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Reiseimpfungen: So gehen Sie das Thema an, wenn Sie noch keinen Plan haben

Von der Reisebuchung bis zur letzten Spritze – fünf Schritte zum richtigen Impfschutz, typische Fehler und wie Sie Kosten über Ihre Krankenkasse erstattet bekommen.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 12 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Aufgeschlagener Weltatlas mit Kompass, Kamera und Geldscheinen auf einem Holztisch
Foto: Chris Lawton / Unsplash

Die Reise ist gebucht – und jetzt?

Sie haben Flüge und Hotel für Ihren nächsten Urlaub gebucht. Thailand, Kenia, Costa Rica oder vielleicht eine Rundreise durch Südostasien. Die Vorfreude ist groß, aber irgendwo im Hinterkopf taucht eine Frage auf: Brauche ich eigentlich Impfungen? Und wenn ja – welche, wo bekomme ich die, was kosten sie und zahlt meine Krankenkasse?

Wenn Sie sich so fühlen, sind Sie in guter Gesellschaft. Viele Reisende schieben das Thema Impfungen vor sich her, weil es komplex und undurchsichtig wirkt. Die Wahrheit ist: Mit einem klaren Plan ist das Thema in fünf Schritten erledigt. Dieser Artikel führt Sie durch den gesamten Prozess – von der Recherche bis zur letzten Spritze.

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In 5 Schritten zum vollständigen Reiseimpfschutz

Wer systematisch vorgeht, klärt Impfbedarf, Arztwahl und Kostenübernahme ohne Stress. Starten Sie idealerweise sechs bis acht Wochen vor der Abreise.

  1. Schritt 1: Reiseziel und Reiseart definieren

    Halten Sie genau fest, welche Länder Sie besuchen, wie lange Sie bleiben und wie Sie reisen. Ein Strandurlaub erfordert einen anderen Impfschutz als eine Backpacking-Tour durch ländliche Regionen.

  2. Schritt 2: STIKO- und DTG-Empfehlungen nachschlagen

    Recherchieren Sie die offiziellen Empfehlungen für Ihr Reiseziel bei STIKO, DTG und CRM. So gehen Sie informiert zum Arzttermin und können gezielt nachfragen.

  3. Schritt 3: Den richtigen Arzt aufsuchen

    Für einfache Impfungen genügt oft der Hausarzt. Bei komplexen Reiserouten oder einer nötigen Gelbfieberimpfung ist ein Tropenmediziner mit entsprechender Zulassung die bessere Wahl.

  4. Schritt 4: Krankenkasse kontaktieren und Erstattung klären

    Fragen Sie vor der Impfung, welche Reiseimpfungen Ihre Kasse erstattet und wie die Abrechnung läuft. Lassen Sie sich die Zusage schriftlich bestätigen.

  5. Schritt 5: Zeitplan erstellen und rechtzeitig starten

    Beginnen Sie mindestens sechs bis acht Wochen vor der Abreise. Viele Impfungen brauchen mehrere Dosen über Wochen – bei knappem Vorlauf fragen Sie nach Schnellschemata.

Schritt 1: Reiseziel und Reiseart klären

Der erste Schritt klingt banal, ist aber entscheidend: Definieren Sie genau, wohin Sie reisen und wie. Eine Woche All-inclusive in einem Strandhotel auf Phuket erfordert einen anderen Impfschutz als drei Monate Backpacking durch ländliche Regionen Vietnams und Kambodschas.

Die DTG und das CRM unterscheiden in ihren Empfehlungen gezielt nach Reiseart. Für Städtereisen und Hotelaufenthalte in touristisch erschlossenen Gebieten genügen oft wenige Impfungen. Für längere Aufenthalte, Rucksackreisen, Aufenthalte in ländlichen Gebieten oder Reisen mit engem Kontakt zur lokalen Bevölkerung werden deutlich mehr Impfungen empfohlen.

Notieren Sie sich folgende Punkte: Welche Länder besuchen Sie? Wie lange bleiben Sie? Übernachten Sie in Hotels oder einfachen Unterkünften? Planen Sie Aktivitäten in der Natur (Wandern, Tauchen, Tierbeobachtung)? Haben Sie Kontakt zu Tieren (Affentempel, Farmbesuche)? Die Antworten bestimmen, welche Impfungen Sie brauchen.

