Was ist ein Hautkrebs-Screening? Einfach erklärt
Ein Hautkrebs-Screening ist eine Früherkennungsuntersuchung, bei der ein Arzt Ihre gesamte Körperoberfläche systematisch nach verdächtigen Hautveränderungen absucht. Ziel ist es, Hautkrebs oder seine Vorstufen zu erkennen, bevor sie gefährlich werden. Die Untersuchung ist schmerzfrei, dauert nur 15 bis 20 Minuten und erfordert keine aufwändige Vorbereitung.
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle 2 Jahre Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebsscreening – das regelt § 25 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Rund 50 von 96 geöffneten Krankenkassen bieten das Screening als Satzungsleistung bereits ab 18 oder 20 Jahren an.
Durchführen darf das Screening entweder ein Dermatologe (Hautarzt) oder ein speziell fortgebildeter Hausarzt mit Zertifikat. Eine Überweisung ist nicht erforderlich – Sie können direkt einen Termin beim Hautarzt vereinbaren. Der Vorteil beim Dermatologen: Bei auffälligen Befunden kann sofort eine weiterführende Diagnostik eingeleitet werden.
Ablauf der Untersuchung: Schritt für Schritt
Viele Menschen schieben das Hautscreening vor sich her, weil sie nicht wissen, was sie erwartet. Dabei ist der Ablauf unkompliziert und schnell erledigt. So läuft eine typische Untersuchung beim Dermatologen ab:
Hautkrebs-Screening: der Ablauf in fünf Schritten
Die Untersuchung dauert insgesamt etwa 15 bis 20 Minuten und ist schmerzfrei. Die Zeitangaben sind Richtwerte – ohne Gewähr.
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Anamnese (etwa 5 Minuten)
Der Arzt fragt nach Ihren Risikofaktoren: Hautkrebs in der Familie, Hauttyp, frühere Sonnenbrände, UV-Belastung durch Beruf oder Solarium und Hautveränderungen, die Ihnen aufgefallen sind.
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Entkleiden
Sie ziehen sich bis auf die Unterwäsche aus. Nagellack, Make-up und Schmuck sollten vorher entfernt sein, damit der Arzt auch verdeckte Stellen beurteilen kann.
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Ganzkörper-Inspektion (10 bis 15 Minuten)
Der Arzt untersucht systematisch die gesamte Hautoberfläche vom Kopf bis zu den Fußsohlen – einschließlich Kopfhaut, Nägeln, Zehenzwischenräumen und Genitalbereich.
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Befundbesprechung
Das Ergebnis erfahren Sie in der Regel sofort. Bei unauffälligem Befund wird der nächste Termin in zwei Jahren empfohlen, bei auffälligen Stellen erklärt der Arzt das weitere Vorgehen.
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Gegebenenfalls Biopsie
Bei einer verdächtigen Hautveränderung entnimmt der Arzt unter örtlicher Betäubung eine Gewebeprobe. Das Laborergebnis liegt nach etwa fünf bis sieben Werktagen vor. Die Biopsie bei begründetem Verdacht ist eine Kassenleistung.
Schritt 1: Anamnese (etwa 5 Minuten). Zu Beginn stellt der Arzt Ihnen einige Fragen zu Ihren persönlichen Risikofaktoren. Dazu gehören: Gibt es Hautkrebs in Ihrer Familie? Welchen Hauttyp haben Sie? Wie stark waren Sie in der Vergangenheit der Sonne ausgesetzt? Hatten Sie schwere Sonnenbrände in der Kindheit? Arbeiten Sie viel im Freien? Nutzen oder nutzten Sie Solarien? Haben Sie Ihnen bekannte Hautveränderungen bemerkt?
Schritt 2: Entkleiden. Sie werden gebeten, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Tipp: Tragen Sie bequeme Kleidung, die sich leicht an- und ausziehen lässt. Entfernen Sie vorher Nagellack (auch an den Zehennägeln), Make-up und Schmuck – Hautkrebs kann auch unter Nägeln, im Gesicht und an verdeckten Stellen auftreten.
Schritt 3: Ganzkörper-Inspektion (10-15 Minuten). Der Arzt untersucht systematisch Ihre gesamte Hautoberfläche. Er beginnt typischerweise am Kopf und arbeitet sich nach unten vor: Kopfhaut (die Haare werden gescheitelt), Ohren, Gesicht, Hals, Arme und Hände (auch zwischen den Fingern), Rumpf vorne und hinten, Beine, Füße (auch die Fußsohlen und Zehenzwischenräume) sowie Nägel. Auch der Genitalbereich und das Gesäß werden untersucht – das mag unangenehm klingen, ist aber medizinisch wichtig, da Hautkrebs auch dort auftreten kann.
Schritt 4: Befundbesprechung. Der Arzt teilt Ihnen das Ergebnis in der Regel sofort mit. Bei unauffälligem Befund wird der nächste Termin in 2 Jahren empfohlen. Bei auffälligen Stellen erklärt der Arzt, welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
Schritt 5: Gegebenenfalls Biopsie. Findet der Arzt eine verdächtige Hautveränderung, wird er eine Gewebeprobe (Biopsie) empfehlen. Dabei wird das auffällige Hautareal unter örtlicher Betäubung entnommen und im Labor histologisch untersucht. Das Ergebnis liegt nach etwa 5 bis 7 Werktagen vor. Die Biopsie bei begründetem Verdacht ist eine reguläre Kassenleistung – Sie zahlen nichts dazu.
Standardscreening vs. Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie)
Beim Standard-Hautkrebsscreening untersucht der Arzt Ihre Haut mit bloßem Auge. Das klingt simpel, ist aber bei einem erfahrenen Dermatologen durchaus effektiv: Der geschulte Blick erkennt viele verdächtige Veränderungen zuverlässig. Die Pflichtleistung der GKV umfasst ausschließlich diese visuelle Ganzkörperinspektion.
Die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) geht einen Schritt weiter. Der Arzt betrachtet auffällige Hautstellen durch ein spezielles Auflichtmikroskop (Dermatoskop) – ein handliches Gerät, das die Haut mit polarisiertem Licht durchleuchtet und vergrößert darstellt. So werden Strukturen sichtbar, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind: Pigmentmuster, Gefäßstrukturen und Gewebemerkmale, die Hinweise auf gut- oder bösartige Veränderungen geben.
Der Vorteil ist messbar: Studien zeigen, dass die Auflichtmikroskopie die diagnostische Treffsicherheit um bis zu 30 Prozent erhöht. Sie hilft insbesondere, harmlose Muttermale sicherer von verdächtigen Veränderungen zu unterscheiden – was unnötige Biopsien reduzieren und echte Melanome zuverlässiger erkennen kann. Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes Bund bewertet die Dermatoskopie als Ergänzung zum Screening als „tendenziell positiv".
Trotzdem ist die Auflichtmikroskopie keine Pflichtleistung der GKV. Wer sie möchte, hat drei Optionen: Eine Kasse wählen, die die Dermatoskopie als Satzungsleistung übernimmt (etwa DAK, SBK, AOK Bayern). Die Untersuchung als IGeL-Leistung selbst zahlen (15 bis 30 Euro). Oder darauf vertrauen, dass der Dermatologe bei auffälligen Befunden ohnehin zum Dermatoskop greift – was in der Praxis häufig geschieht, auch ohne separate Abrechnung.
ABCDE-Regel: So untersuchen Sie Ihre Haut selbst
Zwischen den Screening-Terminen sollten Sie Ihre Haut regelmäßig selbst beobachten. Die ABCDE-Regel hilft Ihnen, verdächtige Hautveränderungen zu erkennen. Sie wurde von Dermatologen entwickelt und ist ein bewährtes Hilfsmittel für die Selbstuntersuchung:
| Buchstabe | Bedeutung | Verdächtiges Merkmal |
|---|---|---|
| A | Asymmetrie | Der Fleck ist ungleichmäßig geformt, nicht rund oder oval |
| B | Begrenzung | Die Ränder sind unregelmäßig, ausgefranst oder unscharf |
| C | Colour (Farbe) | Unterschiedliche Farbtöne innerhalb eines Flecks (braun, schwarz, rot, grau) |
| D | Durchmesser | Größer als 5 mm (Größe eines Radiergummis auf einem Bleistift) |
| E | Erhabenheit / Evolution | Der Fleck wölbt sich, ist erhaben oder verändert sich in Form, Farbe oder Größe |
So gehen Sie bei der Selbstuntersuchung vor: Stellen Sie sich einmal im Monat vor einen großen Spiegel und untersuchen Sie Ihren Körper systematisch – von Kopf bis Fuß. Nutzen Sie einen Handspiegel für schwer einsehbare Stellen wie Rücken, Nacken und Kopfhaut. Bitten Sie bei Bedarf eine Vertrauensperson um Hilfe. Achten Sie besonders auf Muttermale, die sich verändert haben: neue Farbtöne, unregelmäßige Ränder, Wachstum oder Jucken.
Wichtig: Die ABCDE-Regel ist ein Orientierungswerkzeug, kein Diagnoseinstrument. Nicht jedes Muttermal, das ein ABCDE-Kriterium erfüllt, ist Hautkrebs – und nicht jeder Hautkrebs zeigt alle fünf Merkmale. Bei jeder Auffälligkeit gilt: Lieber einmal zu oft zum Dermatologen gehen als einmal zu wenig. Die diagnostische Abklärung ist unabhängig vom Screening-Intervall eine reguläre Kassenleistung.
Die 5 häufigsten Ängste vor dem Hautscreening – und warum sie unbegründet sind
Viele Menschen vermeiden das Hautscreening aus Angst oder Unsicherheit. Dabei sind die meisten Bedenken unbegründet. Hier die fünf häufigsten Ängste – und die Fakten dazu:
„Die Untersuchung tut weh." Nein. Die Ganzkörperinspektion ist vollkommen schmerzfrei. Der Arzt schaut sich Ihre Haut an – ohne Nadeln, Blutabnahme oder Kontrastmittel. Auch die Auflichtmikroskopie ist schmerzfrei: Das Dermatoskop wird lediglich auf die Haut aufgelegt. Nur bei einer Biopsie (Gewebeentnahme bei Verdacht) wird eine örtliche Betäubung gesetzt – ein kurzer Pieks, vergleichbar mit einer Blutabnahme.
„Ich muss mich komplett ausziehen." Ja, für eine gründliche Untersuchung ist das notwendig – schließlich kann Hautkrebs überall am Körper auftreten, auch an Stellen, die nie der Sonne ausgesetzt waren. Aber: Die Untersuchung erfolgt in einer professionellen, diskreten Atmosphäre. Viele Ärzte untersuchen den Körper abschnittsweise, sodass Sie nicht die gesamte Zeit entkleidet sind.
„Was, wenn etwas gefunden wird?" Ein auffälliger Befund bedeutet nicht automatisch Krebs. Viele Hautveränderungen, die beim Screening auffallen, sind harmlos – atypische Muttermale, seborrhoische Keratosen (Alterswarzen) oder andere gutartige Veränderungen. Selbst wenn eine Biopsie nötig wird, ist das Ergebnis in den meisten Fällen gutartig. Und falls tatsächlich Hautkrebs vorliegt: Je früher er entdeckt wird, desto besser die Prognose.
„Ich bin zu jung für Hautkrebs." Ein gefährlicher Irrtum. Das maligne Melanom ist eine der häufigsten Krebsarten bei jungen Erwachsenen zwischen 20 und 39 Jahren. Gerade wer Risikofaktoren hat (heller Hauttyp, viele Muttermale, Sonnenbrände in der Kindheit), sollte früh mit dem Screening beginnen. Rund 50 Kassen bieten es ab 18 oder 20 Jahren an.
„Das ist bestimmt kompliziert und teuer." Für Versicherte ab 35 ist das Screening kostenlos – eine Pflichtleistung der GKV. Bei vielen Kassen auch unter 35 kostenlos (Satzungsleistung). Eine Überweisung ist nicht nötig. Sie vereinbaren einfach einen Termin beim Hautarzt oder Hausarzt – fertig. Die gesamte Untersuchung dauert 15 bis 20 Minuten.
Häufig gestellte Fragen zum Hautkrebs-Screening
Häufige Fragen
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Entfernen Sie Nagellack (auch an den Zehennägeln), Make-up und Schmuck. Tragen Sie bequeme Kleidung. Notieren Sie Hautveränderungen, die Ihnen aufgefallen sind, und informieren Sie sich über Hautkrebsfälle in Ihrer Familie. Bringen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. Weitere Vorbereitung ist nicht nötig.
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Nein. Sie können direkt einen Termin beim Dermatologen vereinbaren – ohne Überweisung vom Hausarzt. Alternativ können auch speziell fortgebildete Hausärzte mit Zertifikat das Hautkrebsscreening durchführen. Dort sind die Wartezeiten oft kürzer als beim Hautarzt.
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Die GKV übernimmt das Screening alle 2 Jahre. Bei erhöhtem Risiko (viele Muttermale, familiäre Vorbelastung, heller Hauttyp) empfehlen Dermatologen kürzere Intervalle. Zwischen den Terminen sollten Sie Ihre Haut monatlich selbst untersuchen (ABCDE-Regel). Bei auffälligen Veränderungen: sofort zum Arzt, unabhängig vom Screening-Termin.
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Der Arzt wird das Muttermal genauer untersuchen, ggf. mit dem Dermatoskop. Bei Verdacht empfiehlt er eine Biopsie: Das Muttermal wird unter örtlicher Betäubung entfernt und im Labor untersucht. Das Ergebnis liegt nach 5-7 Werktagen vor. In den meisten Fällen ist der Befund gutartig. Die Biopsie bei begründetem Verdacht ist eine Kassenleistung.
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Nein, die Auflichtmikroskopie ist vollkommen schmerzfrei. Das Dermatoskop – ein handliches Vergrößerungsgerät – wird lediglich auf die Haut aufgelegt. Es gibt keinen Druck, keine Nadel und kein unangenehmes Gefühl. Die Untersuchung eines einzelnen Muttermales dauert nur wenige Sekunden.
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Es gibt drei Hauptformen: Das Basalzellkarzinom (ca. 150.000 Fälle/Jahr, nahezu 100 Prozent heilbar bei Früherkennung), das Plattenepithelkarzinom (ca. 57.000 Fälle/Jahr, über 95 Prozent heilbar) und das maligne Melanom (ca. 23.000 Fälle/Jahr, über 95 Prozent heilbar im Stadium I). Das Melanom ist die gefährlichste Form, weil es früh Metastasen bilden kann.
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Ja. Obwohl die meisten Hautkrebsfälle an sonnenexponierten Stellen auftreten, kann insbesondere das maligne Melanom auch an Körperstellen entstehen, die nie der Sonne ausgesetzt waren: unter Fußsohlen, zwischen Zehen, unter Fingernägeln, im Genitalbereich oder auf der Kopfhaut. Deshalb untersucht der Arzt beim Screening den gesamten Körper.
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Die ABCDE-Regel ist ein Hilfsmittel zur Selbstbeobachtung und kein Ersatz für ein professionelles Hautkrebsscreening. Bei Verdacht auf Hautkrebs oder bei auffälligen Hautveränderungen suchen Sie bitte zeitnah einen Dermatologen auf. Die dargestellten Kassenleistungen basieren auf den veröffentlichten Satzungen (Stand: Juli 2026) und können sich ändern.
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Quellen
Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.
- S3-Leitlinie Melanom, Leitlinienprogramm Onkologie von AWMF, Deutscher Krebsgesellschaft und Deutscher Krebshilfe, fachlicher Maßstab für Untersuchungsablauf und Befundbewertung, abgerufen am 24.08.2026
- IGeL-Monitor: Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs, Medizinischer Dienst Bund, unabhängige Bewertung der Zusatzleistung gegenüber dem Kassen-Screening, abgerufen am 24.08.2026
- Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses, Gemeinsamer Bundesausschuss, konsolidierte Fassung vom 18.12.2025, in Kraft seit 12.03.2026 – bestimmt Anspruchsalter, Intervall und Ablauf des Hautkrebs-Screenings. § 25 SGB V sieht die Untersuchung nur dem Grunde nach vor, abgerufen am 24.08.2026
- § 25 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: