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SBK: Präventionskurse & Fitness-Bonus

Die SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse - ist eine der größten geöffneten Betriebskrankenkassen und steht Versicherten bundesweit offen. Betriebskrankenkassen gelten als serviceorientiert, und genau darin liegt beim Thema Fitness ein praktischer Vorteil: Wer die richtigen Fragen stellt, bekommt eine verbindliche Auskunft, statt sich durch Werbeversprechen zu arbeiten. Diese Seite liefert den gesetzlichen Rahmen und die Fragen, die Sie stellen sollten. Der Zusatzbeitrag der SBK liegt bei 3,80 Prozent.
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Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Geöffnete Betriebskrankenkasse

Die SBK ist nicht auf Beschäftigte eines Unternehmens beschränkt, sondern nimmt Versicherte bundesweit auf. Eine betriebliche Bindung ist nicht erforderlich.

Persönliche Ansprechpartner

Ein fester Ansprechpartner erleichtert die verbindliche Vorabklärung - gerade bei Grenzfällen wie Online-Kursen oder Kursen im Ausland.

Schriftliche Zusage vor der Buchung

Lassen Sie sich die Förderfähigkeit eines Kurses vor der Anmeldung bestätigen. Diese Auskunft ist Ihr Beleg, falls es bei der Erstattung Rückfragen gibt.

Zusatzbeitrag deutlich über dem Durchschnitt

Mit 3,80 Prozent Zusatzbeitrag (Gesamtbeitrag 18,40 Prozent) liegt die SBK klar über dem Kassendurchschnitt von 2,9 Prozent - das gehört in jede Entscheidung.

Betriebskrankenkasse heißt nicht Betriebszugehörigkeit

Ein hartnäckiges Missverständnis vorweg: Betriebskrankenkassen sind historisch aus einzelnen Unternehmen hervorgegangen, viele von ihnen haben sich aber geöffnet und nehmen seither Versicherte unabhängig vom Arbeitgeber auf. Die SBK gehört dazu. Für die Mitgliedschaft ist keine Beschäftigung im Trägerunternehmen nötig; das Kassenwahlrecht richtet sich nach § 175 SGB V wie bei jeder anderen geöffneten Kasse.

Für Fitnessleistungen hat die Kassenart ohnehin keine rechtliche Bedeutung. Ob AOK, Ersatzkasse, Innungs- oder Betriebskrankenkasse: Der Rahmen für Prävention (§ 20 SGB V), Bonusprogramme (§ 65a SGB V) und betriebliche Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) ist für alle gesetzlichen Krankenkassen identisch. Unterschiede entstehen erst in der Ausgestaltung - und die steht in der Satzung, nicht in der Kassenart.

Was sich in der Praxis dennoch unterscheidet, ist die Erreichbarkeit. Kleinere und mittelgroße Kassen arbeiten häufiger mit festen Ansprechpartnern. Das ist bei Fitnessfragen mehr wert, als es klingt, weil viele Fälle Grenzfälle sind: ein Online-Kurs mit unklarer Zertifizierung, ein Kurs, der über den Jahreswechsel läuft, eine Teilnahmequote, die knapp verfehlt wurde. Solche Fragen lassen sich mündlich klären - festhalten sollten Sie das Ergebnis trotzdem schriftlich.

Zuerst prüfen, dann buchen: die Zertifizierung

Eine Krankenkasse darf einen Präventionskurs nur bezuschussen, wenn er den Kriterien des Leitfadens Prävention entspricht, den der GKV-Spitzenverband nach § 20 Abs. 2 SGB V erstellt hat. Die Prüfung übernimmt in der Regel die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Ohne diese Zertifizierung gibt es keine Erstattung - und zwar nicht aus Kleinlichkeit, sondern weil der Kasse die Rechtsgrundlage für eine Zahlung fehlt.

Der Leitfaden kennt vier Handlungsfelder: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Fitnessrelevant ist das erste. Dorthin gehören Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik, Ausdauerprogramme wie Nordic Walking, Aquafitness, Kraft- und Koordinationstraining in Kursform sowie Yoga und Pilates, soweit sie den Präventionskriterien entsprechen. Welche Yoga-Ausrichtungen das erfüllen, ordnet der Beitrag Yoga und Krankenkasse ein.

Die praktische Reihenfolge lautet: Prüfnummer beim Anbieter erfragen, Förderfähigkeit bei der SBK schriftlich bestätigen lassen, dann buchen, Anwesenheit sichern, Teilnahmebescheinigung und Zahlungsnachweis einreichen. Wer diese Reihenfolge umdreht, riskiert eine Ablehnung, die sich nachträglich nicht mehr korrigieren lässt.

Woran Sie einen förderfähigen Kurs erkennen

Deutet auf Förderfähigkeit hin
  • Der Anbieter nennt Ihnen unaufgefordert eine Prüfnummer und den Namen der Prüfstelle.
  • Der Kurs hat eine feste Teilnehmergruppe und eine definierte Zahl von Einheiten, meist acht bis zwölf.
  • Es gibt ein schriftliches Kurskonzept mit aufeinander aufbauenden Inhalten statt eines offenen Trainingsangebots.
  • Die Kursleitung weist eine im Leitfaden Prävention vorgesehene Qualifikation nach.
  • Sie erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der tatsächlich besuchten Einheiten.
Warnsignale
  • Der Anbieter weicht der Frage nach der Prüfnummer aus oder verweist nur darauf, dass „die Kasse das immer zahlt".
  • Der Kurs ist ein offenes Programm, in das Sie jederzeit ein- und aussteigen können.
  • Die Kursgebühr ist an einen Studiovertrag mit Mindestlaufzeit gekoppelt.
  • Das Angebot wird als Personal Training oder Einzelbetreuung beworben.
  • Es wird eine „Erstattungsgarantie" versprochen. Eine solche Garantie kann kein Anbieter geben - nur die Kasse entscheidet.

Das laufende Training: Studio, Verein, Betrieb

Für Mitgliedsbeiträge in Fitnessstudios existiert im SGB V keine Anspruchsgrundlage. Das Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 Abs. 1 SGB V erlaubt nur Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind - ein unbefristetes Abo mit offenem Nutzungsverhalten erfüllt das nicht. Der Monatsbeitrag bleibt Ihr Eigenanteil, unabhängig von der Kasse.

Drei Umwege bleiben. Der erste ist der zertifizierte Kurs im Studio: Gefördert wird dann die Kursgebühr, nicht die Mitgliedschaft. Der zweite ist das Bonusprogramm, das Training als Aktivität anerkennen kann. Der dritte ist die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b Abs. 1 SGB V, zu der die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet sind: Analyse der gesundheitlichen Situation im Betrieb, Bewegungs- und Rückenprogramme am Arbeitsplatz, abgerechnet mit dem Arbeitgeber und für Beschäftigte in der Regel kostenfrei. Ergänzend erlaubt § 3 Nr. 34 EStG Arbeitgebern, Gesundheitsleistungen bis zu einem gesetzlich festgelegten Jahresbetrag steuer- und beitragsfrei zuzuwenden - die Grundlage vieler Firmenfitness-Verbünde mit stark reduziertem Beitrag. Fragen Sie deshalb in der Personalabteilung nach, bevor Sie einen Einzelvertrag abschließen. Alle Wege im Detail beschreibt der Beitrag Fitnessstudio-Zuschuss von der Krankenkasse.

Das Bonusprogramm und die sechs Fragen, die es klärt

§ 65a Abs. 1 SGB V erlaubt Krankenkassen, in ihrer Satzung Boni für Versicherte vorzusehen, die Vorsorgeleistungen wahrnehmen oder sich nachweislich gesundheitsbewusst verhalten. Erlaubt, nicht verpflichtet: Ein Bonusprogramm ist eine freiwillige Leistung, die der Verwaltungsrat beschließt und jährlich anpassen kann.

Die SBK führt ein solches Programm: das SBK Bonusprogramm, vollständig in die App Meine SBK integriert (Stand: August 2026). Dort wählen Sie die Kachel „SBK Bonusprogramm", laden Nachweise direkt mit dem Smartphone hoch und lassen sich das gesammelte Guthaben als Geldprämie auf Ihr Konto überweisen; wer kein Smartphone nutzt, erhält bei der SBK Kundenberatung einen Stempelbogen in Papierform. Für die Kernfrage dieser Seite heißt das: Ja, regelmäßige sportliche Aktivität ist bei der SBK bonusfähig. Anerkannt werden unter anderem die aktive Mitgliedschaft im Sportverein, die regelmäßige Teilnahme am Hochschul- oder Betriebssport sowie strukturiertes Training oder Sportkurse unter qualifizierter Anleitung - dazu zählt auch das Training im Fitnessstudio; als Nachweis nennt die SBK ausdrücklich den Kostenbeleg für Sportverein, Fitnessstudio oder Sportkurs. Hinzu kommen Sport- und Schwimmabzeichen, Sportveranstaltungen unter qualifizierter Leitung wie Stadtläufe oder ADFC-Radtouren, eine Schritte-Challenge direkt in der App, zertifizierte Gesundheitskurse in Präsenz oder online sowie Vorsorgeleistungen wie die Zahnvorsorge und die Untersuchungen für Kinder und Jugendliche. Teilnehmen können Erwachsene und Kinder ab einem Jahr: Bis 14 Jahre verwalten Eltern das Bonusprogramm im eigenen Account, ab 15 Jahren ist ein eigener Zugang zu Meine SBK erforderlich. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie schnell veralten - verbindlich sind allein die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen der SBK.

Den jeweils aktuellen Stand klären Sie mit diesen sechs Fragen schriftlich über Ihren Ansprechpartner oder das Kundenkonto:

  1. Wie hoch ist der Zuschuss für einen zertifizierten Präventionskurs, und wie viele Kurse fördern Sie pro Kalenderjahr?
  2. Welche Anwesenheitsquote verlangen Sie, und wie gehen Sie mit krankheitsbedingten Fehlzeiten um?
  3. Welche sportlichen Aktivitäten sind im SBK Bonusprogramm derzeit anrechenbar?
  4. Welche Nachweise akzeptieren Sie, und bis zu welchem Stichtag müssen sie eingehen?
  5. Können mitversicherte Familienangehörige eigenständig teilnehmen?
  6. Bietet mein Arbeitgeber über Sie ein Programm nach § 20b SGB V an?

Ein Hinweis zur Steuer: Bonusleistungen können unter Umständen als Beitragsrückerstattung gewertet werden und den Sonderausgabenabzug mindern. Für pauschale Boni existiert eine gesetzliche Bagatellgrenze, deren Höhe und Fortgeltung sich ändern kann - klären Sie das im Zweifel mit dem Finanzamt.

Service kostet Beitrag: die ehrliche Abwägung

Der Zusatzbeitrag der SBK liegt bei 3,80 Prozent; zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent (§ 241 SGB V) ergibt das 18,40 Prozent. Im hier verglichenen Feld liegen darunter: hkk (2,59 Prozent), TK und AOK Bayern (je 2,69 Prozent), DAK-Gesundheit (3,20 Prozent), Barmer (3,29 Prozent) und KKH (3,78 Prozent); darüber nur die IKK classic (3,85 Prozent). Der Kassendurchschnitt beträgt 2,9 Prozent.

Zwischen hkk und SBK liegen 1,21 Prozentpunkte. Bei 3.500 Euro Bruttomonatsgehalt sind das rund 21,20 Euro monatlich allein für den Arbeitnehmeranteil, also etwa 254 Euro im Jahr. Diese Differenz kann gerechtfertigt sein, wenn Sie feste Ansprechpartner, kurze Bearbeitungszeiten und persönliche Beratung tatsächlich nutzen - nur sollte die Entscheidung bewusst fallen und nicht über eine Bonusprämie begründet werden. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge: Beitrag, Leistungsprofil, Service. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam, an eine neue Kasse sind Sie grundsätzlich zwölf Monate gebunden (§ 175 Abs. 4 SGB V). Wer Bewegung mit Gewichtsreduktion verbinden will, findet die Abgrenzung zu kommerziellen Anbietern im Beitrag Abnehmprogramme und Zuschuss.

Hinweis: Diese Seite erläutert die gesetzlichen Grundlagen von Präventionskursen nach § 20 SGB V, Bonusprogrammen nach § 65a SGB V und betrieblicher Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V. Konkrete Zuschusshöhen, Punktwerte oder Prämien der SBK werden bewusst nicht genannt, weil diese Konditionen kassenindividuell festgelegt und regelmäßig angepasst werden. Die Angaben zum SBK Bonusprogramm - Programmname, Teilnahmekreis, bonusfähige Aktivitätsgruppen, Einreichungswege, Auszahlungsform - folgen den Veröffentlichungen der SBK auf sbk.org, Stand: August 2026. Verbindlich sind allein die aktuelle Satzung der SBK, ihre Teilnahmebedingungen und ihre schriftliche Auskunft. Zusatzbeitrag: Stand August 2026. Diese Informationen ersetzen keine Beratung durch Ihre Krankenkasse und keine ärztliche Abklärung vor Aufnahme eines Trainings.

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Geprüfte Datenbasis

Für dieses Thema haben wir 8 von 8 Anbietern geprüft. Zuschuss Präventionskurse liegt zwischen 150 EUR und 300 EUR, im Mittel bei 180 EUR. Jeder Wert ist an der Primärquelle des Anbieters belegt.

Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung und Bekanntmachungen der SBK, Siemens-Betriebskrankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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