Wofür stehen die fünf Buchstaben?
- A – Asymmetrie: ungleichmäßige Form.
- B – Begrenzung: unregelmäßiger oder unscharfer Rand.
- C – Colour: mehrere oder veränderte Farbtöne.
- D – Durchmesser: größere Pigmentmale verdienen Aufmerksamkeit; auch kleine Veränderungen können relevant sein.
- E – Entwicklung beziehungsweise Erhabenheit: Wachstum, Veränderung oder eine neu hervortretende Stelle. Kein einzelnes Merkmal ist für sich eine Diagnose. Krebsinformationsdienst: Hautkrebs erkennen
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Müssen alle Merkmale gleichzeitig vorliegen?
- Nein. Schon eine neue oder auffällige Veränderung kann Anlass für eine ärztliche Untersuchung sein.
- Hautkrebs kann auch ohne das typische Muster entstehen. Die Regel eignet sich nicht dazu, eine verdächtige Stelle selbst sicher auszuschließen.
Worauf achte ich zusätzlich?
- Auf neue Stellen, Blutungen, anhaltende Krusten oder schlecht heilende Hautveränderungen.
- Betrachten Sie auch schwer sichtbare Bereiche, gegebenenfalls mit Spiegel oder Hilfe einer vertrauten Person. Auffälligkeiten sind nicht auf sonnenexponierte Haut begrenzt.
- Fotos können Veränderungen dokumentieren. Sie ersetzen ebenso wenig wie eine App die ärztliche Untersuchung.
Was tue ich bei einer Veränderung?
- Beschreiben Sie sie bei der Terminvereinbarung und lassen Sie die nötige Dringlichkeit einschätzen.
- Warten Sie nicht auf den nächsten Vorsorgetermin. Die medizinisch notwendige Verdachtsabklärung ist unabhängig von der Screening-Altersgrenze. § 27 SGB V
- Weitere Schritte: Auffälliger Befund. Zur planmäßigen Früherkennung: Ablauf und Grenzen des Screenings.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- Krebsinformationsdienst: Hautkrebs erkennen, Deutsches Krebsforschungszentrum / Krebsinformationsdienst, abgerufen am 13.10.2026
- § 27 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
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Kurzantwort: Bei der AOK gibt es keine einheitliche Zusatzleistung für alle Regionen. Die AOK Bayern erstattet ein Hautscreening von 18 bis 34 Jahren...
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: