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ABCDE-Regel: Muttermale selbst richtig prüfen

A wie Asymmetrie bis E wie Entwicklung: So untersuchen Sie Ihre Haut in zehn Minuten selbst – und erkennen, wann ein Arztbesuch nötig ist.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 5 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·

Das Wichtigste in Kürze

Die ABCDE-Regel prüft fünf Merkmale: Asymmetrie, Begrenzung, Colour (Farbe), Durchmesser und Entwicklung. Erfüllt ein Mal ein oder mehrere Kriterien, lassen Sie es ärztlich abklären – die Regel ist ein Warnsignal, keine Diagnose. Empfohlen wird eine Selbstuntersuchung alle drei Monate, systematisch von Kopf bis Fußsohle, bei gutem Licht. Die Selbstuntersuchung ersetzt das Hautkrebsscreening nach § 25 Abs. 2 SGB V nicht, sondern überbrückt die Zeit zwischen zwei Terminen.

Nahaufnahme eines kleinen, rundlichen braunen Muttermals auf heller Haut – das Erscheinungsbild, das die ABCDE-Regel beurteilt
Foto: Kaboompics.com / Pexels

Was ist die ABCDE-Regel?

Die ABCDE-Regel ist ein Merkschema, mit dem Sie auffällige Muttermale von harmlosen unterscheiden können. Sie prüft fünf Merkmale: Asymmetrie, Begrenzung, Colour (Farbe), Durchmesser und Entwicklung. Erfüllt ein Mal eines dieser Kriterien, sollten Sie es dermatologisch abklären lassen. Die Regel ist ein Warnsystem für den Alltag – eine Diagnose stellt allein die Ärztin oder der Arzt.

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Merkmale zur Beurteilung von Muttermalen nach der ABCDE-Regel (Orientierung nach den Empfehlungen der Deutschen Krebsgesellschaft). Kein Diagnoseinstrument. Tabelle mit 5 Zeilen und 3 Spalten.
Buchstabe Wofür er steht Worauf Sie achten
A – Asymmetrie Ungleichmäßige Form Das Mal ist nicht rund oder oval, sondern unregelmäßig. Gedanklich in der Mitte gefaltet passen die Hälften nicht aufeinander.
B – Begrenzung Unscharfer Rand Der Rand ist verwaschen, ausgefranst, zackig oder verläuft unregelmäßig ins umliegende Gewebe.
C – Colour (Farbe) Mehrfarbigkeit Das Mal enthält mehrere Brauntöne, dazu schwarze, rötliche, bläuliche oder auffällig helle Anteile.
D – Durchmesser Größer als 5 Millimeter Male ab etwa 5 Millimetern verdienen mehr Aufmerksamkeit – ebenso jedes Mal mit halbkugeliger Form.
E – Entwicklung Veränderung über die Zeit Das Mal wächst, verändert Farbe oder Oberfläche, juckt, blutet, nässt oder ist neu aufgetreten. Dieses Kriterium ist das wichtigste.

In der Praxis ist das E das entscheidende Kriterium. Ein Mal, das seit Jahren unverändert ist, gibt weniger Anlass zur Sorge als eines, das sich innerhalb weniger Monate verändert hat – selbst wenn es klein und regelmäßig aussieht. Nehmen Sie Veränderungen immer ernst, unabhängig von den übrigen vier Buchstaben.

Schritt für Schritt: So untersuchen Sie Ihre Haut

Selbstuntersuchung der Haut in sechs Schritten

Planen Sie zehn bis fünfzehn Minuten ein. Sie brauchen einen großen Spiegel, einen Handspiegel, helles Licht und idealerweise eine zweite Person für Rücken und Kopfhaut.

  1. Schritt 1: Gesicht, Ohren und Kopfhaut

    Prüfen Sie Gesicht, Lippen, Nase und beide Ohren – auch hinter den Ohrmuscheln. Scheiteln Sie die Haare mit einem Kamm strähnchenweise und gehen Sie die Kopfhaut systematisch durch. Sonnenexponierte Stellen wie Stirn und Nasenrücken sind besonders relevant.

  2. Schritt 2: Hals, Schultern und Brust

    Untersuchen Sie Hals, Nacken, Dekolleté und Brustbereich vor dem großen Spiegel. Bei Frauen gehört die Haut unter der Brust dazu, bei Männern der behaarte Brustbereich.

  3. Schritt 3: Arme, Achseln und Hände

    Heben Sie die Arme und prüfen Sie Achselhöhlen, Innen- und Außenseiten der Arme, Ellenbogen sowie Handrücken, Handflächen und die Haut zwischen den Fingern. Vergessen Sie die Nagelbetten nicht: dunkle Längsstreifen im Nagel gehören ärztlich abgeklärt.

  4. Schritt 4: Rücken, Gesäß und Genitalbereich

    Der Rücken ist die häufigste Melanom-Lokalisation bei Männern und zugleich die am schlechtesten einsehbare Region. Nutzen Sie einen Handspiegel vor dem Wandspiegel oder bitten Sie jemanden um Hilfe. Prüfen Sie auch Gesäßfalte und Genitalbereich.

  5. Schritt 5: Beine, Füße und Fußsohlen

    Untersuchen Sie Ober- und Unterschenkel von vorn und hinten, Kniekehlen, Knöchel, Fußrücken, Zehenzwischenräume und Fußsohlen. Akrale Melanome an Sohlen und unter Nägeln werden häufig spät entdeckt, weil dort niemand nachsieht.

  6. Schritt 6: Auffälligkeiten fotografieren und datieren

    Fotografieren Sie auffällige Male mit einem Lineal oder einer Münze als Größenreferenz, bei gleichem Licht und Abstand. Notieren Sie das Datum. Beim nächsten Durchgang in drei Monaten erkennen Sie Veränderungen so objektiv statt aus dem Gedächtnis.

Das Zeichen des hässlichen Entleins: die zweite Faustregel

Neben der ABCDE-Regel nutzen Dermatologinnen und Dermatologen das sogenannte Ugly-Duckling-Zeichen. Die Idee dahinter: Die Muttermale eines Menschen ähneln sich in der Regel wie Geschwister. Fällt ein Mal aus der Reihe – deutlich dunkler, größer, anders geformt als alle anderen –, verdient es Aufmerksamkeit, auch wenn es für sich betrachtet kein einziges ABCDE-Kriterium erfüllt.

Wann Sie zum Arzt gehen sollten

Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin, wenn eines der folgenden Zeichen zutrifft. Es geht dabei nicht um Panik, sondern um Zeit: Im Stadium I ist das maligne Melanom in über 95 Prozent der Fälle heilbar, bei Fernmetastasen sinkt die Rate auf rund 25 Prozent.

Abklären lassen oder beobachten?

Zeitnah abklären lassen
  • Ein Mal hat sich in den letzten Wochen oder Monaten sichtbar verändert.
  • Ein Mal juckt dauerhaft, blutet, nässt oder verkrustet immer wieder.
  • Eine Hautstelle heilt seit mehr als vier Wochen nicht ab.
  • Ein Mal sieht deutlich anders aus als alle anderen auf Ihrer Haut.
  • Ein dunkler Längsstreifen tritt neu unter einem Finger- oder Zehennagel auf.
In der Regel unbedenklich
  • Ein Mal ist seit Jahren unverändert, rund, gleichmäßig braun und scharf begrenzt.
  • Mehrere kleine, gleich aussehende Male sind nach dem Sommer nachgedunkelt.
  • Sommersprossen und Altersflecken verändern sich saisonal in der Farbintensität.
  • Ein Mal wurde beim letzten Screening dokumentiert und als unauffällig beurteilt.

Im Zweifel gilt: lieber einmal zu viel abklären lassen. Die Untersuchung eines konkret auffälligen Mals ist Krankenbehandlung nach § 27 SGB V und damit unabhängig vom Alter Kassenleistung – auch wenn Sie das reguläre Screening nach § 25 Abs. 2 SGB V erst ab 35 Jahren zusteht. Was Sie bei einem auffälligen Befund erwartet, lesen Sie im Beitrag Auffälliger Befund beim Hautscreening.

Grenzen der Selbstuntersuchung

Die ABCDE-Regel erfasst vor allem flach wachsende Melanome. Zwei Formen entziehen sich ihr weitgehend: Das noduläre Melanom wächst knotig, ist oft rund, gleichmäßig gefärbt und scharf begrenzt – es erfüllt also kaum ein Kriterium, wächst aber schnell in die Tiefe. Das amelanotische Melanom ist rötlich oder hautfarben und wird häufig für ein Ekzem gehalten. Auch weißer Hautkrebs zeigt sich eher als raue, schuppende oder nicht heilende Stelle als in Form eines dunklen Mals.

Deshalb ersetzt keine Selbstuntersuchung das professionelle Screening. Was dort genau passiert, beschreibt der Artikel Hautkrebs-Screening: Was passiert bei der Untersuchung?. Ergänzt wird die Blickdiagnose dort häufig durch die Auflichtmikroskopie, die die Treffsicherheit deutlich erhöht – bei einigen Kassen als Satzungsleistung ohne Zusatzkosten.

Häufige Fragen zur ABCDE-Regel

Häufige Fragen

Fazit: Fünf Buchstaben, zehn Minuten, vier Termine im Jahr

Die ABCDE-Regel ist das wirksamste Werkzeug, das Sie selbst in der Hand haben. Sie kostet nichts, dauert zehn Minuten und schließt die Lücke zwischen zwei Screening-Terminen. Kombinieren Sie sie mit dem Ugly-Duckling-Blick, dokumentieren Sie Auffälligkeiten per Foto und lassen Sie im Zweifel abklären. Welche Vorsorgeleistungen Ihre Kasse darüber hinaus übernimmt, zeigt der Themenüberblick zur Hautkrebsvorsorge.

Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Die ABCDE-Regel ist ein Hilfsmittel zur Selbstbeobachtung und kein Ersatz für ein professionelles Hautkrebsscreening. Bei auffälligen Hautveränderungen wenden Sie sich bitte zeitnah an eine dermatologische Praxis.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.

  1. § 25 SGB V – Gesundheitsuntersuchungen, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  2. § 27 SGB V – Krankenbehandlung, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026

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