Bei welchen Erkrankungen kommt sie infrage?
- Beispielsweise bei Adipositas, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Zöliakie oder anderen Erkrankungen, bei denen eine Ernährungsumstellung Teil der Behandlung sein kann.
- Die Diagnose allein bestimmt weder Sitzungszahl noch Erstattung. Lassen Sie medizinischen Bedarf und Behandlungsziel ärztlich dokumentieren.
- Ein möglicher Zuschuss nach § 43 SGB V ist eine Einzelfallentscheidung der Kasse. § 43 SGB V
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Wann ist Ernährungstherapie ein Heilmittel?
- Bei bestimmten seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen sowie Mukoviszidose unter den Voraussetzungen der Heilmittel-Richtlinie.
- Hier gelten Verordnung und zugelassene Leistungserbringung; das ist ein anderer Weg als ein frei vereinbarter Beratungszuschuss. Heilmittel-Richtlinie, Was bedeutet Heilmittel?
- Gesetzliche Zuzahlung und mögliche Befreiung sind gesondert zu prüfen: Zuzahlungsbefreiung.
Welche Unterlagen sollte ich vor Beginn einreichen?
- Ärztliche Bescheinigung mit Diagnose, Notwendigkeit und Ziel der Beratung.
- Kostenvoranschlag mit Anzahl, Dauer und Preis der Sitzungen.
- Nachweis der anerkannten Qualifikation der Fachkraft. Lassen Sie sich von der Kasse bestätigen, welche Nachweise sie akzeptiert.
- Klären Sie schriftlich Bewilligung, Höchstbetrag und Eigenanteil, bevor Sie eine kostenpflichtige Serie beginnen.
Was gilt bei weiteren Sitzungen oder Ablehnung?
- Fragen Sie vor zusätzlichen Terminen, ob ein neuer Antrag beziehungsweise eine erneute ärztliche Begründung erforderlich ist.
- Bei Ablehnung gleichen Sie die Begründung mit Ihren Unterlagen ab und beachten die Rechtsbehelfsbelehrung.
- Diätlebensmittel und Beratungskosten sind unterschiedliche Ausgaben. Eine Beratungszusage bedeutet nicht, dass Speziallebensmittel ebenfalls bezahlt werden.
- Zur Abgrenzung gegenüber Vorbeugung: Präventionskurs oder Einzelberatung?
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- § 43 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- Heilmittel-Richtlinie, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: