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Ab welcher Sehstärke zahlt die Krankenkasse die Brille?

Welche Dioptrien-Grenzen für Erwachsene gelten, welche weiteren Ansprüche bestehen und was vor der Brillenbestellung zu klären ist.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: 1 Änderung Fachlich geprüft ·
Phoropter in einer Augenarztpraxis, mit dem die Sehstärke in Dioptrien bestimmt wird
Foto: Fernando Capetillo / Pexels
  • Erwachsene können einen Anspruch auf Brillengläser haben, wenn die verordnete Fernkorrektur mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung beträgt. Grundlage: § 33 SGB V.
  • Genau 6 beziehungsweise 4 Dioptrien reichen über diesen Anspruchsweg nicht. Die Augenarztpraxis beurteilt die maßgeblichen Werte.
  • Ein Anspruch bedeutet keine vollständig kostenlose Wunschbrille. Das Gestell und private Extras bleiben selbst zu bezahlen.

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Gibt es auch unterhalb dieser Dioptrien-Grenzen einen Anspruch?

  • Ja: bei einer schweren Sehbeeinträchtigung beider Augen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur. Entscheidend ist die medizinische Einstufung, nicht allein die Dioptrienzahl.
  • Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung bestimmter Augenverletzungen oder Augenerkrankungen folgen eigenen Voraussetzungen.
  • Die Einzelheiten regelt die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

  • Unter 18 Jahren gelten die genannten Dioptrien-Grenzen nicht. Medizinisch notwendige Brillengläser können Kassenleistung sein.
  • Einzelheiten zu Ersatzbrillen und Eigenkosten: Sehhilfen für Kinder.

Wie kläre ich meinen Anspruch vor dem Kauf?

  • Augenärztlich feststellen lassen, welche Versorgung nötig ist.
  • Einen Optikbetrieb wählen, der mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
  • Kassenanteil, gesetzliche Zuzahlung, Gestell und freiwillige Extras getrennt ausweisen lassen.
  • Bei unklarer Kostenübernahme vor der Bestellung nachfragen; eine selbst bezahlte Privatrechnung wird nicht automatisch erstattet.
  • Die konkrete Höhe erklärt der Artikel Wie viel zahlt die Kasse zur Brille?.

Ändert ein Kassenwechsel diese gesetzlichen Grenzen?

  • Nein. Die Anspruchsregeln gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.
  • Ein Bonusprogramm oder eine Zusatzversicherung ist eine separate Leistung mit eigenen Bedingungen. Daraus entsteht kein allgemeiner Anspruch auf eine kostenlose Brille.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. § 33 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  2. Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026

Weiter im Thema · Schritt 3 von 7

Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand:

Änderungen an dieser Seite

Was inhaltlich geändert wurde — und was eine Nachprüfung bestätigt hat, ohne dass sich etwas geändert hat.

  • Korrektur

    Anspruchswege für Erwachsene und Minderjährige präzisiert, pauschale Aussagen zur Kostenerstattung entfernt und Versorgung, Eigenkosten sowie Bonusleistungen anhand aktueller Primärquellen getrennt erläutert.

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