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Reiseimpfungen: Checkliste für das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse

Mit den richtigen Fragen und Unterlagen holen Sie das Maximum aus Ihrem Kassengespräch – diese Checkliste zeigt Ihnen, wie.
Checkliste
Von Ressort Krankenversicherung 11 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Internationaler Impfausweis neben einem deutschen Reisepass – die Unterlagen, die Sie für das Gespräch über Reiseimpfungen bereithalten sollten
Foto: Markus Winkler / Pexels

Viele Versicherte rufen bei ihrer Krankenkasse an und fragen pauschal: „Zahlen Sie Reiseimpfungen?" Die Antwort ist dann oft genauso pauschal – und nicht selten gehen dabei wichtige Details verloren. Wer unvorbereitet ins Gespräch geht, erfährt vielleicht, dass die Kasse „teilweise erstattet", aber nicht, unter welchen Bedingungen, für welche Impfungen und in welchem Umfang. Das kostet im schlimmsten Fall mehrere hundert Euro.

Diese Checkliste bereitet Sie systematisch auf das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse vor. Sie erfahren, welche Informationen Sie vorab sammeln sollten, welche konkreten Fragen Sie stellen müssen und wie Sie nach dem Gespräch die Erstattung sichern. Drucken Sie die Checkliste aus oder speichern Sie sie auf Ihrem Smartphone – so haben Sie alles griffbereit.

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Vor dem Gespräch: 5 Punkte, die Sie vorbereiten sollten

Je besser Sie vorbereitet sind, desto konkreter und hilfreicher wird das Gespräch mit Ihrer Kasse. Arbeiten Sie die folgenden fünf Punkte ab, bevor Sie zum Hörer greifen oder eine E-Mail schreiben.

1. Reiseziel und Reisedaten festhalten

Notieren Sie Ihr genaues Reiseziel, die geplanten Reisedaten und die Art der Reise. Eine dreiwöchige Backpacking-Tour durch Kambodscha erfordert einen anderen Impfschutz als ein Strandurlaub in Thailand. Die Kasse wird nach diesen Details fragen, und je konkreter Sie antworten können, desto präziser fällt die Auskunft über die Erstattung aus. Bei Rundreisen durch mehrere Länder listen Sie alle Stationen auf.

2. STIKO- und DTG-Empfehlungen für Ihr Reiseziel recherchieren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut und die Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) veröffentlichen regelmäßig aktualisierte Impfempfehlungen für alle Reiseziele weltweit. Diese Empfehlungen sind die Grundlage, auf der viele Kassen ihre Erstattungsentscheidung treffen. Sie finden die aktuellen Empfehlungen auf den Websites des RKI und der DTG. Seit 2024 wurde beispielsweise die Dengue-Impfung neu in die Empfehlungen aufgenommen – informieren Sie sich über den aktuellen Stand.

3. Bestehenden Impfschutz prüfen

Suchen Sie Ihren Impfpass heraus und prüfen Sie, welche Impfungen noch gültig sind. Viele Reiseimpfungen bieten jahrelangen oder sogar lebenslangen Schutz. Hepatitis A schützt nach zwei Dosen mindestens 25 Jahre, eine abgeschlossene Tollwutgrundimmunisierung hält ebenfalls lange vor. So vermeiden Sie unnötige Auffrischungen und können im Gespräch mit der Kasse direkt sagen, welche Impfungen tatsächlich noch fehlen.

4. Satzung der Kasse online prüfen

Die Satzung Ihrer Krankenkasse ist das verbindliche Dokument, das festlegt, welche Leistungen Ihre Kasse erbringt. Sie finden die Satzung auf der Website Ihrer Kasse, meist im Bereich „Über uns" oder „Rechtliches". Suchen Sie den Abschnitt zu Schutzimpfungen oder Satzungsleistungen. Notieren Sie sich die relevanten Paragraphen und Formulierungen – so können Sie im Gespräch bei Unklarheiten direkt darauf verweisen.

Hintergrund: Reiseimpfungen sind freiwillige Satzungsleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V. Pflichtleistung nach § 20i SGB V sind nur Standard-Schutzimpfungen wie Tetanus, Diphtherie oder Polio. Das bedeutet: Jede Kasse entscheidet selbst über Art und Umfang der Erstattung von Reiseimpfungen.

5. Tropenarzt-Termin vorab buchen

Buchen Sie bereits vor dem Kassengespräch einen Termin bei einem Tropenmediziner oder einer reisemedizinischen Beratungsstelle. Warum? Weil die ärztliche Impfempfehlung das stärkste Argument für Ihren Erstattungsantrag ist. Viele Tropenmediziner haben Wartezeiten von zwei bis vier Wochen – planen Sie also rechtzeitig. Die Beratung kostet zwischen 25 und 60 Euro und wird von vielen Kassen ebenfalls erstattet.

Im Gespräch: 7 Fragen, die Sie Ihrer Kasse stellen sollten

Wenn Sie die Vorbereitung abgeschlossen haben, sind Sie bereit für das Gespräch. Stellen Sie die folgenden sieben Fragen – und notieren Sie die Antworten mit Datum und Namen des Ansprechpartners. Diese Dokumentation kann später bei einem Widerspruch wichtig sein.

Frage 1: Welche Reiseimpfungen erstatten Sie konkret?

Fragen Sie nicht nur pauschal nach „Reiseimpfungen", sondern nennen Sie jede Impfung einzeln: Hepatitis A, Hepatitis B, Tollwut, Typhus, Gelbfieber, Japanische Enzephalitis, Dengue, Meningokokken. So erfahren Sie, ob es Impfungen gibt, die Ihre Kasse ausschließt oder nur unter bestimmten Bedingungen erstattet.

Frage 2: Brauche ich eine Vorab-Genehmigung?

Das ist die wichtigste Frage. Viele Kassen verlangen, dass Sie einen Antrag stellen, BEVOR Sie sich impfen lassen. Wenn Sie sich ohne Genehmigung impfen lassen und die Rechnung danach einreichen, kann die Kasse die Erstattung verweigern. Fragen Sie also explizit: Muss ich den Antrag vorher stellen, oder reicht die nachträgliche Einreichung der Rechnung?

Frage 3: Gilt die Erstattung für alle Familienmitglieder?

Wenn Sie mit Kindern oder Ihrem Partner reisen, klären Sie, ob die Erstattung auch für familienversicherte Angehörige gilt. Bei Kindern gelten oft andere Impfempfehlungen, und manche Kassen erstatten Kinderimpfungen großzügiger. Fragen Sie auch, ob Sie einen Sammelantrag stellen können oder für jedes Familienmitglied einzeln beantragen müssen.

Frage 4: Erstatten Sie auch die Malariaprophylaxe?

Die Malariaprophylaxe ist streng genommen keine Impfung, sondern eine medikamentöse Vorbeugung. Manche Kassen behandeln sie dennoch als Reiseschutzleistung und erstatten die Kosten. Andere schließen sie explizit aus. Da Malariamedikamente je nach Präparat und Reisedauer 50 bis 200 Euro kosten, ist diese Frage finanziell relevant.

Frage 5: Ist die reisemedizinische Beratung inklusive?

Die Beratung beim Tropenmediziner ist der erste Schritt zur richtigen Impfentscheidung. Fragen Sie nach, ob Ihre Kasse die Beratungskosten separat erstattet. Falls ja, ersparen Sie sich die 25 bis 60 Euro, die eine reisemedizinische Beratung üblicherweise kostet.

Frage 6: Ist eine nachträgliche Erstattung möglich?

Auch wenn Sie den Antrag idealerweise vorher stellen, sollten Sie nach der nachträglichen Erstattung fragen. Denn es gibt Situationen, in denen ein Vorab-Antrag nicht möglich ist – etwa bei einer kurzfristigen Geschäftsreise oder einem spontanen Trip. Wenn Ihre Kasse auch nachträgliche Anträge akzeptiert, gibt Ihnen das zusätzliche Flexibilität.

Frage 7: Wie genau ist der Antragsprozess?

Fragen Sie nach dem genauen Ablauf: Wo finden Sie das Antragsformular? Können Sie den Antrag online stellen oder muss er schriftlich erfolgen? Welche Unterlagen müssen Sie beifügen? Wie lange dauert die Bearbeitung? Je mehr Details Sie kennen, desto reibungsloser verläuft der Prozess.

