Welche Angaben braucht meine Krankenkasse?
- Reiseland, Reisezeitraum und Anlass: Urlaub, Ausbildung oder beruflicher Aufenthalt.
- Die ärztlich empfohlenen Impfungen und gegebenenfalls die geplante Malariaprophylaxe.
- Fragen Sie, ob ein gesetzlicher Anspruch oder eine freiwillige Zusatzleistung geprüft wird. § 20i SGB V
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Welche Kosten muss ich einzeln klären?
- Impfstoff, ärztliche Impfleistung und eine gesondert berechnete reisemedizinische Beratung.
- Vollständige oder anteilige Übernahme, Eigenbeteiligung und etwaige Jahresgrenzen.
- Ob Malariamedikamente eingeschlossen sind. Malariaprophylaxe ist keine Impfung und sollte ausdrücklich erfragt werden.
- Die Angebote unterscheiden sich: Kassenleistungen zu Reiseimpfungen.
Muss ich vor der Impfung einen Antrag stellen?
- Das hängt von der Leistung und den Kassenbedingungen ab. Eine Pflicht zur Vorabgenehmigung besteht nicht pauschal für jede Reiseimpfung.
- Beispiel DAK: Bei den aufgeführten Reiseimpfungen werden in der Regel zunächst Kosten selbst gezahlt und anschließend Rezept sowie Impfstoff- und Arztrechnung eingereicht. DAK: Reiseimpfungen
- Klären Sie Ihren Abrechnungsweg vorab, besonders bei Vertragsärzten, Auslandsimpfungen oder gesonderten Beratungsleistungen.
Welche Belege reiche ich ein?
- Die von der Kasse verlangten Verordnungen, Rechnungen und gegebenenfalls Zahlungsnachweise; beim E-Rezept kann ein Ausdruck der Apotheke erforderlich sein.
- Prüfen Sie zulässigen Einreichweg, Frist und Aufbewahrung der Originale anhand Ihrer Kassenbedingungen.
- Bewahren Sie die Bestätigung über die Einreichung auf. Die Terminvorbereitung hilft, fehlende Unterlagen zu vermeiden.
Was gilt bei einer Ablehnung?
- Lassen Sie den konkreten Grund erklären und fehlende Unterlagen benennen. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen der Leistung erfüllt sind.
- Bei einem Bescheid beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und grundsätzlich die einmonatige Widerspruchsfrist. § 84 SGG
- Ein Kassenangebot ersetzt keine medizinische Empfehlung. Die Impfentscheidung treffen Sie mit der behandelnden Praxis.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- § 20i SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- DAK: Reiseimpfungen, DAK-Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
- § 84 SGG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
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„Die AOK" ist keine einzelne Krankenkasse, sondern ein Verbund aus elf rechtlich eigenständigen Regionalkassen. Genau das ist bei Reiseimpfungen entsc...
- Freiwillige Leistung, regional geregelt
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: