Wann ist eine ärztliche Abklärung sinnvoll?
- Bleibt eine Schwangerschaft trotz regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr ein Jahr aus, ist eine Abklärung sinnvoll.
- Frauen ab 35 Jahren wird empfohlen, sich bereits nach sechs Monaten ärztlich beraten zu lassen.
- Bei bekannten Vorerkrankungen kann eine frühere Abklärung angemessen sein. Beide Partner sollten einbezogen werden. BIÖG: Wartezeiten
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Was nehme ich zum Erstgespräch mit?
- Vorhandene Befunde, Angaben zu bisherigen Untersuchungen und Behandlungen sowie eine Medikamentenliste.
- Versicherungsdaten beider Partner.
- Eigene Fragen zu Verfahren, Risiken, Alternativen, Kosten und zeitlichem Ablauf.
- Klären Sie mit der Praxis vorab, welche Unterlagen und Überweisungen sie benötigt.
Welche Bedingungen gelten für den gesetzlichen Zuschuss?
- Bei der regulären Kostenbeteiligung nach § 27a SGB V gelten unter anderem Ehe, Verwendung der eigenen Ei- und Samenzellen sowie ärztlich festgestellte Notwendigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht.
- Beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein; die Frau darf den 40., der Mann den 50. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
- Für IVF und ICSI ist vorab eine medizinische und psychosoziale Beratung durch einen Arzt erforderlich, der die Behandlung nicht selbst durchführt, mit Überweisung an eine zugelassene Einrichtung.
- Den Behandlungsplan vor Beginn bei der Krankenkasse genehmigen lassen. § 27a SGB V
Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?
- Der gesetzliche Anteil beträgt 50 Prozent der genehmigten Kosten für die Maßnahmen am jeweils eigenen Versicherten.
- Lassen Sie getrennt ausweisen: genehmigte Behandlung, Medikamente, private Zusatzleistungen und verbleibender Eigenanteil.
- Bei verschiedenen Versicherungen müssen Zuständigkeit und Zusagen für beide Partner geklärt sein. Die gesetzliche Hälfte gilt nicht pauschal für jede privat angebotene Zusatzleistung. § 27a SGB V
Wie viele Versuche werden berücksichtigt?
- Die Grenze hängt vom Verfahren ab: IVF und ICSI jeweils bis zu drei erfolglose vollständige Versuche; Insemination im Spontanzyklus bis zu acht, nach hormoneller Stimulation bis zu drei.
- Schwangerschaften, Geburten und frühere Behandlungen beeinflussen die Zählweise. Lassen Sie Ihren bisherigen Verlauf vor einem weiteren Versuch einordnen. G-BA: Zählweise der Versuche
Gibt es weitere finanzielle Hilfe?
- Prüfen Sie zusätzliche Kassenleistungen zur Kinderwunschbehandlung und Förderprogramme Ihres Bundeslandes jeweils mit ihren eigenen Voraussetzungen.
- Bundes- und Landesförderung sind nicht überall verfügbar; auch unverheiratete Paare können unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein.
- Klären Sie Antrag, Bewilligung und zulässigen Behandlungsbeginn vorab bei der Förderstelle. Informationsportal Kinderwunsch
Welche Entscheidung muss vor dem Start stehen?
- Sind Verfahren, Erfolgsaussichten, Risiken und Eigenkosten verständlich erklärt?
- Liegen die erforderlichen Zusagen vor?
- Sind Budget, Unterstützung und persönliche Grenzen besprochen? BIÖG: Fragen zur Vorbereitung
- Zur medizinischen Einordnung: Was unterscheidet IUI, IVF und ICSI?
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- BIÖG: Wartezeiten, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
- § 27a SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- G-BA: Zählweise der Versuche, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
- Informationsportal Kinderwunsch, Informationsportal Kinderwunsch des Bundesfamilienministeriums, abgerufen am 13.10.2026
- BIÖG: Fragen zur Vorbereitung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
Empfohlener Anbieter
BKK Faber-Castell & Partner
Die BKK Faber-Castell & Partner übernimmt bei der Kinderwunschbehandlung den gesetzlich vorgesehenen Anteil von 50 Prozent der genehmigten Kosten nach...
- 50 % der Kosten nach § 27a SGB V
- Versorgungsvertrag „BKK Kinderwunsch"
- Vierter Versuch und Altersgrenze 42
Thema abgeschlossen
Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: