Barmer: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick
- Alter: Unter 35 je nach Bundesland, meist ab 15 Jahren; ab 35 gesetzlicher Anspruch.
- Voraussetzungen: Teilnehmende Hautarztpraxis oder regional zugelassene qualifizierte Hausarztpraxis; beim Haut-Check unter 35 ist eine Teilnahmeerklärung nötig.
- Intervall: Alle zwei Jahre.
- Abrechnung: Im Barmer-Vertragsangebot kostenfrei in teilnehmender Praxis; vor dem Termin den regionalen Zugang bestätigen lassen.
Eigene Quellenprüfung 2026
Die aktuelle Barmer-Leistungsseite nennt ausdrücklich regionale Altersgrenzen und teilnehmende Praxen.1 Die im Datenpunkt-Batch archivierte Satzung beschreibt zusätzlich einen engeren Erstattungsanspruch vor 35 bei deutlich erhöhtem Melanomrisiko.2 Beide Wege sollten bei der Prüfung des individuellen Anspruchs auseinandergehalten werden.
So nutzen Sie die Leistung
- Barmer nach dem Mindestalter und Vertragsmodell im eigenen Bundesland fragen.
- Eine für den Haut-Check teilnehmende Praxis wählen.
- Teilnahmeerklärung in der Praxis ausfüllen; bei Auffälligkeiten unabhängig vom Vorsorgetermin ärztlich abklären lassen.
Was gilt für die Dermatoskopie?
Die Barmer beschreibt den Einsatz eines Auflichtmikroskops beim Haut-Check als möglich. Die pauschale Aussage, Dermatoskopie sei bei der Barmer immer privat zu zahlen, ist daher falsch.1 Für das gesetzliche Screening ist sie zudem fakultativer EBM-Inhalt.3
Weiterlesen im Thema
- Hautkrebsvorsorge: gesetzliche Leistung und Extras
- Anbieter im Überblick
- Hautkrebsscreening unter 35: Kassenangebote und Bedingungen
Quellen und Datenstand
Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.
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Hautkrebsvorsorge: Hautkrebs-Screening und Haut-Check, Barmer, Abschnitt „Wie oft werden die Kosten für die Hautkrebsvorsorge übernommen?“, „Haut-Check unter 35 Jahre“, abgerufen am 27.09.2026
Ab welchem Alter der Haut-Check in Anspruch genommen werden kann, variiert je nach Bundesland.
Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2 -
Satzung der Barmer, § 28f, Barmer, Fassung des 38. Nachtrags, Stand 21.07.2026, § 28f Abs. 1, S. 21, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Versicherte, die zum Untersuchungszeitpunkt das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben auf der Grundlage von § 11 Absatz 6 SGB V
Zur Fundstelle 1 -
Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745.
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