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Barmer: Hautkrebsvorsorge

Die Barmer ist mit rund 8,7 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen Deutschlands. Bei der Hautkrebsvorsorge bietet die Barmer das Screening bereits ab 18 Jahren an - damit gehört sie zu den Kassen mit dem frühesten Altersanspruch. Versicherte profitieren zusätzlich vom Barmer-Teledoktor, der eine niedrigschwellige Ersteinschätzung bei Hautveränderungen ermöglicht, und von einem starken Bonusprogramm, das Vorsorgeuntersuchungen finanziell belohnt.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Screening ab 18 Jahren

Die Barmer bietet das Hautkrebsscreening als Satzungsleistung bereits ab 18 Jahren an - 17 Jahre früher als die gesetzliche Pflichtleistung ab 35.

Barmer-Teledoktor

Über den Barmer-Teledoktor erhalten Sie eine medizinische Ersteinschätzung bei Hautveränderungen - telefonisch oder digital, ohne Wartezeit auf einen Hautarzttermin.

Starkes Bonusprogramm

Die Teilnahme am Hautkrebsscreening wird im Barmer-Bonusprogramm als Vorsorgemaßnahme honoriert - Sie erhalten Bonuspunkte für Geldprämien.

Digitale Gesundheitsangebote

Die Barmer bietet umfassende digitale Gesundheitsangebote und Online-Informationen rund um Hautkrebsprävention und UV-Schutz.

Hautkrebsvorsorge bei der Barmer: Früher Screening-Anspruch ab 18

Hautkrebs ist mit rund 230.000 Neuerkrankungen pro Jahr die häufigste Krebsart in Deutschland (Robert Koch-Institut). Besonders das maligne Melanom hat sich in den letzten 30 Jahren mehr als verdreifacht. Die gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 25 Abs. 2 SGB V sieht ein visuelles Hautkrebsscreening erst ab 35 Jahren vor - doch gerade jüngere Menschen sind durch intensive UV-Exposition zunehmend gefährdet. Die Barmer reagiert darauf mit einem erweiterten Screening-Angebot ab 18 Jahren.

Mit 8,7 Millionen Versicherten ist die Barmer bundesweit vertreten und bietet neben dem frühen Screening-Anspruch einen besonderen Service: den Barmer-Teledoktor. Dieser ermöglicht eine telemedizinische Ersteinschätzung bei Hautveränderungen - ein niedrigschwelliger Einstieg, der besonders bei den durchschnittlichen Wartezeiten von 35 bis 60 Tagen auf einen Hautarzttermin wertvoll ist.

Welche Hautkrebsvorsorge-Leistungen bietet die Barmer?

Die Barmer erbringt die gesetzliche Pflichtleistung gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) des G-BA: ein visuelles Ganzkörperscreening ab 35 Jahren, alle zwei Jahre, beim Dermatologen oder einem fortgebildeten Hausarzt. Diese Untersuchung wird direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet.

Satzungsleistung: Screening ab 18 Jahren

Die Barmer bietet das Hautkrebsscreening als Satzungsleistung bereits ab 18 Jahren an. Damit gehört sie neben der DAK-Gesundheit und einigen AOK-Regionalkassen zu den Kassen mit dem frühesten Altersanspruch. Die Untersuchung kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und umfasst die visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Hautoberfläche.

Gerade für jüngere Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren ist dies ein erheblicher Vorteil: Ohne diese Satzungsleistung müssten Sie das Screening als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) selbst zahlen - mit Kosten von 25 bis 60 Euro pro Untersuchung (Gebührenordnung für Ärzte).

Auflichtmikroskopie bei der Barmer

Die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) wird bei der Barmer nicht als Satzungsleistung übernommen. Wenn Ihr Dermatologe auffällige Muttermale genauer untersuchen möchte, kann er die Dermatoskopie im Rahmen der diagnostischen Abklärung einsetzen. Für eine generelle Dermatoskopie aller Muttermale als Screening-Bestandteil fallen jedoch IGeL-Kosten von etwa 15 bis 30 Euro an.

Barmer-Teledoktor: Ersteinschätzung bei Hautveränderungen

Ein besonderer Service der Barmer ist der Teledoktor. Wenn Sie eine auffällige Hautveränderung bemerken und nicht wochenlang auf einen Hautarzttermin warten möchten, können Sie den Barmer-Teledoktor kontaktieren. Dieser bietet eine telemedizinische Ersteinschätzung und kann Ihnen eine Empfehlung geben, ob und wie dringend eine dermatologische Untersuchung sinnvoll ist. Der Teledoktor ersetzt kein Hautkrebsscreening, ist aber ein wertvoller niedrigschwelliger Einstieg.

So funktioniert die Kostenerstattung

Das Hautkrebsscreening bei der Barmer wird direkt über die Gesundheitskarte beim Arzt abgerechnet - sowohl die Pflichtleistung ab 35 als auch die Satzungsleistung ab 18 Jahren. Sie müssen keinen Antrag stellen und gehen nicht in Vorleistung. Vereinbaren Sie einen Termin beim Dermatologen oder einem fortgebildeten Hausarzt und legen Sie Ihre Versichertenkarte vor.

Barmer-Bonusprogramm: Vorsorge wird belohnt. Das Barmer-Bonusprogramm gemäß § 65a SGB V honoriert die Teilnahme am Hautkrebsscreening als qualifizierte Vorsorgemaßnahme. Sie sammeln Bonuspunkte, die in eine Geldprämie umgewandelt werden können. Das Programm umfasst zahlreiche weitere Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsmaßnahmen - regelmäßige Teilnahme lohnt sich finanziell.

Tipp: Nutzen Sie den Barmer-Teledoktor für eine erste Einschätzung, wenn Sie zwischen den Screening-Terminen eine verdächtige Hautveränderung bemerken. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit durch lange Wartezeiten beim Dermatologen.

Barmer im Vergleich: Früh vorsorgen mit Teledoktor-Vorteil

Im Vergleich mit anderen großen Krankenkassen bietet die Barmer einen der frühesten Screening-Ansprüche: Ab 18 Jahren ist das Hautkrebsscreening verfügbar - gleichauf mit der DAK-Gesundheit und einigen AOK-Regionalkassen. Die Techniker Krankenkasse bietet das Screening erst ab 20 Jahren an.

Bei der Auflichtmikroskopie hat die Barmer einen Nachteil gegenüber der DAK-Gesundheit und der AOK Bayern, die diese als Satzungsleistung übernehmen. Der Barmer-Teledoktor als telemedizinischer Erstberatungsservice ist jedoch ein Alleinstellungsmerkmal, das keine der anderen großen Kassen in dieser Form bietet.

Der Zusatzbeitrag von 3,29 Prozent liegt über dem Kassendurchschnitt von 2,9 Prozent - höher als bei der TK (2,69 Prozent), der AOK Bayern (2,69 Prozent) und der DAK-Gesundheit (3,20 Prozent). Für Versicherte, die ein frühes Screening ab 18 mit telemedizinischer Beratung kombinieren möchten, ist die Barmer eine überzeugende Option.

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Satzungen und Leistungsübersichten der Barmer (Stand: April 2026). Satzungsleistungen können jederzeit geändert oder gestrichen werden. Bitte prüfen Sie die aktuellen Leistungen direkt bei der Barmer. Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BARMER, BARMER, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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