Wer hat Anspruch auf Brillengläser?
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können bei entsprechender Fehlsichtigkeit die vertragliche Versorgung erhalten. Bei Erwachsenen gelten besondere Voraussetzungen: unter anderem eine notwendige Fernkorrektur von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus. Genau 6 oder 4 Dioptrien erfüllen diese Grenzen allein nicht.
Weitere Anspruchswege bestehen bei bestimmten schweren Sehbeeinträchtigungen oder therapeutischem Bedarf. Welche Voraussetzung bei Ihnen vorliegt, klärt die Augenarztpraxis. Quelle: DAK – Brillen und Kontaktlinsen.
Was übernimmt die DAK, was zahlen Sie selbst?
Der Vertragsoptiker kann Ihnen den konkreten vertraglichen Kassenanteil nennen und rechnet ihn direkt mit der DAK ab. Die gesetzliche Versorgung umfasst nicht das Brillengestell. Gewünschte Extras sind ebenfalls selbst zu bezahlen. Erwachsene zahlen grundsätzlich eine gesetzliche Zuzahlung von fünf bis zehn Euro je Sehhilfe, sofern keine Befreiung besteht. Minderjährige sind davon befreit.
Kontaktlinsen haben zusätzliche medizinische Voraussetzungen. Aus einem Anspruch auf Brillengläser folgt daher nicht automatisch eine vollständige Kostenübernahme für Kontaktlinsen. Die DAK-Leistungsseite beschreibt diese Abgrenzung.
So klären Sie die Versorgung vor dem Kauf
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Augenärztliche Verordnung klären
Grundsätzlich ist für Erst- und Folgeversorgung eine Verordnung vorgesehen. Die DAK nennt einzelne Ausnahmen; lassen Sie sich bestätigen, ob eine davon auf Ihren Fall zutrifft.
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Vertragsoptiker und Kosten abstimmen
Fragen Sie nach einer DAK-Vertragsversorgung und lassen Sie Kassenanteil, Zuzahlung, Fassung und Extras getrennt ausweisen.
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Abrechnung vereinbaren
Der Vertragsoptiker rechnet den vereinbarten Anteil unmittelbar mit der DAK ab. Klären Sie offene Fragen vor der Bestellung.
Sehhilfen im Kassenvergleich
Die gesetzlichen Sehstärke-Grenzen gelten für alle Kassen. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die konkreten Angebote in der Sehhilfen-Kassenübersicht. Der Kassenwechsel-Rechner hilft, auch den Beitrag einzubeziehen.
Quellen und Stand
Leistungsangaben anhand der folgenden Primärquellen geprüft am 13.10.2026.
- Brillen und Kontaktlinsen, DAK-Gesundheit, abgerufen am 13.10.2026
- § 33 SGB V – Hilfsmittel, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13.10.2026