TK: Hautkrebsvorsorge auf einen Blick
- Alter: Meist 15 bis 34 Jahre; in Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein laut aktueller TK-Leistungsseite ohne Altersgrenze.
- Voraussetzungen: Für die Versorgung über regionale Verträge muss die Praxis teilnehmen. Die TK-Satzung nennt daneben einen eigenen Erstattungsweg für 15- bis 34-Jährige mit erhöhtem Risiko.
- Intervall: Alle 24 Monate vor 35; ab 35 gilt der gesetzliche Zwei-Jahres-Rhythmus.
- Abrechnung: Beim teilnehmenden Vertragsarzt über die TK-Gesundheitskarte. Im gesonderten Satzungsweg höchstens 30 Euro für die tatsächlichen Kosten.
Eigene Quellenprüfung 2026
Unsere Auswertung trennt zwei Wege, die oft vermischt werden: Die aktuelle TK-Leistungsseite beschreibt regionale Arztverträge. Die archivierte TK-Satzung vom April 2026 begrenzt ihre zusätzliche Kostenerstattung auf ein erhöhtes Hautkrebsrisiko und 30 Euro je Untersuchung.12 Eine freie Praxiswahl mit genereller Erstattung lässt sich daraus nicht ableiten.
So nutzen Sie die Leistung
- Vor dem Termin bei der TK oder Praxis prüfen, welcher Vertrag im Bundesland gilt.
- Eine teilnehmende Praxis wählen und fragen, ob die Untersuchung über die Gesundheitskarte abgerechnet wird.
- Falls stattdessen eine Privatrechnung geplant ist, die Voraussetzungen des Satzungswegs vorab mit der TK klären.
Was gilt für die Dermatoskopie?
Die TK-Satzungsleistung bei erhöhtem Risiko nennt die Dermatoskopie ausdrücklich. Beim gesetzlichen Screening ab 35 ist sie im EBM als möglicher Bestandteil der Untersuchung enthalten. Daraus folgt kein Anspruch auf zusätzliche Foto- oder Videodokumentation.23
Weiterlesen im Thema
- Hautkrebsvorsorge: gesetzliche Leistung und Extras
- Anbieter im Überblick
- Hautkrebsscreening unter 35: Kassenangebote und Bedingungen
Quellen und Datenstand
Eigene Auswertung der verlinkten Originalquellen, Abgleich am 27.09.2026. Regionale Verträge und Satzungen können sich ändern.
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Übernimmt die TK die Kosten für das Hautkrebs-Screening?, Techniker Krankenkasse, Abschnitt „Die Mehrleistung der TK“, Stand 20.07.2026, abgerufen am 27.09.2026
TK-Versicherte haben schon ab einem Alter von 15 Jahren (Ausnahmen: Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen ab 0 Jahren) alle 24 Monate Anspruch auf Untersuchungen zur Hautkrebs-Früherkennung.
Zur Fundstelle 1 -
TK-Satzung, Stand 17. April 2026, Techniker Krankenkasse, Stand 17.04.2026, 130. Nachtrag, § 27n, 2. Spiegelstrich, S. 20–21, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut, einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines unter Einsatz der Dermatoskopie
Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2 -
Einheitlicher Bewertungsmaßstab 2026, GOP 01745/01746, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stand 2/2026, erstellt am 31.03.2026, GOP 01745, S. 102 (Stand 2/2026), abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie
Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition 01745.
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