- Erwachsene können einen Anspruch auf Brillengläser haben, wenn die verordnete Fernkorrektur mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung beträgt. Grundlage: § 33 SGB V.
- Genau 6 beziehungsweise 4 Dioptrien reichen über diesen Anspruchsweg nicht. Die Augenarztpraxis beurteilt die maßgeblichen Werte.
- Ein Anspruch bedeutet keine vollständig kostenlose Wunschbrille. Das Gestell und private Extras bleiben selbst zu bezahlen.
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Gibt es auch unterhalb dieser Dioptrien-Grenzen einen Anspruch?
- Ja: bei einer schweren Sehbeeinträchtigung beider Augen trotz bestmöglicher Brillenkorrektur. Entscheidend ist die medizinische Einstufung, nicht allein die Dioptrienzahl.
- Therapeutische Sehhilfen zur Behandlung bestimmter Augenverletzungen oder Augenerkrankungen folgen eigenen Voraussetzungen.
- Die Einzelheiten regelt die Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA.
Was gilt für Kinder und Jugendliche?
- Unter 18 Jahren gelten die genannten Dioptrien-Grenzen nicht. Medizinisch notwendige Brillengläser können Kassenleistung sein.
- Einzelheiten zu Ersatzbrillen und Eigenkosten: Sehhilfen für Kinder.
Wie kläre ich meinen Anspruch vor dem Kauf?
- Augenärztlich feststellen lassen, welche Versorgung nötig ist.
- Einen Optikbetrieb wählen, der mit Ihrer Krankenkasse abrechnen kann.
- Kassenanteil, gesetzliche Zuzahlung, Gestell und freiwillige Extras getrennt ausweisen lassen.
- Bei unklarer Kostenübernahme vor der Bestellung nachfragen; eine selbst bezahlte Privatrechnung wird nicht automatisch erstattet.
- Die konkrete Höhe erklärt der Artikel Wie viel zahlt die Kasse zur Brille?.
Ändert ein Kassenwechsel diese gesetzlichen Grenzen?
- Nein. Die Anspruchsregeln gelten für alle gesetzlichen Krankenkassen.
- Ein Bonusprogramm oder eine Zusatzversicherung ist eine separate Leistung mit eigenen Bedingungen. Daraus entsteht kein allgemeiner Anspruch auf eine kostenlose Brille.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- § 33 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- Hilfsmittel-Richtlinie des G-BA, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
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Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: