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BARMER: Reiseimpfungen

Die Barmer ist eine der größten Ersatzkassen Deutschlands. Reiseimpfungen bietet sie unter dem Namen „Barmer Reiseimpfungen Plus" als Satzungsleistung (freiwillige Zusatzleistung der Kasse) an: Nach eigenen Angaben übernimmt die Barmer 100 Prozent der Kosten für Impfstoff und ärztliche Leistung bei STIKO-empfohlenen Reiseschutzimpfungen, eine Zuzahlung fällt nicht an. Auch Malaria-Medikamente sind eingeschlossen - ausdrücklich auch dann, wenn Sie sie nur für den Notfall als Standby-Therapie mitnehmen.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

100 % ohne Zuzahlung

Die Barmer übernimmt nach eigenen Angaben 100 Prozent der Kosten für Impfstoff und ärztliche Leistung bei STIKO-empfohlenen Reiseschutzimpfungen. Eine Zuzahlung müssen Sie nicht leisten.

Malaria inklusive Standby

Die Barmer erstattet auch Arzneimittel, die gegen Malaria schützen - und zwar auch dann, wenn Sie diese nur für den Notfall als Standby-Therapie benötigen.

In sechs Ländern direkt über die Karte

In Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen ist laut Barmer auch eine Abrechnung über die elektronische Gesundheitskarte möglich.

Bonuspunkte für jede Impfung

Jede Reiseimpfung füllt zusätzlich das Punktekonto im Barmer Bonusprogramm - laut Barmer sind bis zu 200 Euro Top-Geldprämie im Jahr möglich.

Reiseimpfungen bei der Barmer: „Reiseimpfungen Plus"

Ob Safari in Kenia, Trekking in Nepal oder Rundreise durch Südamerika - wer in ferne Länder reist, braucht den passenden Impfschutz. Die Barmer fasst ihr Angebot dafür unter der Bezeichnung „Barmer Reiseimpfungen Plus" zusammen. Die Kasse formuliert es auf ihrer Leistungsseite so: Für Barmer Mitglieder werden 100 Prozent der Kosten für Impfstoff und die ärztliche Leistung bei Reiseschutzimpfungen übernommen, eine Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Die Barmer benennt dabei selbst die rechtliche Ausgangslage: „Reiseimpfungen sind keine festgeschriebene Kassenleistung." Das deckt sich mit § 20i SGB V. Nach Absatz 1 richtet sich der Pflichtanspruch nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses; für Impfungen wegen eines Auslandsaufenthalts greift er nur bei beruflich oder durch Ausbildung bedingten Reisen oder wenn ein besonderes Interesse daran besteht, die Einschleppung einer übertragbaren Krankheit nach Deutschland zu verhindern. Die Urlaubsreise ist davon nicht erfasst. Absatz 2 erlaubt Kassen jedoch ausdrücklich, in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorzusehen - auf dieser Grundlage bietet die Barmer die Leistung freiwillig an. Für beruflich veranlasste Auslandsreisen verweist die Barmer auf den Arbeitgeber, der die Kosten dann trägt.

Welche Reiseimpfungen übernimmt die Barmer?

Die Barmer nennt auf ihrer Leistungsseite eine konkrete Liste. Übernommen werden 100 Prozent der Kosten für Impfstoff und ärztliche Leistung bei Reiseschutzimpfungen gegen:

  • Chikungunya-Fieber, Denguefieber und Cholera
  • Gelbfieber und Typhus
  • Hepatitis A, Hepatitis B oder A+B
  • Japanische Enzephalitis (Hirnhautentzündung) und Meningokokken
  • FSME und Influenza
  • Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Tollwut
  • Malaria - einschließlich der Arzneimittel, die gegen Malaria schützen

Der Malaria-Punkt ist bei der Barmer bemerkenswert konkret geregelt: Die Kasse übernimmt die Kosten für diese Medikamente auch dann, wenn Sie sie nur für den Notfall benötigen - also als sogenannte Standby-Therapie, die Sie ungeöffnet wieder mit nach Hause bringen können. Über die medizinische Notwendigkeit im Einzelfall entscheidet laut Barmer Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Erstattung: Regelweg und die Ausnahme in sechs Bundesländern

Hier lohnt der genaue Blick, denn die Barmer beschreibt zwei unterschiedliche Wege. Der Regelfall ist die Kostenerstattung: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt Ihnen ein Privatrezept sowie eine Rechnung über die Impfleistung aus, die Sie zunächst selbst bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnungsunterlagen - geimpfte Person, Art der Impfung, Kosten für Impfung und ärztliche Leistung - über Ihren Zugang zu „Meine Barmer" per App oder im Web ein. Alternativ ist der Postweg möglich; die Barmer nennt dafür die Anschrift Barmer, 42266 Wuppertal.

Die Direktabrechnung über die elektronische Gesundheitskarte ist dagegen kein bundesweiter Standard. Die Barmer benennt sechs Bundesländer, in denen sie derzeit möglich ist: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Brandenburg und Niedersachsen. Wohnen Sie anderswo, planen Sie die Vorleistung ein. Wichtig unabhängig vom Weg: Bewahren Sie die Originalunterlagen mindestens sechs Monate lang auf - darauf weist die Barmer ausdrücklich hin.

Beratung, Zeitplanung und Bonusprogramm

Zur Vorlaufzeit rät die Barmer, den benötigten Impfschutz mindestens sechs bis acht Wochen vor der Reise mit der Ärztin oder dem Arzt zu besprechen. Der Grund ist praktisch: Einige Impfungen bestehen aus mehreren Teilimpfungen. Haben Sie vor der Reise nicht alle Teilimpfungen erhalten, besteht laut Barmer kein ausreichender Impfschutz - die bereits gezahlten Kosten hätten dann wenig Nutzen.

Welcher Schutz nötig ist, hängt stark von der Reiseart ab. Die Barmer beschreibt das anschaulich: Wer in ländlichen Regionen Asiens mit dem Rucksack unterwegs ist, braucht meist einen umfassenderen Impfschutz als Urlauberinnen und Urlauber in einer Hotelanlage. Als Anlaufstellen nennt die Kasse neben der eigenen Arztpraxis auch Tropeninstitute und Gesundheitsämter sowie - für aktuelle Risiken im Reiseland - das Auswärtige Amt. Zusätzlich können sich Versicherte über den Barmer Teledoktor per App zum Thema Reiseimpfungen beraten lassen.

Ein Detail, das den Kostenvorteil verstärkt: Jede Reiseimpfung füllt laut Barmer das Punktekonto im Barmer Bonusprogramm. Die Kasse nennt bis zu 200 Euro Top-Geldprämie im Jahr. Ob und in welcher Höhe Sie diesen Betrag erreichen, hängt allerdings von den weiteren Bonusaktivitäten ab - die Reiseimpfung allein führt nicht automatisch zur Höchstprämie.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen wurden am 17.08.2026 anhand der unten genannten Primärquellen geprüft. Reiseimpfungen sind eine Satzungsleistung nach § 20i Abs. 2 SGB V und können sich ändern. Verbindlich ist allein die jeweils geltende Satzung; bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Impfung direkt bei der Barmer. Diese Informationen ersetzen keine individuelle ärztliche oder reisemedizinische Beratung.

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Quellen

Geprüft am 17.08.2026. Satzungsleistungen können sich ändern.

  1. § 20i SGB V - Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Abs. 1 Satz 2 (Auslandsaufenthalt) und Abs. 2 (Satzungsleistung), abgerufen am 17.08.2026
  2. Reiseschutzimpfungen - 100 % Kosten zurück durch Barmer Reiseimpfungen Plus, Barmer, Impfliste, Standby-Therapie, Erstattungsweg, Bundesländer mit eGK-Abrechnung, Bonusprogramm, abgerufen am 17.08.2026
  3. Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Abgrenzung Pflichtleistung nach § 20i Abs. 1 SGB V, abgerufen am 17.08.2026

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Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BARMER, BARMER, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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