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Wie nutze ich das Bonusprogramm meiner Krankenkasse?

Bei Bonusprogrammen zählen anerkannte Aktivitäten, Nachweise und Fristen. Ein zweckgebundenes Guthaben ist nur so viel wert, wie Sie davon tatsächlich nutzen können.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Hand hakt mit einem schwarzen Stift Punkte auf einer handgeschriebenen Checkliste ab
Foto: Jakub Zerdzicki / Unsplash

Welche Aktivitäten zählen?

  • Das regelt das konkrete Programm: etwa Vorsorge, Impfungen, Sportmitgliedschaft oder anerkannte Kurse.
  • Prüfen Sie Anmeldung, Teilnahmejahr, erforderliche Nachweise und Einreichfrist. Nicht jede Aktivität zählt mehrfach oder rückwirkend. § 65a SGB V 1
  • Bei Kindern klären Sie, wer teilnehmen und die Nachweise übermitteln darf.

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Was unterscheidet Geldbonus und Gesundheitsguthaben?

  • Einen ausgezahlten Geldbonus können Sie frei verwenden.
  • Zweckgebundenes Guthaben wird nur für zugelassene und belegte Ausgaben erstattet. Ohne passende Rechnung bleibt der höhere Werbewert möglicherweise ungenutzt.
  • Der Begriff Bonusprogramm bedeutet daher nicht automatisch Erstattung einer bestimmten Rechnung.

Wie funktioniert das bei der TK?

  • Je anerkannter Aktivität gibt es einmal im Teilnahmejahr 10 Euro Geldbonus oder 20 Euro TK-Gesundheitsdividende. 2
  • Beispiel: Drei Aktivitäten ergeben 30 Euro Auszahlung oder bis zu 60 Euro Dividende. Liegen nur 35 Euro passende belegte Ausgaben vor, sind darüber höchstens 35 Euro nutzbar.
  • Maßgeblich sind das zwölfmonatige Teilnahmejahr und die anerkannten Leistungen. TK-Bonusprogramm

Wie funktioniert das bei der AOK PLUS?

  • 100 Bonuspunkte entsprechen einem Euro Auszahlung oder zwei Euro für ausgewählte PLUS-Leistungen. 3
  • Eine Geldauszahlung ist ab 500 Punkten möglich. 500 Punkte ergeben damit fünf Euro Geld oder bis zu zehn Euro beleggebundene PLUS-Leistung. 3
  • Welche Aktivitäten, Rechnungen und Fristen anerkannt werden, regelt das Programm. AOK-PLUS-Satzung

Welche Fehler vermeide ich?

  • Anmeldung und Nachweise nicht bis nach Fristende aufschieben.
  • Bonus und direkten Zuschuss nicht ungeprüft addieren; dieselbe Ausgabe darf nicht beliebig mehrfach erstattet werden.
  • Beispiele zur Abgrenzung: Fitnessstudio, Rückenkurs und Zahnreinigung.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. § 65a SGB V – Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten, Bundesministerium der Justiz, § 65a Abs. 1 und 1a, abgerufen am 27.09.2026 Die Krankenkasse bestimmt in ihrer Satzung, unter welchen Voraussetzungen Versicherte, die Leistungen zur Erfassung von gesundheitlichen Risiken und Früherkennung von Krankheiten Zur Fundstelle 1
  2. So funktioniert das Bonusprogramm der TK, Techniker Krankenkasse, Abschnitt „Pro Aktivität“ und „Gesundheitsbonus auszahlen oder verdoppeln?“, abgerufen am 27.09.2026 Damit sichern Sie sich jeweils einen Gesundheitsbonus von 10 Euro oder 20 Euro als TK-Gesundheitsdividende. Zur Fundstelle 1
  3. Satzung der AOK PLUS: Bonusprogramm, AOK PLUS, § 19a Abs. 7, PDF-Seite 52, abgerufen am 27.09.2026, Archivkopie Eine Auszahlung ist jederzeit ab einem Wert von 500 Bonuspunkten möglich. 100 Bonuspunkte entsprechen 1,00 Euro. Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2

Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand:

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