Zum Inhalt springen

Fragen zum Vergleich? Wir antworten kostenlos und unabhängig.

Kontakt aufnehmen

SBK: Reiseimpfungen

Die SBK (Siemens-Betriebskrankenkasse) ist eine bundesweit geöffnete Betriebskrankenkasse. Bei Reiseimpfungen für private Auslandsreisen macht sie eine der klarsten Zusagen im Kassenvergleich: 100 Prozent der Kosten für den Impfstoff und 100 Prozent der Kosten für die ärztliche Leistung, kein jährlicher Höchstbetrag, keine Kürzungen beim Impfhonorar und keine Zuzahlungen. Eine wichtige Einschränkung nennt die SBK allerdings selbst - die reisemedizinische Impfberatung zählt sie zu den privat zu zahlenden IGeL-Leistungen.
Merken Sie sich Kassen und Anbieter für Ihren späteren Vergleich, ganz ohne Anmeldung.

Konditionen Stand

Quellen geprüft & verlinkt

Vorteile im Überblick

100 % auf Impfstoff und Arzthonorar

Die SBK erstattet nach eigenen Angaben 100 Prozent der Kosten für den Impfstoff sowie 100 Prozent der Kosten für die ärztliche Leistung.

Kein Höchstbetrag, keine Kürzung

Die SBK verzichtet ausdrücklich auf einen jährlichen Höchstbetrag, auf Kürzungen beim Impfhonorar und auf Zuzahlungen.

Impfberatung ist IGeL

Ehrlich benannt: Die reisemedizinische Impfberatung - welche Impfungen für welches Land empfohlen werden - ist laut SBK eine private Leistung, die Sie selbst zahlen.

Auslandsberatung und Bonus

Die SBK Auslandsberatung informiert zu den für Ihre Reise erforderlichen Impfungen. Zusätzlich können Reiseimpfungen im SBK Bonusprogramm angerechnet werden.

Reiseimpfungen bei der SBK: 100 Prozent - mit einer Ausnahme

Die SBK formuliert ihre Zusage auf der eigenen Leistungsseite ungewöhnlich konkret: „Bei privaten Auslandsreisen übernehmen wir die vollen Kosten für Reiseimpfungen. Sie profitieren von einer echten 100%-Erstattung, da Sie keinen jährlichen Höchstbetrag beachten müssen. Zudem verzichten wir auf Kürzungen beim Impfhonorar und Zuzahlungen." Erstattet werden 100 Prozent der Impfstoffkosten und 100 Prozent der ärztlichen Leistung - Letzteres schließt neben der Impfung selbst auch die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Impftauglichkeit und die Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen ein.

Eine Grenze zieht die SBK jedoch bewusst, und sie ist im Kassenvergleich der entscheidende Unterschied: Die reisemedizinische Impfberatung - also die Frage, welche Impfungen für ein bestimmtes Reiseland überhaupt empfohlen werden - gehört laut SBK nicht zur Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen. Sie gilt als private Leistung (IGeL-Leistung), die Sie selbst bezahlen. Wer also mit einer offenen Frage in die Praxis geht statt mit einem konkreten Impfwunsch, sollte mit Kosten rechnen. Kostenfrei berät stattdessen die SBK Auslandsberatung zu den für Ihre Reise erforderlichen Impfungen.

Rechtlich beruht das Angebot auf § 20i Abs. 2 SGB V: Danach kann eine Krankenkasse in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe vorsehen. Der Pflichtanspruch nach § 20i Abs. 1 SGB V erfasst auslandsbedingte Impfungen nur bei beruflich oder durch Ausbildung veranlassten Aufenthalten oder bei besonderem Interesse am Schutz der öffentlichen Gesundheit - die Urlaubsreise ist nicht darunter.

Diese Reiseimpfungen nennt die SBK ausdrücklich

Anders als Kassen, die nur allgemein auf „STIKO-empfohlene Impfungen" verweisen, führt die SBK eine namentliche Liste. Übernommen werden danach:

  • Chikungunya, Dengue-Fieber und Cholera
  • Gelbfieber und Typhus
  • Hepatitis A und Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis und Meningokokken-Meningitis
  • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) und Influenza
  • Poliomyelitis und Tollwut
  • Malariaprophylaxe

Diese Liste ist praktisch wertvoll, weil sie Ihnen vor dem Arzttermin Planungssicherheit gibt: Steht die Impfung darauf, ist die Erstattung nach Angaben der SBK vollständig. Steht sie nicht darauf, klären Sie den Fall vorab mit Ihrer SBK Kundenberaterin oder Ihrem SBK Kundenberater.

Zur Frage, wohin Sie gehen sollten, ist die SBK ebenfalls konkret: Wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Hausarztpraxis - dort bekommen Sie normalerweise die gängigen Reiseimpfungen. Nur in Ausnahmefällen ist es notwendig, ein Tropeninstitut oder eine Praxis für Reisemedizin aufzusuchen. Das spart in vielen Fällen den Umweg und die häufig teureren Privatliquidationen spezialisierter Institute.

Ablauf: Reiseanlass angeben nicht vergessen

Nach der Impfung laden Sie die Impfstoffverordnung - also das Privatrezept - sowie die Rechnungen für Ihre Reiseimpfungen in der Meine SBK-App hoch. Alternativ ist der Postweg möglich; die SBK stellt dafür Adresse und einen Freiumschlag bereit. Sind die Unterlagen eingegangen, überweist die Kasse den erstattungsfähigen Betrag direkt auf Ihr Konto.

Ein Schritt wird dabei leicht übersehen, kostet aber im Zweifel Zeit: Die SBK bittet ausdrücklich darum, bei der Einreichung anzugeben, ob es sich um eine private oder um eine berufliche beziehungsweise schulische Auslandsreise handelt. Der Grund ist die unterschiedliche Kostenträgerschaft. Die 100-Prozent-Zusage der SBK gilt für private Auslandsreisen. Für eine berufliche Reise ist üblicherweise der Arbeitgeber zuständig, bei ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeiten die entsprechende Hilfs- oder Entsendeorganisation. Wer unsicher ist, kann sich vorab an das Expertenteam der SBK Auslandsberatung wenden.

Ein zusätzlicher Effekt, den man mitnehmen sollte: Auch für Reiseimpfungen können Sie im Rahmen des SBK Bonusprogramms einen Bonus erhalten. Die Impfung wirkt sich damit nicht nur über die Erstattung, sondern gegebenenfalls ein zweites Mal aus.

Häufige Fragen

Hinweis: Die hier dargestellten Leistungen wurden am 17.08.2026 anhand der unten genannten Primärquellen geprüft. Reiseimpfungen sind eine Satzungsleistung nach § 20i Abs. 2 SGB V und können sich ändern. Verbindlich ist allein die jeweils geltende Satzung; bitte prüfen Sie die aktuellen Konditionen vor der Impfung direkt bei der SBK. Diese Informationen ersetzen keine individuelle ärztliche oder reisemedizinische Beratung.

Weiterlesen im Thema

Diese Seiten ordnen die Leistung in den größeren Zusammenhang ein:

Quellen

Geprüft am 17.08.2026. Satzungsleistungen können sich ändern.

  1. § 20i SGB V - Leistungen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten, Verordnungsermächtigung, Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz, Abs. 1 Satz 2 (Auslandsaufenthalt) und Abs. 2 (Satzungsleistung), abgerufen am 17.08.2026
  2. Reiseimpfungen - wir übernehmen alle empfohlenen Reiseimpfungen, SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, 100-%-Erstattung, kein Höchstbetrag, Impfliste, IGeL-Einstufung der Impfberatung, Einreichungsweg, abgerufen am 17.08.2026
  3. Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Abgrenzung Pflichtleistung nach § 20i Abs. 1 SGB V, abgerufen am 17.08.2026

Jetzt Krankenkassen vergleichen und wechseln

Finden Sie die Krankenkasse mit den besten Leistungen für Reiseimpfungen. Kostenloser Vergleich - unverbindlich und in nur 2 Minuten.

Dauer der Anfrage
ca. 2 Min.
Kosten für Sie
0 €
Datenübertragung
SSL-verschlüsselt
Datenschutz
DSGVO-konform

Schritt von

Sind Sie aktuell gesetzlich versichert? Dann können wir Ihnen passgenaue Angebote machen.

Grund für den Wechsel *

Damit wir Sie persönlich beraten können, benötigen wir einige Angaben.

Helfen Sie uns, die besten Tarife für Sie zu finden.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Fast geschafft! Wie können wir Sie erreichen?

Mobil oder Festnetz, z. B. 0170 1234567 oder 030 12345678. Auch +49 oder 0049 sind möglich.

Bevorzugter Kontaktweg *
Wann erreichen wir Sie am besten?

Vormittags 8 bis 12 Uhr, nachmittags 12 bis 17 Uhr, abends 17 bis 20 Uhr. Die Angabe ist freiwillig.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.

Geprüfte Datenbasis

Für dieses Thema haben wir 10 von 10 Anbietern geprüft. Kassenindividueller Zusatzbeitrag liegt zwischen 2,48 % und 4,30 %, im Mittel bei 3,47 %. Jeder Wert ist an der Primärquelle des Anbieters belegt.

Alle geprüften Werte im Vergleich

Quellen

Was eine Krankenkasse über die Pflichtleistungen hinaus zahlt, regelt sie in ihrer Satzung. Prüfen Sie die Angaben auf dieser Seite dort im Wortlaut nach. Satzungen werden laufend geändert.

  1. Satzung und Bekanntmachungen der SBK, Siemens-Betriebskrankenkasse, maßgeblich für Umfang und Höhe der Satzungsleistung, abgerufen am 24.08.2026
  2. § 11 Absatz 6 SGB V - Satzungsleistungen der Krankenkassen, Bundesministerium der Justiz, erlaubt den Kassen zusätzliche Leistungen in der Satzung, abgerufen am 24.08.2026

Weitere Artikel zu diesem Thema

Welche Kasse zahlt Ihre Reiseimpfung?

Schritt von

Sind Sie aktuell gesetzlich versichert? Dann können wir Ihnen passgenaue Angebote machen.

Grund für den Wechsel *

Damit wir Sie persönlich beraten können, benötigen wir einige Angaben.

Helfen Sie uns, die besten Tarife für Sie zu finden.

Welche Leistungen sind Ihnen wichtig?

Fast geschafft! Wie können wir Sie erreichen?

Mobil oder Festnetz, z. B. 0170 1234567 oder 030 12345678. Auch +49 oder 0049 sind möglich.

Bevorzugter Kontaktweg *
Wann erreichen wir Sie am besten?

Vormittags 8 bis 12 Uhr, nachmittags 12 bis 17 Uhr, abends 17 bis 20 Uhr. Die Angabe ist freiwillig.

Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung gelesen zu haben.