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SBK: Sehhilfen

Die SBK rechnet anspruchsberechtigte Sehhilfen über Vertragspartner ab. Vor der Bestellung sollten Verordnung, Kassenanteil und private Mehrkosten geklärt sein.
Merken Sie sich Kassen und Anbieter für Ihren späteren Vergleich, ganz ohne Anmeldung.

Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Vertragsoptiker

Die Abrechnung erfolgt im vorgesehenen Versorgungsweg mit der SBK.

Keine private Vorleistung

Eine bereits vollständig bezahlte Privatrechnung wird regulär nicht erstattet.

Eigenkosten

Gestell, freiwillige Extras und mögliche gesetzliche Zuzahlung getrennt prüfen.

Wie läuft die Brillenversorgung bei der SBK ab?

  • Den Anspruch augenärztlich klären und eine Verordnung vorlegen, soweit sie für die Versorgung erforderlich ist.
  • Einen Optikbetrieb wählen, der mit der SBK abrechnen kann. Den Kassenanteil vor der Bestellung bestätigen lassen.
  • Die SBK erstattet keine bereits vollständig privat bezahlte Rechnung im regulären Versorgungsweg. SBK: Brillen und Kontaktlinsen.

Welche Voraussetzungen gelten für Erwachsene und Kinder?

  • Für Erwachsene gelten die gesetzlichen Grenzen und Ausnahmen des § 33 SGB V, nicht ein beliebiger jährlicher Brillenzuschuss.
  • Bei Kindern unter 18 sind medizinisch notwendige Brillengläser grundsätzlich anders geregelt; die Dioptrien-Grenzen für Erwachsene gelten nicht.
  • Anspruch nach Sehstärke und Kinder- und Folgeversorgung getrennt prüfen.

Welche Kosten bleiben selbst zu bezahlen?

  • Gestell und freiwillige Zusatzausstattung gehören nicht zur gesetzlichen Grundversorgung.
  • Für Erwachsene kann eine gesetzliche Zuzahlung hinzukommen; Minderjährige sind davon befreit.
  • Aktuelle Vertragspreise sind entscheidend. Die alten bundesweiten Festbeträge wurden am 1. März 2025 aufgehoben. GKV-Spitzenverband.
  • Angebote anhand des tatsächlichen Endbetrags vergleichen: Kassenanteil und Eigenkosten.

Quellen und Leistungsstand

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. SBK: Brillen und Kontaktlinsen, SBK, abgerufen am 13.10.2026
  2. § 33 SGB V, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026
  3. GKV-Spitzenverband, GKV-Spitzenverband, abgerufen am 13.10.2026

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Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung und Bekanntmachungen der SBK, Siemens-Betriebskrankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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