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Wie bekomme ich Reiseimpfungen erstattet?

Fragen Sie Ihre Kasse nach der konkreten Impfung, übernommenen Kosten und benötigten Belegen. Eine allgemeine Pflicht zum Antrag vor jeder Impfung gibt es nicht.
Checkliste
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Internationaler Impfausweis neben einem deutschen Reisepass
Foto: Markus Winkler / Pexels

Welche Angaben braucht meine Krankenkasse?

  • Reiseland, Reisezeitraum und Anlass: Urlaub, Ausbildung oder beruflicher Aufenthalt.
  • Die ärztlich empfohlenen Impfungen und gegebenenfalls die geplante Malariaprophylaxe.
  • Fragen Sie, ob ein gesetzlicher Anspruch oder eine freiwillige Zusatzleistung geprüft wird. § 20i SGB V

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Leistungen und Beitrag einordnen

Welche Kosten muss ich einzeln klären?

  • Impfstoff, ärztliche Impfleistung und eine gesondert berechnete reisemedizinische Beratung.
  • Vollständige oder anteilige Übernahme, Eigenbeteiligung und etwaige Jahresgrenzen.
  • Ob Malariamedikamente eingeschlossen sind. Malariaprophylaxe ist keine Impfung und sollte ausdrücklich erfragt werden.
  • Die Angebote unterscheiden sich: Kassenleistungen zu Reiseimpfungen.

Muss ich vor der Impfung einen Antrag stellen?

  • Das hängt von der Leistung und den Kassenbedingungen ab. Eine Pflicht zur Vorabgenehmigung besteht nicht pauschal für jede Reiseimpfung.
  • Beispiel DAK: Bei den aufgeführten Reiseimpfungen werden in der Regel zunächst Kosten selbst gezahlt und anschließend Rezept sowie Impfstoff- und Arztrechnung eingereicht. DAK: Reiseimpfungen
  • Klären Sie Ihren Abrechnungsweg vorab, besonders bei Vertragsärzten, Auslandsimpfungen oder gesonderten Beratungsleistungen.

Welche Belege reiche ich ein?

  • Die von der Kasse verlangten Verordnungen, Rechnungen und gegebenenfalls Zahlungsnachweise; beim E-Rezept kann ein Ausdruck der Apotheke erforderlich sein.
  • Prüfen Sie zulässigen Einreichweg, Frist und Aufbewahrung der Originale anhand Ihrer Kassenbedingungen.
  • Bewahren Sie die Bestätigung über die Einreichung auf. Die Terminvorbereitung hilft, fehlende Unterlagen zu vermeiden.

Was gilt bei einer Ablehnung?

  • Lassen Sie den konkreten Grund erklären und fehlende Unterlagen benennen. Prüfen Sie, ob die Voraussetzungen der Leistung erfüllt sind.
  • Bei einem Bescheid beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung und grundsätzlich die einmonatige Widerspruchsfrist. § 84 SGG
  • Ein Kassenangebot ersetzt keine medizinische Empfehlung. Die Impfentscheidung treffen Sie mit der behandelnden Praxis.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. § 20i SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  2. DAK: Reiseimpfungen, DAK-Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 84 SGG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026

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