Haus & Vermietung
Versicherungen für VermieterGebäude versichert. Aber auch Ihre Risiken als Vermieter?
Eine unbewohnbare Wohnung, ein Unfall auf dem Grundstück oder ausbleibende Miete: Dafür gibt es unterschiedliche Absicherungen. Wir klären mit Ihnen, was Ihre Verträge bereits leisten und wo für Ihre Vermietung Schutz fehlt.
Meine Vermietung absichernFür einzelne Wohnungen und mehrere Wohneinheiten. Vorhandene Verträge werden mitgedacht.
Herausgeber: Viovenia UG (haftungsbeschränkt) · Quellen & Einordnung
Eine Entscheidungshilfe
Was ist passiert – welcher Schutz ist gemeint?
Ein Rohrbruch in der Mietwohnung ist ein anderer Fall als ein Rechtsstreit mit dem Mieter. Die Übersicht zeigt, welcher Vertrag wofür infrage kommt. Ob er im konkreten Fall leistet, hängt vom versicherten Ereignis und seinen Bedingungen ab.
| Was passiert? | Welcher Schutz? | Was ist zu klären? |
|---|---|---|
| Schaden am Gebäude | Wohngebäudeversicherung | Welche Gebäudeteile und Schadenursachen sind versichert? |
| Anspruch wegen eines Unfalls | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Welche Haftung aus Eigentum und Vermietung ist erfasst? |
| Streit aus dem Mietverhältnis | Vermieterrechtsschutz | Welches Objekt, welcher Streit und welche Wartezeiten sind vereinbart? |
| Ausbleibende Miete | Ursache und konkreten Baustein prüfen | Geht es um einen Gebäudeschaden oder um nicht gezahlte Miete? |
Darauf kommt es im Vertrag an
Gebäudeschaden, Haftungsfall und Mietausfall brauchen unterschiedliche Absicherungen.
Bei diesen Leistungen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Verbindlich ist, was Sie mit dem Versicherer vereinbaren.
Meine Fragen persönlich klärenEigentumswohnung und WEG
Prüfen Sie zuerst die bereits vorhandenen gemeinschaftlichen Verträge. Eigene Interessen als Vermieter und Gemeinschaftsrisiken sind nicht automatisch identisch abgesichert.
Haftung aus dem Objekt
Gebäude, Grundstück und Vermietung können besondere Haftungsfragen auslösen. Der Umfang einer vorhandenen Privathaftpflicht muss dafür gezielt geprüft werden.
Rechtsschutz
Der versicherte Lebensbereich, das bezeichnete Objekt, Selbstbeteiligung und zeitliche Voraussetzungen entscheiden über den Nutzen. Einen bestehenden Streit rückwirkend abzusichern ist kein verlässliches Leistungsversprechen.
Mietausfall
Ein Mietausfall nach einem versicherten Gebäudeschaden ist etwas anderes als ein zahlungsunfähiger Mieter. Lesen Sie nicht nur die Bezeichnung des Bausteins, sondern seinen Auslöser und seine Grenzen.
Vor dem Abschluss
Was schützt Ihre Immobilie – und was Ihre Mieteinnahmen?
Welche Versicherungen brauchen Vermieter?
Eine Gebäudeversicherung beantwortet noch nicht jede Frage Ihrer Vermietung. Wer haftet, wenn sich jemand auf dem Grundstück verletzt? Was gilt bei einem Rechtsstreit, was bei Mietausfall? Welche Absicherungen Sie dafür benötigen, hängt von Objekt, Nutzung und bestehenden Verträgen ab. „Vermieterversicherung“ ist kein einheitliches Komplettpaket. Wir betrachten die einzelnen Risiken zusammen, damit ein neuer Vertrag auch eine konkrete Lücke schließt.
Mietausfall ist nicht gleich Mietausfall
Wenn ein versicherter Gebäudeschaden eine Wohnung unbenutzbar macht, kann ein vereinbarter Mietausfallschutz der Gebäudeversicherung relevant sein. Zahlt ein Mieter seine Miete nicht, ist das eine andere Situation. Auch besondere Rechtsschutz- oder Mietausfallbausteine haben Voraussetzungen, Grenzen und Ausschlüsse. Eine pauschale Zahlungsgarantie lässt sich daraus nicht ableiten.
Was ist schon über die Eigentümergemeinschaft geregelt?
Bei einer Eigentumswohnung lohnt der Blick in die Unterlagen der Gemeinschaft. Gebäude- und Haftpflichtverträge können dort bereits bestehen. Welche Lücken für Ihre konkrete Vermietung bleiben, sollte anhand der Verträge geklärt werden. So lässt sich vermeiden, dass Schutz doppelt gekauft und ein anderes Risiko übersehen wird.
So bereiten Sie Ihre Vermieter-Beratung vor
Für den Einstieg genügen Objektart, Anzahl der Einheiten und Ihre wichtigste Frage. Im nächsten Schritt helfen vorhandene Versicherungsscheine und eine Übersicht der Nutzung. Mieternamen, vollständige Mietverträge und sensible Details eines Konflikts gehören nicht in das öffentliche Erstkontaktformular.
So hilft Ihnen die Beratung
Ihre Vermietung braucht einen Überblick über alle Verträge.
Der Gebäudevertrag läuft über die Verwaltung, die Haftpflicht separat – und beim Mietausfall ist unklar, wer zahlt. Wir ordnen die Absicherungen nach den Risiken Ihrer Immobilie.
- 01
Vorhandene Verträge gemeinsam prüfen
Wir betrachten Gebäude, Haftung und gegebenenfalls Verträge der Eigentümergemeinschaft gemeinsam. Damit wird sichtbar, was für Ihre Wohnung oder Ihr Haus bereits geregelt ist.
- 02
Die Lücke hinter dem Schaden benennen
Mietausfall nach einem Brand und eine unbezahlte Miete sind verschiedene Fälle. Wir erklären, welche Versicherung jeweils infrage kommt und wo sie keine Leistung vorsieht.
- 03
Ergänzungen begründet auswählen
Sie erfahren, welche zusätzliche Absicherung für Ihre Vermietung sinnvoll sein kann. Vorhandene Deckung, Eigenanteile und Beiträge gehören in dieselbe Entscheidung.
Ihr Ansprechpartner ist die Viovenia UG (haftungsbeschränkt), Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Beratung erfolgt durch uns oder einen fachlich passenden Partner. Unsere Leistungen sind für Sie ohne Beratungs- oder Vermittlungshonorar: Bei einem Abschluss erhalten wir in der Regel eine im Versicherungsbeitrag enthaltene Courtage; bei einer Weiterleitung kann uns der Partner vergüten. Einzelheiten zu Status, Register und Vergütung stehen in unserer Erstinformation. So arbeiten wir.
Ihre persönliche Anfrage
Meine Vermietung absichern
Vermieten Sie eine Wohnung oder mehrere Einheiten? Nennen Sie uns Ihr Objekt und die Frage, die Sie gerade beschäftigt. Mieternamen oder Mietverträge brauchen wir hier nicht.
- Telefon oder E-Mail: Sie wählen den Kontaktweg
- Keine Beratungs- oder Vermittlungshonorare von uns
- Mit der Anfrage schließen Sie keine Versicherung ab
Bitte übermitteln Sie hier keine Gesundheitsdaten, Vertragsunterlagen, Seriennummern oder genauen Aufbewahrungsorte von Wertsachen.
Ihre Anfrage ist angekommen.
Wir melden uns über den von Ihnen gewählten Kontaktweg. Halten Sie Ihre Fragen und – falls vorhanden – Informationen zu bestehenden Verträgen für das Gespräch bereit.
Weitere Versicherungen ansehenIhre Fragen
Häufige Fragen zur Versicherungen für Vermieter
Ist eine Vermieterversicherung ein einziger Vertrag?
Nicht unbedingt. Der Begriff bündelt unterschiedliche Absicherungsfragen. Je nach Situation können mehrere Verträge, Bausteine oder bereits vorhandene Policen relevant sein.
Reicht die Versicherung meiner WEG aus?
Das hängt von ihrem Umfang und Ihren eigenen Risiken ab. Prüfen Sie die gemeinschaftlichen Unterlagen zusammen mit Ihrer konkreten Nutzung.
Kann ich einen laufenden Mietstreit versichern?
Eine nachträgliche Absicherung bereits eingetretener oder bekannter Konflikte kann nicht zugesagt werden. Versicherungsbeginn, Wartezeiten und Ausschlüsse sind zu prüfen.
Sind Versicherungsbeiträge auf Mieter umlagefähig?
Bestimmte Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Gebäude zählen zu den Betriebskosten, etwa der Schutz gegen Feuer, Sturm und Leitungswasser sowie die Gebäudehaftpflicht (§ 2 Nr. 13 BetrKV). Eine Umlage setzt insbesondere eine entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag voraus. Vermieterrechtsschutz gehört dagegen nicht zu diesen umlagefähigen Versicherungskosten. Bei kombinierten Verträgen müssen die Kostenanteile getrennt geprüft werden. Das ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Nebenkostenabrechnung.
Quellen und fachliche Einordnung
Redaktionelle Grundlagen für diese Seite. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung der konkreten Versicherungsbedingungen. Anbieterquellen erläutern einzelne Deckungskonzepte; daraus folgt keine Aussage über unsere Produktauswahl.
- GDV: Vermieterrechtsschutz – Überblick für Eigentümer (öffnet in neuem Tab)
- Betriebskostenverordnung: § 2 Nr. 13 – Sach- und Haftpflichtversicherung (öffnet in neuem Tab)
- Bürgerliches Gesetzbuch: § 556 – Vereinbarungen über Betriebskosten (öffnet in neuem Tab)
- GDV: Die Eigentumswohnung richtig versichern (öffnet in neuem Tab)
Inhaltlich verantwortlich: Viovenia. Angaben zum Vermittler · So arbeiten wir