Der gesetzliche Anspruch: bei der hkk identisch mit allen Kassen
Sehhilfen zählen zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V. Die Details regelt die Hilfsmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser Rahmen ist bundesweit verbindlich - auch für die hkk. Das bedeutet: Beim Kernanspruch brauchen Sie keine Kulanz, sondern können sich auf das Gesetz stützen.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Hier besteht ein voller Anspruch auf Versorgung mit Sehhilfen, ganz unabhängig von der Stärke der Fehlsichtigkeit. Mit augenärztlicher Verordnung ist die Versorgung mit Gläsern eine Pflichtleistung; Zuzahlungen entfallen, weil die Zuzahlungspflicht erst ab 18 Jahren greift. Für Kinder unter 14 Jahren gilt zudem die 0,5-Dioptrien-Hürde für Folgeversorgungen nicht. Mehr dazu unter Sehhilfen für Kinder und Jugendliche.
Ab 18 Jahren
Eine der beiden Voraussetzungen des § 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V muss erfüllt sein: eine schwere Sehbeeinträchtigung mindestens der Stufe 1 nach ICD-10-GM 2017 auf beiden Augen bei bestmöglicher Brillenkorrektur, oder ein verordneter Fern-Korrekturausgleich von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- beziehungsweise Weitsichtigkeit oder von mehr als 4 Dioptrien bei Hornhautverkrümmung. Der Beitrag Ab welcher Sehstärke zahlt die Krankenkasse die Brille? erklärt, warum der Unterschied zwischen 6,00 und 6,25 Dioptrien über den gesamten Anspruch entscheidet.
Was ausgeschlossen bleibt
Das Brillengestell (§ 33 Abs. 2 Satz 4 SGB V) und Pflegemittel für Kontaktlinsen sind nie Kassenleistung. Kontaktlinsen selbst sind nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen verordnungsfähig (§ 33 Abs. 3 SGB V). Ab 18 Jahren beträgt die Zuzahlung 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel (§ 33 Abs. 8 SGB V in Verbindung mit § 61 Satz 1 SGB V); sie zählt zur Belastungsgrenze nach § 62 SGB V.
Wo die hkk eigene Entscheidungen trifft
Zum 1. März 2025 hat der GKV-Spitzenverband seinen Beschluss über das Festbetragsgruppensystem für Sehhilfen aufgehoben und sieht von der Festsetzung neuer Festbeträge ab. Seither gilt § 33 Abs. 7 SGB V: Die Krankenkasse übernimmt die jeweils vertraglich vereinbarten Preise. Diese Verträge schließt jede Kasse nach § 127 SGB V eigenständig mit Augenoptikern. Für Versicherte heißt das: Die Höhe des Kassenanteils ist eine Frage an die eigene Kasse geworden, nicht mehr an eine bundesweite Tabelle. Warum ältere Euro-Angaben deshalb in die Irre führen, ordnet Brillenzuschuss: Wie viel Euro gibt es tatsächlich? ein.
Freiwillige Mehrleistungen sind eine Satzungsleistung nach § 11 Abs. 6 SGB V. Sie beruhen auf einem Beschluss des Verwaltungsrats, begründen keinen Rechtsanspruch und können angepasst oder gestrichen werden. Ob die hkk einen Zuschuss zu Brillengläsern, zur Fassung oder zu Kontaktlinsen vorsieht, steht ausschließlich im aktuellen Satzungstext. Ein zweiter möglicher Weg ist das Bonusprogramm nach § 65a SGB V, dessen Teilnahmebedingungen festlegen, wofür Boni eingelöst werden dürfen.
Ihre Prüfschritte:
- Satzung durchsuchen nach „Sehhilfe", „Brille", „Kontaktlinse" und „Hilfsmittel".
- Schriftlich anfragen über App oder Online-Kundenkonto, mit Angabe Ihrer Dioptrien-Werte.
- Bedingungen erfragen: Fassung eingeschlossen? Turnus? Nachweise? Einreichungsfrist?
- Bonusprogramm klären und sich die maßgebliche Passage der Teilnahmebedingungen nennen lassen.
- Vertragsoptiker in Ihrer Nähe erfragen, damit Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Warum der Beitragssatz bei Sehhilfen mehr wiegt als der Zuschuss
Bei kaum einer anderen Leistung wird so häufig aus dem falschen Grund gewechselt wie bei der Brille. Ein freiwilliger Sehhilfen-Zuschuss ist ein einmaliger Betrag, der oft nur alle zwei bis drei Jahre abrufbar ist. Der Zusatzbeitrag dagegen fällt monatlich an und bemisst sich am gesamten beitragspflichtigen Einkommen. Schon ein halber Prozentpunkt Unterschied summiert sich bei mittleren Einkommen über die Jahre auf ein Vielfaches jedes Brillenzuschusses.
Die hkk liegt mit 2,59 Prozent Zusatzbeitrag und 17,19 Prozent Gesamtbeitrag am unteren Ende des Vergleichsfeldes - unter TK und AOK Bayern (je 2,69 Prozent) und deutlich unter DAK-Gesundheit (3,20 Prozent), Barmer (3,29 Prozent), KKH (3,78 Prozent), SBK (3,80 Prozent) und IKK classic (3,85 Prozent).
Daraus folgt eine praktische Reihenfolge für Ihren Vergleich: Prüfen Sie zuerst den Beitrag, dann die Satzungsleistung, dann das Vertragsoptiker-Netz. Nur wenn zwei Kassen beim Beitrag nahe beieinander liegen, wird der Sehhilfen-Zuschuss zum ausschlaggebenden Kriterium. Umgekehrt gilt: Eine Kasse, die günstig ist und zusätzlich bezuschusst, ist die beste Kombination - aber das müssen Sie im Satzungstext nachweisen, nicht in der Werbung.
So gehen Sie praktisch vor
1. Werte augenärztlich bestimmen lassen. Die Verordnung dokumentiert Sphäre, Zylinder und gegebenenfalls die bestkorrigierte Sehschärfe. Ohne diese Werte lässt sich der Anspruch nicht beurteilen.
2. Vor dem Kauf fragen. Klären Sie, ob die hkk eine Genehmigung verlangt. Eine vertragsärztliche Verordnung ist nur erforderlich, soweit eine ärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist (§ 33 Abs. 5a SGB V) - Kassen können sie aber weiterhin fordern.
3. Vertragsoptiker aufsuchen. Bei direkter Abrechnung zahlen Sie nur Zuzahlung und Mehrkosten. Ohne Vertragsbindung tragen Sie zunächst den vollen Preis.
4. Rechnung prüfen. Kassenanteil, Zuzahlung und Eigenanteil müssen getrennt ausgewiesen sein. Entspiegelung, Tönung, besonders dünne Gläser und Gleitsichtkomfort sind Mehrkosten nach § 33 Abs. 1 SGB V.
5. Belege fristgerecht einreichen, falls eine Satzungsleistung besteht.
Bei Ablehnung: Widerspruch ist innerhalb eines Monats schriftlich möglich. Begründen Sie ihn mit den ärztlich dokumentierten Werten und dem einschlägigen Absatz des § 33 SGB V. Bleibt er erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht für Versicherte gerichtskostenfrei.
Falls Sie wechseln: Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam; an die neue Kasse sind Sie grundsätzlich zwölf Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 SGB V).
Hinweis: Diese Seite erläutert den gesetzlichen Anspruch auf Sehhilfen nach § 33 SGB V und zeigt, wie Sie freiwillige Zusatzleistungen selbst überprüfen. Konkrete Zuschusshöhen der hkk Krankenkasse werden bewusst nicht genannt, weil Satzungsleistungen jederzeit geändert werden können und seit dem 1. März 2025 keine bundeseinheitlichen Festbeträge für Sehhilfen mehr bestehen. Verbindlich sind allein die aktuelle Satzung der hkk und deren schriftliche Auskunft zu Ihrem Versorgungsfall. Angaben zu Zusatzbeiträgen: Stand August 2026. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch Ihre Krankenkasse und keine augenärztliche Untersuchung.
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