Haus & Vermietung
WohngebäudeversicherungRohrbruch, Sturm, Feuer: Wie gut ist Ihr Haus versichert?
Am Haus kann ein einzelner Schaden hohe Reparaturkosten auslösen. Wir besprechen mit Ihnen, was Ihre Gebäudeversicherung bezahlt, ob Elementarschutz fehlt und wie Umbauten oder neue Haustechnik berücksichtigt sind.
Gebäudeschutz prüfen lassenWenige Gebäudedaten reichen für den Einstieg. Unterlagen besprechen wir anschließend.
Herausgeber: Viovenia UG (haftungsbeschränkt) · Quellen & Einordnung
Eine Entscheidungshilfe
Wasser ist nicht gleich Wasser.
Die Ursache eines Schadens ist entscheidend. Leitungswasser, Überschwemmung und Rückstau werden im Vertrag unterschiedlich behandelt. Die Beispiele zeigen, welche Fragen Sie stellen sollten.
Das gleiche Wasser.
Unterschiedliche Deckungsfragen.
- Leitungswasser
- Ein versichertes Rohr verliert Wasser.Welche Leitungen und Folgeschäden umfasst der Vertrag?
- Überschwemmung
- Wasser überflutet das Grundstück.Ist die Gefahr im Elementarbaustein eingeschlossen?
- Rückstau
- Wasser drückt aus dem Abwassersystem zurück.Welche Deckung und Anforderungen an Rückstausicherungen gelten?
Darauf kommt es im Vertrag an
Welche Schäden am Haus bezahlt werden, hängt von Ursache, Bauteil und Vertrag ab.
Bei diesen Leistungen lohnt es sich, genauer hinzusehen. Verbindlich ist, was Sie mit dem Versicherer vereinbaren.
Meine Fragen persönlich klärenGebäudedaten und Nutzung
Baujahr, Bauart, Wohnfläche, Nutzung und Modernisierungen müssen richtig erfasst sein. Ein veränderter Zustand des Hauses kann auch den passenden Schutz verändern.
Dach, Anbauten und Nebengebäude
Garagen, Anbauten oder weitere Gebäudeteile sollten im versicherten Umfang richtig eingeordnet sein. Nicht jedes Objekt auf dem Grundstück ist automatisch erfasst.
Wärmepumpe und Photovoltaik
Neue Haustechnik ist ein eigener Prüfpunkt. Bauteil, versicherte Gefahren und eventuelle Zusatzdeckung müssen zum Einbau und zur Nutzung passen.
Elementargefahren
Überschwemmung, Rückstau und weitere Naturgefahren brauchen eine ausdrückliche Prüfung. Selbstbeteiligung, Wartezeiten und vertragliche Pflichten gehören dazu.
Vor dem Abschluss
Was gehört zum Haus – und was gehört in den Vertrag?
Was eine Wohngebäudeversicherung absichert
Die Wohngebäudeversicherung schützt die versicherte Gebäudesubstanz bei den vereinbarten Ereignissen. Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel werden häufig als Grundgefahren zusammengefasst. Den tatsächlichen Umfang bestimmen Versicherungsschein und Bedingungen. Beweglicher Hausrat ist davon zu unterscheiden.
Elementarschutz für Ihr Gebäude
Auch abseits großer Flüsse kann Starkregen zu einem Problem werden. Ob eine konkrete Überschwemmung oder ein Rückstau versichert ist, hängt vom vereinbarten Schutz und den Bedingungen ab. Eine Beratung sollte deshalb nicht bei der Frage nach der Lage enden, sondern auch den vorhandenen Elementarbaustein und mögliche Pflichten prüfen.
Nach Hauskauf oder Modernisierung hinschauen
Das Dach ist neu, eine Wärmepumpe wurde eingebaut oder das Haus hat einen Anbau bekommen. Stehen diese Änderungen auch richtig im Vertrag? Bringen Sie Modernisierungen und eine geänderte Nutzung ins Gespräch. Wir gehen mit Ihnen durch, welche Gebäudedaten und Leistungen angepasst werden sollten, damit die Versicherung Ihr heutiges Haus beschreibt.
Beitrag, Selbstbeteiligung und Wiederaufbau
Nach einem großen Schaden müssen Reparatur oder Wiederaufbau finanziert werden. Deshalb schauen wir mit Ihnen auf die vereinbarte Bewertungsgrundlage, übernommene Kosten und Ihren Eigenanteil. Erst mit diesen Angaben lässt sich beurteilen, was ein Beitragsunterschied bedeutet. Ändern oder kündigen Sie bestehenden Schutz erst, wenn die Folgen und ein möglicher Anschlussvertrag geklärt sind.
So hilft Ihnen die Beratung
Ihr Haus verändert sich. Der Vertrag sollte Schritt halten.
Neue Wärmepumpe, saniertes Dach oder ein Anbau: Ein Vertrag von früher beschreibt nicht immer das Haus von heute. Wir bringen Gebäudezustand und Versicherungsschutz zusammen.
- 01
Das heutige Gebäude erfassen
Baujahr, Modernisierungen und Nutzung sind die Grundlage. Bei einer Eigentumswohnung beziehen wir den gemeinschaftlichen Vertrag ein, bevor zusätzlicher Schutz ins Gespräch kommt.
- 02
Schadenursachen auseinanderhalten
Ein Rohrbruch ist anders versichert als eine Überschwemmung. Sie erfahren, welche Gefahren erfasst sind und welche Bedingungen beim Elementarschutz gelten.
- 03
Wiederaufbau und Eigenanteil besprechen
Wir betrachten Bewertungsgrundlage, versicherte Kosten und Selbstbeteiligung gemeinsam. So können Sie Angebote danach beurteilen, was nach einem Schaden bei Ihnen hängen bleibt.
Ihr Ansprechpartner ist die Viovenia UG (haftungsbeschränkt), Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Die Beratung erfolgt durch uns oder einen fachlich passenden Partner. Unsere Leistungen sind für Sie ohne Beratungs- oder Vermittlungshonorar: Bei einem Abschluss erhalten wir in der Regel eine im Versicherungsbeitrag enthaltene Courtage; bei einer Weiterleitung kann uns der Partner vergüten. Einzelheiten zu Status, Register und Vergütung stehen in unserer Erstinformation. So arbeiten wir.
Ihre persönliche Anfrage
Gebäudeschutz prüfen lassen
Haus gekauft, modernisiert oder einen alten Vertrag übernommen? Nennen Sie uns Gebäudeart und Anlass. Die Versicherungsunterlagen sehen wir uns anschließend mit Ihnen an.
- Telefon oder E-Mail: Sie wählen den Kontaktweg
- Keine Beratungs- oder Vermittlungshonorare von uns
- Mit der Anfrage schließen Sie keine Versicherung ab
Bitte übermitteln Sie hier keine Gesundheitsdaten, Vertragsunterlagen, Seriennummern oder genauen Aufbewahrungsorte von Wertsachen.
Ihre Anfrage ist angekommen.
Wir melden uns über den von Ihnen gewählten Kontaktweg. Halten Sie Ihre Fragen und – falls vorhanden – Informationen zu bestehenden Verträgen für das Gespräch bereit.
Weitere Versicherungen ansehenIhre Fragen
Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung
Sind Starkregen und Rückstau automatisch versichert?
Nein, das sollte anhand des Elementarbausteins und seiner Bedingungen geprüft werden. Entscheidend ist außerdem, wie das Wasser den Schaden verursacht hat.
Gehört meine Wärmepumpe zur Gebäudeversicherung?
Das hängt vom Vertrag und dem versicherten Umfang ab. Nennen Sie vorhandene oder geplante Haustechnik ausdrücklich bei der Prüfung.
Kann ich mit Vorschäden anfragen?
Ja. Vorschäden können für Annahme und Bedingungen wichtig sein. Eine Anfrage ist deshalb noch keine Zusage eines Versicherers.
Welche Versicherung brauche ich als Vermieter zusätzlich?
Neben dem Gebäudeschutz können Haftungs-, Rechtsschutz- und Mietausfallfragen entstehen. Unsere Seite zu Versicherungen für Vermieter ordnet diese Risiken getrennt ein.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung eine eigene Gebäudeversicherung?
Das Gebäude ist üblicherweise gemeinschaftlich über die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) versichert; die Verwaltung betreut den Vertrag. Lassen Sie sich den bestehenden Schutz und die versicherten Gefahren zeigen, bevor Sie zusätzlichen Gebäudeschutz abschließen. Ihre Möbel und andere bewegliche Einrichtung gehören zum eigenen Hausrat und sind getrennt zu betrachten.
Quellen und fachliche Einordnung
Redaktionelle Grundlagen für diese Seite. Allgemeine Informationen ersetzen keine Prüfung der konkreten Versicherungsbedingungen. Anbieterquellen erläutern einzelne Deckungskonzepte; daraus folgt keine Aussage über unsere Produktauswahl.
- Verbraucherzentrale: Wohngebäudeversicherung (öffnet in neuem Tab)
- GDV: Gebäudeversicherung in der Wohnungseigentümergemeinschaft (öffnet in neuem Tab)
- Verbraucherzentrale: Versicherungsschutz gegen Elementarschäden (öffnet in neuem Tab)
Inhaltlich verantwortlich: Viovenia. Angaben zum Vermittler · So arbeiten wir