ihre Satzungsleistungen aufgenommen, andere nicht.
FSME – nicht nur ein deutsches Thema
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen und kommt in Deutschland vor allem in Südbayern, Baden-Württemberg und Teilen Hessens und Thüringens vor. Weniger bekannt: Auch in Österreich, Tschechien, den baltischen Staaten, Skandinavien und Teilen Russlands ist FSME verbreitet. In deutschen Risikogebieten ist die FSME-Impfung eine Pflichtleistung (STIKO-Empfehlung). Für Reisen in ausländische Risikogebiete kann sie als Reiseimpfung erstattet werden. Kosten: etwa 50 bis 80 Euro pro Dosis (drei Dosen für Grundimmunisierung).
Cholera und Reisediarrhoe
Der orale Cholera-Impfstoff (Dukoral) bietet auch einen gewissen Kreuzschutz gegen ETEC-bedingte Reisediarrhoe. Er wird für Reisende in Cholera-Endemiegebiete und für Personen mit erhöhtem Risiko für Reisedurchfälle empfohlen. Kosten: etwa 50 bis 60 Euro. Die Erstattung durch Kassen variiert.
Kostenübernahme beantragen: Schritt für Schritt zum erstatteten Impfschutz
Damit Ihre Krankenkasse die Kosten für Reiseimpfungen erstattet, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten. Die genauen Abläufe können je nach Kasse variieren, aber der grundsätzliche Prozess ist ähnlich:
Schritt 1: Reisemedizinische Beratung einholen. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt, einem Tropenmediziner oder einer reisemedizinischen Beratungsstelle. Dort wird anhand Ihres Reiseziels, der Reisedauer und Ihrer individuellen Gesundheitssituation ein Impfplan erstellt. Viele Kassen erstatten auch die Beratungsgebühr.
Schritt 2: Bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Kontaktieren Sie Ihre Kasse vor der Impfung und fragen Sie gezielt nach der Erstattung. Manche Kassen haben ein spezielles Antragsformular, andere reichen eine formlose Anfrage. Klären Sie: Welche Impfungen werden erstattet? Gibt es einen Höchstbetrag pro Jahr? Muss ein bestimmter Arzt die Impfung durchführen?
Schritt 3: Impfung durchführen lassen. Lassen Sie sich bei einem zugelassenen Arzt impfen. Achten Sie darauf, eine detaillierte Rechnung zu erhalten, auf der die einzelnen Impfstoffe mit Name, Dosierung und Kosten aufgeführt sind. Bewahren Sie auch den Impfausweis-Eintrag als Nachweis auf.
Schritt 4: Rechnung einreichen. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein – per Post, App oder Online-Portal. Fügen Sie gegebenenfalls die ärztliche Bescheinigung über die Reiseimpfempfehlung bei. Die Erstattung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen.
Tipp: Einige Kassen haben Kooperationen mit bestimmten Apotheken oder Tropeninstituten, bei denen die Abrechnung direkt über die Gesundheitskarte erfolgt – dann müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Fragen Sie Ihre Kasse nach solchen Direktabrechnungsmöglichkeiten.
Kassenvergleich: Wer zahlt was bei Reiseimpfungen?
Die Leistungsunterschiede bei Reiseimpfungen sind unter den gesetzlichen Krankenkassen enorm. Während einige Anbieter sämtliche von der STIKO oder dem Auswärtigen Amt empfohlenen Reiseimpfungen vollständig erstatten, begrenzen andere die Erstattung auf bestimmte Impfstoffe oder setzen Jahreshöchstbeträge an. Wieder andere Kassen bieten gar keine Reiseimpfungs-Erstattung an.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
- Erstattungshöhe: Von 0 Euro bis zur vollständigen Übernahme aller empfohlenen Reiseimpfungen
- Jahreshöchstbetrag: Manche Kassen setzen ein Limit von 100 bis 300 Euro pro Jahr, andere erstatten unbegrenzt
- Impfstoffauswahl: Einige Kassen erstatten nur die häufigsten Reiseimpfungen (Hepatitis A/B, Gelbfieber), andere auch teure Spezialimpfungen (Japanische Enzephalitis, Tollwut)
- Beratungskosten: Wird die reisemedizinische Beratung erstattet oder nur der Impfstoff?
- Malariaprophylaxe: Einige wenige Kassen erstatten auch die Kosten für Malaria-Tabletten als Satzungsleistung
Auf unseren Anbieter-Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu den Reiseimpfungs-Leistungen ausgewählter Krankenkassen. Vergleichen Sie die Angebote und finden Sie die Kasse, die zu Ihrem Reiseverhalten passt.
Besondere Situationen: Dienstreisen, Familien, Last-Minute
Nicht jede Reise ist gleich – und nicht jede Situation wird von den Kassen gleich behandelt. Hier die wichtigsten Sonderfälle:
Dienstreisen und beruflich bedingte Reisen
Bei beruflich bedingten Reisen ins Ausland ist in der Regel der Arbeitgeber für den Impfschutz verantwortlich – nicht die Krankenkasse. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arbeitgeber die Kosten für alle erforderlichen Impfungen tragen, wenn der Arbeitnehmer in Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko entsendet wird. Das gilt auch für Geschäftsreisen.
