Warum ein kostenloses Girokonto 2026 nicht selbstverständlich ist
Noch vor einigen Jahren galt das kostenlose Girokonto als Standard in Deutschland. Direktbanken wie ING oder DKB warben offensiv mit bedingungslos gebührenfreien Konten. Heute sieht die Realität anders aus: Der Niedrigzinsboom ist vorbei, zugleich haben Banken die Kosten für Einlagensicherung, IT-Infrastruktur und Regulatorik massiv erhöht. Die Folge: Viele Institute haben ihre Gratismodelle an Bedingungen geknüpft – typisch ist ein monatlicher Mindestgeldeingang von 700 bis 1.500 Euro.
Dennoch gibt es 2026 weiterhin Anbieter, die ein Girokonto ohne Bedingungen kostenlos anbieten. Für Verbraucher lohnt der Vergleich mehr denn je: Eine durchschnittliche Kontoführungsgebühr von 5 Euro monatlich summiert sich auf 60 Euro pro Jahr. Über 30 Jahre Erwerbsleben sind das 1.800 Euro – Geld, das bei alternativer Anlage in einen ETF-Sparplan bei 6 % Rendite auf rund 4.900 Euro anwachsen würde (Vergangenheitsrenditen, keine Garantie).
Die wichtigsten Fragen beim Girokonto-Vergleich 2026: Welche Bedingungen gelten für die Gebührenbefreiung? Welche Karten sind enthalten? Wie läuft der Kontowechsel ab? Und: Lohnt sich ein Zweitkonto als Ergänzung zum bestehenden Hauptkonto?
Was heißt „wirklich kostenlos"?
Der Begriff „kostenloses Girokonto" wird von Banken unterschiedlich ausgelegt. Für den Verbraucher entscheidend ist die Unterscheidung zwischen echter Gebührenfreiheit und bedingter Gebührenfreiheit:
- Bedingungslos kostenlos: Keine Kontoführungsgebühr, unabhängig von Geldeingang, Alter oder Nutzungsumfang. Diese Modelle sind 2026 selten. Wir haben am 1. September 2026 drei Konten gefunden, die ihre Gebührenfreiheit an keine Bedingung knüpfen: das Santander BestGiro („0 € Kontoführungsgebühr dauerhaft – ohne Mindestgeldeingang"), das C24 Smart Konto („bedingungslos kostenlos, keine Kontoführungsgebühren") und das N26 Standard. Das ING Girokonto gehört ausdrücklich nicht in diese Kategorie: Es ist nur bei 1.000 Euro monatlichem Geldeingang oder für Kontoinhaber unter 28 Jahren gebührenfrei – also ein Konto mit Bedingung.
- Kostenlos ab Mindestgeldeingang: Typisches Modell. Die Gebührenbefreiung greift erst ab einem monatlichen Geldeingang von 700, 1.000 oder 1.500 Euro. Wer als Rentner, Selbstständiger mit unregelmäßigem Einkommen oder Student den Mindesteingang unterschreitet, zahlt die volle Grundgebühr.
- Kostenlos bis zu einem bestimmten Alter: Studenten-, Schüler- und Jugendkonten sind meist bis zum 25. oder 27. Lebensjahr gebührenfrei. Danach wird das Konto automatisch in ein reguläres Modell umgewandelt.
- Scheinbar kostenlos: Kontoführung zwar gratis, aber jede Überweisung, Bargeldabhebung oder Kartentransaktion kostet extra. Hier lohnt der Blick auf das Preis- und Leistungsverzeichnis.
Lesen Sie das Preisverzeichnis sorgfältig – Pflichtangaben nach § 5 Preisangabenverordnung (PAngV) – und achten Sie auf versteckte Kosten wie Gebühren für beleghafte Überweisungen, Auslandszahlungen oder Kartenerstausstellungen.
Diese Girokonten sind 2026 gebührenfrei – und zu welcher Bedingung
Wir haben die Konditionen am 1. September 2026 direkt auf den Produktseiten der Anbieter nachgelesen. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist immer das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zum Zeitpunkt Ihrer Eröffnung – Banken ändern Entgelte laufend.
| Konto | Kontoführung im Monat | Bedingung für 0 Euro | Gebühr, wenn die Bedingung nicht erfüllt ist |
|---|---|---|---|
| Santander BestGiro | 0 Euro | Keine – laut Anbieter „dauerhaft ohne Mindestgeldeingang" | Entfällt |
| C24 Smart Konto | 0 Euro | Keine – Anbieter wirbt mit „bedingungslos kostenlos" | Entfällt |
| N26 Standard | 0 Euro | Keine; zwei kostenlose Automatenabhebungen im Monat innerhalb der Eurozone | Entfällt; physische Mastercard Debit einmalig 10 Euro |
| Norisbank Top-Girokonto | 0 Euro | 500 Euro Geldeingang im Monat oder unter 30 Jahre | 3,90 Euro – nur für den Monat, in dem der Geldeingang ausbleibt |
| DKB Girokonto | 0 Euro | 700 Euro Geldeingang im Monat oder unter 28 Jahre | 4,50 Euro |
| 1822direkt GiroDirekt | 0 Euro | 700 Euro Geldeingang im Monat oder unter 30 Jahre | 4,90 Euro |
| ING Girokonto | 0 Euro | 1.000 Euro Geldeingang im Monat oder unter 28 Jahre | Laut Anbieterseite nicht beziffert – im Preis- und Leistungsverzeichnis prüfen |
Was in der Tabelle bewusst fehlt: eine Bewertung, welches dieser Konten das „beste" ist. Das hängt an Ihrem Nutzungsprofil – wer viel Bargeld abhebt, fährt mit einem anderen Konto gut als jemand, der überwiegend im Ausland mit Karte zahlt. Die drei bedingungslos kostenlosen Konten haben ihre Kosten an anderer Stelle: N26 verlangt für die physische Karte eine einmalige Gebühr und begrenzt die kostenlosen Abhebungen, Santander deckelt gebührenfreie Verfügungen auf sechs pro Kalendermonat.
Entscheidender Unterschied: Monatliche Grundgebühr
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- 0 Euro (ggf. ab Mindestgeldeingang 700 bis 1.500 Euro)
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- 7 bis 15 Euro monatlich
Bedingung Gratis
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- Meist Mindestgeldeingang oder bedingungslos
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- Keine Bedingungen – voller Preis
Enthaltene Karten
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- Girocard + meist kostenlose Visa oder Mastercard Debit
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- Girocard + Kreditkarte (echte Credit Card) inklusive
Dispozins
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- 7 bis 11 Prozent p.a.
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- 9 bis 13 Prozent p.a.
Entscheidender Unterschied: Bargeldversorgung
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- Kostenlos an tausenden Automaten (Cash Group, VISA-Netzwerk), teils auch weltweit
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- Eigenes Filialnetz, kostenloses Abheben nur im Bankenverbund
Service
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- App, Telefon, E-Mail, Chat
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- Filiale vor Ort, persönlicher Berater
Geeignet für
- Kostenloses Girokonto (Direktbank)
- Digital-affine Kontoinhaber, Kostenbewusste
- Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
- Kunden mit Wunsch nach persönlicher Beratung, höhere Komplexität (Erbschaft, Immobilie)
Girokonto-Vergleich 2026: kostenloses Girokonto einer Direktbank im Vergleich mit einem Premium-Konto einer Filialbank. Nicht zu verwechseln mit dem Basiskonto – das ist ein eigener, gesetzlich geregelter Kontotyp nach §§ 30 ff. ZKG.
Karten zum Girokonto: Girocard, Visa, Mastercard und Debit
Zu jedem deutschen Girokonto gehört mindestens eine Bankkarte. Die Unterschiede sind für Verbraucher oft unklar:
Girocard (früher EC-Karte)
Die Girocard – früher bekannt als EC-Karte – ist das deutsche Standard-Zahlungssystem. Sie funktioniert an allen Kassen in Deutschland, inklusive Supermärkten, die keine Kreditkarten akzeptieren. International ist die Girocard dagegen stark eingeschränkt: An vielen Auslandsterminals wird sie nicht angenommen. Im Zug mehrerer EU-Reformen verliert die Girocard seit 2023 auch in Onlineshops an Bedeutung.
Debit-Karten (Visa Debit, Mastercard Debit)
Debit-Karten sehen aus wie Kreditkarten, funktionieren aber technisch anders: Beträge werden sofort vom Girokonto abgebucht, nicht am Monatsende gesammelt. Das ist für viele Verbraucher intuitiv, in manchen Hotels oder Mietwagenfirmen werden Debit-Karten aber nicht als Sicherheitshinterlegung akzeptiert – dort ist weiterhin eine echte Kreditkarte nötig.
Echte Kreditkarten (Credit Card)
Bei einer echten Kreditkarte werden Umsätze gesammelt und monatlich abgerechnet. Der Karteninhaber erhält einen Kreditrahmen von typisch 1.000 bis 10.000 Euro, abhängig von Bonität und Einkommen. Echte Kreditkarten sind bei Direktbanken oft kostenpflichtig (20 bis 100 Euro Jahresgebühr), bei Filialbanken meist im Premium-Paket enthalten. Vorteil: Volle Akzeptanz weltweit und Zahlungsaufschub.
Für die meisten Verbraucher reicht die Kombination Girocard plus Debit-Karte (Visa oder Mastercard) aus. Wer häufig ins Ausland reist, sollte auf eine kostenlose Fremdwährungsabrechnung achten – hier verlangen viele Banken 1,5 bis 2 % Aufschlag pro Transaktion.
Kontowechselservice: So läuft der Wechsel ab
Der Kontowechsel war früher mit viel Papierkram verbunden. Seit September 2016 sind Banken per Gesetz verpflichtet, einen Kontowechselservice anzubieten (§§ 20–26 ZKG, Zahlungskontengesetz). Der Ablauf erfolgt in fünf Schritten.
So läuft der Kontowechsel in fünf Schritten ab
Der gesetzliche Kontowechselservice nach §§ 20–26 ZKG übernimmt die Umstellung – Sie selbst müssen nur wenige Schritte veranlassen.
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Schritt 1: Neues Konto eröffnen
Eröffnen Sie das neue Girokonto online oder in der Filiale, mit Video-Ident oder PostIdent. Dauer: 15 Minuten bis wenige Werktage. Nach der Legitimation erhalten Sie die neue IBAN und die Zugangsdaten für das Online-Banking.
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Schritt 2: Vollmacht für den Kontowechselservice erteilen
Erteilen Sie der neuen Bank die Vollmacht für den Kontowechselservice. Die neue Bank holt daraufhin bei der alten Bank die Liste aller Lastschriften und Daueraufträge ab.
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Schritt 3: Automatische Übernahme abwarten
Die neue Bank fordert die alte binnen zwei Geschäftstagen zur Datenlieferung auf (§ 22 ZKG), die alte Bank liefert binnen fünf Geschäftstagen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG), die neue Bank stellt binnen weiterer fünf Geschäftstage um und informiert Zahlungsempfänger und -sender über die neue IBAN (§ 24 Abs. 1 ZKG). In Summe 12 Geschäftstage. Aktiv tätig werden müssen Sie in dieser Phase nicht.
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Schritt 4: Restguthaben überweisen lassen
Die alte Bank überweist das verbliebene Restguthaben auf das neue Konto. Prüfen Sie, ob der Saldo vollständig übertragen wurde, bevor Sie das alte Konto schließen.
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Schritt 5: Altes Konto schließen
Die Schließung des alten Kontos erfolgt nach Wunsch durch die alte Bank, oft automatisch nach dem Wechsel. Lassen Sie das alte Konto noch 1 bis 2 Monate parallel laufen, um vergessene Lastschriften abfangen zu können. Informieren Sie aktiv Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen und Abo-Dienste über die neue IBAN – der Kontowechselservice erreicht nicht alle Stellen automatisch.
Warum ein Zweitkonto oft sinnvoller ist als ein Wechsel
Nicht immer ist der komplette Kontowechsel die beste Lösung. Viele Verbraucher haben ihr Hauptkonto seit Jahren bei derselben Bank, alle Daueraufträge und Lastschriften laufen reibungslos. Der Wechsel bringt Aufwand – und einen möglichen Verlust langer Kundenhistorie, die bei Kreditentscheidungen (Baufinanzierung, Ratenkredit) durchaus vorteilhaft sein kann.
Die Alternative: Ein kostenloses Zweitkonto eröffnen und gezielt nutzen, z. B. als:
- Haushaltskonto: Miete, Strom, GEZ, Versicherungen laufen hier ab. Der Überblick über die Fixkosten wird einfacher.
- Online-Shopping-Konto: Sicherer bei Datenlecks – Angreifer erreichen nur ein Konto mit begrenztem Guthaben, nicht das Hauptkonto.
- Spar- oder Urlaubskonto: Automatisch monatlich einen Betrag vom Hauptkonto auf das Zweitkonto überweisen. Durch die mentale Trennung sparen Verbraucher nachweislich mehr.
- Pufferkonto: Für unregelmäßige Einnahmen (Freiberufler), für Steuerrücklagen oder für das Handgeld von Partnern in der Beziehung.
- Business-Konto für Nebenerwerb: Wer selbstständig tätig ist, darf das Geschäftskonto rechtlich nicht mit dem privaten Konto vermischen – hier ist ein Zweitkonto oder ein echtes Geschäftskonto Pflicht.
Achten Sie beim Zweitkonto auf eine Falle: Manche Banken stellen nur das erste Konto gebührenfrei. Die DKB etwa bindet die Gebührenfreiheit ausdrücklich an das Erstkonto; ein weiteres Konto kostet dort extra. Für ein Zweitkonto eignen sich deshalb vor allem die Konten ohne Mindestgeldeingang – Stand 1. September 2026 also Santander BestGiro, C24 Smart Konto oder N26 Standard.
Dispokredit und Überziehung: Was kostet es wirklich?
Der Dispositionskredit – kurz Dispo – ist eine Kreditlinie, die an das Girokonto gebunden ist und das Überziehen des Kontos erlaubt. Zinsen fallen erst an, wenn das Konto ins Minus rutscht. Die Konditionen 2026:
- Durchschnittlicher Dispozins: Rund 10,5 % p.a. bei deutschen Banken, mit großen Unterschieden (FMH-Finanzberatung, Stiftung Warentest).
- Geduldete Überziehung: Wer über den Dispo-Rahmen hinaus ins Minus geht, zahlt oft einen Zuschlag von 2 bis 4 Prozentpunkten – effektiv also bis zu 15 % p.a. oder mehr.
- Warnung bei Dauerüberziehung: Banken sind nach § 504a BGB verpflichtet, bei länger genutztem Dispo auf günstigere Alternativen hinzuweisen.
Wer regelmäßig im Dispo steht, sollte eine Umschuldung in einen Ratenkredit prüfen. Ein Ratenkredit über 5.000 Euro mit 36 Monaten Laufzeit kostet 2026 effektiv 5 bis 8 % p.a. – weniger als die Hälfte des Dispozinses. Wichtig: Das strukturelle Minus auflösen, sonst fährt der Kredit unter den Dispo und man hat beide Kosten.
Direktbank oder Filialbank: Was passt zu Ihnen?
- Vorteile der Direktbank
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- Deutlich günstiger: Kontoführung meist kostenlos, Kartengebühren niedrig, keine Servicepauschalen für Telefonate oder Schriftverkehr.
- Große Flexibilität: Online-Banking und Apps funktionieren rund um die Uhr, Überweisungen in Echtzeit (SEPA-Instant), digitale Legitimation in 15 Minuten.
- Oft bessere Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld – Direktbanken ohne teures Filialnetz können Kostenersparnisse an Kunden weitergeben.
- Nachteile der Direktbank
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- Keine persönliche Beratung vor Ort: Bei komplexen Fragen (Baufinanzierung, Erbfall, Vermögensübertragung) fehlt der direkte Ansprechpartner.
- Bargeld-Einzahlungen schwierig oder kostenpflichtig: Wer regelmäßig Bargeld einzahlen muss (Handwerker, Gastronom, Senioren) findet bei Direktbanken oft nur umständliche Lösungen über Partner-Automaten.
- Bei technischen Störungen oder Kartensperrung dauert es länger, bis ein Problem gelöst ist – Filialbanken können Ersatzkarten oft sofort ausgeben.
Sonderformen: Studentenkonto, Minderjährigenkonto, Basiskonto
Studentenkonto
Studentenkonten sind fast immer bedingungslos kostenlos – bis zum 25., 27. oder 30. Lebensjahr oder bis zur Exmatrikulation. Die Leistungen entsprechen einem regulären Direktbank-Konto, oft mit Zusatzvorteilen wie kostenloser Kreditkarte, höherem Dispo-Zins-Rabatt oder weltweit kostenlosen Bargeldabhebungen. Die Altersgrenzen unterscheiden sich (Stand 1. September 2026): ING Girokonto Student und DKB Girokonto sind für alle unter 28 Jahren gebührenfrei, das 1822direkt GiroDirekt und das Norisbank Top-Girokonto für alle unter 30 Jahren. Beim ING Girokonto Student gilt danach die reguläre Bedingung von 1.000 Euro monatlichem Geldeingang.
Minderjährigenkonto
Für Kinder und Jugendliche bieten Banken spezielle Girokonten an – meist auf Guthabenbasis, also ohne Dispo und ohne echte Kreditkarte. Ziel: Finanzbildung und sicherer Umgang mit Geld. Die Eröffnung erfolgt durch beide sorgeberechtigten Eltern. Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst Überweisungen tätigen (mit Zustimmung der Eltern, § 110 BGB – sog. Taschengeldparagraph).
Basiskonto
Das Basiskonto ist ein eigener, gesetzlich geregelter Kontotyp – nicht einfach ein günstiges Girokonto. Was es leisten muss, definiert § 30 ZKG; den Anspruch darauf begründet § 31 ZKG. Berechtigt ist nach § 31 Abs. 1 ZKG „jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können". Verpflichtet ist jedes Institut, das in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet – das Zahlungskontengesetz ist deutsches Recht und bindet nicht „jede Bank in der EU". Nach Eingang eines vollständigen Antrags muss die Bank den Vertragsschluss unverzüglich anbieten, spätestens binnen zehn Geschäftstagen (§ 31 Abs. 2 ZKG).
Was das Basiskonto kosten darf
Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum, dem auch diese Seite bis August 2026 aufgesessen ist: Eine gesetzliche Höchstgebühr für das Basiskonto gibt es nicht. § 41 Abs. 2 ZKG verlangt lediglich, dass das Entgelt „angemessen" sein muss; als Maßstab nennt das Gesetz ausdrücklich die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten. Einen Euro-Betrag nennt das ZKG an keiner Stelle.
Was „angemessen" bedeutet, hat der Bundesgerichtshof konkretisiert. Mit Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. XI ZR 119/19) entschied der XI. Zivilsenat, dass Entgeltklauseln für ein Basiskonto unwirksam sind, wenn die Bank den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umlegt. Im entschiedenen Fall ging es um 8,99 Euro Grundpreis im Monat plus 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung; die Klauseln hielten der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand, weil sie von der Preisregelung des § 41 Abs. 2 ZKG abwichen.
Praktisch heißt das für Sie: Ein Basiskonto ist selten kostenlos, aber ein Entgelt, das deutlich über dem liegt, was dieselbe Bank für vergleichbare Standardkonten verlangt, ist angreifbar. Wer sein Basiskonto für überteuert hält, kann sich an die BaFin wenden – sie ist nach dem ZKG die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine Ablehnung des Antrags ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig, etwa bei Geldwäscheverdacht.
Häufige Fragen
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Ein wirklich kostenloses Girokonto hat keine Kontoführungsgebühr – und zwar bedingungslos, ohne Mindestgeldeingang oder Altersgrenzen. Solche Konten sind 2026 selten: Bei unserer Prüfung am 1. September 2026 erfüllten das Santander BestGiro, das C24 Smart Konto und das N26 Standard dieses Kriterium. Die meisten „kostenlosen" Konten verlangen dagegen einen Mindestgeldeingang – 500 Euro bei der Norisbank, 700 Euro bei DKB und 1822direkt, 1.000 Euro bei der ING. Achten Sie zusätzlich auf versteckte Kosten bei Überweisungen, Bargeldabhebungen oder Karten (Pflichtangaben im Preisverzeichnis nach § 5 PAngV).
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Nicht zwingend. Für den Alltag in Deutschland reicht meist die Girocard. Wer online shoppt oder ins Ausland reist, braucht mindestens eine Debit-Karte (Visa Debit oder Mastercard Debit) – diese ist heute bei fast allen Direktbanken kostenlos zum Konto enthalten. Eine echte Kreditkarte mit monatlicher Sammelabrechnung brauchen Sie nur, wenn Sie Mietwagen buchen, in Hotels einchecken oder längere Reisen ohne Kautionshinterlegung machen möchten. Kosten für echte Kreditkarten: 20 bis 100 Euro Jahresgebühr.
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Der Kontowechselservice ist gesetzlich geregelt (§§ 20–26 ZKG) und seit 2016 für alle Banken Pflicht. Ablauf: Sie eröffnen das neue Konto und erteilen der neuen Bank eine Vollmacht. Diese holt die Liste aller Lastschriften und Daueraufträge bei der alten Bank ab und informiert alle Zahlungsempfänger und -sender über die neue IBAN. Das Gesetz rechnet dabei in Geschäftstagen, nicht in Werktagen: zwei Geschäftstage für die Aufforderung (§ 22 ZKG), fünf für die Datenlieferung der alten Bank (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG), fünf für die Umstellung durch die neue Bank (§ 24 Abs. 1 ZKG) – zusammen 12 Geschäftstage. Das Restguthaben wird überwiesen, auf Wunsch wird das alte Konto geschlossen. Lassen Sie das alte Konto noch 1 bis 2 Monate parallel laufen, um vergessene Lastschriften abfangen zu können.
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Der Dispokredit (Dispositionskredit) ist eine Kreditlinie, die Ihr Girokonto ins Minus rutschen lässt. Zinsen fallen nur an, wenn Sie tatsächlich überziehen. Der Rahmen beträgt meist das 2- bis 3-Fache Ihres monatlichen Geldeingangs. Der durchschnittliche Dispozins liegt 2026 bei rund 10,5 Prozent p.a., einzelne Banken verlangen über 13 Prozent. Wer den Dispo-Rahmen überzieht, zahlt weitere 2 bis 4 Prozentpunkte Aufschlag. Wer dauerhaft im Dispo steht, sollte eine Umschuldung in einen Ratenkredit prüfen – der ist meist nur halb so teuer.
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Ja, das ist in Deutschland uneingeschränkt möglich. Viele Verbraucher profitieren von einem Zweit- oder Drittkonto – z. B. als Haushaltskonto für Fixkosten, als Urlaubskonto zum gezielten Sparen oder als separates Konto für Online-Shopping (sicherer bei Datenlecks). Banken prüfen keine anderen Kontoverbindungen – allerdings kann die Bonitätsabfrage über die Schufa mehrfache Kontoeröffnungen in kurzer Zeit negativ bewerten. Warten Sie bei mehreren Eröffnungen 2 bis 3 Monate zwischen den Anträgen.
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Studentenkonten sind fast immer bedingungslos kostenlos – bis zum 25., 27. oder 30. Lebensjahr. Achten Sie auf diese Punkte: 1. Tatsächlich kostenlos ohne Geldeingangspflicht. 2. Kostenlose Kreditkarte mit weltweit gebührenfreien Bargeldabhebungen (wichtig bei Auslandssemestern). 3. Dispozins unter 8 Prozent p.a. 4. App-Qualität und SEPA-Instant-Überweisungen. Geprüfte Altersgrenzen (Stand 1. September 2026): ING und DKB bis unter 28 Jahre, 1822direkt und Norisbank bis unter 30 Jahre; N26 Standard und C24 sind ohnehin altersunabhängig gebührenfrei. Wichtig: Nach Ablauf der Studentenzeit wird das Konto automatisch in ein reguläres Modell umgewandelt – prüfen Sie dann erneut.
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Ja, in Deutschland sind Girokonto-Guthaben doppelt abgesichert: Gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank (§ 8 EinSiG), ergänzt durch freiwillige Sicherungssysteme der Bankverbände (z. B. BdB-Einlagensicherungsfonds), die oft Millionenbeträge zusätzlich absichern. Wichtig ist, wo die Bank ihren Sitz hat – nicht, wie die App heißt. N26 etwa ist trotz des Neobank-Auftritts eine deutsche Bank (N26 Bank AG, Berlin), es greift also die deutsche Einlagensicherung. Revolut dagegen betreibt sein Bankgeschäft über eine litauische Lizenz, hier haftet das litauische Sicherungssystem. Prüfen Sie bei jedem Anbieter im Impressum, welches nationale System zuständig ist und ob Auszahlungen in der Praxis zeitnah erfolgen.
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Das Basiskonto ist ein gesetzlich garantiertes Girokonto (§§ 30 ff. ZKG). Anspruch hat nach § 31 Abs. 1 ZKG jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU – ausdrücklich auch Personen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende und Geduldete. Verpflichtet ist jedes Institut, das in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet; das Angebot muss spätestens binnen zehn Geschäftstagen nach Antragseingang vorliegen (§ 31 Abs. 2 ZKG). Zum Entgelt: Eine gesetzliche Höchstgebühr existiert nicht. § 41 Abs. 2 ZKG verlangt nur ein angemessenes Entgelt und nennt als Maßstab die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten. Der BGH hat dazu entschieden, dass eine Bank den Mehraufwand für die Führung von Basiskonten nicht allein auf Basiskonto-Inhaber umlegen darf (Urteil vom 30.06.2020, Az. XI ZR 119/19). Leistungsumfang: SEPA-Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge, Kartenzahlungen. Kein Dispo, keine Überziehungsmöglichkeit. Eine Ablehnung durch die Bank ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig, etwa bei Geldwäscheverdacht.
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Quellen
Die Paragraphen wurden im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen, die Kontokonditionen auf den Produktseiten der jeweiligen Bank. Das Abrufdatum steht bei jeder Quelle.
- § 30 ZKG – Anwendungsbereich (Definition des Basiskontos), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
- § 31 ZKG – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
- § 41 ZKG – Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen (Angemessenheitsgebot, keine Höchstgebühr), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
- Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto – Urteil vom 30. Juni 2020, Az. XI ZR 119/19 (Pressemitteilung Nr. 084/2020), Bundesgerichtshof, abgerufen am 01.09.2026
- § 22 ZKG – Einleitung des Kontenwechsels (Frist: zwei Geschäftstage), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
- § 24 ZKG – Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister (Frist: fünf Geschäftstage), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
- BestGiro – Konditionen der Kontoführung („0 € Kontoführungsgebühr dauerhaft – ohne Mindestgeldeingang"), Santander Consumer Bank, abgerufen am 01.09.2026
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- Norisbank Top-Girokonto – kostenlos ab 500 Euro Geldeingang oder unter 30 Jahren, sonst 3,90 Euro im betroffenen Monat, Norisbank, abgerufen am 01.09.2026
- 1822direkt GiroDirekt – kostenlos ab 700 Euro Geldeingang oder unter 30 Jahren, sonst 4,90 Euro monatlich, 1822direkt, abgerufen am 01.09.2026
- § 504a BGB – Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 8 EinSiG – Deckungssumme, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026