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Wie funktioniert die Beihilfe für Beamte?

Wie individuelle und pauschale Beihilfe funktionieren, welche Regeln für Bund und Länder gelten und welche Kosten selbst zu versichern sind.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 5 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Hand trägt mit einem Bleistift Zahlen in eine gedruckte Tabelle ein
Foto: Mohamed Marey / Unsplash
  • Kurzantwort: Beihilfe beteiligt den Dienstherrn an bestimmten Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten; sie ist keine vollständige Krankenversicherung.

  • Die Beihilfestelle prüft, ob eine Ausgabe nach der jeweils geltenden Beihilfevorschrift beihilfefähig ist.

  • Sie erstattet davon den persönlichen Bemessungssatz.

  • Den verbleibenden Anteil sichern Beamte typischerweise mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung ab.

  • Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, braucht eine andere Gesamtrechnung. Ob der Dienstherr einen Beitragszuschuss in Form pauschaler Beihilfe zahlt, hängt vom Dienstherrn ab.

  • Rechtsgrundlage: Für Bundesbeamte gilt die Bundesbeihilfeverordnung; Länder haben eigene Regeln.

  • Folge: Eine Bundesregel ersetzt nicht die Prüfung der Vorschrift des eigenen Dienstherrn.

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Welchen Anteil übernimmt die Beihilfe?

  • Bundesrecht: Nach § 46 BBhV gelten grundsätzlich diese Bemessungssätze:
Welchen Anteil übernimmt die Beihilfe? Tabelle mit 4 Zeilen und 2 Spalten.
Person Bemessungssatz nach Bundesrecht
Aktive beihilfeberechtigte Person 50 %
Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger 70 %
Berücksichtigungsfähige Ehe- oder Lebenspartner 70 %
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen 80 %
  • Ausnahmen: Zusätzliche Bundesregeln gelten unter anderem bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und in Elternzeit; der erhöhte Satz hat weitere Voraussetzungen.

  • Für die Planung wichtig:

  • Der Prozentsatz bezieht sich auf beihilfefähige Aufwendungen, nicht automatisch auf den gesamten Rechnungsbetrag.

  • Maßgeblich ist nach Bundesrecht der Bemessungssatz zum Zeitpunkt der Behandlung.

  • Bei Landesbeamten können Sätze, Einkommensgrenzen und Detailregeln abweichen.

  • Änderungen bei Familienstand, Kindern, Elternzeit oder Ruhestand sollten der Beihilfestelle und der Versicherung zeitnah gemeldet werden.

Welche Kosten gelten als beihilfefähig?

  • Maßstab: Die jeweilige Beihilfevorschrift bestimmt anerkannte Leistungen und Grenzen.

  • Typische Prüfbereiche:

  • ambulante ärztliche und psychotherapeutische Behandlung,

  • Krankenhausbehandlung,

  • Arznei-, Heil- und Hilfsmittel,

  • Zahnbehandlung und Zahnersatz,

  • Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt,

  • Pflegeleistungen.

  • Abgrenzung: Eine medizinisch sinnvolle oder privat versicherte Leistung muss nicht in gleicher Höhe beihilfefähig sein.

  • Vor einer planbaren, teuren Behandlung klären:

  • Ist die Behandlung dem Grunde nach beihilfefähig?

  • Welche Gebühren- oder Höchstgrenzen gelten?

  • Ist ein Kostenvoranschlag oder eine vorherige Anerkennung erforderlich?

  • Deckt der PKV-Tarif den verbleibenden Anteil und mögliche Beihilfelücken?

  • Quelle: Für Bundesbeamte stehen Umfang, Begrenzungen und Eigenbehalte in der BBhV; Landesbeamte benötigen die aktuelle Landesvorschrift.

Wie arbeiten Beihilfe und PKV zusammen?

  • Ablauf bei individueller Beihilfe:
  1. Der Behandler stellt die Rechnung in der Regel der versicherten Person.
  2. Die Rechnung wird bei der Beihilfestelle und bei der PKV eingereicht.
  3. Beide Stellen prüfen nach ihren eigenen Regeln.
  4. Nicht anerkannte Beträge, Selbstbehalte oder tarifliche Lücken bleiben bei der versicherten Person.
  • Erstattungsgrenze: Beihilfe und Versicherungsleistung dürfen nicht zu einer Übererstattung führen; § 48 BBhV begrenzt die Erstattung auf die dem Grunde nach beihilfefähigen Aufwendungen.

  • Praktische Prüfung:

  • Beihilfebescheid und Leistungsabrechnung der PKV getrennt prüfen.

  • Abweichungen nicht automatisch als Fehler werten: Beide Stellen können unterschiedliche Leistungsregeln anwenden.

  • Bei einer dauerhaften Änderung des Bemessungssatzes den PKV-Schutz anpassen lassen, damit weder Lücke noch unnötige Doppelabsicherung entsteht.

Was ist der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe?

  • Die Modelle im Vergleich:
Was ist der Unterschied zwischen individueller und pauschaler Beihilfe? Tabelle mit 3 Zeilen und 2 Spalten.
Individuelle Beihilfe Pauschale Beihilfe
Erstattung eines Anteils konkreter beihilfefähiger Aufwendungen Monatliche Beteiligung an einem Krankenversicherungsbeitrag
Häufig kombiniert mit einer privaten Restkostenversicherung Je nach Landesregel mit freiwilliger GKV oder privater Vollversicherung möglich
Abrechnung einzelner Rechnungen mit der Beihilfestelle Für die eigene Absicherung regelmäßig keine zusätzliche individuelle Beihilfe
  • Keine bundesweite Regel: Zuständigkeit, Wahlfristen, Berechnung und Folgen richten sich nach dem jeweiligen Dienstherrn.
  • Beispiel Hamburg: Die Wahl ist grundsätzlich freiwillig und unwiderruflich; ergänzende individuelle Beihilfe entfällt im Regelfall. Quelle: Hamburger FAQ, Stand Januar 2026.
  • Pflegeausnahme Hamburg: Bei dauernder Pflegebedürftigkeit bleibt individuelle Beihilfe nach § 22 HmbBeihVO für eigene und berücksichtigungsfähige Aufwendungen möglich; Pflegeversicherungsbeiträge werden nicht mit der Pauschale erstattet.
  • Grenze: Die Hamburger Regeln nicht ungeprüft auf einen anderen Dienstherrn übertragen.

Welche Rolle spielen Ehepartner und Kinder?

  • Grundsatz: Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigungsfähig sein.

  • Entscheidend sind:

  • die Beihilfevorschrift des Dienstherrn,

  • Familienstand und Kindschaftsverhältnis,

  • eigene Beihilfeberechtigung des Angehörigen,

  • Einkommensgrenzen für Ehe- oder Lebenspartner,

  • Kindergeld- oder Familienzuschlagsbezug,

  • eine mögliche Familienversicherung in der GKV.

  • PKV: Eigener Versicherungsschutz und grundsätzlich eigener Beitrag je Person; mehrere Personen können in einem Vertrag geführt werden, eine beitragsfreie PKV-Familienversicherung gibt es nicht.

  • GKV: Eine beitragsfreie Familienversicherung kann nach § 10 SGB V möglich sein, wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Vergleich: Die Familienabsicherung kann die Gesamtkosten stark verändern.

Wie reichen Beamte Rechnungen richtig ein?

  • Rechnung auf Name, Behandlungsdatum, Leistung und Betrag prüfen.

  • Belege nach den Vorgaben der zuständigen Beihilfestelle einreichen.

  • Parallel oder anschließend bei der PKV einreichen; der zulässige Ablauf hängt von Tarif und Beihilfestelle ab.

  • Einreichungsfristen und mögliche Mindestantragsbeträge beachten.

  • Bescheide, Erstattungsabrechnungen und offene Beträge dokumentieren.

  • Bei Ablehnung zuerst die Begründung und die einschlägige Vorschrift prüfen; Rechtsbehelfsfristen stehen im Bescheid.

  • Verbindliche Auskunft: Fristen und Formulare bei der zuständigen Beihilfestelle aktuell prüfen.

Was sollte vor der Wahl des Versicherungsschutzes geklärt sein?

  • Welches Beihilferecht gilt: Bund, Land oder anderer Dienstherr?

  • Besteht individuelle Beihilfe, pauschale Beihilfe oder Heilfürsorge?

  • Wie hoch ist der persönliche Bemessungssatz heute und bei absehbaren Statusänderungen?

  • Welche Angehörigen sind berücksichtigungsfähig?

  • Welche Leistungen begrenzt die Beihilfe besonders?

  • Welche Restkosten und Beihilfelücken deckt der angebotene PKV-Tarif?

  • Welche Selbstbehalte, Risikozuschläge und Beitragsbestandteile fallen an?

  • Welche Fristen gelten für GKV-Beitritt, pauschale Beihilfe oder eine Öffnungsaktion?

  • Ergebnis: Erst mit diesen Angaben lassen sich PKV-Angebote und freiwillige GKV sinnvoll vergleichen.

  • Weiterlesen: Ist die PKV oder die GKV für Beamte sinnvoller?

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. Bundesbeihilfeverordnung, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  2. § 46 BBhV, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  3. § 48 BBhV, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  4. Hamburger FAQ, Stand Januar 2026, Freie und Hansestadt Hamburg, abgerufen am 13.10.2026
  5. § 10 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026

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