Entscheidender Unterschied: Erstattungswahrscheinlichkeit

Vorab-Antrag stellen
Hoch – Sie haben die Zusage vor der Impfung
Nachträglich einreichen
Unsicher – Kasse kann ablehnen

Planungsaufwand

Vorab-Antrag stellen
6-8 Wochen Vorlauf nötig
Nachträglich einreichen
Minimal, aber riskant

Benötigte Unterlagen

Vorab-Antrag stellen
Ärztliche Empfehlung + Reisedaten
Nachträglich einreichen
Rechnung + ärztliche Bescheinigung + Begründung

Geeignet für

Vorab-Antrag stellen
Geplante Reisen mit Vorlauf
Nachträglich einreichen
Kurzfristige oder spontane Reisen

Nach dem Gespräch: 3 Schritte zur Absicherung

Das Gespräch ist geführt, die Fragen sind beantwortet – jetzt geht es darum, das Ergebnis zu sichern und die Erstattung tatsächlich zu erhalten.

So sichern Sie Ihre Erstattung nach dem Kassengespräch

Nach dem Gespräch mit Ihrer Krankenkasse sind drei konkrete Schritte entscheidend, um die Erstattung tatsächlich zu erhalten.

  1. Schritt 1: Zusage schriftlich bestätigen lassen

    Mündliche Zusagen am Telefon sind rechtlich schwer durchsetzbar. Bitten Sie die Kasse um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief – oder fassen Sie das Telefonat selbst zusammen und senden es an die Kasse. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters.

  2. Schritt 2: Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren

    Bewahren Sie alle Belege auf: Arztrechnung, Apothekenquittung für den Impfstoff, Rechnung für die reisemedizinische Beratung. Viele Kassen verlangen Originalbelege – machen Sie vorab Kopien oder Fotos aller Dokumente.

  3. Schritt 3: Erstattungsfrist prüfen und einhalten

    Fragen Sie nach der Frist für die Einreichung der Rechnungen. Manche Kassen setzen Fristen von drei oder sechs Monaten nach der Impfung. Verpassen Sie diese Frist, kann die Erstattung verfallen. Tragen Sie die Frist sofort in Ihren Kalender ein.

1. Zusage schriftlich bestätigen lassen

Mündliche Zusagen am Telefon sind rechtlich schwer durchsetzbar. Bitten Sie die Kasse um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail oder Brief. Alternativ fassen Sie das Telefonat selbst schriftlich zusammen und senden es an die Kasse mit der Bitte um Bestätigung. Notieren Sie in jedem Fall Datum, Uhrzeit und den Namen des Sachbearbeiters.

2. Alle Rechnungen und Quittungen aufbewahren

Bewahren Sie sämtliche Belege auf: die Rechnung des Arztes, die Quittung der Apotheke für den Impfstoff, gegebenenfalls die Rechnung für die reisemedizinische Beratung. Viele Kassen verlangen Originalbelege. Machen Sie Kopien oder Fotos aller Dokumente, bevor Sie die Originale einreichen.

3. Erstattungsfrist prüfen

Fragen Sie nach der Frist, innerhalb der Sie die Rechnungen einreichen müssen. Manche Kassen setzen Fristen von drei oder sechs Monaten nach der Impfung. Verpassen Sie diese Frist, kann die Erstattung verfallen. Tragen Sie die Frist in Ihren Kalender ein.

Wenn die Kasse nicht erstattet: 3 Optionen

Nicht jede Kasse erstattet alle Reiseimpfungen. Wenn Sie eine Absage erhalten oder Ihre Kasse bestimmte Impfungen grundsätzlich nicht übernimmt, haben Sie drei Möglichkeiten.

Kasse zahlt nicht: Welcher Weg passt für Sie?

Drei Fragen helfen, die richtige Reaktion auf eine Absage zu finden. Die Antworten sind eine Orientierung, keine Rechtsberatung – ohne Gewähr.

  1. 01 Liegt ein schriftlicher Ablehnungsbescheid mit ärztlicher Empfehlung im Rücken vor?

    Wenn ja
    Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und ihn mit der STIKO- oder DTG-Empfehlung begründen.
    Wenn nein
    Holen Sie zunächst eine ärztliche Impfempfehlung ein – ohne diese Grundlage hat ein Widerspruch kaum Aussicht auf Erfolg.
  2. 02 Reicht das Budget nicht für alle empfohlenen Impfungen?

    Wenn ja
    Besprechen Sie mit dem Tropenmediziner, welche Impfungen für Ihr Reiseziel die höchste Dringlichkeit haben, und priorisieren Sie nach Risiko.
    Wenn nein
    Wenn die Finanzierung gesichert ist, lassen Sie alle empfohlenen Impfungen durchführen und reichen die Belege ein.
  3. 03 Lehnt Ihre Kasse Reiseimpfungen grundsätzlich oder dauerhaft ab?

    Wenn ja
    Ein Kassenwechsel kann sich lohnen – nach § 175 SGB V mit zwei Monaten Frist zum Monatsende, neue Satzungsleistungen gelten sofort.
    Wenn nein
    Bei einer Einzelfall-Ablehnung bleiben Sie bei Ihrer Kasse und nutzen Widerspruch oder Priorisierung.

Empfehlung

Widerspruch, Priorisierung und Kassenwechsel schließen sich nicht aus – oft ist eine Kombination sinnvoll. Da Reiseimpfungen Satzungsleistungen sind, hat die Kasse einen weiten Ermessensspielraum; ein Wechsel ist daher häufig der pragmatischere Weg.

Option 1: Widerspruch einlegen

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch mit der DTG- oder STIKO-Empfehlung und der ärztlichen Bescheinigung. Verweisen Sie auf die konkrete Empfehlung für Ihr Reiseziel. Die Kasse muss Ihren Widerspruch prüfen und Ihnen erneut schriftlich antworten.

Option 2: Impfungen nach Risiko priorisieren

Wenn die Kasse nur bestimmte Impfungen ablehnt, besprechen Sie mit Ihrem Tropenmediziner, welche Impfungen medizinisch am dringendsten sind. Tollwut und Gelbfieber haben in bestimmten Regionen die höchste Dringlichkeit. Andere Impfungen wie Japanische Enzephalitis sind nur bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten relevant. So investieren Sie Ihr eigenes Geld gezielt dort, wo das Risiko am höchsten ist.

Option 3: Kassenwechsel prüfen

Wenn Ihre aktuelle Kasse Reiseimpfungen generell nicht oder nur sehr eingeschränkt erstattet, kann ein Kassenwechsel die beste Lösung sein. Nach § 175 SGB V können Sie mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende wechseln. Nach dem Wechsel können Sie die neuen Satzungsleistungen sofort nutzen – es gelten keine Wartezeiten. Vergleichen Sie verschiedene Kassen und achten Sie neben den Reiseimpfungen auch auf den Zusatzbeitrag und weitere Zusatzleistungen.

Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen

Zusammenfassung: Ihre Checkliste auf einen Blick

Wer gut vorbereitet in das Gespräch mit der Krankenkasse geht, holt das Maximum an Erstattung heraus. Die fünf wichtigsten Punkte: Reiseziel und Impfbedarf kennen, Satzung der Kasse vorab prüfen, im Gespräch konkret nach jeder Impfung fragen, Zusagen schriftlich sichern und alle Belege aufbewahren.

Falls Ihre Kasse Reiseimpfungen nicht erstattet, haben Sie Optionen: Widerspruch einlegen, nach Risiko priorisieren oder einen Kassenwechsel prüfen. Die Unterschiede zwischen den Kassen sind bei Reiseimpfungen besonders groß – ein Vergleich kann sich finanziell deutlich bemerkbar machen.

Hinweis: Diese Checkliste dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle medizinische oder versicherungsrechtliche Beratung. Prüfen Sie die aktuelle Satzung Ihrer Krankenkasse für verbindliche Informationen. Stand: Juli 2026.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.

  1. Empfehlungen der STIKO und der DTG zu Reiseimpfungen, Epidemiologisches Bulletin 27/2026, Robert Koch-Institut, Ländertabelle und Impfempfehlungen – die Belege, die im Kassengespräch verlangt werden, abgerufen am 24.08.2026
  2. Ständige Impfkommission (STIKO), Robert Koch-Institut, Herausgeberin der Impfempfehlungen, abgerufen am 24.08.2026
  3. Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, Gemeinsamer Bundesausschuss, konsolidierte Fassung vom 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026 – Grundlage für die Frage, ob eine Impfung schon über die Indikation abgedeckt ist, bevor die Satzung greift, abgerufen am 24.08.2026
  4. § 11 SGB V – Leistungsarten, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  5. § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  6. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026

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