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Welche Krankenkassen zahlen Hautkrebsscreening unter 35?

Unter 35 hängt ein zusätzliches Screening von der Kasse, Region und Praxis ab. Ein konkreter Krankheitsverdacht wird unabhängig von dieser Altersgrenze abgeklärt.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: 1 Änderung Fachlich geprüft ·
Dermatologe untersucht die Haut einer Patientin mit einem digitalen Dermatoskop und Tablet.
Foto: Gustavo Fring / Pexels

Gibt es unter 35 einen allgemeinen Anspruch auf Screening?

  • Das gesetzliche Screening beginnt ab 35 Jahren im Abstand von zwei Jahren. Für Jüngere können zusätzliche Kassenleistungen gelten. G-BA
  • Prüfen Sie Alter, Region, Risikomerkmale, Untersuchungsabstand und zugelassene Praxis gemeinsam. „Ab 18“ allein beschreibt ein Angebot nicht vollständig.
  • Bei einer verdächtigen Hautveränderung geht es um ärztliche Abklärung, nicht um ein zusätzlich gewünschtes Screening.

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Leistungen und Beitrag einordnen

Welche konkreten Angebote gibt es?

  • AOK PLUS: Von 14 bis 34, jedes zweite Kalenderjahr, bei teilnehmenden Vertrags-Hautärzten in Sachsen oder Thüringen. Sachleistung nach § 11j der Satzung.
  • TK: Ab 15 alle 24 Monate bei teilnehmender dermatologischer Praxis; in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein ab Geburt. Einzelne Ländervereinbarungen können abweichen. TK-Leistung
  • SBK: Von 18 bis 34 alle zwei Jahre bis 50 Euro bei zugelassener, zertifizierter Hautarztpraxis, meist gegen Rechnung. In Bayern besteht zusätzlich ein Vertragsangebot von 0 bis 34 mit Abrechnung über die Karte. SBK-Leistung
  • AOK Bayern: Von 18 bis 34 jedes zweite Kalenderjahr bis 50 Euro. Erforderlich sind ein benanntes Risikomerkmal, etwa entsprechende familiäre Vorbelastung, und eine Vertrags-Hautarztpraxis. Rechnung und Nachweis einreichen. AOK-Gesundheitsvorteil
  • IKK classic: Unter 35 bei Risikofaktoren alle zwei Kalenderjahre bis 30 Euro; Untersuchung durch eine Facharztpraxis für Haut- und Geschlechtskrankheiten, anschließend Rechnung einreichen. IKK-Leistung

Was kläre ich vor dem Termin?

  • Gilt das Angebot an meinem Untersuchungsort und nimmt die konkrete Praxis teil?
  • Ist mein Abstand zur letzten Untersuchung ausreichend und brauche ich einen Risikonachweis?
  • Erfolgt Direktabrechnung oder Erstattung, und welcher Eigenanteil bleibt? Checkliste für die Kasse
  • Ein normal eingesetztes Dermatoskop im gesetzlichen Screening und eine zusätzliche digitale Bilddokumentation sind unterschiedliche Leistungen. Kosten und IGeL

Sollte ich dafür die Krankenkasse wechseln?

  • Prüfen Sie zuerst den bestehenden Anspruch. Ein Wechsel ist kein Ersatz für die zeitnahe Untersuchung einer auffälligen Stelle.
  • Für einen späteren Vergleich zählen nutzbare Mehrleistung, Beitrag und andere benötigte Leistungen: Kassenübersicht.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
  2. Satzung, AOK PLUS, abgerufen am 13.10.2026
  3. TK-Leistung, Techniker Krankenkasse, abgerufen am 13.10.2026
  4. SBK-Leistung, Siemens-Betriebskrankenkasse, abgerufen am 13.10.2026
  5. AOK-Gesundheitsvorteil, AOK Bayern, abgerufen am 13.10.2026
  6. IKK-Leistung, IKK classic, abgerufen am 13.10.2026

Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand:

Änderungen an dieser Seite

Was inhaltlich geändert wurde — und was eine Nachprüfung bestätigt hat, ohne dass sich etwas geändert hat.

  • Korrektur

    Die Aussage zur bloßen Blickdiagnose im gesetzlichen Screening wurde anhand des EBM korrigiert. Fünf Kassenangebote unter 35 sind nun mit Altersgrenzen, Bedingungen, Abrechnung und Originalquellen belegt.

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