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Techniker Krankenkasse: Hautkrebsvorsorge

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist mit rund 11,5 Millionen Versicherten die größte deutsche Krankenkasse. Bei der Hautkrebsvorsorge bietet die TK das Screening bereits ab 20 Jahren an - 15 Jahre früher als gesetzlich vorgeschrieben. Versicherte profitieren zusätzlich von einem starken Bonusprogramm und der TK-App mit integrierter Vorsorgeerinnerung. Die TK verbindet solide Vorsorgeleistungen mit ausgezeichneten digitalen Services.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Screening ab 20 Jahren

Die TK bietet das Hautkrebsscreening als Satzungsleistung bereits ab 20 Jahren an - 15 Jahre vor dem gesetzlichen Anspruch ab 35.

TK-Bonusprogramm

Die Teilnahme am Hautkrebsscreening wird im TK-Bonusprogramm als Vorsorgemaßnahme honoriert und generiert Bonuspunkte für Geldprämien.

Digitale Vorsorgeerinnerung

Die TK-App erinnert Sie automatisch an anstehende Vorsorgetermine wie das Hautkrebsscreening - damit Sie keinen Termin verpassen.

Ausgezeichneter digitaler Service

Die TK gilt als Vorreiter bei digitalen Gesundheitsservices und bietet umfassende Online-Informationen zur Hautkrebsvorsorge und Prävention.

Hautkrebsvorsorge bei der TK: Solide Vorsorge mit digitaler Stärke

Mit rund 230.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Hautkrebs die häufigste Krebsart in Deutschland (Robert Koch-Institut). Die Techniker Krankenkasse bietet ihren 11,5 Millionen Versicherten ein erweitertes Hautkrebsscreening an, das bereits ab 20 Jahren verfügbar ist. Damit geht die TK deutlich über die gesetzliche Pflichtleistung gemäß § 25 Abs. 2 SGB V hinaus, die das Screening erst ab 35 Jahren vorsieht.

Besonders hervorzuheben ist die digitale Infrastruktur der TK: Die TK-App erinnert Versicherte automatisch an anstehende Vorsorgetermine und bietet umfassende Gesundheitsinformationen rund um das Thema Hautkrebsprävention. Für Versicherte, die Wert auf digitale Services und eine unkomplizierte Verwaltung legen, ist die TK eine starke Wahl.

Welche Hautkrebsvorsorge-Leistungen bietet die TK?

Wie alle gesetzlichen Krankenkassen erbringt die TK die Pflichtleistung gemäß der Krebsfrüherkennungsrichtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): ein visuelles Ganzkörperscreening ab 35 Jahren, alle zwei Jahre, beim Dermatologen oder einem fortgebildeten Hausarzt. Diese Untersuchung erfolgt ohne Zuzahlung über die Gesundheitskarte.

Satzungsleistung: Screening ab 20 Jahren

Über die gesetzliche Pflicht hinaus bietet die TK das Hautkrebsscreening als Satzungsleistung bereits ab 20 Jahren an. Die Untersuchung kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden und umfasst die standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Hautoberfläche. Damit ermöglicht die TK auch jüngeren Versicherten, Hautveränderungen frühzeitig erkennen zu lassen.

Auflichtmikroskopie bei der TK

Die Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) wird bei der TK nicht separat als Satzungsleistung ausgewiesen. Das bedeutet: Wenn der behandelnde Arzt bei der visuellen Untersuchung auffällige Muttermale entdeckt, kann er die Dermatoskopie zur genaueren Abklärung im Rahmen der Diagnostik einsetzen. Eine generelle Kostenübernahme für die Dermatoskopie als Screening-Bestandteil bei unauffälligen Befunden ist jedoch nicht vorgesehen. In diesem Fall handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) mit Kosten von etwa 15 bis 30 Euro (Gebührenordnung für Ärzte).

So funktioniert die Kostenerstattung

Das Hautkrebsscreening - sowohl die Pflichtleistung ab 35 als auch die erweiterte Satzungsleistung ab 20 Jahren - wird bei der TK direkt über die Gesundheitskarte abgerechnet. Sie müssen keinen Antrag stellen und nicht in Vorleistung gehen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin beim Dermatologen oder einem fortgebildeten Hausarzt und legen Sie Ihre Versichertenkarte vor.

TK-Bonusprogramm: Vorsorge wird belohnt. Die Teilnahme am Hautkrebsscreening zählt im TK-Bonusprogramm gemäß § 65a SGB V als qualifizierte Vorsorgemaßnahme. Sie erhalten Bonuspunkte, die Sie in eine Geldprämie umwandeln können. Das Bonusprogramm honoriert eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen - je mehr Sie teilnehmen, desto höher fällt die Prämie aus.

TK-App mit Vorsorgeerinnerung. Die TK-App erinnert Sie automatisch an anstehende Vorsorgetermine. Sie können einsehen, welche Vorsorgeuntersuchungen Ihnen zustehen und wann die nächste Untersuchung fällig ist. Für das Hautkrebsscreening bedeutet das: Sie verpassen keinen Zwei-Jahres-Rhythmus und behalten den Überblick über Ihre Vorsorgehistorie.

TK im Vergleich: Starke Mitte mit Digitalbonus

Im Vergleich mit anderen großen Krankenkassen bietet die TK ein solides Hautkrebsvorsorge-Paket. Das Screening ab 20 Jahren liegt unter dem Angebot von Barmer und DAK-Gesundheit (beide ab 18 Jahren), aber deutlich über der gesetzlichen Pflichtleistung ab 35 Jahren. Bei der Auflichtmikroskopie bietet die TK weniger als die DAK-Gesundheit oder die AOK Bayern, die diese als Satzungsleistung übernehmen.

Wo die TK punktet, sind ihre digitalen Services: Die TK-App mit Vorsorgeerinnerung, das umfangreiche Bonusprogramm und die schnellen digitalen Abrechnungswege sind Pluspunkte, die im Alltag einen echten Unterschied machen. Versicherte, die Wert auf unkomplizierte digitale Verwaltung legen und ein Screening ab 20 Jahren ausreicht, finden in der TK eine verlässliche Wahl.

Der Zusatzbeitrag von 2,69 Prozent liegt unter dem Kassendurchschnitt von 2,9 Prozent - günstiger als Barmer (3,29 Prozent) und DAK-Gesundheit (3,20 Prozent), gleichauf mit der AOK Bayern (2,69 Prozent).

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen basieren auf öffentlich zugänglichen Satzungen und Leistungsübersichten der Techniker Krankenkasse (Stand: April 2026). Satzungsleistungen können jederzeit geändert oder gestrichen werden. Bitte prüfen Sie die aktuellen Leistungen direkt bei der TK. Diese Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung.

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der Techniker Krankenkasse, Techniker Krankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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