- Augenlasern zur Korrektur gewöhnlicher Fehlsichtigkeit ist grundsätzlich selbst zu bezahlen. Refraktive Augenchirurgie ist keine reguläre vertragsärztliche Kassenleistung. G-BA: Methoden-Richtlinie, Anlage II.
- Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ändert diesen gesetzlichen Leistungsausschluss nicht.
Direkt zur Redaktion
Noch eine Frage zu diesem Beitrag?
Schreiben Sie uns Ihre Verständnisfrage. Wir antworten per E-Mail. Bitte nennen Sie keine Diagnosen oder anderen Gesundheitsdaten.
Danke, Ihre Frage ist angekommen.
Wir antworten an die angegebene E-Mail-Adresse.
Persönliche Hilfe beim Kassenwechsel anfragenLeistungen und Beitrag einordnen
-
Kassenleistungen zu diesem Thema vergleichen
Die Anbieterübersicht zu „Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille?“ zeigt die Unterschiede zwischen den Kassen.
-
Kassenwechsel-Ersparnis berechnen
Vergleichen Sie den Beitrag zusätzlich zu den Leistungen. Der Rechner ordnet die mögliche Beitragsersparnis ein.
Gilt das für jede Laserbehandlung am Auge?
- Nein. Die Behandlung einer konkreten Augenerkrankung ist von einer Operation zur Brillenfreiheit zu unterscheiden.
- Bestimmte therapeutische Verfahren sind bei festgelegten Erkrankungen anerkannt. Die genaue Diagnose, Methode und Voraussetzungen entscheiden; „medizinisch notwendig“ allein ist keine pauschale Kostenübernahmezusage.
- Vor einer privat geplanten Behandlung einen möglichen Leistungsanspruch konkret mit Praxis und Krankenkasse klären. G-BA: anerkannte Methoden und Ausschlüsse.
Was soll der Kostenplan enthalten?
- Verfahren und Preis für ein oder beide Augen.
- Voruntersuchungen, Nachkontrollen und Medikamente.
- Bedingungen und Kosten einer möglichen Nachbehandlung.
- Bei einer privaten Versicherung: den Vertrag prüfen und eine Leistungszusage vor dem Eingriff anfragen.
- Angebote nicht allein nach dem Einstiegspreis vergleichen. Auch Eignung, Risiken und Nachsorge gehören in das ärztliche Gespräch.
Kann ich die selbst getragenen Kosten von der Steuer absetzen?
- Anerkannte Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
- Steuerlich wirksam ist grundsätzlich nur der Teil der berücksichtigungsfähigen Jahreskosten, der Ihre persönliche zumutbare Belastung übersteigt. Diese hängt unter anderem von Einkommen und Familienverhältnissen ab.
- Erstattungen abziehen. Der abziehbare Betrag ist keine Erstattung in gleicher Höhe, sondern mindert die steuerliche Bemessungsgrundlage. § 33 EStG.
Welche Nachweise brauche ich?
- Rechnung, Zahlungsbeleg und Unterlagen über eventuelle Erstattungen aufbewahren.
- Für eine Augen-Laser-Operation verlangt die Einkommensteuer-Richtlinie kein amtsärztliches Attest. Das Finanzamt kann dennoch Nachweise zu Notwendigkeit und Angemessenheit verlangen. R 33.4 EStR.
- Bei Unsicherheit die steuerliche Berücksichtigung anhand Ihrer Unterlagen klären lassen; eine feste Steuerersparnis lässt sich aus dem OP-Preis allein nicht ableiten.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- G-BA: Methoden-Richtlinie, Anlage II, Gemeinsamer Bundesausschuss, abgerufen am 13.10.2026
- § 33 EStG, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
- R 33.4 EStR, Bundesministerium der Finanzen, abgerufen am 13.10.2026
Weiter im Thema · Schritt 2 von 7
Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: