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Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für die Familienversicherung?

2026 liegt die allgemeine Grenze bei 565 Euro regelmäßigem Gesamteinkommen, bei einem Minijob bei 603 Euro. Weitere Voraussetzungen bleiben zu prüfen.
Ratgeber
Von Ressort Krankenversicherung 2 Min. Lesezeit Stand: Fachlich geprüft ·
Älteres Ehepaar sitzt auf dem Sofa und prüft gemeinsam Unterlagen
Foto: Vitaly Gariev / Unsplash

Wie hoch sind die Grenzen?

  • Allgemein höchstens 565 Euro regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen. 1
  • Bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung höchstens 603 Euro. Dieser Betrag kommt nicht zusätzlich zu anderen Einkünften hinzu. BMG: Familienversicherung 1
  • Beispiel: 500 Euro Minijob plus 120 Euro weitere relevante Einkünfte ergeben 620 Euro und überschreiten die Grenze.

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Welche Einnahmen zählen?

  • Maßgeblich ist das regelmäßige Gesamteinkommen, nicht allein der Nettolohn. Auch etwa Gewinne aus Selbstständigkeit, Vermietung oder Kapitalerträge können relevant sein.
  • Lassen Sie Abzüge, schwankende Einnahmen und einmalige Zahlungen anhand der konkreten Unterlagen von der Kasse einordnen.
  • Mehr zur Beschäftigung: Krankenversicherung im Minijob.

Reicht ein Einkommen unter der Grenze aus?

  • Nein. Es braucht unter anderem ein begünstigtes Familienverhältnis zu einem GKV-Mitglied und grundsätzlich Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.
  • Eigene vorrangige Versicherung, bestimmte Versicherungsfreiheit oder Befreiung sowie hauptberufliche Selbstständigkeit können die Familienversicherung ausschließen. § 10 SGB V 2
  • Unverheiratete Partner sind nicht allein aufgrund des Zusammenlebens mitversichert. Der Begriff Familienversicherung umfasst bestimmte gesetzlich geregelte Angehörige.

Welche Sonderregeln gelten für Kinder?

  • Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag; bei fehlender Erwerbstätigkeit bis 23, bei Ausbildung oder bestimmten Freiwilligendiensten grundsätzlich bis 25.
  • Verlängerungen und ein Anspruch ohne Altersgrenze bei bestimmten Behinderungen haben zusätzliche Voraussetzungen.
  • Ist der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert, verdient regelmäßig mehr als das GKV-Mitglied und liegt über einem Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann die Familienversicherung des Kindes ausgeschlossen sein.

Was melde ich der Krankenkasse?

  • Familienverhältnis, bisherigen Versicherungsstatus, Beschäftigung und alle relevanten Einkünfte mit Nachweisen.
  • Bei Kindern zusätzlich Alter und gegebenenfalls Ausbildung oder Freiwilligendienst.
  • Änderungen zeitnah mitteilen. Für eine weitere typische Situation: Krankenversicherung in der Elternzeit.

Welche Quellen wurden verwendet?

Redaktioneller Quellenabgleich: 13.10.2026.

  1. Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung – Rechengrößen 2026, Bundesministerium für Gesundheit, Tabelle Rechengrößen der Sozialversicherung seit dem 1. Januar 2026, abgerufen am 28.09.2026 Grenze für Familienversicherung - ohne geringfügige Beschäftigung - mit geringfügiger Beschäftigung 565,00 603,00 Zur Fundstelle 1 Zur Fundstelle 2
  2. § 10 SGB V – Familienversicherung, Bundesministerium der Justiz, § 10 Abs. 1 bis 3, abgerufen am 27.09.2026 Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist Zur Fundstelle 1

Weiterführend

Quellen: Satzungen, Konditionen und offizielle Angaben der jeweiligen Anbieter sowie gesetzliche Regelungen. Fachbegriffe erklären wir im Glossar . Stand:

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