AOK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick
- Alter: Bayern: 18 bis 34 Jahre bei Risikomerkmalen. AOK PLUS: ab 14 Jahren bis zum gesetzlichen Screening ab 35.
- Voraussetzungen: Bayern: eines der in der Satzung genannten Risikomerkmale, etwa heller Hauttyp oder familiäre Vorbelastung. PLUS: teilnehmende Vertragsdermatologie in Sachsen oder Thüringen.
- Intervall: Bayern und PLUS: jedes zweite Kalenderjahr.
- Abrechnung: Bayern: Rechnung einreichen, höchstens 50 Euro der tatsächlichen Kosten. PLUS: Sachleistung beim teilnehmenden Vertragsarzt.
Eigene Quellenprüfung 2026
Unsere Auswertung zweier regionaler AOK-Satzungen zeigt, weshalb eine pauschale AOK-Angabe irreführt: Bayern knüpft den Zuschuss an Risikomerkmale und eine Rechnung; AOK PLUS organisiert den Haut-Check als Sachleistung mit regionalem Arztvertrag.12 Für andere AOKs sind deren eigene aktuellen Regeln maßgeblich.
So nutzen Sie die Leistung
- Zuerst die zuständige AOK-Region bestimmen.
- Bayern: Risikomerkmal und Rechnungsweg vorab klären; PLUS: teilnehmende Vertragsdermatologie suchen.
- Bei einer anderen AOK direkt deren regionale Leistungsseite oder Satzung prüfen.
Was gilt für die Dermatoskopie?
Die geprüfte Satzung der AOK Bayern beschreibt die Zusatzleistung als visuelle Ganzkörperinspektion; eine pauschale zusätzliche Dermatoskopie-Garantie steht dort nicht.1 Ab 35 ist Dermatoskopie im gesetzlichen EBM als möglicher Bestandteil enthalten.3
Weiterlesen im Thema
- Hautkrebsvorsorge: gesetzliche Leistung und Extras
- Anbieter im Überblick
- Hautkrebsscreening unter 35: Kassenangebote und Bedingungen
Quellen und Datenstand
Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.
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Satzung AOK Bayern, § 10c Hautscreening, AOK Bayern, Fassung des 71. Nachtrags, Stand 27.02.2026, § 10c Abs. 1, S. 15, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die AOK erstattet Versicherten zwischen dem vollendeten 18. Lebensjahr und dem vollendeten 35. Lebensjahr die Kosten eines Hautscreenings
Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2 -
Satzung AOK PLUS: Haut-Check, AOK PLUS, Konsolidierte Fassung vom 01.02.2025, § 11j Abs. 1, S. 27, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Versicherte der AOK PLUS ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum Alter von 34 Jahren können in jedem zweiten Kalenderjahr
Zur Fundstelle 1 -
Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745.
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