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DAK-Gesundheit: Hautkrebsvorsorge

Kurzantwort: Die DAK bezuschusst ein Hautkrebsscreening unter 35 Jahren bei bestehenden Risikofaktoren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre. Jüngere Versicherte bezahlen zunächst selbst und reichen die Rechnung ein.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Alter

Unter 35. Zum konkreten Mindestalter widersprechen sich aktuelle Leistungsseite und die archivierte Satzung; vor dem Termin bei der DAK bestätigen lassen.

Voraussetzungen

Es müssen bereits Risikofaktoren vorliegen, etwa viele oder größere Leberflecken. Die untersuchende Praxis muss entsprechend qualifiziert sein.

Intervall

Einmal alle zwei Jahre.

Abrechnung

Bis zu 60 Euro Erstattung nach Rechnungseinreichung; ab 35 gesetzliche Abrechnung über die Gesundheitskarte.

DAK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick

  • Alter: Unter 35. Zum konkreten Mindestalter widersprechen sich aktuelle Leistungsseite und die archivierte Satzung; vor dem Termin bei der DAK bestätigen lassen.
  • Voraussetzungen: Es müssen bereits Risikofaktoren vorliegen, etwa viele oder größere Leberflecken. Die untersuchende Praxis muss entsprechend qualifiziert sein.
  • Intervall: Einmal alle zwei Jahre.
  • Abrechnung: Bis zu 60 Euro Erstattung nach Rechnungseinreichung; ab 35 gesetzliche Abrechnung über die Gesundheitskarte.

Eigene Quellenprüfung 2026

Die DAK-Leistungsseite beschreibt das Angebot als Zuschuss unter 35 und nennt ausdrücklich Risikofaktoren und Rechnungseinreichung.1 Die archivierte Satzung aus dem Datenpunkt-Batch nennt als Altersbeginn das vollendete 18. Lebensjahr; die aktuelle Leistungsseite spricht von 17 bis 34 Jahren.2 Solange die Kasse diese Abweichung nicht klärt, nennen wir kein verbindliches Mindestalter.

So nutzen Sie die Leistung

  1. Vor dem Termin bei der DAK bestätigen lassen, ob Alter und Risikofaktoren den Anspruch erfüllen.
  2. Eine für das Screening qualifizierte Praxis wählen und den Preis vorab erfragen.
  3. Rechnung bezahlen und über App, online oder per Post bei der DAK einreichen.

Was gilt für die Dermatoskopie?

Die DAK-Satzung beschreibt visuelle Untersuchung mit Sehhilfe, Auflichtmikroskopie oder Dermatoskopie als möglichen Bestandteil.2 Die Technik ist kein exklusives DAK-Merkmal: Im gesetzlichen EBM ist sie ebenfalls fakultativ enthalten.3

Weiterlesen im Thema

Quellen und Datenstand

Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.

  1. Kostenübernahme für Ihr Hautkrebs-Screening, DAK-Gesundheit, FAQ „Wie viel zahlt die DAK-Gesundheit für das Hautkrebs-Screening zwischen 17 und 34 Jahren?“, abgerufen am 27.09.2026 Wir bezuschussen das Hautkrebs-Screening für unsere Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre. Zur Fundstelle 1
  2. Satzung der DAK-Gesundheit, Stand 1. August 2026, DAK-Gesundheit, Fassung des 66. Nachtrags, Stand 01.08.2026, § 19 Abs. 3, S. 16, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2
  3. Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745. Zur Fundstelle 1

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Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzungen und Bekanntmachungen der DAK-Gesundheit, DAK-Gesundheit, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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  • Korrektur

    Die bisherige Darstellung als direkt abrechenbares Premium-Paket wurde korrigiert: Unter 35 gelten Risikofaktoren, Rechnungseinreichung und höchstens 60 Euro alle zwei Jahre. Der Widerspruch beim Mindestalter ist offengelegt.

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