- Eine allgemeine Früherkennung ohne Krankheitsverdacht wird gewöhnlich als private IGeL angeboten.
- Bei ärztlich begründetem Glaukom-Verdacht oder zur notwendigen Verlaufskontrolle können Untersuchungen wie Augeninnendruckmessung und Augenspiegelung Kassenleistung sein.
- Entscheidend sind Anlass und medizinische Notwendigkeit. Die Augenarztpraxis beurteilt dies. TK zur Glaukom-Untersuchung.
Direkt zur Redaktion
Noch eine Frage zu diesem Beitrag?
Schreiben Sie uns Ihre Verständnisfrage. Wir antworten per E-Mail. Bitte nennen Sie keine Diagnosen oder anderen Gesundheitsdaten.
Danke, Ihre Frage ist angekommen.
Wir antworten an die angegebene E-Mail-Adresse.
Persönliche Hilfe beim Kassenwechsel anfragenLeistungen und Beitrag einordnen
-
Kassenleistungen zu diesem Thema vergleichen
Die Anbieterübersicht zu „Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille?“ zeigt die Unterschiede zwischen den Kassen.
-
Kassenwechsel-Ersparnis berechnen
Vergleichen Sie den Beitrag zusätzlich zu den Leistungen. Der Rechner ordnet die mögliche Beitragsersparnis ein.
Was sagt die Forschung zur Früherkennung?
- Der IGeL-Monitor bewertet die Kombination aus Augenspiegelung und Augeninnendruckmessung zur allgemeinen Früherkennung als „tendenziell negativ“: Ein Nutzen ist nicht ausreichend belegt, mögliche Schäden entstehen unter anderem durch Fehlalarme und unnötige Behandlung.
- Diese Bewertung ersetzt keine individuelle Abklärung bei Beschwerden oder Krankheitsverdacht.
- Quelle: IGeL-Monitor, Bewertungsstand Dezember 2019, abgerufen am 13. Oktober 2026.
Welche Fragen stelle ich vor einer privaten Untersuchung?
- Welchen konkreten Nutzen erwarten Sie bei mir?
- Gibt es einen medizinischen Verdacht, der eine Kassenuntersuchung begründet?
- Welche Untersuchung ist gemeint: Druckmessung, Augenspiegelung oder ein zusätzliches bildgebendes Verfahren?
- Welche Folgen hätte ein auffälliger oder unauffälliger Befund?
- Was kostet die Leistung insgesamt? Bitte um schriftliche Kosteninformation und Bedenkzeit. TK-Hinweise zu IGeL.
Wird die Behandlung eines festgestellten Glaukoms bezahlt?
- Medizinisch notwendige Behandlung und Verlaufskontrollen gehören grundsätzlich zur Kassenversorgung.
- Daraus folgt keine automatische Übernahme jeder zusätzlich angebotenen Messmethode. Die Praxis sollte den Zweck und die Abrechnung jeder Leistung erklären.
Welche Quellen wurden verwendet?
Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.
- TK zur Glaukom-Untersuchung, Techniker Krankenkasse, abgerufen am 13.10.2026
- IGeL-Monitor, Bewertungsstand Dezember 2019, IGeL-Monitor, abgerufen am 13.10.2026
Weiter im Thema · Schritt 5 von 7
Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand: