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Kostenloses Girokonto 2026

Kontoführungsgebühren sind vermeidbar – wenn Sie das richtige Modell wählen. Von bedingungslos kostenlosen Konten bis zu Premium-Varianten mit Cashback: Erfahren Sie, welches Girokonto 2026 wirklich zu Ihnen passt und wie der Kontowechsel gesetzlich geschützt abläuft.
Von Ressort Finanzen Stand: 1 Änderung

Das Wichtigste in Kürze

Bedingungslos kostenlos sind nur wenige Girokonten; bei den meisten hängt die Gebührenfreiheit an einem monatlichen Geldeingang von 700 bis 1.500 Euro. Daneben gibt es Altersgrenzen bei Schüler-, Azubi- und Studentenkonten. Fällt die Bedingung weg, greift die reguläre Kontoführungsgebühr ab dem nächsten Abrechnungsmonat – ohne dass Sie das Konto wechseln müssten.

Was für wen gilt
Bedingungslos kostenlos Keine Kontoführungsgebühr, unabhängig von Geldeingang und Alter – bei Direktbanken häufiger als bei Filialbanken
Kostenlos ab Mindestgeldeingang Gebührenfrei ab 700 bis 1.500 Euro Geldeingang im Monat; darunter fällt die volle Grundgebühr an
Schüler-, Azubi- und Studentenkonto Kostenlos bis zum 25., 27. oder 30. Lebensjahr, danach automatische Umstellung auf ein reguläres Modell
Basiskonto nach dem Zahlungskontengesetz Anspruch jedes Verbrauchers mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU – gegenüber jedem Institut, das in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet (§ 31 Abs. 1 ZKG). Das Entgelt muss angemessen sein (§ 41 Abs. 2 ZKG); eine betragsmäßige Obergrenze nennt das Gesetz nicht

Ausser wenn

  • Kostenlose Kontoführung heißt nicht kostenloser Zahlungsverkehr: Beleghafte Überweisungen, Abhebungen außerhalb des eigenen Automatenverbunds und Fremdwährungsentgelte werden gesondert berechnet
  • In Rente, Elternzeit oder bei schwankendem Selbstständigen-Einkommen wird der geforderte Mindestgeldeingang oft nicht erreicht – dann ist das Konto nicht mehr kostenlos

Warum ein kostenloses Girokonto 2026 nicht selbstverständlich ist

Noch vor einigen Jahren galt das kostenlose Girokonto als Standard in Deutschland. Direktbanken wie ING oder DKB warben offensiv mit bedingungslos gebührenfreien Konten. Heute sieht die Realität anders aus: Der Niedrigzinsboom ist vorbei, zugleich haben Banken die Kosten für Einlagensicherung, IT-Infrastruktur und Regulatorik massiv erhöht. Die Folge: Viele Institute haben ihre Gratismodelle an Bedingungen geknüpft – typisch ist ein monatlicher Mindestgeldeingang von 700 bis 1.500 Euro.

Dennoch gibt es 2026 weiterhin Anbieter, die ein Girokonto ohne Bedingungen kostenlos anbieten. Für Verbraucher lohnt der Vergleich mehr denn je: Eine durchschnittliche Kontoführungsgebühr von 5 Euro monatlich summiert sich auf 60 Euro pro Jahr. Über 30 Jahre Erwerbsleben sind das 1.800 Euro – Geld, das bei alternativer Anlage in einen ETF-Sparplan bei 6 % Rendite auf rund 4.900 Euro anwachsen würde (Vergangenheitsrenditen, keine Garantie).

Die wichtigsten Fragen beim Girokonto-Vergleich 2026: Welche Bedingungen gelten für die Gebührenbefreiung? Welche Karten sind enthalten? Wie läuft der Kontowechsel ab? Und: Lohnt sich ein Zweitkonto als Ergänzung zum bestehenden Hauptkonto?

Was heißt „wirklich kostenlos"?

Der Begriff „kostenloses Girokonto" wird von Banken unterschiedlich ausgelegt. Für den Verbraucher entscheidend ist die Unterscheidung zwischen echter Gebührenfreiheit und bedingter Gebührenfreiheit:

  • Bedingungslos kostenlos: Keine Kontoführungsgebühr, unabhängig von Geldeingang, Alter oder Nutzungsumfang. Diese Modelle sind 2026 selten. Wir haben am 1. September 2026 drei Konten gefunden, die ihre Gebührenfreiheit an keine Bedingung knüpfen: das Santander BestGiro („0 € Kontoführungsgebühr dauerhaft – ohne Mindestgeldeingang"), das C24 Smart Konto („bedingungslos kostenlos, keine Kontoführungsgebühren") und das N26 Standard. Das ING Girokonto gehört ausdrücklich nicht in diese Kategorie: Es ist nur bei 1.000 Euro monatlichem Geldeingang oder für Kontoinhaber unter 28 Jahren gebührenfrei – also ein Konto mit Bedingung.
  • Kostenlos ab Mindestgeldeingang: Typisches Modell. Die Gebührenbefreiung greift erst ab einem monatlichen Geldeingang von 700, 1.000 oder 1.500 Euro. Wer als Rentner, Selbstständiger mit unregelmäßigem Einkommen oder Student den Mindesteingang unterschreitet, zahlt die volle Grundgebühr.
  • Kostenlos bis zu einem bestimmten Alter: Studenten-, Schüler- und Jugendkonten sind meist bis zum 25. oder 27. Lebensjahr gebührenfrei. Danach wird das Konto automatisch in ein reguläres Modell umgewandelt.
  • Scheinbar kostenlos: Kontoführung zwar gratis, aber jede Überweisung, Bargeldabhebung oder Kartentransaktion kostet extra. Hier lohnt der Blick auf das Preis- und Leistungsverzeichnis.

Lesen Sie das Preisverzeichnis sorgfältig – Pflichtangaben nach § 5 Preisangabenverordnung (PAngV) – und achten Sie auf versteckte Kosten wie Gebühren für beleghafte Überweisungen, Auslandszahlungen oder Kartenerstausstellungen.

Diese Girokonten sind 2026 gebührenfrei – und zu welcher Bedingung

Wir haben die Konditionen am 1. September 2026 direkt auf den Produktseiten der Anbieter nachgelesen. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist immer das Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zum Zeitpunkt Ihrer Eröffnung – Banken ändern Entgelte laufend.

Girokonten mit gebührenfreier Kontoführung, Stand 1. September 2026. Quellen: Produktseiten von santander.de, c24.de, n26.com, norisbank.de, dkb.de, 1822direkt.de und ing.de, jeweils am 01.09.2026 abgerufen. Keine Vollständigkeit: comdirect und Consorsbank sperren automatisierte Abrufe, ihre Konditionen konnten wir nicht belegen und führen sie deshalb nicht auf. Tabelle mit 7 Zeilen und 4 Spalten.
Konto Kontoführung im Monat Bedingung für 0 Euro Gebühr, wenn die Bedingung nicht erfüllt ist
Santander BestGiro 0 Euro Keine – laut Anbieter „dauerhaft ohne Mindestgeldeingang" Entfällt
C24 Smart Konto 0 Euro Keine – Anbieter wirbt mit „bedingungslos kostenlos" Entfällt
N26 Standard 0 Euro Keine; zwei kostenlose Automatenabhebungen im Monat innerhalb der Eurozone Entfällt; physische Mastercard Debit einmalig 10 Euro
Norisbank Top-Girokonto 0 Euro 500 Euro Geldeingang im Monat oder unter 30 Jahre 3,90 Euro – nur für den Monat, in dem der Geldeingang ausbleibt
DKB Girokonto 0 Euro 700 Euro Geldeingang im Monat oder unter 28 Jahre 4,50 Euro
1822direkt GiroDirekt 0 Euro 700 Euro Geldeingang im Monat oder unter 30 Jahre 4,90 Euro
ING Girokonto 0 Euro 1.000 Euro Geldeingang im Monat oder unter 28 Jahre Laut Anbieterseite nicht beziffert – im Preis- und Leistungsverzeichnis prüfen

Was in der Tabelle bewusst fehlt: eine Bewertung, welches dieser Konten das „beste" ist. Das hängt an Ihrem Nutzungsprofil – wer viel Bargeld abhebt, fährt mit einem anderen Konto gut als jemand, der überwiegend im Ausland mit Karte zahlt. Die drei bedingungslos kostenlosen Konten haben ihre Kosten an anderer Stelle: N26 verlangt für die physische Karte eine einmalige Gebühr und begrenzt die kostenlosen Abhebungen, Santander deckelt gebührenfreie Verfügungen auf sechs pro Kalendermonat.

Entscheidender Unterschied: Monatliche Grundgebühr

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
0 Euro (ggf. ab Mindestgeldeingang 700 bis 1.500 Euro)
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
7 bis 15 Euro monatlich

Bedingung Gratis

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
Meist Mindestgeldeingang oder bedingungslos
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
Keine Bedingungen – voller Preis

Enthaltene Karten

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
Girocard + meist kostenlose Visa oder Mastercard Debit
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
Girocard + Kreditkarte (echte Credit Card) inklusive

Dispozins

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
7 bis 11 Prozent p.a.
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
9 bis 13 Prozent p.a.

Entscheidender Unterschied: Bargeldversorgung

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
Kostenlos an tausenden Automaten (Cash Group, VISA-Netzwerk), teils auch weltweit
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
Eigenes Filialnetz, kostenloses Abheben nur im Bankenverbund

Service

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
App, Telefon, E-Mail, Chat
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
Filiale vor Ort, persönlicher Berater

Geeignet für

Kostenloses Girokonto (Direktbank)
Digital-affine Kontoinhaber, Kostenbewusste
Premium-Konto (mit Gebühr, Filialbank)
Kunden mit Wunsch nach persönlicher Beratung, höhere Komplexität (Erbschaft, Immobilie)

Girokonto-Vergleich 2026: kostenloses Girokonto einer Direktbank im Vergleich mit einem Premium-Konto einer Filialbank. Nicht zu verwechseln mit dem Basiskonto – das ist ein eigener, gesetzlich geregelter Kontotyp nach §§ 30 ff. ZKG.

Karten zum Girokonto: Girocard, Visa, Mastercard und Debit

Zu jedem deutschen Girokonto gehört mindestens eine Bankkarte. Die Unterschiede sind für Verbraucher oft unklar:

Girocard (früher EC-Karte)

Die Girocard – früher bekannt als EC-Karte – ist das deutsche Standard-Zahlungssystem. Sie funktioniert an allen Kassen in Deutschland, inklusive Supermärkten, die keine Kreditkarten akzeptieren. International ist die Girocard dagegen stark eingeschränkt: An vielen Auslandsterminals wird sie nicht angenommen. Im Zug mehrerer EU-Reformen verliert die Girocard seit 2023 auch in Onlineshops an Bedeutung.

Debit-Karten (Visa Debit, Mastercard Debit)

Debit-Karten sehen aus wie Kreditkarten, funktionieren aber technisch anders: Beträge werden sofort vom Girokonto abgebucht, nicht am Monatsende gesammelt. Das ist für viele Verbraucher intuitiv, in manchen Hotels oder Mietwagenfirmen werden Debit-Karten aber nicht als Sicherheitshinterlegung akzeptiert – dort ist weiterhin eine echte Kreditkarte nötig.

Echte Kreditkarten (Credit Card)

Bei einer echten Kreditkarte werden Umsätze gesammelt und monatlich abgerechnet. Der Karteninhaber erhält einen Kreditrahmen von typisch 1.000 bis 10.000 Euro, abhängig von Bonität und Einkommen. Echte Kreditkarten sind bei Direktbanken oft kostenpflichtig (20 bis 100 Euro Jahresgebühr), bei Filialbanken meist im Premium-Paket enthalten. Vorteil: Volle Akzeptanz weltweit und Zahlungsaufschub.

Für die meisten Verbraucher reicht die Kombination Girocard plus Debit-Karte (Visa oder Mastercard) aus. Wer häufig ins Ausland reist, sollte auf eine kostenlose Fremdwährungsabrechnung achten – hier verlangen viele Banken 1,5 bis 2 % Aufschlag pro Transaktion.

Kontowechselservice: So läuft der Wechsel ab

Der Kontowechsel war früher mit viel Papierkram verbunden. Seit September 2016 sind Banken per Gesetz verpflichtet, einen Kontowechselservice anzubieten (§§ 20–26 ZKG, Zahlungskontengesetz). Der Ablauf erfolgt in fünf Schritten.

So läuft der Kontowechsel in fünf Schritten ab

Der gesetzliche Kontowechselservice nach §§ 20–26 ZKG übernimmt die Umstellung – Sie selbst müssen nur wenige Schritte veranlassen.

  1. Schritt 1: Neues Konto eröffnen

    Eröffnen Sie das neue Girokonto online oder in der Filiale, mit Video-Ident oder PostIdent. Dauer: 15 Minuten bis wenige Werktage. Nach der Legitimation erhalten Sie die neue IBAN und die Zugangsdaten für das Online-Banking.

  2. Schritt 2: Vollmacht für den Kontowechselservice erteilen

    Erteilen Sie der neuen Bank die Vollmacht für den Kontowechselservice. Die neue Bank holt daraufhin bei der alten Bank die Liste aller Lastschriften und Daueraufträge ab.

  3. Schritt 3: Automatische Übernahme abwarten

    Die neue Bank fordert die alte binnen zwei Geschäftstagen zur Datenlieferung auf (§ 22 ZKG), die alte Bank liefert binnen fünf Geschäftstagen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG), die neue Bank stellt binnen weiterer fünf Geschäftstage um und informiert Zahlungsempfänger und -sender über die neue IBAN (§ 24 Abs. 1 ZKG). In Summe 12 Geschäftstage. Aktiv tätig werden müssen Sie in dieser Phase nicht.

  4. Schritt 4: Restguthaben überweisen lassen

    Die alte Bank überweist das verbliebene Restguthaben auf das neue Konto. Prüfen Sie, ob der Saldo vollständig übertragen wurde, bevor Sie das alte Konto schließen.

  5. Schritt 5: Altes Konto schließen

    Die Schließung des alten Kontos erfolgt nach Wunsch durch die alte Bank, oft automatisch nach dem Wechsel. Lassen Sie das alte Konto noch 1 bis 2 Monate parallel laufen, um vergessene Lastschriften abfangen zu können. Informieren Sie aktiv Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen und Abo-Dienste über die neue IBAN – der Kontowechselservice erreicht nicht alle Stellen automatisch.

Warum ein Zweitkonto oft sinnvoller ist als ein Wechsel

Nicht immer ist der komplette Kontowechsel die beste Lösung. Viele Verbraucher haben ihr Hauptkonto seit Jahren bei derselben Bank, alle Daueraufträge und Lastschriften laufen reibungslos. Der Wechsel bringt Aufwand – und einen möglichen Verlust langer Kundenhistorie, die bei Kreditentscheidungen (Baufinanzierung, Ratenkredit) durchaus vorteilhaft sein kann.

Die Alternative: Ein kostenloses Zweitkonto eröffnen und gezielt nutzen, z. B. als:

  • Haushaltskonto: Miete, Strom, GEZ, Versicherungen laufen hier ab. Der Überblick über die Fixkosten wird einfacher.
  • Online-Shopping-Konto: Sicherer bei Datenlecks – Angreifer erreichen nur ein Konto mit begrenztem Guthaben, nicht das Hauptkonto.
  • Spar- oder Urlaubskonto: Automatisch monatlich einen Betrag vom Hauptkonto auf das Zweitkonto überweisen. Durch die mentale Trennung sparen Verbraucher nachweislich mehr.
  • Pufferkonto: Für unregelmäßige Einnahmen (Freiberufler), für Steuerrücklagen oder für das Handgeld von Partnern in der Beziehung.
  • Business-Konto für Nebenerwerb: Wer selbstständig tätig ist, darf das Geschäftskonto rechtlich nicht mit dem privaten Konto vermischen – hier ist ein Zweitkonto oder ein echtes Geschäftskonto Pflicht.

Achten Sie beim Zweitkonto auf eine Falle: Manche Banken stellen nur das erste Konto gebührenfrei. Die DKB etwa bindet die Gebührenfreiheit ausdrücklich an das Erstkonto; ein weiteres Konto kostet dort extra. Für ein Zweitkonto eignen sich deshalb vor allem die Konten ohne Mindestgeldeingang – Stand 1. September 2026 also Santander BestGiro, C24 Smart Konto oder N26 Standard.

Dispokredit und Überziehung: Was kostet es wirklich?

Der Dispositionskredit – kurz Dispo – ist eine Kreditlinie, die an das Girokonto gebunden ist und das Überziehen des Kontos erlaubt. Zinsen fallen erst an, wenn das Konto ins Minus rutscht. Die Konditionen 2026:

  • Durchschnittlicher Dispozins: Rund 10,5 % p.a. bei deutschen Banken, mit großen Unterschieden (FMH-Finanzberatung, Stiftung Warentest).
  • Geduldete Überziehung: Wer über den Dispo-Rahmen hinaus ins Minus geht, zahlt oft einen Zuschlag von 2 bis 4 Prozentpunkten – effektiv also bis zu 15 % p.a. oder mehr.
  • Warnung bei Dauerüberziehung: Banken sind nach § 504a BGB verpflichtet, bei länger genutztem Dispo auf günstigere Alternativen hinzuweisen.

Wer regelmäßig im Dispo steht, sollte eine Umschuldung in einen Ratenkredit prüfen. Ein Ratenkredit über 5.000 Euro mit 36 Monaten Laufzeit kostet 2026 effektiv 5 bis 8 % p.a. – weniger als die Hälfte des Dispozinses. Wichtig: Das strukturelle Minus auflösen, sonst fährt der Kredit unter den Dispo und man hat beide Kosten.

Direktbank oder Filialbank: Was passt zu Ihnen?

Vorteile der Direktbank
  • Deutlich günstiger: Kontoführung meist kostenlos, Kartengebühren niedrig, keine Servicepauschalen für Telefonate oder Schriftverkehr.
  • Große Flexibilität: Online-Banking und Apps funktionieren rund um die Uhr, Überweisungen in Echtzeit (SEPA-Instant), digitale Legitimation in 15 Minuten.
  • Oft bessere Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld – Direktbanken ohne teures Filialnetz können Kostenersparnisse an Kunden weitergeben.
Nachteile der Direktbank
  • Keine persönliche Beratung vor Ort: Bei komplexen Fragen (Baufinanzierung, Erbfall, Vermögensübertragung) fehlt der direkte Ansprechpartner.
  • Bargeld-Einzahlungen schwierig oder kostenpflichtig: Wer regelmäßig Bargeld einzahlen muss (Handwerker, Gastronom, Senioren) findet bei Direktbanken oft nur umständliche Lösungen über Partner-Automaten.
  • Bei technischen Störungen oder Kartensperrung dauert es länger, bis ein Problem gelöst ist – Filialbanken können Ersatzkarten oft sofort ausgeben.

Sonderformen: Studentenkonto, Minderjährigenkonto, Basiskonto

Studentenkonto

Studentenkonten sind fast immer bedingungslos kostenlos – bis zum 25., 27. oder 30. Lebensjahr oder bis zur Exmatrikulation. Die Leistungen entsprechen einem regulären Direktbank-Konto, oft mit Zusatzvorteilen wie kostenloser Kreditkarte, höherem Dispo-Zins-Rabatt oder weltweit kostenlosen Bargeldabhebungen. Die Altersgrenzen unterscheiden sich (Stand 1. September 2026): ING Girokonto Student und DKB Girokonto sind für alle unter 28 Jahren gebührenfrei, das 1822direkt GiroDirekt und das Norisbank Top-Girokonto für alle unter 30 Jahren. Beim ING Girokonto Student gilt danach die reguläre Bedingung von 1.000 Euro monatlichem Geldeingang.

Minderjährigenkonto

Für Kinder und Jugendliche bieten Banken spezielle Girokonten an – meist auf Guthabenbasis, also ohne Dispo und ohne echte Kreditkarte. Ziel: Finanzbildung und sicherer Umgang mit Geld. Die Eröffnung erfolgt durch beide sorgeberechtigten Eltern. Ab 14 Jahren dürfen Jugendliche selbst Überweisungen tätigen (mit Zustimmung der Eltern, § 110 BGB – sog. Taschengeldparagraph).

Basiskonto

Das Basiskonto ist ein eigener, gesetzlich geregelter Kontotyp – nicht einfach ein günstiges Girokonto. Was es leisten muss, definiert § 30 ZKG; den Anspruch darauf begründet § 31 ZKG. Berechtigt ist nach § 31 Abs. 1 ZKG „jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können". Verpflichtet ist jedes Institut, das in Deutschland Zahlungskonten für Verbraucher anbietet – das Zahlungskontengesetz ist deutsches Recht und bindet nicht „jede Bank in der EU". Nach Eingang eines vollständigen Antrags muss die Bank den Vertragsschluss unverzüglich anbieten, spätestens binnen zehn Geschäftstagen (§ 31 Abs. 2 ZKG).

Was das Basiskonto kosten darf

Hier hält sich ein hartnäckiger Irrtum, dem auch diese Seite bis August 2026 aufgesessen ist: Eine gesetzliche Höchstgebühr für das Basiskonto gibt es nicht. § 41 Abs. 2 ZKG verlangt lediglich, dass das Entgelt „angemessen" sein muss; als Maßstab nennt das Gesetz ausdrücklich die marktüblichen Entgelte und das Nutzerverhalten. Einen Euro-Betrag nennt das ZKG an keiner Stelle.

Was „angemessen" bedeutet, hat der Bundesgerichtshof konkretisiert. Mit Urteil vom 30. Juni 2020 (Az. XI ZR 119/19) entschied der XI. Zivilsenat, dass Entgeltklauseln für ein Basiskonto unwirksam sind, wenn die Bank den mit der Führung von Basiskonten verbundenen Mehraufwand allein auf die Inhaber von Basiskonten umlegt. Im entschiedenen Fall ging es um 8,99 Euro Grundpreis im Monat plus 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung; die Klauseln hielten der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB nicht stand, weil sie von der Preisregelung des § 41 Abs. 2 ZKG abwichen.

Praktisch heißt das für Sie: Ein Basiskonto ist selten kostenlos, aber ein Entgelt, das deutlich über dem liegt, was dieselbe Bank für vergleichbare Standardkonten verlangt, ist angreifbar. Wer sein Basiskonto für überteuert hält, kann sich an die BaFin wenden – sie ist nach dem ZKG die zuständige Aufsichtsbehörde. Eine Ablehnung des Antrags ist nur in den gesetzlich geregelten Fällen zulässig, etwa bei Geldwäscheverdacht.

Häufige Fragen

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Quellen

Die Paragraphen wurden im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen, die Kontokonditionen auf den Produktseiten der jeweiligen Bank. Das Abrufdatum steht bei jeder Quelle.

  1. § 30 ZKG – Anwendungsbereich (Definition des Basiskontos), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
  2. § 31 ZKG – Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
  3. § 41 ZKG – Entgelte, Kosten und Verbot von Vertragsstrafen (Angemessenheitsgebot, keine Höchstgebühr), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
  4. Unwirksame Entgeltklausel für Basiskonto – Urteil vom 30. Juni 2020, Az. XI ZR 119/19 (Pressemitteilung Nr. 084/2020), Bundesgerichtshof, abgerufen am 01.09.2026
  5. § 22 ZKG – Einleitung des Kontenwechsels (Frist: zwei Geschäftstage), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
  6. § 24 ZKG – Abschluss des Kontenwechsels durch den empfangenden Zahlungsdienstleister (Frist: fünf Geschäftstage), Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 01.09.2026
  7. BestGiro – Konditionen der Kontoführung („0 € Kontoführungsgebühr dauerhaft – ohne Mindestgeldeingang"), Santander Consumer Bank, abgerufen am 01.09.2026
  8. DKB Girokonto – Kontoführung kostenlos ab 700 Euro Geldeingang oder unter 28 Jahren, sonst 4,50 Euro monatlich, Deutsche Kreditbank, abgerufen am 01.09.2026
  9. ING Girokonto – kostenlos bei 1.000 Euro monatlichem Geldeingang und für alle unter 28 Jahren, ING, abgerufen am 01.09.2026
  10. C24 Smart Konto – „Bedingungslos kostenlos. Keine Kontoführungsgebühren.", C24 Bank, abgerufen am 01.09.2026
  11. N26 Standard – kostenlose Kontoführung, zwei Gratis-Abhebungen im Monat, physische Karte einmalig 10 Euro, N26 Bank AG, abgerufen am 01.09.2026
  12. Norisbank Top-Girokonto – kostenlos ab 500 Euro Geldeingang oder unter 30 Jahren, sonst 3,90 Euro im betroffenen Monat, Norisbank, abgerufen am 01.09.2026
  13. 1822direkt GiroDirekt – kostenlos ab 700 Euro Geldeingang oder unter 30 Jahren, sonst 4,90 Euro monatlich, 1822direkt, abgerufen am 01.09.2026
  14. § 504a BGB – Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  15. § 110 BGB – Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  16. § 8 EinSiG – Deckungssumme, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026

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  • Korrektur

    Sachliche Korrektur zum Basiskonto: Die Seite hatte eine gesetzliche Höchstgebühr von 5 bis 10 Euro behauptet, die es nicht gibt – § 41 Abs. 2 ZKG verlangt nur ein angemessenes Entgelt. Ergänzt um den Maßstab des Gesetzes und das BGH-Urteil vom 30.06.2020 (XI ZR 119/19). Die widersprüchliche Zitierung von § 30 und § 31 ZKG wurde aufgelöst: § 30 regelt den Anwendungsbereich, § 31 den Anspruch. Die Aussage „jede Bank in der EU" wurde auf in Deutschland tätige Institute korrigiert. Die Fristen der Kontowechselhilfe rechnen laut §§ 22 bis 24 ZKG in Geschäftstagen, nicht in Werktagen. Das ING Girokonto stand fälschlich unter „bedingungslos kostenlos" und wurde umsortiert. Neu: eine Übersicht von sieben Girokonten mit Bedingung und Gebühr, jeweils am 01.09.2026 auf den Produktseiten der Banken nachgelesen.

  • Durchsicht ohne Änderung an den Fachaussagen (nichts geändert)

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