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Was muss ich vor einer Kinderwunschbehandlung klären?

Vor dem Start stehen Abklärung, Behandlungsplan, Genehmigung und Eigenkosten. Gesetzlicher Zuschuss, Versuchszählung und weitere Förderung haben eigene Bedingungen.
Checkliste
Von Ressort Krankenversicherung 3 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Zwei ineinandergelegte Hände eines Paares auf einer Stuhllehne
Foto: Anna Storsul / Unsplash

Wann ist eine ärztliche Abklärung sinnvoll?

  • Bleibt eine Schwangerschaft trotz regelmäßigem ungeschütztem Geschlechtsverkehr ein Jahr aus, ist eine Abklärung sinnvoll.
  • Frauen ab 35 Jahren wird empfohlen, sich bereits nach sechs Monaten ärztlich beraten zu lassen.
  • Bei bekannten Vorerkrankungen kann eine frühere Abklärung angemessen sein. Beide Partner sollten einbezogen werden. BIÖG: Wartezeiten

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Was nehme ich zum Erstgespräch mit?

  • Vorhandene Befunde, Angaben zu bisherigen Untersuchungen und Behandlungen sowie eine Medikamentenliste.
  • Versicherungsdaten beider Partner.
  • Eigene Fragen zu Verfahren, Risiken, Alternativen, Kosten und zeitlichem Ablauf.
  • Klären Sie mit der Praxis vorab, welche Unterlagen und Überweisungen sie benötigt.

Welche Bedingungen gelten für den gesetzlichen Zuschuss?

  • Bei der regulären Kostenbeteiligung nach § 27a SGB V gelten unter anderem Ehe, Verwendung der eigenen Ei- und Samenzellen sowie ärztlich festgestellte Notwendigkeit und hinreichende Erfolgsaussicht.
  • Beide müssen mindestens 25 Jahre alt sein; die Frau darf den 40., der Mann den 50. Geburtstag noch nicht erreicht haben.
  • Für IVF und ICSI ist vorab eine medizinische und psychosoziale Beratung durch einen Arzt erforderlich, der die Behandlung nicht selbst durchführt, mit Überweisung an eine zugelassene Einrichtung.
  • Den Behandlungsplan vor Beginn bei der Krankenkasse genehmigen lassen. § 27a SGB V

Wie viel zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

  • Der gesetzliche Anteil beträgt 50 Prozent der genehmigten Kosten für die Maßnahmen am jeweils eigenen Versicherten.
  • Lassen Sie getrennt ausweisen: genehmigte Behandlung, Medikamente, private Zusatzleistungen und verbleibender Eigenanteil.
  • Bei verschiedenen Versicherungen müssen Zuständigkeit und Zusagen für beide Partner geklärt sein. Die gesetzliche Hälfte gilt nicht pauschal für jede privat angebotene Zusatzleistung. § 27a SGB V

Wie viele Versuche werden berücksichtigt?

  • Die Grenze hängt vom Verfahren ab: IVF und ICSI jeweils bis zu drei erfolglose vollständige Versuche; Insemination im Spontanzyklus bis zu acht, nach hormoneller Stimulation bis zu drei.
  • Schwangerschaften, Geburten und frühere Behandlungen beeinflussen die Zählweise. Lassen Sie Ihren bisherigen Verlauf vor einem weiteren Versuch einordnen. G-BA: Zählweise der Versuche

Gibt es weitere finanzielle Hilfe?

  • Prüfen Sie zusätzliche Kassenleistungen zur Kinderwunschbehandlung und Förderprogramme Ihres Bundeslandes jeweils mit ihren eigenen Voraussetzungen.
  • Bundes- und Landesförderung sind nicht überall verfügbar; auch unverheiratete Paare können unter bestimmten Bedingungen förderfähig sein.
  • Klären Sie Antrag, Bewilligung und zulässigen Behandlungsbeginn vorab bei der Förderstelle. Informationsportal Kinderwunsch

Welche Entscheidung muss vor dem Start stehen?

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. BIÖG: Wartezeiten, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
  2. § 27a SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  3. G-BA: Zählweise der Versuche, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
  4. Informationsportal Kinderwunsch, Informationsportal Kinderwunsch des Bundesfamilienministeriums, abgerufen am 13.10.2026
  5. BIÖG: Fragen zur Vorbereitung, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026

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