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BKK Faber-Castell & Partner: Reiseimpfungen

Die BKK Faber-Castell & Partner ist eine regional geöffnete Betriebskrankenkasse mit Sitz im bayerischen Regen. Ursprünglich als Betriebskrankenkasse des traditionsreichen Schreibwarenherstellers Faber-Castell gegründet, steht die Kasse heute laut Satzung allen gesetzlich Versicherten offen, die im Freistaat Bayern wohnen oder arbeiten. Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt Reiseimpfungen als Satzungsleistung und überzeugt dabei durch kurze Bearbeitungswege und persönlichen Service.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

STIKO-empfohlene Reiseimpfungen

Die BKK Faber-Castell & Partner erstattet von der STIKO empfohlene Reiseimpfungen als Satzungsleistung für ihre Versicherten.

Schnelle und einfache Bearbeitung

Dank schlanker Strukturen und kurzer Wege erfolgt die Genehmigung und Erstattung besonders zügig.

Persönlicher Ansprechpartner

Versicherte profitieren von einem festen Ansprechpartner, der bei Fragen zur Erstattung von Reiseimpfungen individuell beratet.

Familiäre Kassenatmosphäre

Als kleinere BKK bietet die Kasse eine persönliche Betreuung, die bei größeren Kassen oft nicht möglich ist.

Reiseimpfungen bei der BKK Faber-Castell & Partner: Persönlich und unkompliziert

Eine gut geplante Reise beginnt mit dem richtigen Impfschutz. Ob Geschäftsreise nach Südostasien, Backpacking in Südamerika oder Familienurlaub in Afrika: Reiseimpfungen schützen vor gefährlichen Infektionskrankheiten wie Hepatitis, Typhus oder Gelbfieber. Die Kosten für diese Impfungen können je nach Reiseziel und Anzahl der benötigten Impfungen mehrere hundert Euro betragen. Die gute Nachricht für Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner: Die Kasse übernimmt Reiseimpfungen als Satzungsleistung.

Die BKK Faber-Castell & Partner gehört zu den Krankenkassen, die den Wert präventiver Gesundheitsleistungen erkannt haben und ihren Versicherten eine Kostenübernahme für empfohlene Reiseimpfungen anbieten. Grundlage für die Erstattung sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Wird eine Impfung von der STIKO für das jeweilige Reiseziel empfohlen, können Versicherte die Kosten bei der BKK Faber-Castell & Partner geltend machen.

Als vergleichsweise kleine Betriebskrankenkasse hebt sich die BKK Faber-Castell & Partner durch ihre familiäre Atmosphäre und die individuelle Betreuung hervor. Versicherte berichten immer wieder, dass sie sich bei dieser Kasse gut aufgehoben fühlen, weil Anliegen schnell und persönlich bearbeitet werden. Dieser Vorteil zeigt sich auch bei der Erstattung von Reiseimpfungen.

Erstattungsverfahren: So einfach geht es

Das Erstattungsverfahren bei der BKK Faber-Castell & Partner ist bewusst einfach und versichertenfreundlich gestaltet. Der Ablauf gliedert sich in wenige Schritte:

Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner beraten, welche Impfungen für Ihr Reiseziel empfohlen werden. Anschließend wird die Impfung durchgeführt und Sie erhalten eine detaillierte Rechnung. Diese Rechnung reichen Sie bei der BKK Faber-Castell & Partner ein.

Die Kasse prüft die eingereichte Rechnung und erstattet die Kosten für die erstattungsfähigen Impfungen. Dank der schlanken Organisationsstruktur der BKK Faber-Castell & Partner dauert dieser Vorgang in der Regel nur wenige Werktage. Versicherte schätzen diese Schnelligkeit besonders, wenn die Reise zeitnah bevorsteht.

Ein besonderer Vorteil: Bei Unsicherheiten über die Erstattungsfähigkeit bestimmter Impfungen können Sie vorab Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Kasse kontaktieren. Dieser klärt die Details und gibt Ihnen Planungssicherheit, bevor Sie den Termin beim Arzt vereinbaren. Das vermeidet böse Überraschungen und gibt Ihnen die Gewissheit, dass die Kosten übernommen werden.

Welche Reiseimpfungen werden übernommen?

Die BKK Faber-Castell & Partner orientiert sich bei der Erstattung an den Empfehlungen der STIKO. Zu den gängigen Reiseimpfungen, die in der Regel erstattet werden, zählen:

  • Hepatitis A: Die häufigste Reiseimpfung, empfohlen für nahezu alle Reiseziele außerhalb Westeuropas, Nordamerikas und Australiens.
  • Hepatitis B: Empfohlen bei längeren Aufenthalten oder beruflichem Kontakt im Gesundheitsbereich in Risikogebieten.
  • Typhus: Relevant bei Reisen in Regionen mit eingeschränkter Lebensmittelhygiene, vor allem in Südasien.
  • Gelbfieber: Für viele afrikanische und südamerikanische Länder vorgeschrieben. Nur in autorisierten Impfstellen möglich.
  • Tollwut: Empfohlen bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten mit Tollwutvorkommen.

Ob auch weniger gängige Impfungen wie Japanische Enzephalitis oder Cholera erstattet werden, sollten Sie individuell mit Ihrer Ansprechperson bei der BKK Faber-Castell & Partner klären. Die Kasse zeigt sich hier in der Praxis oft kulant und findet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Warum die BKK Faber-Castell & Partner bei Reiseimpfungen überzeugt

Große Krankenkassen werben oft mit einem umfangreichen Leistungskatalog, doch gerade bei der konkreten Bearbeitung von Erstattungsanträgen kann die Größe zum Nachteil werden. Lange Wartezeiten, wechselnde Ansprechpartner und unübersichtliche Prozesse frustrieren viele Versicherte. Die BKK Faber-Castell & Partner setzt dem ein bewusst anderes Modell entgegen.

Als kleinere Kasse mit überschaubarem Versichertenkreis kennen die Mitarbeitenden ihre Versicherten oft persönlich. Das führt zu einer schnelleren und individuelleren Bearbeitung. Bei Reiseimpfungen zeigt sich das besonders deutlich: Während bei manchen Kassen die Erstattung Wochen dauern kann, berichten Versicherte der BKK Faber-Castell & Partner von Bearbeitungszeiten von wenigen Tagen.

Die Kasse hat ihren Sitz im bayerischen Regen und ist eng mit der Geschichte des weltbekannten Schreibwarenherstellers Faber-Castell verbunden. Diese Tradition der Zuverlässigkeit und Qualität spiegelt sich auch im Kassenalltag wider. Wer Wert auf persönliche Betreuung und kurze Wege legt, findet in der BKK Faber-Castell & Partner eine attraktive Alternative zu den großen Ersatzkassen.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen (Stand: April 2026). Satzungsleistungen können sich ändern. Bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der BKK Faber-Castell & Partner.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BKK Faber-Castell & Partner, BKK Faber-Castell & Partner, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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