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Techniker Krankenkasse: Hautkrebsvorsorge

Kurzantwort: Die TK ermöglicht ein Hautkrebsscreening vor dem 35. Geburtstag grundsätzlich ab 15 Jahren. In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein nennt die aktuelle Leistungsseite keine Altersgrenze. Voraussetzung für die direkte Abrechnung ist eine teilnehmende Praxis.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Alter

Meist 15 bis 34 Jahre; in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein laut aktueller TK-Leistungsseite ohne Altersgrenze.

Voraussetzungen

Für die Versorgung über regionale Verträge muss die Praxis teilnehmen. Die TK-Satzung nennt daneben einen eigenen Erstattungsweg für 15- bis 34-Jährige mit erhöhtem Risiko.

Intervall

Alle 24 Monate vor 35; ab 35 gilt der gesetzliche Zwei-Jahres-Rhythmus.

Abrechnung

Beim teilnehmenden Vertragsarzt über die TK-Gesundheitskarte. Im gesonderten Satzungsweg höchstens 30 Euro für die tatsächlichen Kosten.

TK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick

  • Alter: Meist 15 bis 34 Jahre; in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein laut aktueller TK-Leistungsseite ohne Altersgrenze.
  • Voraussetzungen: Für die Versorgung über regionale Verträge muss die Praxis teilnehmen. Die TK-Satzung nennt daneben einen eigenen Erstattungsweg für 15- bis 34-Jährige mit erhöhtem Risiko.
  • Intervall: Alle 24 Monate vor 35; ab 35 gilt der gesetzliche Zwei-Jahres-Rhythmus.
  • Abrechnung: Beim teilnehmenden Vertragsarzt über die TK-Gesundheitskarte. Im gesonderten Satzungsweg höchstens 30 Euro für die tatsächlichen Kosten.

Eigene Quellenprüfung 2026

Unsere Auswertung trennt zwei Wege, die oft vermischt werden: Die aktuelle TK-Leistungsseite beschreibt regionale Arztverträge. Die archivierte TK-Satzung vom April 2026 begrenzt ihre zusätzliche Kostenerstattung auf ein erhöhtes Hautkrebsrisiko und 30 Euro je Untersuchung.12 Eine freie Praxiswahl mit genereller Erstattung lässt sich daraus nicht ableiten.

So nutzen Sie die Leistung

  1. Vor dem Termin bei der TK oder Praxis prüfen, welcher Vertrag im Bundesland gilt.
  2. Eine teilnehmende Praxis wählen und fragen, ob die Untersuchung über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.
  3. Falls stattdessen eine Privatrechnung geplant ist, die Voraussetzungen des Satzungswegs vorab mit der TK klären.

Was gilt für die Dermatoskopie?

Die TK-Satzungsleistung bei erhöhtem Risiko nennt die Dermatoskopie ausdrücklich. Beim gesetzlichen Screening ab 35 ist sie im EBM als möglicher Bestandteil der Untersuchung enthalten. Daraus folgt kein Anspruch auf zusätzliche Foto- oder Videodokumentation.23

Weiterlesen im Thema

Quellen und Datenstand

Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.

  1. Übernimmt die TK die Kosten für das Hautkrebs-Screening?, Techniker Krankenkasse, Abschnitt „Die Mehrleistung der TK“, Stand 20.07.2026, abgerufen am 27.09.2026 TK-Versicherte haben schon ab einem Alter von 15 Jahren (Ausnahmen: Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ab 0 Jahren) alle 24 Monate Anspruch auf Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung. Zur Fundstelle 1
  2. TK-Satzung, Stand 17. April 2026, Techniker Krankenkasse, Stand 17.04.2026, 130. Nachtrag, § 27n, 2. Spiegelstrich, S. 20–21, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines unter Einsatz der Dermatoskopie Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2
  3. Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stand 2/2026, erstellt am 31.03.2026, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745. Zur Fundstelle 1

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Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der Techniker Krankenkasse, Techniker Krankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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Änderungen an dieser Seite

Was inhaltlich geändert wurde — und was eine Nachprüfung bestätigt hat, ohne dass sich etwas geändert hat.

  • Korrektur

    Die frühere Altersangabe ab 20 wurde korrigiert: Die TK nennt grundsätzlich 15 Jahre und regional keine Altersgrenze. Vertragsarztweg und gesonderte Satzungserstattung sind getrennt erläutert.

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