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PKV Basistarif vs. Standardtarif: Der letzte Ausweg?

Basistarif und Standardtarif sind das Sicherheitsnetz der PKV. Wann sie sinnvoll sind – und was Sie verlieren.
Vergleich
Von Ressort Krankenversicherung 9 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Ein Rettungsring hängt an einem Geländer über dem Wasser.
Foto: Lukas S / Unsplash

Der Basistarif nach § 152 VAG: Leistungen auf GKV-Niveau

Der Basistarif wurde zum 1. Januar 2009 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführt. Er ist das gesetzlich verankerte Sicherheitsnetz der PKV: Jeder Privatversicherte hat das uneingeschränkte Recht, in den Basistarif seines Versicherers zu wechseln – unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Versicherungsdauer. Der Versicherer darf den Wechsel nicht verweigern und keine Risikozuschläge erheben.

Die Leistungen des Basistarifs entsprechen dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 152 Abs. 1 VAG). Das bedeutet konkret: Ambulante Behandlung nur bei zugelassenen Kassenärzten, Abrechnung nach dem 1,2-fachen Satz der GOÄ (statt dem sonst üblichen 2,3- oder 3,5-fachen), stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer ohne Chefarzt, Zahnersatz nach der GKV-Festzuschuss-Regelung, keine Heilpraktikerleistungen und eingeschränkte Hilfsmittelversorgung.

Der Beitrag im Basistarif ist auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. 2026 liegt dieser bei rund 1.017 Euro monatlich (Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro × allgemeiner Beitragssatz 14,6 % zzgl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2,9 %). Bei Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB XII wird der Beitrag auf die Hälfte (rund 509 Euro) reduziert. Falls auch dieser Betrag das Nettoeinkommen übersteigt, beteiligt sich der Sozialhilfeträger.

Ein häufiges Problem im Basistarif: Weil Ärzte nur den reduzierten GOÄ-Satz abrechnen können, weigern sich manche Ärzte, Basistarif-Patienten zu behandeln. In der Praxis berichten Betroffene von Schwierigkeiten bei der Arztsuche – ein Nachteil, den der Gesetzgeber nicht vollständig lösen konnte.

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Der Standardtarif: Ein Auslaufmodell für Altversicherte

Der Standardtarif existierte bereits vor dem Basistarif und steht ausschließlich Versicherten offen, die vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind. Er ist ein Auslaufmodell: Neuversicherte seit 2009 haben keinen Zugang zum Standardtarif, sondern nur zum Basistarif.

Die Zugangsvoraussetzungen für den Standardtarif sind enger als beim Basistarif. Sie können wechseln, wenn Sie mindestens 65 Jahre alt sind, oder wenn Sie mindestens 55 Jahre alt sind und seit mindestens zehn Jahren bei Ihrem Versicherer privat versichert sind, oder wenn Sie Rentner sind und eine gesetzliche Rente beziehen.

Die Leistungen im Standardtarif sind mit denen des Basistarifs vergleichbar – beide orientieren sich am GKV-Leistungskatalog. Der Beitrag ist ebenfalls auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt. Ein Unterschied: Im Standardtarif werden die vor 2009 aufgebauten Alterungsrückstellungen vollständig angerechnet, was den Beitrag für langjährig Versicherte oft deutlich unter den Höchstbeitrag drückt.

In der Praxis zahlen Versicherte im Standardtarif je nach Alter und Versicherungsdauer zwischen 300 und 700 Euro monatlich. Das liegt unter dem Höchstbeitrag, weil die über Jahrzehnte aufgebauten Alterungsrückstellungen beitragssenkend wirken.

Wer kann wechseln?

Basistarif
Jeder Privatversicherte, jederzeit Vorteil: Basistarif
Standardtarif
Nur Eintritt vor 2009, mit Alters-/Dauerbedingungen

Zugangshürden

Basistarif
Keine – gesetzlich garantiert (§ 152 VAG) Vorteil: Basistarif
Standardtarif
Ab 65 Jahre oder ab 55 mit 10 Jahren Versicherungsdauer

Leistungsniveau

Basistarif
GKV-Niveau
Standardtarif
GKV-Niveau (vergleichbar)

Beitragsdeckelung

Basistarif
Auf GKV-Höchstbeitrag gedeckelt
Standardtarif
Auf GKV-Höchstbeitrag gedeckelt

Zukunft

Basistarif
Dauerhaftes Sicherheitsnetz für alle Vorteil: Basistarif
Standardtarif
Auslaufmodell, nur noch für Altversicherte
Beide Tarife liegen leistungsseitig auf GKV-Niveau. Der wesentliche Unterschied ist der Zugang: Den Basistarif kann jeder wählen, der Standardtarif steht nur noch Altversicherten offen. Im Einzelfall prüfen, ohne Gewähr.

Leistungsvergleich: Was Sie beim Wechsel verlieren

Der Wechsel in den Basistarif oder Standardtarif bedeutet einen erheblichen Leistungsverlust. Dieser Verlust sollte Ihnen bewusst sein, bevor Sie den Schritt gehen – denn ein Rückweg in den alten Tarif ist in der Regel nicht möglich (bzw. nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und Neukalkulation).

Entscheidender Unterschied: Arztwahl

Normaltarif (PKV)
Freie Wahl aller Ärzte, auch Privatärzte
Basistarif / Standardtarif
Nur zugelassene Kassenärzte

GOÄ-Erstattungssatz

Normaltarif (PKV)
2,3- bis 3,5-facher Satz
Basistarif / Standardtarif
1,2-facher Satz (Regelhöchstsatz)

Stationär: Zimmer

Normaltarif (PKV)
Einbett- oder Zweibettzimmer
Basistarif / Standardtarif
Mehrbettzimmer

Entscheidender Unterschied: Stationär: Chefarzt

Normaltarif (PKV)
Chefarztbehandlung inklusive
Basistarif / Standardtarif
Kein Chefarzt

Zahnersatz

Normaltarif (PKV)
80 bis 100 Prozent Erstattung
Basistarif / Standardtarif
GKV-Festzuschuss (ca. 60 Prozent)

Heilpraktiker

Normaltarif (PKV)
Je nach Tarif erstattet
Basistarif / Standardtarif
Nicht versichert

Beitragsrückerstattung

Normaltarif (PKV)
1 bis 6 Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit
Basistarif / Standardtarif
Keine Rückerstattung

Typischer Beitrag (55 Jahre)

Normaltarif (PKV)
500 bis 900 Euro monatlich
Basistarif / Standardtarif
400 bis 945 Euro monatlich

Leistungsvergleich: PKV-Normaltarif vs. Basistarif und Standardtarif (Stand: 2026)

Der finanzielle Vorteil des Basistarifs liegt oft nur bei 100 bis 200 Euro monatlich gegenüber dem bisherigen Tarif – bei massivem Leistungsverlust. Ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG bietet in den meisten Fällen eine vergleichbare oder höhere Ersparnis bei deutlich besseren Leistungen.

Für wen sind Basistarif und Standardtarif sinnvoll?

Trotz der Leistungseinschränkungen gibt es Situationen, in denen der Basistarif oder Standardtarif die richtige Wahl sein kann. Es sind allerdings Ausnahmesituationen – nicht der Regelfall.

Rentner mit niedrigem Einkommen: Wenn die Pension oder Rente kaum den PKV-Beitrag deckt und kein interner Tarifwechsel eine ausreichende Entlastung bringt, kann der Basistarif die finanzielle Belastung auf ein tragbares Maß senken. Der Höchstbeitrag von ca. 945 Euro (2026) bzw. der halbierte Beitrag bei Hilfebedürftigkeit kann deutlich unter dem bisherigen Normaltarif liegen.

Hilfebedürftige Versicherte: Wer Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezieht, profitiert vom halbierten Beitrag im Basistarif. Der Sozialhilfeträger übernimmt zudem die Differenz, wenn auch der halbierte Beitrag das verfügbare Einkommen übersteigt.

Versicherte in extremen Beitragssituationen: Wer in einem sehr alten, geschlossenen Tarif mehr als 1.200 Euro monatlich zahlt und bei dem auch der interne Tarifwechsel keine ausreichende Entlastung bringt, kann den Basistarif als Übergangslösung nutzen. Allerdings sollte dieser Schritt nur nach Ausschöpfung aller Alternativen erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Der Wechsel in den Basistarif ist in der Regel eine Einbahnstraße. Ein Rückwechsel in einen Normaltarif ist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und Neukalkulation möglich – das kann im Alter sehr teuer werden oder an Vorerkrankungen scheitern. Prüfen Sie daher alle Alternativen, bevor Sie diesen Schritt gehen.

Warum der interne Tarifwechsel fast immer besser ist

In der Beratungspraxis zeigt sich: Für mehr als 90 Prozent der Versicherten, die über einen Wechsel in den Basistarif nachdenken, gibt es eine bessere Lösung – den internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Dieser bietet drei entscheidende Vorteile gegenüber dem Basistarif.

Erstens: Bessere Leistungen. Während der Basistarif auf GKV-Niveau einschränkt, bieten interne Wechseltarife in der Regel deutlich bessere Leistungen – freie Arztwahl, höhere GOÄ-Sätze, Zweibettzimmer, Chefarzt und besseren Zahnersatz. Zweitens: Vergleichbare oder niedrigere Kosten. Durch die vollständige Anrechnung der Alterungsrückstellungen liegt der Beitrag im Wechseltarif oft auf dem Niveau des Basistarifs – manchmal sogar darunter. Drittens: Kein Rückweg-Problem. Beim internen Tarifwechsel können Sie jederzeit erneut wechseln. Beim Basistarif ist der Rückweg praktisch versperrt.

Konkretes Beispiel: Eine 62-jährige Versicherte der DKV zahlte 890 Euro monatlich in einem geschlossenen Tarif. Der Basistarif hätte 720 Euro gekostet – mit massivem Leistungsverlust. Durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG sank der Beitrag auf 540 Euro – bei Zweibettzimmer, Chefarzt und 90 Prozent Zahnersatz. Die Patientin spart 350 Euro monatlich gegenüber dem alten Tarif und hat deutlich bessere Leistungen als im Basistarif.

Unser Rat: Bevor Sie den Wechsel in den Basistarif erwägen, lassen Sie Ihre Tarifsituation von einem unabhängigen Berater (§ 34d GewO) analysieren. In den allermeisten Fällen findet sich ein interner Wechseltarif, der günstiger und leistungsstärker ist.

Häufig gestellte Fragen zu Basistarif und Standardtarif

Häufige Fragen

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Entscheidung für den Basistarif oder Standardtarif sollte nur nach eingehender Prüfung aller Alternativen und idealerweise nach Rücksprache mit einem zugelassenen Berater (§ 34d GewO) getroffen werden. Stand: Juli 2026.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten vertiefen einzelne Aspekte und ordnen sie in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Alle Paragraphen wurden am 23.08.2026 im Wortlaut bei gesetze-im-internet.de abgerufen.

  1. Beschwerden und Streitschlichtung, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Aufsichtsbehörde über die privaten Krankenversicherer und ihre Tarifpflichten, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 152 VAG – Basistarif, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  3. § 204 VVG – Tarifwechsel, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026
  4. § 34d GewO – Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 23.08.2026

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