Warum die PKV im Anwärterstatus besonders günstig ist
Beamtenanwärter profitieren gleich doppelt: Zum einen erhalten sie wie alle Beamten Beihilfe – in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Zum anderen bieten viele PKV-Anbieter spezielle Ausbildungstarife (Anwärtertarife) an, die deutlich unter den regulären Beamtentarifen liegen. Typische Monatsbeiträge für einen leistungsstarken Anwärtertarif mit 50 Prozent Erstattung bewegen sich zwischen 80 und 180 Euro.
Der Grund für die niedrigen Beiträge liegt auf der Hand: Beamtenanwärter sind in der Regel jung und gesund. Da die PKV-Prämien risikobasiert kalkuliert werden, resultieren daraus niedrige Beiträge. Zusätzlich räumen viele Versicherer für Anwärtertarife reduzierte Verwaltungskosten ein, da sie diese Kunden langfristig als Beamte im Bestand halten möchten.
Entscheidend ist: Das Eintrittsalter bei Vertragsabschluss beeinflusst den Beitrag lebenslang. Wer als 25-jähriger Referendar in die PKV eintritt, zahlt dauerhaft weniger als jemand, der erst mit 40 Jahren wechselt – denn die Altersrückstellungen werden über einen längeren Zeitraum aufgebaut. Die Entscheidung im Anwärterstatus hat damit Auswirkungen über Jahrzehnte.
Anwärtertarife: Was sie bieten und was sie kosten
Anwärtertarife sind spezielle PKV-Tarife, die während der Ausbildungszeit (Referendariat, Vorbereitungsdienst) gelten. Sie bieten in der Regel den gleichen oder einen ähnlichen Leistungsumfang wie die regulären Beamtentarife des jeweiligen Anbieters – zu einem deutlich reduzierten Beitrag.
Die führenden Anbieter im Überblick: Debeka bietet die Tarife B30K und B50K auch als Anwärterversion an. DKV hat mit dem BJM einen speziell auf Beamtenanwärter zugeschnittenen Tarif. Signal Iduna bietet die START-Linie für den Einstieg, HUK-COBURG die SELECT-Reihe mit besonders günstigen Konditionen.
Beim Leistungsvergleich sollten Anwärter auf dieselben Kriterien achten wie reguläre Beamte: GOÄ-Erstattungssatz (mindestens 3,5-fach), Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarzt, Zweibettzimmer), Zahnersatz-Erstattung und Sehhilfen. Wer im Anwärtertarif auf Wahlleistungen verzichtet, um zu sparen, kann diese später oft nur gegen erneute Gesundheitsprüfung hinzubuchen. Daher empfiehlt es sich, von Anfang an einen leistungsstarken Tarif zu wählen.
Öffnungsaktion: Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
Die Öffnungsaktion des PKV-Verbands ist besonders für Anwärter mit Vorerkrankungen von großer Bedeutung. Die Regelung besagt: Innerhalb von sechs Monaten nach erstmaliger Verbeamtung (auch auf Widerruf, also als Anwärter) können Beamte einen PKV-Vertrag abschließen – mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse.
Das bedeutet konkret: Auch wenn Sie unter Allergien, Neurodermitis, einer behandelten Depression oder anderen Vorerkrankungen leiden, die im normalen Antragsverfahren zu einer Ablehnung oder hohen Zuschlägen führen würden, erhalten Sie über die Öffnungsaktion Versicherungsschutz zu kalkulierbaren Konditionen.
Wichtig: Die Sechs-Monats-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Verbeamtung. Wer diese Frist verpasst, verliert den Anspruch auf die Öffnungsaktion unwiderruflich. Notieren Sie sich das Datum Ihrer Verbeamtungsurkunde und handeln Sie rechtzeitig.
Die häufigsten Fehler bei der PKV-Wahl als Anwärter
Der erste und folgenschwerste Fehler: Zu lange warten. Die Öffnungsaktion gilt nur sechs Monate nach Verbeamtung. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss sich regulär mit voller Gesundheitsprüfung bewerben. Bei Vorerkrankungen kann das den Unterschied zwischen einem bezahlbaren und einem sehr teuren Tarif bedeuten.
Der zweite häufige Fehler: Den billigsten Tarif wählen. Ein günstiger Basistarif ohne Wahlleistungen mag kurzfristig verlockend sein, doch die spätere Aufstockung erfordert oft eine erneute Gesundheitsprüfung. Wer als 25-Jähriger gesund ist, sollte diese Chance nutzen und sich einen leistungsstarken Tarif sichern.
Der dritte Fehler: Gesundheitsfragen unvollständig beantworten. Die vorvertragliche Anzeigepflicht nach § 19 VVG verpflichtet Sie, alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Falschangaben können auch Jahre später zum Rücktritt des Versicherers führen – mit dramatischen Konsequenzen. Im Zweifel empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Anbietern.
PKV im Anwärterstatus
- Pro
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- Niedrigste Einstiegsbeiträge der gesamten Beamtenlaufbahn – 80 bis 180 Euro monatlich für leistungsstarke Tarife.
- Frühes Eintrittsalter sichert lebenslang günstigere Beiträge durch länger aufgebaute Altersrückstellungen.
- Öffnungsaktion ermöglicht auch bei Vorerkrankungen einen fairen Zugang zur PKV.
- Contra
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- Langfristige Bindung: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nach dem 55. Lebensjahr praktisch ausgeschlossen.
- Bei Nicht-Übernahme ins Beamtenverhältnis fällt die Beihilfe weg – der PKV-Tarif muss auf 100 % Erstattung umgestellt werden.
- Keine Familienversicherung: Spätere Ehepartner und Kinder brauchen eigene PKV-Verträge.
Sollten Sie als Anwärter jetzt in die PKV eintreten?
Diese Fragen helfen Ihnen, Ihre persönliche Lage einzuordnen. Sie ersetzen keine Beratung und sind eine Orientierung – ohne Gewähr.
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01 Ist Ihre spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis voraussichtlich sicher?
- Wenn ja
- Dann bleibt die Beihilfe dauerhaft erhalten und der frühe Einstieg sichert Ihnen über Jahrzehnte günstige Beiträge.
- Wenn nein
- Bedenken Sie das Risiko: Ohne Beamtenstatus fällt die Beihilfe weg und der PKV-Tarif muss auf 100 Prozent Erstattung umgestellt werden. Prüfen Sie auch die GKV als Alternative.
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02 Sind Sie jung und ohne nennenswerte Vorerkrankungen?
- Wenn ja
- Die Gesundheitsprüfung fällt günstig aus und Sie sichern sich niedrige Einstiegsbeiträge der gesamten Laufbahn.
- Wenn nein
- Vorerkrankungen können Zuschläge bedeuten. Die Öffnungsaktion begrenzt den Zuschlag auf maximal 30 Prozent – aber nur innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung.
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03 Liegt Ihre Verbeamtung weniger als sechs Monate zurück?
- Wenn ja
- Dann können Sie die Öffnungsaktion noch nutzen und auch mit Vorerkrankungen zu kalkulierbaren Konditionen aufgenommen werden.
- Wenn nein
- Die Frist der Öffnungsaktion ist verstrichen. Ein regulärer Antrag mit voller Gesundheitsprüfung ist weiterhin möglich, kann bei Vorerkrankungen aber teurer ausfallen.
Empfehlung
Für gesunde Anwärter mit gesicherter Übernahme ist der frühe PKV-Einstieg meist vorteilhaft. Ist die Übernahme unsicher oder bringen Sie Vorerkrankungen mit, sollten Sie die GKV und die Fristen besonders sorgfältig prüfen.
Was passiert nach dem Referendariat mit dem Tarif?
Nach Abschluss des Referendariats und Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe wird der Anwärtertarif automatisch auf den regulären Beamtentarif umgestellt. Die während der Anwärterzeit gesammelten Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten – ein wichtiger Vorteil, der den langfristigen Beitrag positiv beeinflusst.
Die Umstellung erfolgt in der Regel ohne erneute Gesundheitsprüfung, sofern Sie im gleichen Tarif bleiben oder in einen gleichwertigen Tarif wechseln. Die Beiträge steigen dabei an, da die Anwärter-Vergünstigung entfällt – bleiben aber unter dem Niveau eines Neueinsteigers gleichen Alters, da die bereits aufgebauten Rückstellungen berücksichtigt werden.
Ein Sonderfall: Wenn Sie nach dem Referendariat nicht ins Beamtenverhältnis übernommen werden, fällt die Beihilfe weg. Der PKV-Vertrag muss dann auf 100 Prozent Erstattung umgestellt werden, was die Beiträge erheblich erhöht. Alternativ besteht bei Eintritt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze die Möglichkeit, in die GKV zu wechseln.
Anbietervergleich für Beamtenanwärter
Bei der Wahl des PKV-Anbieters sollten Beamtenanwärter nicht nur den aktuellen Beitrag vergleichen, sondern vor allem die langfristige Perspektive im Blick behalten. Entscheidend sind: die Beitragsstabilität des Tarifs über die letzten Jahre, der Leistungsumfang nach der Umstellung auf den regulären Tarif, die Größe der Versichertengemeinschaft (je größer, desto stabiler die Beiträge) und die Qualität der Leistungsregulierung.
Vergleichen Sie mindestens drei bis fünf Anbieter und achten Sie darauf, dass der Tarif auch nach der Anwärterzeit Ihren Ansprüchen genügt. Eine unabhängige Beratung durch einen Versicherungsberater (Honorarbasis) oder einen auf Beamte spezialisierten Makler kann helfen, den passenden Tarif zu finden.
Häufig gestellte Fragen zur PKV für Beamtenanwärter
Häufige Fragen
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Der Anwärtertarif gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung auf Widerruf – also ab Beginn des Vorbereitungsdienstes oder Referendariats. Sie können den Tarif rückwirkend zum Verbeamtungsdatum abschließen, sofern Sie die Sechs-Monats-Frist der Öffnungsaktion einhalten.
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Ein Wechsel des PKV-Anbieters ist jederzeit möglich, allerdings mit Einschränkungen: Die aufgebauten Altersrückstellungen können seit 2009 teilweise zum neuen Anbieter mitgenommen werden (Übertragungswert nach § 204 VVG). Beim neuen Anbieter ist jedoch eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Ein Anbieterwechsel will daher gut überlegt sein.
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Der Anwärtertarif gilt für die Dauer des Vorbereitungsdienstes bzw. Referendariats. Die genaue Dauer hängt von der Laufbahn ab: bei Lehrern zwei Jahre, bei Juristen ebenfalls rund zwei Jahre. Mit der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe wird automatisch auf den regulären Tarif umgestellt.
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Nach der Umstellung auf den regulären Beamtentarif steigen die Beiträge – typischerweise auf 200 bis 350 Euro monatlich für einen 30-jährigen Beamten mit 50 Prozent Beihilfe. Der genaue Beitrag hängt vom gewählten Leistungsniveau, dem Alter bei Eintritt und dem Gesundheitszustand ab.
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Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn die Übernahme unsicher ist, sollten Sie das Risiko bedenken: Ohne Beamtenstatus fällt die Beihilfe weg, und der PKV-Beitrag steigt erheblich. In diesem Fall kann die pauschale Beihilfe mit GKV die sicherere Wahl sein – sofern Ihr Bundesland diese Option anbietet.
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Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:
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- Beihilfe für Beamte: So funktioniert das System hinter der PKV
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- Was kostet die PKV für Beamte? Beiträge, Faktoren und Sparmöglichkeiten
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Quellen
Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.
- § 19 VVG – Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: