Was ist die ABCDE-Regel?
Die ABCDE-Regel ist ein Merkschema, mit dem Sie auffällige Muttermale von harmlosen unterscheiden können. Sie prüft fünf Merkmale: Asymmetrie, Begrenzung, Colour (Farbe), Durchmesser und Entwicklung. Erfüllt ein Mal eines dieser Kriterien, sollten Sie es dermatologisch abklären lassen. Die Regel ist ein Warnsystem für den Alltag – eine Diagnose stellt allein die Ärztin oder der Arzt.
| Buchstabe | Wofür er steht | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| A – Asymmetrie | Ungleichmäßige Form | Das Mal ist nicht rund oder oval, sondern unregelmäßig. Gedanklich in der Mitte gefaltet passen die Hälften nicht aufeinander. |
| B – Begrenzung | Unscharfer Rand | Der Rand ist verwaschen, ausgefranst, zackig oder verläuft unregelmäßig ins umliegende Gewebe. |
| C – Colour (Farbe) | Mehrfarbigkeit | Das Mal enthält mehrere Brauntöne, dazu schwarze, rötliche, bläuliche oder auffällig helle Anteile. |
| D – Durchmesser | Größer als 5 Millimeter | Male ab etwa 5 Millimetern verdienen mehr Aufmerksamkeit – ebenso jedes Mal mit halbkugeliger Form. |
| E – Entwicklung | Veränderung über die Zeit | Das Mal wächst, verändert Farbe oder Oberfläche, juckt, blutet, nässt oder ist neu aufgetreten. Dieses Kriterium ist das wichtigste. |
In der Praxis ist das E das entscheidende Kriterium. Ein Mal, das seit Jahren unverändert ist, gibt weniger Anlass zur Sorge als eines, das sich innerhalb weniger Monate verändert hat – selbst wenn es klein und regelmäßig aussieht. Nehmen Sie Veränderungen immer ernst, unabhängig von den übrigen vier Buchstaben.
Schritt für Schritt: So untersuchen Sie Ihre Haut
Selbstuntersuchung der Haut in sechs Schritten
Planen Sie zehn bis fünfzehn Minuten ein. Sie brauchen einen großen Spiegel, einen Handspiegel, helles Licht und idealerweise eine zweite Person für Rücken und Kopfhaut.
-
Schritt 1: Gesicht, Ohren und Kopfhaut
Prüfen Sie Gesicht, Lippen, Nase und beide Ohren – auch hinter den Ohrmuscheln. Scheiteln Sie die Haare mit einem Kamm strähnchenweise und gehen Sie die Kopfhaut systematisch durch. Sonnenexponierte Stellen wie Stirn und Nasenrücken sind besonders relevant.
-
Schritt 2: Hals, Schultern und Brust
Untersuchen Sie Hals, Nacken, Dekolleté und Brustbereich vor dem großen Spiegel. Bei Frauen gehört die Haut unter der Brust dazu, bei Männern der behaarte Brustbereich.
-
Schritt 3: Arme, Achseln und Hände
Heben Sie die Arme und prüfen Sie Achselhöhlen, Innen- und Außenseiten der Arme, Ellenbogen sowie Handrücken, Handflächen und die Haut zwischen den Fingern. Vergessen Sie die Nagelbetten nicht: dunkle Längsstreifen im Nagel gehören ärztlich abgeklärt.
-
Schritt 4: Rücken, Gesäß und Genitalbereich
Der Rücken ist die häufigste Melanom-Lokalisation bei Männern und zugleich die am schlechtesten einsehbare Region. Nutzen Sie einen Handspiegel vor dem Wandspiegel oder bitten Sie jemanden um Hilfe. Prüfen Sie auch Gesäßfalte und Genitalbereich.
-
Schritt 5: Beine, Füße und Fußsohlen
Untersuchen Sie Ober- und Unterschenkel von vorn und hinten, Kniekehlen, Knöchel, Fußrücken, Zehenzwischenräume und Fußsohlen. Akrale Melanome an Sohlen und unter Nägeln werden häufig spät entdeckt, weil dort niemand nachsieht.
-
Schritt 6: Auffälligkeiten fotografieren und datieren
Fotografieren Sie auffällige Male mit einem Lineal oder einer Münze als Größenreferenz, bei gleichem Licht und Abstand. Notieren Sie das Datum. Beim nächsten Durchgang in drei Monaten erkennen Sie Veränderungen so objektiv statt aus dem Gedächtnis.
Das Zeichen des hässlichen Entleins: die zweite Faustregel
Neben der ABCDE-Regel nutzen Dermatologinnen und Dermatologen das sogenannte Ugly-Duckling-Zeichen. Die Idee dahinter: Die Muttermale eines Menschen ähneln sich in der Regel wie Geschwister. Fällt ein Mal aus der Reihe – deutlich dunkler, größer, anders geformt als alle anderen –, verdient es Aufmerksamkeit, auch wenn es für sich betrachtet kein einziges ABCDE-Kriterium erfüllt.
Wann Sie zum Arzt gehen sollten
Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, wenn eines der folgenden Zeichen zutrifft. Es geht dabei nicht um Panik, sondern um Zeit: Im Stadium I ist das maligne Melanom in über 95 Prozent der Fälle heilbar, bei Fernmetastasen sinkt die Rate auf rund 25 Prozent.
Abklären lassen oder beobachten?
- Zeitnah abklären lassen
-
- Ein Mal hat sich in den letzten Wochen oder Monaten sichtbar verändert.
- Ein Mal juckt dauerhaft, blutet, nässt oder verkrustet immer wieder.
- Eine Hautstelle heilt seit mehr als vier Wochen nicht ab.
- Ein Mal sieht deutlich anders aus als alle anderen auf Ihrer Haut.
- Ein dunkler Längsstreifen tritt neu unter einem Finger- oder Zehennagel auf.
- In der Regel unbedenklich
-
- Ein Mal ist seit Jahren unverändert, rund, gleichmäßig braun und scharf begrenzt.
- Mehrere kleine, gleich aussehende Male sind nach dem Sommer nachgedunkelt.
- Sommersprossen und Altersflecken verändern sich saisonal in der Farbintensität.
- Ein Mal wurde beim letzten Screening dokumentiert und als unauffällig beurteilt.
Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel abklären lassen. Die Untersuchung eines konkret auffälligen Mals ist Krankenbehandlung nach § 27 SGB V und damit unabhängig vom Alter Kassenleistung – auch wenn Sie das reguläre Screening nach § 25 Abs. 2 SGB V erst ab 35 Jahren zusteht. Was Sie bei einem auffälligen Befund erwartet, lesen Sie im Beitrag Auffälliger Befund beim Hautscreening.
Grenzen der Selbstuntersuchung
Die ABCDE-Regel erfasst vor allem flach wachsende Melanome. Zwei Formen entziehen sich ihr weitgehend: Das noduläre Melanom wächst knotig, ist oft rund, gleichmäßig gefärbt und scharf begrenzt – es erfüllt also kaum ein Kriterium, wächst aber schnell in die Tiefe. Das amelanotische Melanom ist rötlich oder hautfarben und wird häufig für ein Ekzem gehalten. Auch weißer Hautkrebs zeigt sich eher als raue, schuppende oder nicht heilende Stelle als in Form eines dunklen Mals.
Deshalb ersetzt keine Selbstuntersuchung das professionelle Screening. Was dort genau passiert, beschreibt der Artikel Hautkrebs-Screening: Was passiert bei der Untersuchung?. Ergänzt wird die Blickdiagnose dort häufig durch die Auflichtmikroskopie, die die Treffsicherheit deutlich erhöht – bei einigen Kassen als Satzungsleistung ohne Zusatzkosten.
Häufige Fragen zur ABCDE-Regel
Häufige Fragen
-
Ein Rhythmus von etwa drei Monaten hat sich bewährt. Wer viele Male hat, einen hellen Hauttyp oder Melanome in der Familie, kann monatlich schauen. Wichtig ist die Regelmäßigkeit: Nur wer den Ausgangszustand kennt, erkennt Veränderungen.
-
Nein. Bereits ein einziges zutreffendes Kriterium ist Anlass für eine ärztliche Abklärung. Umgekehrt bedeutet ein erfülltes Kriterium nicht, dass Hautkrebs vorliegt – viele auffällige Male erweisen sich als harmlos.
-
Apps können bei der Fotodokumentation und Verlaufskontrolle helfen. Eine ärztliche Beurteilung ersetzen sie nicht – weder eine unauffällige App-Bewertung noch ein Alarm der App sind belastbar. Einzelne Kassen bieten Kooperationen mit Teledermatologie-Angeboten an; fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kasse nach.
-
Ja. Melanome treten auch an Fußsohlen, unter Nägeln, im Genitalbereich und auf der behaarten Kopfhaut auf. Deshalb gehört zur Selbstuntersuchung ausdrücklich der gesamte Körper und nicht nur sonnenexponierte Areale.
-
Ja, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Die Entfernung und die feingewebliche Untersuchung eines verdächtigen Mals sind Krankenbehandlung nach § 27 SGB V. Rein kosmetisch motivierte Entfernungen sind dagegen Selbstzahlerleistungen.
Fazit: Fünf Buchstaben, zehn Minuten, vier Termine im Jahr
Die ABCDE-Regel ist das wirksamste Werkzeug, das Sie selbst in der Hand haben. Sie kostet nichts, dauert zehn Minuten und schließt die Lücke zwischen zwei Screening-Terminen. Kombinieren Sie sie mit dem Ugly-Duckling-Blick, dokumentieren Sie Auffälligkeiten per Foto und lassen Sie im Zweifel abklären. Welche Vorsorgeleistungen Ihre Kasse darüber hinaus übernimmt, zeigt der Themenüberblick zur Hautkrebsvorsorge.
Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Die ABCDE-Regel ist ein Hilfsmittel zur Selbstbeobachtung und kein Ersatz für ein professionelles Hautkrebsscreening. Bei auffälligen Hautveränderungen wenden Sie sich bitte zeitnah an eine dermatologische Praxis.
Weiterlesen im Thema
Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:
- Hautkrebsvorsorge & Krankenkasse – die Übersicht zum Thema
- Auffälliger Befund beim Hautscreening: Was jetzt passiert
- Hautkrebsscreening: Kosten, IGeL-Zusatzleistungen und was die Kasse zahlt
- Hautkrebsscreening unter 35: Diese Krankenkassen zahlen früher
- Alle 10 Anbieter im Vergleich
Quellen
Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.
- § 25 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
- § 27 SGB V – Krankenbehandlung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
Empfohlener Anbieter
AOK
Die AOK ist mit rund 27 Millionen Versicherten das größte Krankenkassensystem Deutschlands. Bei der Hautkrebsvorsorge profitieren AOK-Versicherte von...
- Screening teils ab 18 Jahren
- Auflichtmikroskopie inklusive
- Größtes Filialnetz Deutschlands
Weiter im Thema · Schritt 8 von 10
Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: