Was § 204 VVG bei der Gothaer konkret bedeutet
Der Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG lautet im geprüften Wortlaut: Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser „Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt“.
Bemerkenswert ist, wie deckungsgleich die Gothaer diese Rechtslage auf ihrer eigenen Produktseite beschreibt. Im FAQ „Kann ich meinen Tarif später wechseln?“ heißt es: „Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichen oder geringeren Leistungen ist in der Regel keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Enthält der Zieltarif zusätzliche Leistungen, kann eine Gesundheitsprüfung notwendig sein. Abhängig vom Gesundheitszustand können Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbart werden.“ Genau das gibt § 204 Abs. 1 Nr. 1 VVG vor - mit einer Ergänzung, die die Gothaer nicht nennt: Sie können einen Risikozuschlag und eine Wartezeit abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbaren. Dieses Wahlrecht steht ausdrücklich im Gesetz.
Auch die Unisex-Grenze bestätigt die Gothaer: „Wer von einer älteren Bisex-Tarifwelt in einen Unisex-Tarif wechselt, kann anschließend nur noch innerhalb der Unisex-Tarife wechseln. Eine Rückkehr in die Bisex-Tarifwelt ist gesetzlich ausgeschlossen.“ Der Gesetzeswortlaut dazu: Ein Wechsel „aus einem Tarif, bei dem die Prämien geschlechtsunabhängig kalkuliert werden, in einen Tarif, bei dem dies nicht der Fall ist, ist ausgeschlossen“. Für Sie heißt das: Der Schritt aus einem alten Bisex-Tarif in die Unisex-Welt ist eine Einbahnstraße. Prüfen Sie vorher, ob Sie ihn wirklich gehen wollen.
| Risikoträger | Tarife mit veröffentlichten Versicherungsbedingungen | Bedeutung für § 204 VVG |
|---|---|---|
| Barmenia-Kranken | einsA prima, einsA prima+, einsA primex, einsA expert, einsA expert+ | Nur erreichbar für Versicherte, deren Vertrag bei diesem Risikoträger geführt wird. |
| Gothaer-Kranken | MediStart, MediCompact Plus, MediCompact Premium, MediVita | Nur erreichbar für Versicherte, deren Vertrag bei diesem Risikoträger geführt wird. |
Der Risikoträger begrenzt Ihren Suchraum
Die für die Beitragsoptimierung wichtigste Aussage der Gothaer steht im FAQ und lautet wörtlich: „Ein Tarifwechsel ist nur innerhalb desselben Risikoträgers möglich. Ein Wechsel zwischen verschiedenen Tarifwelten ist daher nicht in jedem Fall möglich.“
Das ist keine Formalie. Die BarmeniaGothaer veröffentlicht Versicherungsbedingungen für zwei Tarifgruppen, die in der Dokumentenliste ausdrücklich unterschiedlichen Risikoträgern zugeordnet sind - „Barmenia-Kranken“ und „Gothaer-Kranken“. Wenn Ihr Vertrag bei der Gothaer-Kranken geführt wird, sind die einsA-Tarife der Barmenia für Sie nach dieser Aussage kein Wechselziel, und umgekehrt. Ihr erster Schritt ist deshalb nicht der Tarifvergleich, sondern die Klärung, bei welchem Risikoträger Ihr Vertrag liegt. Diese Angabe steht in Ihrem Versicherungsschein.
Die BarmeniaGothaer gliedert ihre Krankenvollversicherung nach eigener Darstellung in drei Kategorien: eine „Günstige Krankenvollversicherung“ für den Einstieg, bei der Kosten „bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzt*innen (GOÄ)“ erstattet werden; eine „Premium Krankenvollversicherung“ mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung, deren Leistungsrahmen „über den Höchstsatz der GOÄ hinaus“ geht; und eine „Individuelle Krankenvollversicherung“ mit günstigem Grundtarif, frei wählbaren Leistungsbausteinen und „garantierter Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit“. Welcher konkrete Tarifname zu welcher Kategorie gehört, gibt die Website nicht an - diese Zuordnung nehmen wir deshalb nicht vor.
Was wir gelöscht haben - und warum
Eine frühere Fassung dieser Seite nannte „MediVita 300, MediVita 750 und MediVita 1200 - benannt nach der Höhe des jährlichen Selbstbehalts“. Der Tarifname MediVita ist belegt, die drei Selbstbehaltsstufen sind es nicht. Wir haben die erfundenen Stufenbezeichnungen ersatzlos gestrichen.
Ebenfalls gestrichen: die Angabe, Einsparungen bewegten sich „zwischen 80 und 300 Euro monatlich“. Dafür gab es keine Quelle und keine Methodik. Gestrichen ist auch die Behauptung, unabhängige Analysen wie der map-Report bestätigten der Gothaer „eine solide und nachhaltige Beitragskalkulation“ - wir konnten am 17.08.2026 kein map-Report-Ergebnis zur Gothaer an einer frei zugänglichen Primärquelle prüfen. Gestrichen ist die Aussage, die Gothaer sei „ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ und damit „ihren Mitgliedern verpflichtet, nicht Aktionären“; die Krankenversicherung wird als Aktiengesellschaft geführt, und die Website belegt die Behauptung nicht. Gestrichen ist schließlich die Zuschreibung einer „kooperativen Haltung bei Tarifwechselanfragen“, die sich auf nicht näher benannte Berichte unabhängiger Berater stützte.
Was stattdessen bleibt, ist ein belegter und für Sie nützlicher Punkt: Die Gothaer beschreibt die Rechtslage zum Tarifwechsel auf ihrer eigenen Website vollständig und ohne Beschönigung - einschließlich des Satzes „Ein Tarifwechsel sollte nicht allein aufgrund eines niedrigeren Beitrags erfolgen. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz auch langfristig zu Ihren Bedürfnissen passt.“ Das ist mehr Transparenz, als viele Wettbewerber an dieser Stelle bieten.
Grenzen der Gothaer bei § 204 - ehrlich benannt
Die größte Einschränkung ergibt sich aus der Konzernstruktur selbst. Ein Zusammenschluss zweier Krankenversicherer vergrößert nicht automatisch Ihren Wechselraum. Solange die Bestände bei getrennten Risikoträgern geführt werden, bleibt Ihr Suchraum so groß wie zuvor - die Marke BarmeniaGothaer suggeriert eine Auswahl, die für den einzelnen Versicherten so nicht besteht.
Zweite Einschränkung: Die Website nennt keine Beiträge und keine Beitragsbeispiele für die Vollversicherung. Eine belastbare Rechnung entsteht erst aus Ihrer persönlichen Tarifauskunft. Fordern Sie diese in Textform an und verlangen Sie vier Angaben: die vollständige Bezeichnung Ihres aktuellen Tarifs samt Stufe, den Risikoträger, die Höhe Ihrer bisher gebildeten Alterungsrückstellung sowie eine Liste aller Zieltarife mit gleichartigem Versicherungsschutz nebst dem jeweiligen Beitrag bei Anrechnung dieser Rückstellung.
Dritte Einschränkung: Zur Beitragsanpassungshistorie einzelner Gothaer-Tarife machen wir keine Angabe, weil uns dazu keine versichererneutrale Primärquelle vorlag. Wer Ihnen eine Prognose zur künftigen Beitragsentwicklung eines konkreten Tarifs gibt, sollte die Datengrundlage nennen können.
Zur Einordnung nennt die Gothaer in ihrem FAQ die Versicherungspflichtgrenze: Sie liegt nach Angabe des Versicherers 2026 bei 77.400 Euro Jahresbruttogehalt. Diese Grenze betrifft den Einstieg in die PKV, nicht den Tarifwechsel - auf Ihren Anspruch aus § 204 VVG hat sie keinen Einfluss.
Weitere Versicherer für die Beitragsoptimierung
Der Anspruch aus § 204 VVG gilt unternehmensunabhängig. Wie ein Versicherer damit umgeht und welche Tarifwelt zur Verfügung steht, unterscheidet sich jedoch erheblich. Vergleichen Sie deshalb auch die Seiten zu Debeka, Allianz, AXA, DKV, Signal Iduna und HUK-COBURG.
Hinweis: Diese Seite erklärt die Rechtslage zum Tarifwechsel und gibt die von uns geprüften Angaben der Gothaer wieder. Sie ist keine Tarifempfehlung und ersetzt keine individuelle Beratung. Beiträge in der privaten Krankenversicherung können im Alter steigen; eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen. Eine Familienversicherung wie in der GKV gibt es in der PKV nicht. Prüfen Sie die aktuellen Konditionen direkt bei der Gothaer oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater unterstützen.
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Quellen
Geprüft am 17.08.2026. Alle vier Quellen waren an diesem Tag abrufbar. Zur Beitragsanpassungshistorie und zu map-Report-Ergebnissen fanden wir keine frei zugängliche Primärquelle - entsprechende Aussagen wurden entfernt statt abgeschwächt.
- § 204 VVG - Tarifwechsel, Bundesministerium der Justiz, Abs. 1 Nr. 1: Anrechnung der erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung, Leistungsausschluss oder angemessener Risikozuschlag samt Wartezeit bei Mehrleistung, Abwendungsrecht des Versicherungsnehmers, Ausschluss des Wechsels aus einem Unisex-Tarif., abgerufen am 17.08.2026
- Private Krankenvollversicherung - Tarife, FAQ und Versicherungsbedingungen, BarmeniaGothaer, HTTP 200. Beleg für die Marke BarmeniaGothaer, für die Tarifnamen einsA prima / prima+ / primex / expert / expert+ (Barmenia-Kranken) und MediStart / MediCompact Plus / MediCompact Premium / MediVita (Gothaer-Kranken) im Download-Bereich sowie für die FAQ-Aussagen zu Risikoträger, Gesundheitsprüfung, Risikozuschlag, Leistungsausschluss und Bisex-Unisex-Wechsel., abgerufen am 17.08.2026
- Private Krankenversicherung - Krankenvollversicherung, Tarifkategorien, BarmeniaGothaer, HTTP 200. Beleg für die drei Tarifkategorien Günstige, Premium und Individuelle Krankenvollversicherung inklusive GOÄ-Erstattungsrahmen und garantierter Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit. Beitragsangaben nennt die Seite nicht., abgerufen am 17.08.2026
- § 19 VVG - Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, Vorvertragliche Anzeigepflicht; gilt auch für Gesundheitsfragen zu Mehrleistungen beim internen Tarifwechsel., abgerufen am 17.08.2026