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Barmer: Fitness, Kurse & Bonusprogramm

Bei der Barmer führen zwei unterschiedliche Wege zur Unterstützung: Zuschüsse zu zertifizierten Gesundheitskursen und Prämien aus dem Bonusprogramm. Eine normale Fitnessstudio-Mitgliedschaft ist dabei nicht automatisch ein erstattungsfähiger Präventionskurs.
Merken Sie sich Kassen und Anbieter für Ihren späteren Vergleich, ganz ohne Anmeldung.

Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

Bis zu zwei Kurse im Jahr

Die Barmer nennt bis zu 75 Euro je Präsenzkurs und bis zu 100 Euro je Onlinekurs. Maßgeblich ist der förderfähige Kurs.

150 Punkte fürs Fitnessstudio

Erwachsene können die anerkannte Aktivität einmal jährlich im Bonusprogramm nachweisen.

Bonus braucht Nachweise

Die erhöhte Top-Geldprämie setzt geeignete selbst bezahlte Gesundheitskosten und eingelöste Bonuspunkte voraus.

Welche Gesundheitskurse bezuschusst die Barmer?

Für zertifizierte Gesundheitskurse nennt die Barmer maximal zwei Zuschüsse im Kalenderjahr: bis zu 75 Euro je Präsenzkurs und bis zu 100 Euro je Onlinekurs. Auch Kinder ab sechs Jahren können geeignete Angebote nutzen. Prüfen Sie vor der Buchung den konkreten Kurs und seine Teilnahmebedingungen in der Barmer-Gesundheitskurssuche.

So reichen Sie einen Gesundheitskurs ein

  1. Förderfähigen Kurs auswählen

    Prüfen Sie die Zertifizierung, den Kurspreis und die Teilnahmebedingungen. Berücksichtigen Sie bereits im selben Kalenderjahr bezuschusste Kurse.

  2. Kurs besuchen und Teilnahme belegen

    Eine vorherige Beantragung des Zuschusses ist laut Barmer nicht erforderlich. Lassen Sie sich nach dem Kurs eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

  3. Bescheinigung einreichen

    Nutzen Sie Meine Barmer oder die App, senden Sie den Nachweis per Post oder geben Sie ihn in einer Filiale ab.

Was bringt eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft im Bonusprogramm?

Die Barmer bewertet die anerkannte Fitnessstudio-Aktivität für Erwachsene mit 150 Punkten einmal jährlich. Sie nennt qualifizierte Trainer, individuelle Trainingsplanung und ein ganzheitliches Angebot. Ein TÜV-Fitnesssiegel ist nach der Formulierung der Barmer möglichst vorhanden, aber keine pauschale Muss-Bedingung. Details und Nachweise stehen in den bonusfähigen Aktivitäten.

Für die Geldprämie entsprechen 100 Punkte zehn Euro, höchstens 100 Euro jährlich. Bei der Top-Geldprämie für geeignete eigene Gesundheitsausgaben entsprechen 100 Punkte 20 Euro, höchstens 200 Euro bei 1.000 eingelösten Punkten im Jahr. Dazu können auch selbst bezahlte Studiobeiträge gehören. Die erhöhte Prämie ist daher kein pauschaler Studiozuschuss von 200 Euro. Quelle: Barmer Bonusprogramm.

Welcher Weg passt zu Ihrem Vorhaben?

Für einen zertifizierten Gesundheitskurs prüfen Sie den Kurszuschuss und die Teilnahmebescheinigung. Für Ihre Studiomitgliedschaft prüfen Sie die Bonusaktivität und gegebenenfalls die Einlösung für anerkannte eigene Kosten. Vermischen Sie beide Wege bei Ihrer Kalkulation nicht. Wie sich nachgewiesene Aktivitäten und Prämien unterscheiden, erklärt unser Glossar zum Bonusprogramm.

Die Kassenübersicht für Kurse und Fitness hilft beim Leistungsvergleich. Mit dem Kassenwechsel-Rechner beziehen Sie zusätzlich den laufenden Beitrag ein.

Quellen und Stand

Leistungsangaben anhand der folgenden Primärquellen geprüft am 13.10.2026.

  1. Gesundheitskurssuche, Barmer, abgerufen am 13.10.2026
  2. Bonusprogramm, Barmer, abgerufen am 13.10.2026
  3. Bonusfähige Aktivitäten, Barmer, abgerufen am 13.10.2026

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Geprüfte Datenbasis

Für dieses Thema haben wir 8 von 8 Anbietern geprüft. Zuschuss Präventionskurse liegt zwischen 150 EUR und 300 EUR, im Mittel bei 180 EUR. Jeder Wert ist an der Primärquelle des Anbieters belegt.

Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung der BARMER, BARMER, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

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