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DAK-Gesundheit: Reiseimpfungen

Die DAK-Gesundheit gehört mit rund 5,5 Millionen Versicherten zu den größten Ersatzkassen Deutschlands. Bei Reiseimpfungen bietet die DAK eine solide Erstattung aller STIKO-empfohlenen Impfungen - inklusive Impfstoff und Arzthonorar. Kombiniert mit einem deutschlandweiten Servicenetz und guter Erreichbarkeit ist die DAK eine verlässliche Wahl für reisefreudige Versicherte.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

STIKO-Impfungen erstattet

Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für alle von der STIKO empfohlenen Reiseimpfungen - inklusive Impfstoff und ärztlichem Honorar.

Reisemedizinische Beratung

Versicherte erhalten eine ärztliche reisemedizinische Beratung auf Kosten der Kasse - für eine optimale Vorbereitung auf die Reise.

Deutschlandweites Servicenetz

Mit Servicecentern in allen Bundesländern bietet die DAK persönliche Beratung und Unterstützung bei Fragen rund um Reiseimpfungen.

Guter Kundenservice

Die DAK ist bekannt für ihren zuverlässigen Kundenservice - telefonisch, per Chat oder in der Geschäftsstelle erreichbar.

Reiseimpfungen bei der DAK-Gesundheit: Verlässlicher Schutz für Ihre Reise

Die DAK-Gesundheit bietet ihren Versicherten eine solide Absicherung bei Reiseimpfungen. Als Satzungsleistung übernimmt die Kasse die Kosten für Reiseschutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Dabei werden sowohl die Kosten für den Impfstoff als auch das ärztliche Honorar erstattet - eine Leistung, die über den rein gesetzlichen Mindestanspruch hinausgeht.

Gemäß § 20i SGB V sind gesetzliche Krankenkassen zur Übernahme allgemein empfohlener Schutzimpfungen verpflichtet. Die DAK erweitert diesen Anspruch um reisespezifische Impfungen und bietet damit einen finanziellen Vorteil für alle, die regelmäßig in ferne Länder reisen. Denn die Kosten für einen vollständigen Reiseimpfschutz können je nach Zielland schnell zwischen 200 und 500 Euro betragen.

Welche Reiseimpfungen übernimmt die DAK?

Die DAK-Gesundheit erstattet die gängigen reisemedizinischen Impfungen, die von der STIKO für bestimmte Reiseziele empfohlen werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Hepatitis A und B - die am häufigsten benötigten Reiseimpfungen, empfohlen für Reisen nach Asien, Afrika, Mittel- und Südamerika sowie Osteuropa
  • Gelbfieber - Pflichtimpfung für zahlreiche Länder in Subsahara-Afrika und Südamerika, ausschließlich in autorisierten Gelbfieberimpfstellen erhältlich
  • Typhus - empfohlen bei Reisen in Länder mit eingeschränkter Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene
  • Tollwut - besonders relevant bei längeren Aufenthalten in Risikogebieten oder bei geplantem Tierkontakt
  • Japanische Enzephalitis - empfohlen für längere Aufenthalte in ländlichen Gebieten Südost- und Ostasiens
  • Meningokokken (ACWY) - vorgeschrieben etwa für Pilgerreisen nach Saudi-Arabien
  • Cholera - als Schluckimpfung in bestimmten Hochrisikogebieten empfohlen

Ob die DAK auch die Malariaprophylaxe erstattet, sollten Sie im Einzelfall direkt mit der Kasse klären. Da Malariaprophylaxe keine Impfung im eigentlichen Sinne ist, sondern eine medikamentöse Vorbeugung, kann die Erstattung anders geregelt sein als bei klassischen Impfungen. Ein kurzer Anruf beim DAK-Kundenservice schafft hier Klarheit.

Abrechnung und Kostenerstattung

Die DAK bietet für die Abrechnung von Reiseimpfungen zwei Wege an. Am einfachsten ist die direkte Abrechnung über die Kassenabrechnung beim Arzt. Dabei legen Sie Ihre Gesundheitskarte vor, und der Arzt rechnet die Impfung direkt mit der DAK ab. Sie haben keinen Aufwand und müssen nicht in Vorleistung gehen.

Falls die Direktabrechnung nicht möglich ist - etwa bei spezialisierten Tropeninstituten oder bestimmten Impfstellen - können Sie die Rechnung auch nachträglich bei der DAK einreichen. Nutzen Sie hierfür die DAK-App oder senden Sie die Rechnung postalisch ein. Die Erstattung erfolgt nach Prüfung des Antrags. Achten Sie darauf, dass die Rechnung alle relevanten Angaben enthält: Name des Impfstoffs, Art der Impfung, ärztliche Leistung und Gesamtkosten.

Reisemedizinische Beratung und Serviceangebote

Die DAK-Gesundheit erstattet auch die Kosten für eine ärztliche reisemedizinische Beratung. In diesem Gespräch prüft der Arzt Ihren bestehenden Impfschutz, empfiehlt reisespezifische Impfungen und erstellt einen individuellen Impfplan. Besonders bei Reisen in tropische und subtropische Regionen ist diese Beratung sinnvoll, da neben Impfungen auch andere Schutzmaßnahmen besprochen werden:

  • Empfehlungen zum Mückenschutz (Repellents, Moskitonetze, Kleidung)
  • Hinweise zur Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
  • Zusammenstellung einer individuellen Reiseapotheke
  • Beratung bei chronischen Erkrankungen und Medikamenteneinnahme auf Reisen
  • Informationen zu Höhenanpassung und Klimawechsel

Planen Sie Ihren Impftermin rechtzeitig - mindestens sechs Wochen vor der geplanten Abreise. Einige Impfungen wie Hepatitis B oder Tollwut erfordern mehrere Teilimpfungen in festgelegten Abständen. Bei sehr kurzfristigen Reisen können Schnellimpfschemata zum Einsatz kommen, die einen Grundschutz in kürzerer Zeit aufbauen.

Die DAK bietet ein breites Netz an Servicecentern in allen Bundesländern. Dort können Sie sich persönlich zu Reiseimpfungen beraten lassen, Anträge stellen und Fragen klären. Ergänzend stehen der telefonische Kundenservice, ein Online-Chat und die DAK-App zur Verfügung. Auf der DAK-Webseite finden Sie außerdem länderspezifische Gesundheitsinformationen und Checklisten für die Reisevorbereitung.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: April 2026). Reiseimpfungen sind Satzungsleistungen und können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der DAK-Gesundheit. Diese Informationen ersetzen keine individuelle reisemedizinische Beratung.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzungen und Bekanntmachungen der DAK-Gesundheit, DAK-Gesundheit, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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