Typischer Impfbedarf

Pauschalreise / Städtetrip
Hepatitis A, evtl. Typhus
Backpacking / Individualreise
Hepatitis A+B, Typhus, Tollwut, evtl. Jap. Enzephalitis

Entscheidender Unterschied: Geschätzte Kosten

Pauschalreise / Städtetrip
100-200 Euro
Backpacking / Individualreise
400-800 Euro

Vorlaufzeit

Pauschalreise / Städtetrip
4 Wochen genügen meist
Backpacking / Individualreise
6-8 Wochen empfohlen

Tollwut empfohlen?

Pauschalreise / Städtetrip
Selten (nur bei Tierkontakt)
Backpacking / Individualreise
Ja, besonders in ländlichen Gebieten

Gelbfieber relevant?

Pauschalreise / Städtetrip
Nur bei Einreisepflicht
Backpacking / Individualreise
Oft bei Einreisepflicht und als Schutz

Impfbedarf und Kosten im Vergleich nach Reiseart (Richtwerte, Stand: Juli 2026)

Schritt 2: Empfehlungen nachschlagen – STIKO, DTG und CRM

Im nächsten Schritt recherchieren Sie die offiziellen Empfehlungen für Ihr Reiseziel. Dafür gibt es drei zentrale Quellen. Die STIKO (Ständige Impfkommission) veröffentlicht allgemeine Impfempfehlungen und gibt auch reisemedizinische Hinweise. Die DTG (Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin) bietet detaillierte, länderspezifische Empfehlungen, die jährlich aktualisiert werden. Das CRM (Centrum für Reisemedizin) betreibt eine öffentlich zugängliche Datenbank mit Gesundheitsinformationen zu über 300 Reisezielen.

Ein konkretes Beispiel: Sie planen eine dreiwöchige Rundreise durch Thailand mit Aufenthalten in Bangkok, Chiang Mai und auf den Inseln im Süden. Die DTG empfiehlt für Thailand: Hepatitis A (immer), Hepatitis B (bei längerem Aufenthalt oder engem Kontakt), Typhus (bei Reisen abseits touristischer Pfade), Tollwut (bei Kontakt zu Tieren oder Aufenthalt in ländlichen Gebieten) und Japanische Enzephalitis (bei längerem Aufenthalt in ländlichen Gebieten während der Regenzeit).

Wichtig: Diese Recherche ersetzt nicht die ärztliche Beratung. Sie dient dazu, dass Sie informiert zum Arzttermin gehen und gezielt nachfragen können. Ärzte schatzen Patienten, die sich vorbereitet haben – das spart Zeit und führt zu besseren Ergebnissen.

Schritt 3: Den richtigen Arzt aufsuchen

Für einfache Reiseimpfungen wie Hepatitis A oder Typhus ist Ihr Hausarzt in der Regel die richtige Adresse. Die meisten Hausärzte führen diese Impfungen routinemäßig durch, haben die Impfstoffe vorrätig oder können sie kurzfristig bestellen.

Bei komplexeren Reiserouten – etwa Reisen in mehrere Länder mit unterschiedlichen Risikoprofilen, Langzeitaufenthalte oder Reisen in abgelegene Gebiete – ist ein Besuch bei einem Tropenmediziner oder in einer reisemedizinischen Praxis sinnvoller. Tropenmediziner haben eine spezialisierte Weiterbildung und können auch seltenere Impfungen durchführen. Außerdem verfügen sie in der Regel über eine Gelbfieberimpfstellen-Zulassung.

Die reisemedizinische Beratung beim Tropenmediziner kostet zwischen 20 und 80 Euro. Viele Krankenkassen erstatten diese Kosten als Satzungsleistung. Fragen Sie vorher bei Ihrer Kasse nach. Der Arzt erstellt auf Basis Ihrer Reisedaten einen individuellen Impfplan und kann auch Themen wie Malariaprophylaxe, Reiseapotheke und Verhalten bei Durchfallerkrankungen besprechen.

Schritt 4: Krankenkasse kontaktieren – was fragen, wie beantragen?

Bevor Sie sich impfen lassen, klären Sie die Kostenfrage mit Ihrer Krankenkasse. Rufen Sie die Service-Hotline an oder nutzen Sie das Online-Portal Ihrer Kasse. Stellen Sie gezielt folgende Fragen: Erstattet meine Kasse Reiseimpfungen? Welche Impfungen sind konkret abgedeckt? Gibt es eine jährliche Obergrenze für die Erstattung? Wie funktioniert die Abrechnung – direkt über die Versichertenkarte oder per Kostenerstattung? Werden auch Impfstoffe erstattet, die ich in der Apotheke kaufe? Wird die reisemedizinische Beratung erstattet?

Lassen Sie sich die Antworten schriftlich bestätigen – per E-Mail oder Brief. So haben Sie im Fall einer Ablehnung einen Nachweis. Manche Kassen bieten online ein Formular für die Kostenübernahme von Reiseimpfungen an. Füllen Sie dieses vor der Impfung aus.

Wenn Ihre Kasse keine oder nur wenige Reiseimpfungen erstattet, haben Sie die Möglichkeit eines Kassenwechsels. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende (§ 175 SGB V). Der Wechsel ist kostenlos und kann sich langfristig lohnen – besonders wenn Sie regelmäßig reisen. Prüfen Sie die Leistungen verschiedener Kassen und wählen Sie eine, die Reiseimpfungen großzügig erstattet.

Schritt 5: Zeitplanung – wie weit im Voraus impfen?

Die Zeitplanung ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Viele Reisende kümmern sich erst zwei Wochen vor Abflug um ihren Impfschutz – und stellen dann fest, dass für einen vollständigen Schutz die Zeit nicht mehr reicht.

Die Faustregel lautet: Beginnen Sie sechs bis acht Wochen vor der Abreise mit den Impfungen. Das ist der Zeitraum, in dem die meisten Impfschemata durchgeführt werden können. Bei einigen Impfungen ist sogar mehr Vorlauf sinnvoll.

Zeitbedarf für Reiseimpfungen im Überblick (Stand: Juli 2026). Schnellschemata auf Anfrage beim Arzt möglich. Tabelle mit 7 Zeilen und 4 Spalten.
Impfung Dosen Zeitbedarf (Regelschema) Schnellschema möglich?
Hepatitis A 2 6-12 Monate (1. Dosis schützt sofort zu ~95%) Nicht nötig – 1. Dosis genügt für die Reise
Hepatitis B 3 6 Monate Ja (0-7-21 Tage)
Tollwut 3 3-4 Wochen Ja (0-3-7 Tage)
Jap. Enzephalitis 2 4 Wochen Ja (0-7 Tage)
Gelbfieber 1 10 Tage vor Einreise Nicht nötig – nur 1 Dosis
FSME 3 5-12 Monate Ja (0-7-21 Tage)
Typhus 1 2 Wochen vor Abreise Nicht nötig – nur 1 Dosis

Auch wenn Sie kurzfristig verreisen: Lassen Sie sich trotzdem beraten. Für viele Impfungen gibt es Schnellschemata, die einen Grundschutz in kürzerer Zeit ermöglichen. Bei Hepatitis A beispielsweise schützt bereits die erste Dosis zu etwa 95 Prozent. Die zweite Dosis können Sie nach der Reise nacholen – sie dient der Langzeitwirkung.

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

Aus der reisemedizinischen Praxis lassen sich mehrere typische Fehler identifizieren, die Reisende bei Impfungen machen. Wenn Sie diese kennen, können Sie sie leicht vermeiden.

Häufige Fehler bei Reiseimpfungen

Richtig gemacht
  • Richtig: Mindestens 6-8 Wochen vor Abreise kümmern.
  • Richtig: Vorher Kasse anrufen und Erstattung schriftlich bestätigen lassen.
  • Richtig: Impfpass zum Arzttermin mitbringen.
  • Richtig: Standardimpfungen (Tetanus, Polio) über Versichertenkarte abrechnen lassen.
Häufige Fehler
  • Fehler: Erst 2 Wochen vor Abflug an Impfungen denken – für viele Schemata zu spät.
  • Fehler: Kasse nicht vorher kontaktieren – böse Überraschung bei der Erstattung.
  • Fehler: Standardimpfungen als Reiseimpfung abrechnen lassen – verschenkt Geld.
  • Fehler: Nur den Hausarzt fragen, wenn eine Gelbfieberimpfung nötig ist – er hat oft keine Zulassung.

Ein besonders teurer Fehler: Viele Reisende lassen sich Auffrischungsimpfungen für Tetanus, Diphtherie oder Polio als Reiseimpfung in Rechnung stellen. Diese Impfungen sind STIKO-Standardimpfungen und damit Pflichtleistung nach § 20i SGB V. Ihre Kasse muss sie bezahlen, egal ob der Anlass eine Reise ist oder nicht. Bestehen Sie auf Abrechnung über die Versichertenkarte.

Ein weiterer häufiger Fehler: Reisende gehen zum Hausarzt und stellen dort fest, dass er keine Gelbfieberimpfung durchführen kann. Die Gelbfieberimpfung darf nur in zugelassenen Gelbfieberimpfstellen durchgeführt werden. Eine Liste dieser Stellen finden Sie auf der Website des Robert Koch-Instituts. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Arzt zugelassen ist – das spart einen zusätzlichen Termin.

Ein Beispiel aus der Praxis: Familie Müller plant Thailand

Familie Müller (zwei Erwachsene, ein Kind, 8 Jahre) plant drei Wochen Thailand: eine Woche Bangkok, eine Woche Chiang Mai mit Trekking und eine Woche Koh Samui. Der Kinderarzt hat empfohlen, den Impfschutz prüfen zu lassen. So geht die Familie vor.

Zehn Wochen vor Abreise: Herr Müller recherchiert die DTG-Empfehlungen für Thailand. Ergebnis: Hepatitis A für alle, Hepatitis B für das Kind (fehlt noch in der Grundimmunisierung), Typhus für alle, Tollwut wegen Trekking in Chiang Mai. Standardimpfungen (Tetanus, Diphtherie, Polio) müssen bei Frau Müller aufgefrischt werden.

Acht Wochen vor Abreise: Frau Müller ruft bei der Krankenkasse an. Die Kasse bestätigt per E-Mail: Alle DTG-empfohlenen Reiseimpfungen werden vollständig erstattet. Abrechnung per Kostenerstattung – Rechnungen einreichen. Standardimpfungen werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Sechs Wochen vor Abreise: Erster Arzttermin. Der Hausarzt frischt Tetanus und Polio bei Frau Müller auf (Versichertenkarte), impft alle drei gegen Hepatitis A (erste Dosis) und Typhus, und beginnt die Tollwut-Serie. Kosten bisher: circa 0 Euro aus eigener Tasche (Standardimpfungen Pflichtleistung, Rest wird erstattet).

Drei Wochen vor Abreise: Zweiter Arzttermin. Dritte Tollwut-Dosis für alle. Gesamtkosten für Reiseimpfungen: rund 900 Euro für drei Personen. Die Kasse erstattet den vollen Betrag nach Einreichung der Rechnungen. Ohne Erstattung hätte die Familie 900 Euro aus eigener Tasche bezahlt.

Häufig gestellte Fragen zum praktischen Einstieg

Häufige Fragen

Mit der richtigen Vorbereitung Kosten und Stress sparen

Reiseimpfungen müssen weder teuer noch stressig sein – wenn Sie rechtzeitig anfangen und systematisch vorgehen. Die fünf Schritte in diesem Artikel geben Ihnen einen klaren Fahrplan: Reiseart definieren, Empfehlungen recherchieren, den richtigen Arzt wählen, die Kasse kontaktieren und genügend Zeit einplanen.

Der größte Hebel liegt bei der Krankenkasse. Rund 80 von 96 gesetzlichen Kassen erstatten Reiseimpfungen – aber die Leistungen unterscheiden sich erheblich. Wer vor der nächsten Reise die Kassenleistungen vergleicht und gegebenenfalls wechselt, kann bei einer einzigen Fernreise mehrere Hundert Euro sparen. Der Kassenwechsel dauert zwei Monate und ist kostenlos. Vergleichen Sie jetzt die Leistungen und finden Sie die Kasse, die zu Ihrem Reiseverhalten passt.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.

  1. Empfehlungen der STIKO und der DTG zu Reiseimpfungen, Epidemiologisches Bulletin 27/2026, Robert Koch-Institut, nach Reiseland sortierte Empfehlungen – der praktische Einstieg in die Impfplanung, abgerufen am 24.08.2026
  2. Ständige Impfkommission (STIKO), Robert Koch-Institut, Herausgeberin der Impfempfehlungen, abgerufen am 24.08.2026
  3. Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, Gemeinsamer Bundesausschuss, konsolidierte Fassung vom 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026 – Anlage 1 nennt zu jeder Impfung die Indikation und verweist für Reiseziele auf die STIKO-Ländertabelle, abgerufen am 24.08.2026
  4. § 175 SGB V – Ausübung des Wahlrechts, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  5. § 20i SGB V – Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026

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