Was übernimmt die DAK bei privaten Auslandsreisen?
- Die DAK nennt eine vollständige Erstattung der auf ihrer Leistungsseite aufgeführten empfohlenen Reiseimpfungen einschließlich Malariaprophylaxe.
- Ob eine Impfung oder Prophylaxe für Ihr Reiseziel und Ihren Gesundheitszustand erforderlich ist, klärt die Arztpraxis. Quelle: DAK-Reiseimpfungen.
- Berufliche und ausbildungsbedingte Reisen können anderen Zuständigkeiten folgen. Das sollte vor der Abrechnung geklärt werden.
Welche Unterlagen verlangt die DAK?
- Zunächst Impfstoff und ärztliche Behandlung bezahlen.
- Ärztliche Verordnung, Impfstoffrechnung und Rechnung über die ärztliche Behandlung einreichen.
- Bei einem E-Rezept zusätzlich den Ausdruck der Apotheke beifügen.
- Die Einreichung ist digital über die DAK-App beziehungsweise den Online-Service sowie per Post möglich. Originalbelege ein Jahr aufbewahren.
Kann die Praxis direkt über die Gesundheitskarte abrechnen?
- Nicht als allgemeinen Ablauf voraussetzen: Die DAK beschreibt für diese Reiseleistung die nachträgliche Erstattung.
- Eine abweichende regionale Vertragsabrechnung vorab mit Praxis und DAK klären.
- Bei einer separat berechneten reisemedizinischen Beratung vorab fragen, ob und in welchem Umfang diese übernommen wird.
Was sollte ich vor der Reise klären?
- Reiseimpfungen rechtzeitig planen: Reiseziel, Route und vorhandenen Impfpass zum Termin mitbringen.
- Unterlagen für die Erstattung prüfen.
- Weitere Kassen stehen im Anbietervergleich Reiseimpfungen.
Quellen und Leistungsstand
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- DAK-Reiseimpfungen, DAK-Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026