Kinder und Familien
Für Familien mit Kindern sind Reiseimpfungen besonders relevant: Kinder sind anfälliger für viele Tropenkrankheiten, und die Impfkosten fallen für jedes Familienmitglied einzeln an. Manche Kassen bieten spezielle Familienpakete oder erhöhte Erstattungsgrenzen für Familien. Wichtig: Bei Kindern gelten teilweise andere Impfschemata und Altersempfehlungen – lassen Sie sich immer individuell beraten.
Last-Minute-Reisen
Auch bei kurzfristigen Reisen können Sie Reiseimpfungen erstattet bekommen. Allerdings bieten nicht alle Impfungen sofortigen Schutz – manche erfordern mehrere Dosen über Wochen oder Monate. Die Hepatitis-A-Impfung bietet bereits nach einer Dosis guten Schutz, während die Grundimmunisierung gegen Japanische Enzephalitis mindestens 28 Tage dauert. Planen Sie Ihren Impfschutz möglichst früh – idealerweise sechs bis acht Wochen vor Abreise.
Nachträgliche Erstattung
Haben Sie sich bereits impfen lassen, ohne vorher Ihre Kasse zu fragen? Viele Kassen erstatten Reiseimpfungen auch nachträglich, wenn die Impfung medizinisch indiziert war. Reichen Sie einfach die Rechnung ein. Einige Kassen verlangen allerdings eine Vorab-Genehmigung – in diesem Fall kann die nachträgliche Erstattung abgelehnt werden.
Häufige Fragen
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Nein, Reiseimpfungen sind keine Pflichtleistung der GKV. Sie sind Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V. Das bedeutet: Ihre Kasse kann die Kosten übernehmen, muss es aber nicht. Die gute Nachricht: Rund 80 von 96 geöffneten gesetzlichen Krankenkassen erstatten Reiseimpfungen ganz oder teilweise. Prüfen Sie die Satzung Ihrer Kasse oder fragen Sie direkt nach.
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Die GKV muss alle STIKO-empfohlenen Standardimpfungen vollständig übernehmen (§ 20i SGB V). Das umfasst Impfungen wie Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Polio, Masern, Mumps, Röteln, FSME (in Risikogebieten), Influenza und COVID-19. Diese Impfungen werden unabhängig von einer Reise bezahlt. Typische Reiseimpfungen wie Gelbfieber, Hepatitis A, Tollwut oder Japanische Enzephalitis gehören nicht dazu.
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Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse vor der Impfung und fragen Sie nach dem Erstattungsverfahren. Manche Kassen bieten Antragsformulare an, bei anderen genügt eine formlose Anfrage. Lassen Sie sich dann impfen, sammeln Sie die Rechnungen mit detaillierter Auflistung der Impfstoffe, und reichen Sie diese bei Ihrer Kasse ein. Die Erstattung erfolgt meist innerhalb von zwei bis vier Wochen.
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Grundsätzlich ja – die Erstattung hängt nicht vom Buchungszeitpunkt ab, sondern davon, ob die Impfung medizinisch indiziert ist. Allerdings bieten nicht alle Impfungen sofortigen Schutz. Planen Sie Ihren Impfschutz idealerweise sechs bis acht Wochen vor Abreise. Bei einigen Kassen ist eine Vorab-Genehmigung erforderlich – klären Sie das rechtzeitig.
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Viele Krankenkassen erstatten nicht nur die Impfstoffkosten, sondern auch die reisemedizinische Beratung beim Tropenarzt oder Reisemediziner. Die Beratung kostet in der Regel 25 bis 50 Euro und umfasst eine individuelle Impfempfehlung basierend auf Reiseziel, Reisedauer und persönlichem Gesundheitszustand. Fragen Sie Ihre Kasse, ob auch diese Kosten erstattet werden.
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Malariaprophylaxe (z. B. Malarone oder Doxycyclin) ist keine Impfung, sondern eine medikamentöse Prophylaxe. Einige wenige Kassen erstatten auch die Kosten für Malaria-Tabletten als Satzungsleistung. Die Kosten liegen je nach Präparat und Reisedauer bei 30 bis 150 Euro. Fragen Sie gezielt bei Ihrer Kasse nach – diese Leistung ist seltener als die Erstattung von Reiseimpfungen.
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Bei beruflich bedingten Reisen ist der Arbeitgeber für den Impfschutz verantwortlich, nicht die Krankenkasse. Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) muss der Arbeitgeber die Kosten für alle erforderlichen Impfungen tragen. Sprechen Sie mit Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Personalabteilung.
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Ja, wenn Sie regelmäßig reisen und hohe Impfkosten haben, kann ein Kassenwechsel finanziell sinnvoll sein. Bei einer Familie, die jährlich in tropische Länder reist, können die Impfkosten leicht 1.000 Euro und mehr pro Jahr betragen. Wenn Ihre aktuelle Kasse keine oder nur geringe Erstattung bietet, eine andere Kasse aber 100 Prozent übernimmt, lohnt sich der Wechsel schnell. Beachten Sie die Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende (§ 175 SGB V).
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Quellen
Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.
- § 11 SGB V – Leistungsarten, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 12 SGB V – Wirtschaftlichkeitsgebot, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026