Sollzins
Der reine Zinssatz, den Sie für ein Darlehen zahlen – ohne Nebenkosten. Er bildet zusammen mit der Tilgung Ihre monatliche Rate.
Auch:
Der Sollzins ist der Prozentsatz, den ein Darlehensgeber pro Jahr auf den in Anspruch genommenen Darlehensbetrag berechnet. § 489 Abs. 5 BGB definiert ihn als den gebundenen oder veränderlichen periodischen Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird. Er ist der reine Preis für geliehenes Geld – ohne Bearbeitungsentgelte, Vermittlungskosten oder sonstige Nebenkosten. Zusammen mit der vereinbarten Tilgung ergibt er bei einer Baufinanzierung die monatliche Rate.
Wovon die Höhe abhängt. Den Rahmen setzt das allgemeine Zinsniveau, konkret die Rendite von Pfandbriefen mit vergleichbarer Laufzeit. Darauf schlägt die Bank einen Aufschlag, der von Ihrer Bonität, dem Beleihungsauslauf und der gewünschten Zinsbindung abhängt. Der Beleihungsauslauf ist das Verhältnis von Darlehen zu Objektwert: Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, desto geringer das Ausfallrisiko der Bank und desto niedriger der Zuschlag. Eine lange Zinsbindung kostet dagegen einen Aufschlag, weil die Bank das Zinsänderungsrisiko länger trägt.
Rechenbeispiel: 300.000 Euro über zehn Jahre. Bei 3,5 Prozent Sollzins und 2 Prozent anfänglicher Tilgung beträgt die Annuität 5,5 Prozent von 300.000 Euro, also 16.500 Euro im Jahr oder 1.375 Euro im Monat. Im ersten Monat entfallen davon 875 Euro auf Zinsen und 500 Euro auf die Tilgung. Weil die Restschuld sinkt, verschiebt sich das Verhältnis Monat für Monat zugunsten der Tilgung. Nach zehn Jahren sind rund 71.700 Euro getilgt, rund 93.300 Euro an Zinsen geflossen, und es bleiben rund 228.300 Euro Restschuld. Ein Prozentpunkt mehr Sollzins kostet bei diesem Darlehen zu Beginn 250 Euro im Monat.
Abgrenzung zum Effektivzins. Der effektive Jahreszins nach § 16 PAngV drückt die Gesamtkosten eines Verbraucherdarlehens als jährlichen Prozentsatz des Nettodarlehensbetrags aus. In ihn fließen neben den Zinsen alle weiteren Kosten ein, die der Verbraucher im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag zu entrichten hat. Er liegt deshalb in aller Regel über dem Sollzins und ist die gesetzlich vorgeschriebene Vergleichsgröße. Vergleichbar sind zwei Effektivzinsen allerdings nur bei gleicher Zinsbindung, gleicher Tilgung und gleichem Auszahlungszeitpunkt – sonst stellen Sie zwei verschiedene Finanzierungen nebeneinander.
Abgrenzung zur Zinsbindung. Der Sollzins sagt, wie teuer das Geld ist; die Zinsbindung sagt, wie lange dieser Preis gilt. Ist der Sollzins gebunden, darf die Bank ihn während der Bindung nicht ändern. Unabhängig von der vereinbarten Dauer können Sie ein Darlehen mit gebundenem Sollzins nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – auch dann, wenn 15 oder 20 Jahre vereinbart waren. Dieses Kündigungsrecht kann vertraglich weder ausgeschlossen noch erschwert werden (§ 489 Abs. 4 BGB).
Wann der Begriff praktisch wird. Im Darlehensvertrag. Er ist nach § 492 Abs. 1 BGB schriftlich zu schließen und muss die vorgeschriebenen Pflichtangaben enthalten, darunter Sollzinssatz und effektiven Jahreszins. Lesen Sie beide Zahlen nebeneinander, dazu die Bindungsdauer, die anfängliche Tilgung und die vereinbarten Sondertilgungen. Wie sich Sollzins, Tilgung und Laufzeit gegenseitig bewegen, rechnet der Baufinanzierungsrechner durch.
Rechtsgrundlage: § 489 und § 492 BGB, abrufbar über gesetze-im-internet.de, sowie § 16 der Preisangabenverordnung samt Berechnungsanlage. Die Beträge im Rechenbeispiel sind eine Modellrechnung ohne Bereitstellungszinsen und Erwerbsnebenkosten. Stand: August 2026. Welche Konditionen Sie erhalten, entscheidet der Darlehensgeber.