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Barmer: Sehhilfen

Die Barmer beteiligt sich an medizinisch notwendigen Brillengläsern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Kinder und Jugendliche gelten andere Regeln als für Erwachsene. Fassung, Extras und eine mögliche Bonusprämie sind davon zu unterscheiden.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Anspruch zuerst klären

Unter 18 Jahren genügt eine entsprechende Fehlsichtigkeit. Für Erwachsene gelten bestimmte medizinische Voraussetzungen.

Direkt über den Vertragsoptiker

Der Optiker rechnet den Kassenanteil ab. Eine nachträgliche Erstattung privat gekaufter Brillen schließt die Barmer aus.

Bonus getrennt betrachten

Selbst bezahlte Sehhilfen können für die Top-Geldprämie infrage kommen. Dafür sind Bonuspunkte und Kostennachweise nötig.

Wann zahlt die Barmer für Brillengläser?

Versicherte unter 18 Jahren erhalten bei entsprechender Fehlsichtigkeit eine Versorgung. Bei Erwachsenen ist unter anderem eine notwendige Fernkorrektur von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit beziehungsweise mehr als 4 Dioptrien bei Astigmatismus maßgeblich. Genau 6 beziehungsweise 4 Dioptrien reichen für diesen Anspruchsweg nicht aus.

Daneben bestehen medizinische Anspruchswege bei schwerer Sehbeeinträchtigung. Die Barmer nennt höchstens 30 Prozent bestkorrigierte Sehschärfe auf beiden Augen oder ein beidäugiges Gesichtsfeld von höchstens zehn Grad. Lassen Sie Ihre Voraussetzungen augenärztlich feststellen. Quelle: Barmer – Brillen und Kontaktlinsen.

Welche Kosten bleiben?

Die Barmer beschreibt ihren Anteil anhand von Festbeträgen. Den Betrag für Ihre verordneten Gläser klären Sie beim Vertragsoptiker. Die gesetzliche Versorgung umfasst nicht das Brillengestell; gewünschte Extras bezahlen Sie selbst. Ab 18 Jahren fällt ohne Befreiung eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent an, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Sehhilfe. Minderjährige sind zuzahlungsfrei.

So erhalten Sie die Versorgung

  1. Verordnung besorgen

    Lassen Sie den Bedarf und die medizinischen Voraussetzungen in der Augenarztpraxis klären.

  2. Vertragsoptiker wählen

    Legen Sie die Verordnung vor. Lassen Sie Kassenanteil, gesetzliche Zuzahlung und private Mehrkosten vor der Bestellung getrennt ausweisen. Eine vorherige Bewilligung ist laut Barmer normalerweise nicht erforderlich.

  3. Direkt abrechnen lassen

    Der Vertragsoptiker rechnet mit der Barmer ab. Kaufen Sie die Brille nicht in Erwartung einer nachträglichen Erstattung zunächst privat.

Was kann das Bonusprogramm ergänzen?

Sehhilfen gehören zu den geeigneten selbst bezahlten Gesundheitskosten für die Top-Geldprämie. Dafür werden gesammelte Bonuspunkte eingelöst und Ausgaben nachgewiesen. Die Barmer nennt 20 Euro je 100 Punkte, höchstens 200 Euro bei 1.000 eingelösten Punkten im Jahr. Das ist kein Brillenzuschuss, der jedem Mitglied automatisch zusteht. Einzelheiten: Barmer Bonusprogramm.

Leistung und Beitrag vergleichen

Die gesetzlichen Sehstärke-Grenzen gelten kassenübergreifend. Zusätzliche Angebote finden Sie in der Sehhilfen-Kassenübersicht. Mit dem Kassenwechsel-Rechner können Sie zusätzlich die mögliche Beitragsersparnis einordnen.

Quellen und Stand

Leistungsangaben anhand der folgenden Primärquellen geprüft am 13.10.2026.

  1. Brillen und Kontaktlinsen, Barmer, abgerufen am 13.10.2026
  2. Bonusprogramm, Barmer, abgerufen am 13.10.2026

Krankenkassen nach Ihren Bedürfnissen vergleichen

Lassen Sie Leistungen für Sehhilfen und den Beitrag gemeinsam einordnen. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

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Wir veröffentlichen einen Anbietervergleich erst, wenn er für genügend Anbieter an der Primärquelle belegt und nicht älter als zwölf Monate ist. Was wir bislang erhoben haben, reicht dafür nicht — und eine Tabelle voller Leerstellen wäre keine Hilfe, sondern nur der Anschein einer.

Wie wir erheben und wann wir veröffentlichen

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BARMER, BARMER, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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