Sondertilgung
Eine außerplanmäßige Extra-Zahlung, mit der Sie Ihr Darlehen schneller zurückzahlen. Sie ist oft vertraglich auf einen jährlichen Betrag begrenzt.
Auch:
Eine Sondertilgung ist eine außerplanmäßige Zahlung auf ein Darlehen, zusätzlich zur vereinbarten Rate. Sie geht vollständig in die Tilgung und senkt sofort die Restschuld – und damit die Zinsen, die auf den verbleibenden Betrag noch anfallen. Weil Zinsen tagesgenau auf die Restschuld berechnet werden, wirkt jeder eingezahlte Euro in jedem verbleibenden Jahr erneut.
Ein gesetzliches Recht ist sie nicht. § 500 Abs. 2 Satz 1 BGB erlaubt Darlehensnehmern zwar grundsätzlich, ihre Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zu erfüllen. Satz 2 nimmt davon jedoch ausgerechnet den häufigsten Fall aus: Bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehen mit gebundenem Sollzinssatz ist die vorzeitige Rückzahlung während der Zinsbindung nur zulässig, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht – etwa der Verkauf der Immobilie. Wer während der Bindung planmäßig extra tilgen will, braucht deshalb eine Klausel im Vertrag. Üblich sind fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Jahr, kostenfrei und ohne Begründung. Höhere Kontingente gibt es gegen einen Aufschlag auf den Sollzins; ob sich der lohnt, hängt davon ab, ob das Kontingent tatsächlich ausgeschöpft wird.
Rechenbeispiel: 300.000 Euro, 3,5 Prozent Sollzins, 2 Prozent Anfangstilgung. Die Annuität beträgt 5,5 Prozent, also 1.375 Euro im Monat. Ohne Sondertilgung stehen nach zehn Jahren noch rund 228.300 Euro Restschuld offen, gezahlt sind bis dahin rund 93.300 Euro Zinsen; das Darlehen läuft insgesamt rund 29 Jahre und kostet etwa 177.600 Euro Zinsen. Mit 5.000 Euro Sondertilgung am Ende jedes Jahres sieht der Verlauf anders aus: Nach zehn Jahren beträgt die Restschuld rund 169.500 Euro, die Zinslast dieser zehn Jahre rund 84.500 Euro. Die Laufzeit verkürzt sich auf gut 19 Jahre, die gesamten Zinsen sinken auf rund 114.400 Euro. Für 50.000 Euro eingesetztes Kapital ergibt das rund 63.200 Euro weniger Zinsen. Die erste Sondertilgung allein spart im Folgejahr 175 Euro – und diesen Betrag in jedem weiteren Jahr erneut.
Wirkung: kürzere Laufzeit statt kleinerer Rate. Bleibt die Rate gleich, sinkt ihr Zinsanteil und der Tilgungsanteil steigt entsprechend; das Darlehen ist früher abbezahlt. Manche Institute rechnen stattdessen die Rate neu, dann sinkt die monatliche Belastung und die Laufzeit bleibt. Welche Variante gilt, steht im Vertrag und macht für das Ergebnis einen erheblichen Unterschied.
Abgrenzung zur Sollzinsbindung. Die Zinsbindung legt fest, wie lange der vereinbarte Zins gilt; das Sondertilgungsrecht legt fest, wie viel Sie außer der Reihe zurückzahlen dürfen. Beides wird getrennt verhandelt, hängt aber zusammen: Gerade weil § 500 Abs. 2 BGB die vorzeitige Rückzahlung während der Bindung sperrt, wird das Sondertilgungsrecht umso wichtiger, je länger die Bindung läuft. Ohne Vereinbarung und ohne berechtigtes Interesse kann der Darlehensgeber für eine vorzeitige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung nach § 502 Abs. 1 BGB verlangen. Die Deckelung auf ein Prozent des zurückgezahlten Betrags in § 502 Abs. 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen, nicht für Immobiliendarlehen. Der Anspruch entfällt allerdings, wenn die Vertragsangaben zu Laufzeit, Kündigungsrecht oder Berechnung der Entschädigung unzureichend sind (§ 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Unabhängig davon dürfen Sie zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist entschädigungsfrei kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Wann der Begriff praktisch wird. Bei Bonus, Erbschaft oder Steuererstattung – und dann unter Zeitdruck, denn das Kontingent gilt meist kalenderjährlich, verfällt ungenutzt und lässt sich nicht ansparen. Prüfen Sie vorher die Anzeigefrist der Bank und ob das Geld nicht als Rücklage gebraucht wird: Einmal getilgt, steht es nicht mehr zur Verfügung. Wie sich der Verlauf für Ihre Zahlen verschiebt, zeigt der Baufinanzierungs-Rechner.
Rechtsgrundlage: §§ 489, 500 und 502 BGB, abrufbar über gesetze-im-internet.de. Die Beträge sind eine Modellrechnung mit jährlicher Sondertilgung zum Jahresende, ohne Nebenkosten. Stand: August 2026. Dies ist keine Finanzierungsberatung.