DAK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick
- Alter: Unter 35. Zum konkreten Mindestalter widersprechen sich aktuelle Leistungsseite und die archivierte Satzung; vor dem Termin bei der DAK bestätigen lassen.
- Voraussetzungen: Es müssen bereits Risikofaktoren vorliegen, etwa viele oder größere Leberflecken. Die untersuchende Praxis muss entsprechend qualifiziert sein.
- Intervall: Einmal alle zwei Jahre.
- Abrechnung: Bis zu 60 Euro Erstattung nach Rechnungseinreichung; ab 35 gesetzliche Abrechnung über die Gesundheitskarte.
Eigene Quellenprüfung 2026
Die DAK-Leistungsseite beschreibt das Angebot als Zuschuss unter 35 und nennt ausdrücklich Risikofaktoren und Rechnungseinreichung.1 Die archivierte Satzung aus dem Datenpunkt-Batch nennt als Altersbeginn das vollendete 18. Lebensjahr; die aktuelle Leistungsseite spricht von 17 bis 34 Jahren.2 Solange die Kasse diese Abweichung nicht klärt, nennen wir kein verbindliches Mindestalter.
So nutzen Sie die Leistung
- Vor dem Termin bei der DAK bestätigen lassen, ob Alter und Risikofaktoren den Anspruch erfüllen.
- Eine für das Screening qualifizierte Praxis wählen und den Preis vorab erfragen.
- Rechnung bezahlen und über App, online oder per Post bei der DAK einreichen.
Was gilt für die Dermatoskopie?
Die DAK-Satzung beschreibt visuelle Untersuchung mit Sehhilfe, Auflichtmikroskopie oder Dermatoskopie als möglichen Bestandteil.2 Die Technik ist kein exklusives DAK-Merkmal: Im gesetzlichen EBM ist sie ebenfalls fakultativ enthalten.3
Weiterlesen im Thema
- Hautkrebsvorsorge: gesetzliche Leistung und Extras
- Anbieter im Überblick
- Hautkrebsscreening unter 35: Kassenangebote und Bedingungen
Quellen und Datenstand
Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.
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Kostenübernahme für Ihr Hautkrebs-Screening, DAK-Gesundheit, FAQ „Wie viel zahlt die DAK-Gesundheit für das Hautkrebs-Screening zwischen 17 und 34 Jahren?“, abgerufen am 27.09.2026
Wir bezuschussen das Hautkrebs-Screening für unsere Versicherten zwischen 17 und 34 Jahren mit bis zu 60 Euro alle zwei Jahre.
Zur Fundstelle 1 -
Satzung der DAK-Gesundheit, Stand 1. August 2026, DAK-Gesundheit, Fassung des 66. Nachtrags, Stand 01.08.2026, § 19 Abs. 3, S. 16, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.
Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2 -
Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745.
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